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	<title>Anarchist Black Cross Berlin &#187; Thomas Meyer-Falk</title>
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		<title>Thomas Meyer-Falk: 15 Jahre Knast &#8211; Ein Zwischenbericht</title>
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		<pubDate>Thu, 13 Oct 2011 04:02:49 +0000</pubDate>
		<dc:creator>abc berlin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Deutschland]]></category>
		<category><![CDATA[Gefangene]]></category>
		<category><![CDATA[Thomas Meyer-Falk]]></category>
		<category><![CDATA[JVA Bruchsal]]></category>
		<category><![CDATA[Stockholm-Syndrom]]></category>
		<category><![CDATA[Zustände in den Knästen]]></category>

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		<description><![CDATA[Wie überlebt ein Mensch Jahre und Jahrzehnte in einem so künstlichen Umfeld wie dem eines Gefängnisses? Ich selbst befinde mich erst 15 Jahre in Haft; in einer kühlen Oktobernacht des Jahres 1996 wurde ich von der Polizei vorläufig festgenommen und in mehreren Strafprozessen zu insgesamt 16 Jahren 9 Monaten und 3 Wochen Freiheitsstrafe mit anschließender [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.abc-berlin.net/wp-content/uploads/2009/06/faust-durchs-gitter.jpg" rel="lightbox[5369]"><img class="alignleft size-full wp-image-662" title="faust-durchs-gitter" src="http://www.abc-berlin.net/wp-content/uploads/2009/06/faust-durchs-gitter.jpg" alt="faust-durchs-gitter" width="115" height="120" /></a>Wie überlebt ein Mensch Jahre und Jahrzehnte in einem so künstlichen Umfeld wie dem eines Gefängnisses?</p>
<p>Ich selbst befinde mich erst 15 Jahre in Haft; in einer kühlen Oktobernacht des Jahres 1996 wurde ich von der Polizei vorläufig festgenommen und in mehreren Strafprozessen zu insgesamt 16 Jahren 9 Monaten und 3 Wochen Freiheitsstrafe mit anschließender Unterbringung in der <a title="Thomas Meyer-Falk: Sicherungsverwahrung und kein Ende" href="http://www.abc-berlin.net/thomas-meyer-falk-sicherungsverwahrung-und-kein-ende" target="_blank">Sicherungsverwahrung</a> verurteilt. Nach den ersten Jahren im Vollzug, die ich in Isolationshaft verbrachte, befinde ich mich seit 2007 im Normalvollzug.<br />
<span id="more-5369"></span><br />
Dort begegnete ich dann alsbald Mitgefangenen, die schon in Haft saßen, als ich noch gar nicht geboren war, weshalb ich auch eingangs davon schrieb, „erst“ 15 Jahre inhaftiert zu sein. „Icke“ zum Beispiel, von allen so genannt, da er aus Berlin stammt und noch mit merklich berlinerischer Färbung spricht: Er wird 2012 sein 50. Jahr hinter Gefängnismauern verbringen – er ist dann ununterbrochen ein halbes Jahrhundert im Gefängnis. Oder D., er ist über 48 Jahre eingesperrt. Kaum zu zählen sind jene, die zwei oder drei Jahrzehnte von diesem Staat in Gefangenschaft gehalten werden.<br />
Wenn also in den Medien gerne nach spektakulären Strafverfahren die Rede davon ist, die lebenslange Strafe dauere in Deutschland doch „eh maximal 15 Jahre“, handelt es sich um gezielte Irreführung der Bürgerinnen und Bürger. Selbst Statistiken, die behaupten, durchschnittlich 20-22 Jahre verbringe ein „Lebenslänglicher“ im Gefängnis, untersuchen lediglich die Dauer der Inhaftierung von entlassenen Gefangenen; jene, die dann teils 50 Jahre eingesperrt sind, fließen in solche Untersuchungen nicht ein.</p>
<p><strong>Überleben bei langjähriger Inhaftierung</strong></p>
<p>Wie ist es nun bestellt um die unterschiedlichen Strategien zur Bewältigung des Umstandes, teilweise Jahrzehnte der Freiheit beraubt zu werden? Ohne Anspruch auf Vollständigkeit möchte ich im Folgenden einige der möglichen Verhaltensweisen aufzählen.</p>
<p><em>a.) „Stockholm-Syndrom“</em></p>
<p>Hierbei handelt es sich um ein komplexes bei Geiselnahmen zu beobachtendes psychologisches Phänomen, bei welchem Geiseln beginnen sich mit dem oder den Geiselnehmern zu identifizieren, das reicht hin bis zu einem sich Verlieben. Man arbeitet denjenigen, die einen gefangen halten, zu, ordnet sich vollständig unter. Die eigene Hilflosigkeit ist derart existenzbedrohend, dass es zu einer Identifikation mit dem Aggressor kommt, einzig mit dem Ziel zu überleben.</p>
<p>Bei Langzeitgefangenen nicht selten zu beobachten, denn auch wenn die Justiz heutzutage nicht (mehr) mit körperlicher Gewalt arbeitet, d.h. sogenannte „Rollkommandos“, die unbequeme Gefangene in ihren Zellen malträtieren, sind nahezu unbekannt, sind diese jedoch einem durchaus starken psychologischen Druck ausgesetzt und vollständig den Bediensteten ausgeliefert. Hieran ändert auch ein recht ausgefeiltes Rechtsschutzsystem nichts, zumal die Inanspruchnahme der Gerichte dann auch negativ bewertet wird. Entweder als Querulanz, Aufsässigkeit oder fehlende Bereitschaft „Konflikte im Gespräch“ zu klären (wobei hier verkannt wird, dass angesichts des strukturellen Machtgefälles zwischen JVA-Personal einerseits und Inhaftierten andererseits eine gleichberechtigte Gesprächsführung letztlich ausgeschlossen ist).</p>
<p>Es gibt dann Inhaftierte, die Mitgefangene beim Personal denunzieren, in der Hoffnung sich so Vorteile im Vollzugsalltag oder im Hinblick auf Beurteilungen für eine Haftentlassung zu verschaffen. Die denjenigen, die sie wegschließen, Kaffee kochen und die Tasse an den Schreibtisch bringen.</p>
<p><em>b.) Hospitalisierung/ Prisonisierung</em></p>
<p>Hier ist eine nahezu vollständige Unselbstständigkeit zu beobachten. In einem System, welches darauf baut, Gefangenen alles detailliert vorzuschreiben (und Verstöße entsprechend zu ahnden), kommt es zur Regression, d.h. Menschen fallen zurück in ein Stadium, wie es zuletzt in der frühen Kindheit zu beobachten war, als sich die Eltern um alles und jegliches kümmerten und das Kind rundum versorgt haben. Man bleibt ganz automatisch und ohne nachzudenken vor einer geschlossenen Türe stehen, selbst wenn diese sich am Ende als nur angelehnt erweisen sollte. Da in einem Gefängnis fast alle Türen verschlossen sind, tritt die Fähigkeit Türen selbst zu öffnen, wenn sie nicht verlorengeht, doch alsbald in den Hintergrund.<br />
Selbstständig kochen, Wäsche waschen, eine Steckdose wechseln, selbst eine Klobrille auszutauschen, alles wird einem abgenommen. Gegessen wird in den wenigsten Fällen in Gemeinschaft oder von Tellern. Meist sitzen die Gefangenen alleine in der Zelle vor einem Napf.<br />
Wer sich nicht aktiv um Außenkontakte bemüht, verlernt Briefe zu schreiben. Der Alltag wird eher passiv durchgestanden als aktiv gestaltet, denn ein Knast ist kein Ort für spontane Aktivitäten.</p>
<p>Was die Vorschriftenflut zur Regelung des Lebens Gefangener betrifft, möchte ich diese exemplarisch an der Hausordnung des Leitenden Regierungsdirektors Thomas Müller (zu seiner Person vgl. <a title="Thomas Meyer-Falk: Ein Knastchef hat Gedanken und Einfälle" href="http://www.abc-berlin.net/thomas-meyer-falk-ein-knastchef-hat-gedanken-und-einfaelle" target="_blank">1</a>; <a title="Thomas Meyer-Falk: Boehse Onkelz hoffähig im Knast?" href="http://www.abc-berlin.net/thomas-meyer-falk-boehse-onkelz-hoffaehig-im-knast" target="_blank">2</a>), Chef der JVA Bruchsal kurz andeuten.</p>
<p>In der Hausordnung wird angedroht: wer „schuldhaft gegen diese Hausordnung (…) verstößt, kann (mit) Disziplinarmaßnahmen“ belegt werden. Schon zur Tageseinteilung wird sodann angeordnet: „(…) beim Wecken aufstehen, sich waschen, sich ankleiden, den Haftraum lüften und aufräumen. Frühstück: 6.30 – 6.46 Uhr, Vesperpause: 9.00 – 9.15 Uhr, Mittagessen: 11.55 – 12.30 Uhr. Abendessenausgabe: 16.30 Uhr. Die Mahlzeiten werden in den Hafträumen eingenommen (…). Bei der Essenausgabe müssen Sie sich in ordentlicher Kleidung in Ihrem Haftraum aufhalten“.</p>
<p>Wer unter diesem Diktat, das sich über viele Seiten hinzieht, Jahre und Jahrzehnte leben muss, kann sich seelisch nicht wirklich positiv entwickeln. Die Versuchung ist groß, sich in das Netz des „Versorgt-werdens“ fallen zu lassen. Dazu trägt sicherlich auch manche Eitelkeit des Personals bei, das nämlich eigenständige Problemlösungen nicht immer goutiert. Wer seine Schuldensituation selbstständig und ohne Inanspruchnahme der Ressourcen der JVA regelt, wer Konflikte zwischen Mitgefangenen „intern“ löst, ohne das Personal einzuschalten, kann durchaus negative Reaktionen seitens der Anstalt erfahren, weil es sich übergangen fühlt.</p>
<p><em>c.) „Spielsucht“ / Fernsehsucht“</em></p>
<p>Auch wenn ich hier den Begriff der Sucht unpräzise verwende, so findet man doch unter Langzeitgefangenen nicht wenige, die entweder ihre gesamte Freizeit damit verbringen, Spiele auf der Spielekonsole zu „zocken“ oder die Tag wie Nacht vor dem Fernseher sitzen und die fiktiven Welten von „Gute Zeiten, Schlechte Zeiten“ (RTL) und ähnliche Sendeformate als Ersatz für zwischenmenschliche Kommunikation im Haftalltag wählen.</p>
<p><em>d.) Klageflut</em></p>
<p>Nicht so oft zu beobachten, aber nicht gänzlich unbekannt, sind Langstrafer/innen, die die unweigerlich bestehenden Konflikte mit der Justiz dadurch zu lösen versuchen, indem sie sich ausgiebig schriftlich beschweren oder vor Gericht ziehen und gegen Maßnahmen der Anstalten klagen. Gerade weil, wie oben angedeutet, das Leben so detailliert geregelt wird, hat die Anstalt es in der Hand, Gefangene zu drangsalieren mit kleinlichen Entscheidungen. Da, wie ebenfalls schon erwähnt, das Rechtsschutzsystem sehr ausgefeilt ist, kann dies von kundigen InsassInnen dazu genutzt werden, in einer Weise „zurückzuschlagen“, die zumindest nach einigen Jahren dann doch Spuren hinterlässt. Weil solche Verfahren viele Jahre dauern können, fehlt manchen die Geduld diesen Weg zu gehen, das notwendige rechtliche Wissen oder die Möglichkeit sich entsprechend schriftlich auszudrücken, oder die Kraft; was erklären mag, dass es eher Wenige sind, die dieses Interaktionsmuster wählen.<br />
Dabei genügten schon drei, vier kundige Gefangene, um eine Anstaltsleitung „lahmzulegen“.</p>
<p>Unabhängig von der Berechtigung der Klagen und Beschwerden stehen jedoch im Regelfall hinter solchen Klagefluten ungelöste Konflikte zwischen den Gefangenen und dem Personal! Aber auch wirklich widerfahrenes Unrecht und das Bedürfnis dieses nicht zu akzeptieren, wie auch der Wille Widerstand zu leisten. An letzterem mangelt es in den weiter oben beschriebenen Fällen von Stockholm-Syndrom etc. Dort wird dann echtes oder vermutetes Unrecht passiv hingenommen.</p>
<p><em>e.) Körperliche und/oder verbale Aggression</em></p>
<p>Der früher als „Zuchthausknall“ bezeichnete Aus- oder Durchbruch von Aggression bildet die absolute Ausnahme; dazu mag sicherlich die Möglichkeit der Ablenkung durch TV oder ähnliches beitragen. Aber es gibt sie, die verbal aggressiv gegenüber Gefangenen und Beamten reagieren oder tätlich werden. Hier wird dann mit der Anordnung von Einzelhaft, auch weiterer Maßnahmen, wie Fesselung bei Bewegung außerhalb der Zelle, oder im Falle von Psychosen mit Medikamenten seitens der Justiz geantwortet.</p>
<p>Vieles von dem, was ich eben beschrieben habe, begegnet einem im Vollzugsalltag nicht in kristalliner Reinform, sondern es gibt Überschneidungen zwischen verschiedenen der genannten Verhaltensweisen. Hinzu kommt noch der Konsum von Drogen (meist Haschisch, seltener „harte“ Drogen) in einigen Fällen als Bewältigungsstrategie für die als hoffnungslos empfundene Lebenslage.</p>
<p><strong>Kritische Bewertung der Überlebensstrategien</strong></p>
<p>Es handelt sich, wie gesagt, nicht um eine abschließende Aufzählung von Strategien mit der Haftsituation zurechtzukommen, aber ihnen allen ist gemein, dass sie als Reaktion auf ein krank machendes Umfeld entstehen. Seit es Gefängnisse gibt, existiert die Kritik an diesen; und in Deutschland ist seit einigen Jahren eine im Wachsen befindliche Anti-Knast-Szene zu beobachten.</p>
<p>Niemand plädiert dafür, bestimmtes Verhalten passiv hinzunehmen, so wie die Idee des politischen Anarchismus nicht bedeutet, raubend und mordend durch die Welt zu ziehen (wiewohl die Presse gerne solches behauptet). Verantwortliches Handeln bedeutet auch, auf inakzeptables Verhalten eine Reaktion zu zeigen; dass diese Reaktion jedoch zwangsläufig Knast, zumal über Jahrzehnte, heißen muss, ist keineswegs denknotwendig.</p>
<p>Mir geht es nicht darum, die Betroffenen als Opfer darzustellen, dies würde bedeuten ihnen eine passive Rolle zuzuweisen. Sie – die Gefangenen – reagieren mit dem ihnen zur Verfügung stehenden Repertoire an Verhaltensmöglichkeiten auf eine pathologische Situation. Denn es ist krankmachend, Menschen in kleine Zellen zu stecken und dort dann für ein halbes oder ein ganzes Menschenleben verschwinden zu lassen. Hieran ändert auch der in Deutschland laut Bundesverfassungsgericht geforderte „Resozialisierungsvollzug“ nichts. In Bruchsal, um ein Beispiel zu nennen, hat die ausdrücklich so genannte „Behandlungsabteilung“ keine 30 Plätze. Insgesamt leben aber in der Anstalt über 400 Gefangene. Sprich für weniger als 10% der Insassen werden Behandlungsplätze vorgehalten, in anderen Gefängnissen sieht es nicht besser aus.</p>
<p>Immer wieder gibt es vereinzelte Protestaktionen, z.B. in Form von Hungerstreiks, Demonstrationen vor Gefängnissen, und die sich verstärkt herausbildende Anti-Knast-Szene.</p>
<p>Insofern besteht Hoffnung. Hoffnung, es wird einmal eine Gesellschaft geben, die nicht mehr jene, die gefehlt haben, in Knäste abschiebt und damit Konflikte ausblendet und wegschiebt, anstatt sie zu lösen.</p>
<p><strong>Wo bleiben die Opfer der Inhaftierten?</strong></p>
<p>Immer mal wieder bekommen Anti-Knast-AktivistInnen den Vorwurf zu hören oder zu lesen, sie würden die Opfer der Täter ausblenden, all die Toten, die an Leib und Seele Verstümmelten und Verletzten.</p>
<p>Was möchte man da entgegnen? Vielleicht, dass es zu tiefst unzivilisiert ist, Verstümmelung und Verletzung mit Verstümmelung und Verletzung zu beantworten!? Es ist wahr, jemand, der einen Menschen getötet hat, hat Unwiderrufliches getan; nichts kann das heilen – aber jemanden über 20, 30, 40, 50 Jahre und länger einzusperren, heilt auch nichts.</p>
<p>Ich könnte auch antworten, dass Menschen bei uns für Delikte weggeschlossen werden, über Jahre und Jahrzehnte, die keine Opfer im engen Sinne haben: ich denke an jene, die z.B. Haschisch verkaufen. Nach wie vor können solche Menschen mit der Sicherungsverwahrung bestraft werden (und werden dies auch, z.B. Herr G., der in Bruchsal einsitzt). Oder Einbrecher und Diebe, hier gibt es dann selbstredend die Opfer, aber auch hier saßen nicht wenige der Täter dann 10, 15, 20 Jahre in Haft, auch in Sicherungsverwahrung (letzteres ist erst seit dem 01.01.2011 abgeschafft).</p>
<p>Zugegebenermaßen, die Mehrzahl derjenigen Inhaftierten, von denen ich berichte, hat teils schwere Gewalt-, Tötungs- oder Sexualverbrechen begangen (<a title="Thomas Meyer-Falk: Sexualtäter im Knast" href="http://www.abc-berlin.net/thomas-meyer-falk-sexualtaeter-im-knast" target="_blank">zum Umgang mit Sexualtätern in der JVA Bruchsal</a>); deren Opfer würden mutmaßlich wenig Verständnis für meine Argumentation aufbringen.</p>
<p>Jedoch, ich schreibe aus Sicht eines Inhaftierten, der also besonders diese Seite kennenlernt. Der auch sieht, dass die Taten, die geschehen sind, immer in einem gesamtgesellschaftlichen Kontext stehen. Was nicht entschuldigen, sondern erklären und somit die Chance eröffnen soll, durch Umgestaltung der Gesellschaft ähnliche Taten künftig vermeiden zu helfen.<br />
Das ist aus Sicht der Opfer und ihrer Angehörigen, FreundInnen und Bekannten auf den ersten Blick unbefriedigend, vielleicht schmerzhaft, aber es gibt auch jene, die geschädigt wurden und die an einem Ausgleich mit TäterInnen interessiert sind. Angehörige, die selbst im Angesicht von Tötungsdelikten an Versöhnung und Aussöhnung glauben; davon beredtes Zeugnis geben beispielsweise die Wahrheitskommissionen Südafrikas.</p>
<p><strong>Schluss – meine eigene Situation</strong></p>
<p>Mich selbst erwartet ab Sommer 2013 die Sicherungsverwahrung, und die SV ist nicht abgeschafft, obwohl dies gelegentlich in den Medien – fälschlicherweise – behauptet wurde. Bundesverfassungsgericht und Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte billigen ausdrücklich die SV als Instrumentarium des Strafrechts, bemängeln – lediglich – die Ausgestaltung des Vollzugs der Sicherungsverwahrung.</p>
<p>Im Verlaufe der Jahre haben sich bei mir bestimmt manche Marotten eingeschlichen, die ich in Freiheit wahrscheinlich nicht entwickelt hätte, aber nichts, das nicht wieder behebbar wäre.</p>
<p>Hoffnung und Optimismus habe ich zu keinem Zeitpunkt verloren; ebenso nicht den Glauben daran, wieder in Freiheit (oder das, was der Staat noch an „Freiheit“ übrig lässt) zurückzukehren, selbst, wenn ich mittelfristig nicht damit rechnen kann, <a title="Thomas Meyer-Falk: Freiheit oder Sicherheitsverwahrung" href="http://www.abc-berlin.net/thomas-meyer-falk-freiheit-oder-sicherheitsverwahrung" target="_blank">aus der Haft entlassen zu werden</a>.</p>
<p>Aber es ist keineswegs mein Verdienst, Hoffnung und Zuversicht nicht verloren zu haben. Zu verdanken habe ich dies einem Netz von FreundInnen und GenossInnen. Ohne sie wäre vielleicht auch ich schon in einer gewissen Passivität verlorengegangen. Der Kontakt jedoch, ob per Brief oder die in Bruchsal möglichen zwei Besuche (pro Monat) helfen mir viel.</p>
<p>Außerdem wäre ich im buchstäblichen Sinne stumm, würde es nicht jene FreundInnen geben, die meine Texte abtippen und via Internet verbreiten. Denn nach wie vor habe ich weder einen PC, geschweige denn Zugang zum Internet.</p>
<p>Eine Stimme verleiht aktuell Texten und Gedichten, die ich geschrieben habe, der Wuppertaler Schauspieler und Vorleser Uwe Neubauer. In verschiedensten Städten hält er Lesungen aus meinem Buch („Nachrichten aus dem Strafvollzug“, <a href="http://www.blaulicht-verlag.com" target="_blank">www.blaulicht-verlag.com</a>).</p>
<p>Aber gleichfalls von Bedeutung ist die Lektüre von Zeitungen und Zeitschriften, sei es durch Freiabonnements solidarischer Verlage oder durch Finanzierung des Vereins <a href="http://www.freiabos.de" target="_blank">Freiabos für Gefangene</a> in Berlin.</p>
<p>Und erst recht die solidarische Begleitung und Unterstützung durch Organisationen wie die <a href="http://www.rote-hilfe.de" target="_blank">Rote Hilfe e.V.</a> und <a href="http://www.abc-berlin.net" target="_blank">Anarchist Black Cross</a>. All das gibt täglich Ansporn; genauso wie der rege Briefkontakt zu Mitgefangenen im In- und Ausland, wie zu FreundInnen und GenossInnen in Frankreich, Großbritannien, Australien, USA und anderen Staaten.</p>
<p>Das ist ein ganzes Netz von Kontakten und Verbindungen, für das ich ungemein dankbar bin, denn es hilft, zu überleben, den Geist wach zu halten. Es zeigt, ich bin nicht alleine oder vergessen; hier geht es mir sehr viel besser als viel zu vielen meiner Mitgefangenen. Wer sich vergessen fühlt, der verliert Hoffnung.</p>
<p>Und darum geht es doch: Hoffnung haben.</p>
<p><em>Thomas Meyer-Falk<br />
c/o JVA – Z. 3113<br />
Schönbornstr. 32<br />
D-76646 Bruchsal</em></p>
<p><em><a href="http://www.freedom-for-thomas.de/" target="_blank">www.freedom-for-thomas.de</a><br />
<a href="http://www.freedomforthomas.wordpress.com/" target="_blank">www.freedomforthomas.wordpress.com </a></em></p>
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		<title>Thomas Meyer-Falk: Knastarzt Dr. M. (Bruchsal)</title>
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		<pubDate>Thu, 15 Sep 2011 21:08:52 +0000</pubDate>
		<dc:creator>abc berlin</dc:creator>
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		<category><![CDATA[JVA Bruchsal]]></category>
		<category><![CDATA[Zustände in den Knästen]]></category>

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		<description><![CDATA[„Alle Jahre wieder“, so könnte man meinen, meldet sich Bruchsals Gefängnisarzt Dr. Peter M. mit Vereinbarungen zu Wort. Nach einem im Juni 2010 erfolgten Aushang am „Schwarzen Brett“ bot sich ihm ein gutes Jahr später offenbar erneut Gelegenheit, seine Gedanken und Einfälle publik zu machen. Und so möchte ich heute nach einer kurzen Einführung über [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.abc-berlin.net/wp-content/uploads/2009/06/faust-durchs-gitter.jpg" rel="lightbox[5161]"><img class="alignleft size-full wp-image-662" title="faust-durchs-gitter" src="http://www.abc-berlin.net/wp-content/uploads/2009/06/faust-durchs-gitter.jpg" alt="faust-durchs-gitter" width="115" height="120" /></a>„Alle Jahre wieder“, so könnte man meinen, meldet sich Bruchsals Gefängnisarzt Dr. Peter M. mit Vereinbarungen zu Wort.<br />
Nach einem im <a title="Thomas Meyer-Falk: Neues aus der Anstalt" href="http://www.abc-berlin.net/thomas-meyer-falk-neues-aus-der-anstalt" target="_blank">Juni 2010</a> erfolgten Aushang am „Schwarzen Brett“ bot sich ihm ein gutes Jahr später offenbar erneut Gelegenheit, seine Gedanken und Einfälle publik zu machen.<br />
Und so möchte ich heute nach einer kurzen Einführung über die Rolle des Anstaltsarztes im Allgemeinen (a.), über das „Informationsblatt“ (b.) des Dr. M. informieren.<br />
Hieran schließt sich der Versuch einer Analyse (c.) an, um mit einem Ausblick (d.) zu schließen.<br />
<span id="more-5161"></span><br />
<em>a.) Anstaltsärztinnen und -ärzte im Allgemeinen</em></p>
<p>Erst seit 1977 gibt es gesetzliche Regelungen zur Rolle und Aufgabe von Ärzten im Strafvollzug. Die ärztliche Versorgung der Inhaftierten wird durch hauptamtliche Ärzte sichergestellt (vgl. § 158 Strafvollzugsgesetz-Bund); zumindest in Westdeutschland werden diese im Regelfall auch verbeamtet. Soweit erforderlich werden Fachärzte konsiliarisch hinzugezogen. Für die medizinische Versorgung der Gefangenen gelten, mit Abweichungen im Detail, die selben Maßstäbe wie für die freien BürgerInnen, welche in der Gesetzlichen Krankenversicherung Mitglied sind.<br />
Das Image der Gefängnisärzte in der Öffentlichkeit, so Dr. Keppler (Literaturhinweis siehe am Ende des Beitrags, dort Seite 11), ist schlecht. Gerade historische wie aktuelle Verfehlungen tragen nach Ansicht von Dr. Keppler zu dieser Einschätzung seitens einer breiten Öffentlichkeit bei. Er nennt stichwortartig die Beteiligung der Ärzte im Dritten Reich an der Vernichtung von Menschen, welche bis heute nachwirke, sowie an Folterungen in Abu Ghraib.<br />
Dr. Fritsch (a.a.O., S. 121) sekundiert mit dem Hinweis, die Geschichte der Ärzteschaft sei nicht immer durch kraftvolles Eintreten für die Menschenrechte gekennzeichnet gewesen.</p>
<p>Unter Gefangenen haben viele Anstaltsärzte auch deshalb einen schwierigen Stand, weil es keine freie Arztwahl gibt; die Gefangenen sind auf Gedeih und Verderb an den jeweils in der JVA tätigen Arzt, respektive die Ärztin gekettet.<br />
Neben der üblichen Routine eines Hausarztes, hier unterscheiden sich die Krankheitsbilder nicht besonders von jenen in einer Hausarztpraxis, hat der Anstaltsarzt auch (zumindest im Regelfall) die Position eines Betriebsarztes. Entscheidet also hinsichtlich der Gefangenen über deren Arbeitsfähigkeit und beurteilt die gesundheitlichen Gefahren, die von einem bestimmten Arbeitsplatz ausgehen können, zugleich betreut er auch die Bediensteten der Haftanstalt, übernimmt z.B. die berufsgenossenschaftlichen Grundsatzuntersuchungen (angefangen bei Lärm in der Schießausbildung, über die Bildschirmarbeitsplätze, Infektionskrankheiten und anderes mehr).</p>
<p><em>b.) „Informationsblatt“ des Dr. Peter M.</em></p>
<p>Im August 2011 wandte sich Dr. med. M. mit einem „!!! Informationsblatt für<br />
Strafgefangene !!!“ (Ausrufezeichen wie im Original) überschriebenen Papier an seine Patienten. Es wurde in allen Hafthäusern an den Schwarzen Brettern ausgehängt.<br />
Unterteilt in drei Punkte, versehen mit diversen Ausrufezeichen, sowie teils fett gedruckten Worten, informierte Peter M. die Leserschaft, dass er sich hier und heute in seiner „Eigenschaft als Anstaltsarzt der JVA Bruchsal und ärztlichem Leiter des Krankenreviers“ zu Wort melde. Sodann belehrte er die Leserschaft ausführlich darüber, dass von ihm keinerlei Erfüllung von „Sonderwünschen“ oder „Wunschverordnungen“ zu erwarten wäre. Dies gelte für alle Bereiche, also Ernährung, Medikation und Ausstattung der Anstaltsbetten.</p>
<p>aa.) Ernährung<br />
Es gebe hier in der Anstalt genau drei Kostformen, nämlich Normal-, Moslem- und vegetarische Kost. Zulagen gebe es nur in absoluten Ausnahmefällen, denn „Obst, Gemüse, Milch, Quark, etc. (&#8230;) ist über den freien Einkauf erhältlich“, eine ärztliche Verordnung sei nicht angezeigt.</p>
<p>bb.) Medikation<br />
M. teilte mit, dass „bestimmte Wunschmedikamente fernab ihrer Indikation und Zulassung (&#8230;) hier nicht erhältlich!“ seien. Im übrigen wären Schlafmedikamente (&#8230;) keine Präparate zur Dauerverordnung“.</p>
<p>cc.) Anstaltsbetten<br />
Keinen Widerspruch duldend ließ der Anstaltsarzt wissen, es gebe „keinen medizinischen Grund, der die ärztliche Verordnung von zwei Matratzen oder zwei Kopfkeilen rechtfertigt“. Selbst wer in der Visite über „furchtbare Rückenschmerzen“ klage, werde nichts bei ihm erreichen können.<br />
Hierzu muss man wissen, dass die Gefängnisbetten aus einfachen Stahlgestellen bestehen. Ein Sperrholzbrett dient als Ersatz für den Lattenrost. Eine dünne, in abwaschbares Plastik verpackte Schaumstofflage stellt die Matratze dar. Ein Schaumstoffklotz der Kissenersatz. Nicht wenige Gefangene leiden an massiven Schlafstörungen; teilweise psychisch bedingt, jedoch dürfte auch die qualitativ nicht gerade hochwertig zu nennende Ausstattung der Betten dazu beitragen.</p>
<p><em>c.) Versuch einer Analyse</em></p>
<p>Man kann das Informationsblatt rechtlich und psychologisch versuchen zu interpretieren.</p>
<p>aa.) rechtliche Analyse<br />
Sofern sich Patienten von der Informationsschrift abschrecken lassen, in die Sprechstunde zu gehen, da sie sich keine Abhilfe versprechen, könnte das Land möglicherweise haftbar gemacht werden wegen einer Amtspflichtverletzung des Dr. Peter M.! Denn ohne seine Patienten vorher gesehen zu haben, teils sehr deutliche Aussagen darüber zu treffen, wie er mit medizinischen Anfragen umgehen wird, ist zumindest fragwürdig. Wie es genauso bedenklich ist, wenn Dr. M. indirekt Werbung für den Anstaltskaufmann <a href="http://www.massak.de/" target="_blank">Massak</a> (<a title="Thomas Meyer-Falk: Gefängnisladen-Betreiber im Schlaraffenland" href="http://www.abc-berlin.net/thomas-meyer-falk-gefaengnisladen-betreiber-im-schlaraffenland" target="_blank">kritisch zu Massak</a>) macht. Wer, wie Dr. M. über 3000 Euro monatlich verdient, hat es natürlich leicht, die Gefangenen hinsichtlich der Deckung ihrer elementaren Bedürfnisse auf den (angeblich) „freien Einkauf“ zu verweisen. Freilich gibt es im Gefängnis ebenso wenig eine „freie Arztwahl“, wie den von Peter M. behaupteten „freien Einkauf“, denn die Gefangenen sind gleichfalls auf Gedeih und Verderben an die Firma Massak Logistik GmbH gebunden (in Bruchsal nur dadurch leicht abgemildert, dass sie zumindest Obst/Gemüse bei einem örtlichen Gemüsehändler ergänzend bestellen können, jedoch auch zu anspruchsvollen Preisen). Wer im Monat vielleicht 60 oder 70 Euro zur Verfügung hat, wie es bei den meisten Insassen der Fall ist, so sie Arbeit haben (arbeitslose Gefangene müssen mit einem Taschengeld von ca. 31 Euro haushalten) und dann Preise für Obst, Gemüse, Quark, etc. zahlen muss, die über Durchschnittspreisen in Freiheit liegen, erlebt es als zynisch, wenn via Aushang der Anstaltsarzt mitteilt, man möge nicht mehr ihn mit Wünschen nach entsprechenden Obst-/Quarkzulagen behelligen.<br />
Ganz nebenbei exekutiert hier der Arzt die Bestrebungen der Anstalt, auch bedingt durch Vorgaben des Ministeriums, die Ausgaben zu senken. Denn wenn künftig die Gefangenen selbst für entsprechende Nahrungsmittel aufkommen müssen, reduziert dies die Ausgabenlast der öffentlichen Hand. Ob hier Inhaftierte zum bloßen Objekt staatlicher Einsparbemühungen degradiert werden, wird vielleicht einmal von Gerichten geprüft werden müssen.</p>
<p>bb.) psychologische Analyse</p>
<p>Verräterisch schon die Anrede auf dem Info-Blatt; weder dort noch sonst wo in dem Schreiben ist jemals von seinen Patienten die Rede, dafür taucht mehrfach der Begriff „Strafgefangenen“ auf. Wichtig scheint Dr. M. auch die Hervorhebung seiner eigenen bedeutenden Position innerhalb der Anstalt zu sein, leitet er doch das Informationsschreiben mit ausführlicher Darstellung seiner beruflichen Stellung ein.<br />
Dr. Fritsch (a.a.O., S. 123-124) fordert von Ärzten, die in den Strafvollzug gehen möchten, sich selbstkritisch zu hinterfragen, was die Motivation hierfür sei. Ob es einem zum Beispiel darum gehe, sich „besser zu fühlen als jene, die in Haft sind“, oder aber um „mächtig“ zu wirken. Des weiteren müsse sich ein Anstaltsarzt auch „widersprüchlicher Übertragungsvorgänge“ bewusst werden, da sich ansonsten Konfliktsituationen in „aggressive Kommunikationsmuster“ verwandeln könnten.</p>
<p>Möglicherweise verhält es sich bei Dr. Peter M. so, denn Form und Stil des „Informationsblattes“, mit all den Ausrufezeichen und fett gedruckten Worten, wie auch das auffällige Vermeiden des Begriffs von Patienten (im Gegenzug der häufige Gebrauch des Wortes Strafgefangener) sprechen für eine vielleicht nicht bewusst feindselige Haltung, so doch zumindest für ungelöste aggressive Impulse. Ob dem tatsächlich so ist, kann ich aus nachvollziehbaren Gründen nicht nachprüfen, weshalb es sich hier um eine bloße Vermutung handelt.<br />
Jedoch eine indiziengestützte Vermutung. Die auch dadurch Nahrung erhält, dass seit längerer Zeit nur noch in seine Sprechstunde vorgelassen wird, wer zum einen teils drei und mehr Stunden in einem engen Flur eingesperrt warten musste. Und zum anderen im Vorfeld gegenüber seinem Hilfspersonal (Sanitäter), in Hörweite von anderen Vollzugsbeamten und auch Mitgefangenen detailliert Auskunft über den Grund der Vorsprache Auskunft gegeben hat. Im Weigerungsfalle wird man nicht zu Dr. M. vorgelassen (eine Praxis, die andernorts Gerichte für schlichtweg illegal erklärt haben, vgl. <a href="http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de" target="_blank">OLG Frankfurt, Az. 3 Ws 24/11, Beschluss vom 28.04.2011</a>).<br />
Auch die Gefangenenvertretung hatte sich monatelang vergeblich um einen Gesprächstermin bei ihm bemüht; ob er keine Zeit hatte, weil er Informationsblätter wie das hier besprochene entwerfen musste, entzieht sich meiner Kenntnis.<br />
Seit dem 01.09.2011 jedenfalls folgen dem Aushang nun die Taten des Dr. M. und die rigorose Streichung bislang von ihm gewährter Kostzulagen.</p>
<p><em>d.) Ausblick</em></p>
<p>Immer wieder sterben im Strafvollzug Gefangene und <a title="Thomas Meyer-Falk: Gefängnisschicksale in Deutschland" href="http://www.abc-berlin.net/thomas-meyer-falk-gefaengnisschicksale-in-deutschland" target="_blank">Gefängnisärzte stehen dann vor Gericht</a>. In Bruchsal bereitet ein Insasse, der längere Zeit im Koma lag und dem ein Teil der Schädeldecke entfernt werden musste, in Folge einer aus seiner Sicht nicht fachgerecht behandelten Infektion, eine Amtshaftungsklage gegen das Land vor.<br />
Solange Gefangene, die über Stunden (siehe oben) auf ein Gespräch mit dem Arzt warten müssen, auf seinem Schreibtisch und den Tischen der Pfleger Kuchen- und Brötchenreste vorfinden, was dann die Wartezeiten erklärlich macht, und von ihm primär nicht als Patienten, sondern als „Strafgefangene“ angesehen werden, dürfen diese nicht allzu hohe Erwartungen in Dr. Peter M. setzen.</p>
<p>Literaturhinweis:<br />
„Gefängnismedizin – Medizinische Versorgung unter Haftbedingungen“<br />
herausgegeben von Karlheinz Keppler und Heino Stöver<br />
Thieme Verlag, erschienen 2009</p>
<p><em>Thomas Meyer-Falk<br />
c/o JVA – Z. 3113<br />
Schönbornstr. 32<br />
D-76646 Bruchsal</em></p>
<p><em><a href="http://www.freedom-for-thomas.de/" target="_blank">www.freedom-for-thomas.de</a><br />
<a href="http://www.freedomforthomas.wordpress.com/" target="_blank">www.freedomforthomas.wordpress.com </a></em></p>
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		<title>Thomas Meyer-Falk: Sexualtäter im Knast</title>
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		<pubDate>Thu, 08 Sep 2011 10:43:04 +0000</pubDate>
		<dc:creator>abc berlin</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Zustände in den Knästen]]></category>

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		<description><![CDATA[Immer wieder wird in Zeitungen sowie im Fernsehen behauptet, Sexualverbrecher stünden im Gefängnis auf der untersten Stufe der internen Hierarchie. Wie ist es um diese Auffassung in der Realität bestellt? Anhand der Situation in der in Baden-Württemberg gelegenen Justizvollzugsanstalt Bruchsal möchte ich dies hier näher beleuchten. JVA Bruchsal – ein kurzer Rückblick Erbaut wurde das [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.abc-berlin.net/wp-content/uploads/2009/06/faust-durchs-gitter.jpg" rel="lightbox[5049]"><img class="alignleft size-full wp-image-662" title="faust-durchs-gitter" src="http://www.abc-berlin.net/wp-content/uploads/2009/06/faust-durchs-gitter.jpg" alt="faust-durchs-gitter" width="115" height="120" /></a>Immer wieder wird in Zeitungen sowie im Fernsehen behauptet, Sexualverbrecher stünden im Gefängnis auf der untersten Stufe der internen Hierarchie.</p>
<p>Wie ist es um diese Auffassung in der Realität bestellt? Anhand der Situation in der in Baden-Württemberg gelegenen Justizvollzugsanstalt Bruchsal möchte ich dies hier näher beleuchten.<br />
<span id="more-5049"></span><br />
<strong>JVA Bruchsal – ein kurzer Rückblick</strong></p>
<p>Erbaut wurde das Gefängnis 1848/49 und galt seinerzeit als modern. Von einem Zentrum aus gehen insgesamt vier Flügel ab. Jeder von diesen hat drei Stockwerke. Zur Zeit leben circa 400 Gefangene in der <a href="http://jva-bruchsal.de/" target="_blank">JVA</a>, einer Anstalt, die seit vielen Jahrzehnten in Baden-Württemberg einen nachhallenden Ruf hat. Dieser mag damit zu tun haben, dass primär „Langstrafer“, also (männliche) Gefangene mit langen oder lebenslangen Haftstrafen nach Bruchsal eingeliefert wurden. Die wohl bekanntesten Inhaftierten der letzten Jahrzehnte waren Christian Klar (von der RAF), sowie Heinrich Pommerenke (Vergewaltiger und Serienmörder; starb nach 49 Jahren Haft). Ferner besteht für die hiesige Anstalt eine spezielle „Sonderzuständigkeit“ für Gefangene, die als „besonders gefährlich“ oder sonst wie „gemeinschaftsunfähig“ in anderen Gefängnissen des Landes angesehen und deshalb nach Bruchsal verlegt werden.</p>
<p><strong>Sexualtäter in Bruchsals Haftanstalt</strong></p>
<p>Eine exakte Prozentzahl hinsichtlich jener, welche wegen eines Sexualdelikts hier in Haft sitzen, ist für die Öffentlichkeit nicht zugänglich. Immer mal wieder werden Zahlen von bis zu 60% kolportiert, die jedoch als zu hoch angesehen werden müssen.<br />
Dennoch gibt es eine erkleckliche Anzahl an inhaftierten Männern, die vergewaltigt, Frauen, Männer, Mädchen und Jungen missbraucht haben. In einigen Fällen erfolgte anschließend auch die Ermordung der Opfer; mitunter auch eine sexuelle Schändung der Leiche.<br />
Über die spektakulärsten Fälle zumindest der jüngeren Zeit sind viele Gefangene durch Funk und Fernsehen, bzw. die Zeitung auch detailliert informiert.</p>
<p><strong>Auftreten der Sexualtäter im Vollzugsalltag</strong></p>
<p>Hier finden sich alle Variationsmöglichkeiten. Jene, die offensiv und fordernd agieren, über viele Jahre hinweg auch eine besondere „Vertrauensposition“ bei der Anstalt und Teilen der Mitgefangenen erringen. Etwa ein Jahrzehnt lang wurde ein Sexualmörder immer wieder in die Gefangenenvertretung gewählt (hierbei handelt es sich um ein von Inhaftierten zu wählendes Gremium. <a title="Thomas Meyer-Falk: Reaktionen eines Knast-Chefs auf Kritik" href="http://www.abc-berlin.net/thomas-meyer-falk-reaktionen-eines-knast-chefs-auf-kritik" target="_blank">Kritisch dazu vgl.</a>; auch: Sonderausgabe der Roten Hilfe zum 18. März 2010, S. 13 „Gefangenenvertretung im Strafvollzug“) und genoss in der JVA weitgehende Bewegungsfreiheit. Es gibt jene, die sich durch den Sport, z.B. Fußball oder die Tischtennis-Gruppe in eine Mannschaft einfügen und über diesen Weg auch eine gewisse Anerkennung erfahren (so bspw. ein Inhaftierter, der vor wenigen Jahren in Mannheim ein 16-jähriges Mädchen von hinten niederschlug, vergewaltigte und tötete).<br />
Andere wiederum verstecken sich regelrecht in ihren Zellen, insbesondere dann, wenn ihre Taten noch nicht lange genug zurückliegen, um medial in Vergessenheit zu geraten. Hier wäre aktuell an einen „Modefotografen“ aus Rastatt zu denken, der wegen mehrfachen Kindesmissbrauchs zu einer hohen Haftstrafe und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden war. Ihn sieht man nur kurz über die Flure huschen, wenn er seinen Mülleimer entleeren geht.</p>
<p>Aber es gibt auch die ganz arrogant und frech auftretenden Sexualtäter: X hat seine Zelle fast neben dem Büro der Aufsichtsbeamten und seine Tür ist stets sperrangelweit offen. Schon in der JVA Freiburg vertrat er offen sein angebliches „Recht“ auf Sex mit Kindern. Kaum entlassen setzte er sein „Recht“ durch, wofür er dann entsprechend verurteilt wurde. Jeder, der ihn auf seine Tat anspricht oder von dem er mitbekommt, dass über ihn gesprochen wird, darf mit Beschwerden und Strafanzeigen rechnen. In einem Fall kam es sogar zu einer polizeilichen Vernehmung und auch Gegenüberstellung, da er eine ganze Anzahl von Gefangenen angezeigt hatte. Ein anderer Insasse, Y., der verurteilt wurde sein Kind missbraucht zu haben, droht gelegentlich anderen „aufs Maul“ zu hauen, eilt dann jedoch lieber zu den Beamten, um sich dort zu beschweren, wenn er auf sein Delikt angesprochen wird.</p>
<p><strong>Reaktionen des Vollzugspersonals</strong></p>
<p>Gelegentlich bekommen Gefangene zu hören, wenn sie nicht endlich diesen oder jenen Sexualtäter „in Ruhe lassen“ würden, müsse mit Konsequenzen bis hin zur Anordnung der Einzelhaft gerechnet werden. Mitgefangener Ditte (so sein Spitzname) wurde tatsächlich sanktioniert, weil er o.g. X., nein, nicht etwa geschlagen, sondern gelegentlich die Zellentüre zugemacht und dessen Licht an- und ausgeschaltet haben soll. Mittlerweile sitzt Ditte in Einzelhaft, weil er beschuldigt wurde, einen anderen Mitgefangenen „drei Mal ins Gesicht“ geschlagen zu haben. Besagtes angebliches Opfer sagte bei den Beamten laut Landgericht Karlsruhe aus, Ditte habe auf Aufforderung die Zelle zu verlassen nicht reagiert, ihn – das Opfer – vielmehr geschlagen. Was belegt worden sei durch Beamte, die eine leicht (!) gerötete Wange und ein rotes Ohr selbst gesehen hätten.</p>
<p>Einerseits findet man in den Beamtenbüros Zeitungsartikel, welche sich mit der „Untherapierbarkeit“ von Sexualtätern, insbesondere Pädophilen befassen, offen und für jeden, der in das Büro gehen muss, um z.B. einen Antrag abzugeben, deutlich sichtbar ausgehängt, andererseits reagiert der Vollzug scharf, selbst wenn ein Sexualtäter lediglich auf seine Tat(en) angesprochen wird.</p>
<p>Darüber hinaus werden Sexualtäter gerne auf „Vertrauensposten“ eingesetzt, also auf Arbeitsplätzen innerhalb einer Anstalt, welche in den Augen der JVA-Beamten/innen „sicherheitsrelevant“ sind, wo z.B. die permanente Überwachung durch Wärter/innen geringer ist, als sonst üblich. Zu denken wäre an einen Sexualmörder, der in den 90’ern in Bayern ein Kind missbrauchte und dann in einen Fluss warf, wo es ertrank. Er wurde nach Hamburg verlegt und durfte dort dann als „Kirchenreiniger“ arbeiten. Hintergrund für diese Zuteilungspraxis dürfte sein, dass die vielfach der Mittelschicht entstammenden Sexualtäter wenig Schwierigkeiten haben die Anstaltsordnung zu verinnerlichen. Gerade weil sie mitunter Ablehnung durch andere Gefangene erfahren, können sich die Bediensteten sicher sein, dass jeglicher „Verstoß“ gegen irgendwelche Regeln sofort von diesen „Vertrauensgefangenen“ zur Meldung gebracht werden wird.<br />
Diese Bevorzugung für eigentlich recht beliebte Arbeitsplätze trägt dann weiter zu einer Distanzierung von dem Personenkreis der Sexualtäter bei.</p>
<p><strong>Reaktion der Inhaftierten</strong></p>
<p>Meist wird hinter dem Rücken von Sexualtätern über diese gelästert. Offen feindseliges Verhalten ist die Ausnahme und nicht die Regel. Körperliche Attacken, zumindest in Bruchsal, sind die absolute Ausnahme.<br />
In den Vollzug integrierte Sexualtäter beobachtet man gelegentlich dabei, wie sie selbst über andere Sexualtäter abfällig herziehen; die selbst begangene Vergewaltigung sei doch „nicht so schlimm“ wie das, was „dieser Pädophile da“ getan habe.</p>
<p>Immer noch wird die Diskussion unter den Gefangenen davon beherrscht, dass es „den Sextätern“ doch viel zu gut gehe und sie sogar mit früherer Entlassung rechnen dürften als Täter anderer Deliktgruppen.</p>
<p>Zumindest dies dürfte heute nicht mehr der Rechtswirklichkeit entsprechen. Früher, vor 20 und mehr Jahren, mag es so gewesen sein, dass durch das in aller Regel angepasste, bis überangepasste Vollzugsverhalten gerade die der Mittelschicht entstammenden Sexualtäter „bevorzugt“ wurden, wenn es um die Frage einer vorzeitigen Entlassung ging. Denn ihr angepasstes Vollzugsverhalten führte zu besonders wohlwollenden Beurteilungen seitens der Vollzugsanstalten. Heute jedoch wird von Gerichten wie von Gutachtern beanstandungsfreies Vollzugsverhalten nicht mehr so hoch bewertet.</p>
<p>Im Vollzugsalltag jeden Kontakt mit Sexualtätern zu vermeiden ist faktisch nicht möglich. Zumal in bestimmten Zusammenhängen, in Bruchsal: in der „Behandlungsabteilung“ (dort wird mit den Inhaftierten therapeutisch gearbeitet), sogar eine konkrete Beschäftigung und Kommunikation mit diesem Täterkreis gefordert wird. Wer sich dem widersetzt, gilt dann als nicht „therapiewillig“. Seitens der Anstaltspsychologen wird argumentiert, dass die Zusammenarbeit und Kommunikation von Nicht-Sexualtätern mit Sexualtätern wichtig sei für die Resozialisierung, auch um die Toleranz gegenüber Mitmenschen zu testen oder auszubauen. Dabei wird, dies nur nebenbei, verkannt, dass sich unter den Nicht-Sexualtätern ein nicht unwesentlicher Anteil von Inhaftierten befindet, der selbst als Kind missbraucht wurde. Diesen abzuverlangen, sich aktiv mit Missbrauchern zu beschäftigen, mit diesen gemeinsam zu essen, Spiele zu spielen und vieles mehr, strapaziert deren Bereitschaft zur Auseinandersetzung mit sich selbst nachhaltig.</p>
<p><strong>Zusammenfassung</strong></p>
<p>Zumindest für die JVA Bruchsal kann festgestellt werden, dass Sexualtäter eigentlich fast jeder Couleur dort einsitzen und körperliche Übergriffe nicht fürchten müssen. Gelegentlich sind sie psychischem Druck ausgesetzt, der jedoch eher als gering einzuschätzen sein dürfte, da offene Feindseligkeit eine Ausnahme bleibt. Die Vollzugsanstalt und deren Personal reagiert selbst auf einfache Nachfrage bei Sexualtätern nach deren Deliktstruktur nachdrücklich und kündigt einschneidende Maßnahmen an, würde man diesen oder jenen Sexualdelinquenten weiter behelligen. Intern mögen die meisten Sexualtäter in der Tat wenig gelitten sein, mit den Jahren und je nach Persönlichkeitsstruktur gelingt es jedoch durchaus einigen, sich ein vollzugsinternes Beziehungsgeflecht aufzubauen, selbst wenn dieses dann mitunter primär aus anderen Missbrauchern bestehen sollte.</p>
<p><em>Thomas Meyer-Falk<br />
c/o JVA – Z. 3113<br />
Schönbornstr. 32<br />
D-76646 Bruchsal</em></p>
<p><em><a href="http://www.freedom-for-thomas.de/" target="_blank">www.freedom-for-thomas.de</a><br />
<a href="http://www.freedomforthomas.wordpress.com/" target="_blank">www.freedomforthomas.wordpress.com </a></em></p>
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		<title>Thomas Meyer-Falk: Knäste und Hungerstreiks</title>
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		<pubDate>Mon, 05 Sep 2011 22:04:44 +0000</pubDate>
		<dc:creator>abc berlin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Über den Umgang mit Hungerstreiks in Gefängnissen Immer wieder kommt es auch in bundesdeutschen Gefängnissen zu Hungerstreiks; ob kürzlich in Sehnde oder ganz aktuell in der JVA Celle. Da der deutsche Beamte (freilich auch die Beamtin) gerne in Vorschriften regelt, was sich so an Vorgängen im Dienst ereignen könnte, hat nun das sozialdemokratisch geleitete Justizministerium [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.abc-berlin.net/wp-content/uploads/2009/06/faust-durchs-gitter.jpg" rel="lightbox[5036]"><img class="alignleft size-full wp-image-662" title="faust-durchs-gitter" src="http://www.abc-berlin.net/wp-content/uploads/2009/06/faust-durchs-gitter.jpg" alt="faust-durchs-gitter" width="115" height="120" /></a> <strong>Über den Umgang mit Hungerstreiks in Gefängnissen</strong></p>
<p>Immer wieder kommt es auch in bundesdeutschen Gefängnissen zu Hungerstreiks; ob <a href="http://www.abc-berlin.net/tag/werner-braeuner" target="_blank">kürzlich in Sehnde</a> oder <a title="Thomas Meyer-Falk: Neues aus der Sicherungsverwahrung" href="http://www.abc-berlin.net/thomas-meyer-falk-neues-aus-der-sicherungsverwahrung" target="_blank">ganz aktuell in der JVA Celle</a>.</p>
<p>Da der deutsche Beamte (freilich auch die Beamtin) gerne in Vorschriften regelt, was sich so an Vorgängen im Dienst ereignen könnte, hat nun das sozialdemokratisch geleitete Justizministerium von Baden-Württemberg am 04.07.2011 (AZ.: 4550/0507) in der „Verwaltungsvorschrift des Justizministeriums über das Gesundheitswesen im Justizvollzug“ auch die „Zwangsmaßnahmen in der Gesundheitsfürsorge“ (Ziffer 3.8.) geregelt.<br />
<span id="more-5036"></span>Hiernach hat bei jeglichen ärztlichen Zwangsmaßnahmen, auch im Bereich „Ernährung“, der ärztliche Dienst „die Anstaltsleitung soweit möglich schriftlich“ vorab zu informieren. In „Zweifelsfällen wird unter Beteiligung der Anstaltsleitung die Aufsichtsbehörde notfalls fernmündlich“ eingeschaltet.</p>
<p>Kommt es zum Hungerstreik eines / einer Gefangenen, regelt Ziffer 3.8.2 die Verwendung eines – man ahnt es wohl schon &#8211; „Formblattes“, nämlich in genannten Bundesland „Formblatt JVHK“, welches weiter unten im Original zu sehen ist.</p>
<p>Bezeichnend schon der Titel des Formulars, wo von einer „vorsätzlichen Selbstbeschädigung durch Nahrungsverweigerung“ die Rede ist. Hier wird dem / der Inhaftierten die Rolle eines / einer Aggressors (in) zugeschrieben; auch die weiteren „Belehrungen“ entbehren streckenweise nicht eines gewissen Zynismus, bis hin zur Kostentragungspflicht des / der Hungerstreikenden.</p>
<p>Sollte übrigens der Tod nahen, käme wohl Ziffer 4 der genannten Verwaltungsvorschrift, die die anheimelnde Überschrift „Umgang mit sterbenden Gefangenen“ trägt, zur finalen Anwendung.<br />
Hiernach seien der ärztliche Dienst und die Pflegekräfte der Knäste verpflichtet, sich zu „bemühen (…), dass der oder die Sterbende ohne Schmerzen sterben kann“. Man kennt das aus Arbeitszeugnissen: wer attestiert bekommt, er / sie habe sich immer „bemüht“ den Anforderungen gerecht zu werden, hat in Wahrheit recht wenig geleistet.<br />
Ferner ist „der oder die Sterbende in einem Einzelhaftraum (unterzubringen), es sei denn er oder sie wünscht gemeinschaftliche Unterbringung“.</p>
<p>Womit nun (endlich) auch im Land der Tüftler, Denker und Schwaben, die laut Werbung der Landesregierung „alles könnet, außer Hochdeutsch schwätze“, Hungerstreiks und Sterben auf Punkt und Komma genau geregelt wären.</p>
<p><em>Thomas Meyer-Falk<br />
c/o JVA – Z. 3113<br />
Schönbornstr. 32<br />
D-76646 Bruchsal</em></p>
<p><em><a href="http://www.freedom-for-thomas.de/" target="_blank">www.freedom-for-thomas.de</a><br />
<a href="http://www.freedomforthomas.wordpress.com/" target="_blank">www.freedomforthomas.wordpress.com </a></em></p>
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		<title>Thomas Meyer-Falk: Neues aus der Sicherungsverwahrung</title>
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		<pubDate>Sun, 21 Aug 2011 19:33:42 +0000</pubDate>
		<dc:creator>abc berlin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Da nach wie vor das Thema Sicherungsverwahrung in den Medien präsent ist, unter anderem bedingt durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2011, mit welchem die wesentlichen Bestimmungen zur SV für verfassungswidrig erklärt wurden, möchte ich an dieser Stelle zuerst über einen „Kriterienkatalog für die Neuausrichtung des Vollzugs der SV“ (1.) berichten, danach über [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.abc-berlin.net/wp-content/uploads/2009/06/faust-durchs-gitter.jpg" rel="lightbox[4913]"><img class="alignleft size-full wp-image-662" title="faust-durchs-gitter" src="http://www.abc-berlin.net/wp-content/uploads/2009/06/faust-durchs-gitter.jpg" alt="faust-durchs-gitter" width="115" height="120" /></a>Da nach wie vor das Thema Sicherungsverwahrung in den Medien präsent ist, unter anderem bedingt durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2011, mit welchem die wesentlichen Bestimmungen zur SV für <a title="Thomas Meyer-Falk: Sicherungsverwahrung verboten?" href="http://www.abc-berlin.net/thomas-meyer-falk-sicherungsverwahrung-verboten" target="_blank">verfassungswidrig erklärt wurden</a>, möchte ich an dieser Stelle zuerst über einen „Kriterienkatalog für die Neuausrichtung des Vollzugs der SV“ (1.) berichten, danach über eine Tagung der Evangelischen Akademie Bad Boll vom 18./19. Juli 2011 zur Sicherungsverwahrung (2.), um abschließend auf einen Hungerstreik mehrerer Verwahrter in der JVA Celle (3.) hinzuweisen.<br />
<span id="more-4913"></span><br />
<em>1.) „Kriterienkatalog“</em></p>
<p>In der Konferenz der LänderjustizministerInnen und der Bundesministerin für Justiz im Anschluss an das oben erwähnte Urteil, nahmen diese den schon am 30.11.2010 vorgelegten Kriterienkatalog billigend zur Kenntnis, wie mir auf Anfrage die Senatsverwaltung für Justiz (Hamburg) kürzlich bestätigte. Auf immerhin 41 Seiten legt eine Arbeitsgruppe „aus Vollzugspraktikerinnen und Vollzugspraktikern und Vertreterinnen und Vertretern“ der Landesjustizverwaltungen (mit Ausnahme Bremens), eine Bestandsaufnahme der aktuellen Vollzugsbedingungen in der SV und hieraus abzuleitenden Veränderungen dar. Der Katalog arbeitet dabei 15 Punkte ab, beginnend bei der baulichen Trennung der SV vom übrigen Strafvollzug, über die Gestaltung der Unterbringung, Zellengröße, über Außenkontakte, Ausführungen, bis hin zur Selbstverpflegung.<br />
Also ganz eng orientiert an den Lebensbedingungen in den Trakten der Sicherungsverwahrten.<br />
Gefordert wird eine ganz strikte bauliche Trennung der Haftbereiche der SV von jenen der Strafhaft, gerade weil die SV „eine reine Präventionsmaßnahme“ (sei) und keinen Strafzwecken diene (S. 7). Vorgeschlagen wird eine „differenzierte Unterbringung“ in „Aufnahme, Wohngruppenvollzug, altersgerechtes Wohnen und Entlassungsvorbereitung“ (S. 9). Zellen sollten künftig „Zimmer“ (S. 10) heißen und mindestens 15 qm groß sein. Der persönliche Besitz in den „Zimmern“ sollte großzügiger gehandhabt werden, wobei der mit „der Durchsuchung von Gegenständen verbundene Personalaufwand“ hinzunehmen sei, um dem „Besserstellungsgebot für Sicherungsverwahrte (&#8230;) gerecht“ zu werden.<br />
Was die bislang bestehende Arbeitspflicht in der Sicherungsverwahrung betrifft, erscheint es nach Ansicht der Arbeitsgruppe „vertretbar, (diese) für Untergebrachte aufzuheben“ (S. 22).<br />
Soweit Verwahrte dennoch arbeiten, sollte deren Lohn gegenüber den Strafgefangenen verdoppelt werden (S. 22). Hinsichtlich des Taschengeldes für nicht-arbeitende Verwahrte könnte man sich an dem „Barbetrag für Bewohner von Alten- und Pflegeheimen orientieren“ (S. 22).</p>
<p>Ausschließlich während der Nachtzeit (22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) sollten die „Zimmer“ verschlossen werden, in der übrigen Zeit darüber hinaus jederzeit der Gefängnishof zugänglich sein (S. 23-24).<br />
Statt der bislang durchschnittlich 5 Stunden Besuch pro Monat wird eine „&#8230;Mindestdauer (von) 10 Stunden nicht unterschritten werden&#8230;“ (S. 26) vorgeschlagen.</p>
<p>Hinsichtlich der Ausführungen (hierbei wird ein Verwahrter unter Bewachung von Wärtern für einige Stunden in die Freiheit gelassen) wurde festgestellt, dass von 520 Verwahrten (Stichtag: 31.08.2009) 126 Ausführungen erhielten, alle anderen nicht.<br />
Dies solle deutlich geändert werden; künftig sollte so gut wie jeder Verwahrte „mehrfach jährlich“ (S. 28) Ausführungen erhalten, auch um so der „Gefahr der Hospitalisierung“ zu begegnen.</p>
<p>Lebensmitteleinkauf könnte wöchentlich (statt wie bislang meist nur zwei Mal pro Monat) gestattet werden (S. 32).</p>
<p>Bis Mai 2013 müssen sich Länder und Bund auf ein neues Konzept geeinigt haben, es darf damit gerechnet werden, dass einige der erwähnten Punkte umgesetzt werden, auch wenn manches unfreiwillig hilflos oder zynisch anmuten mag, zumindest aus der Sicht der Verwahrten. Darüber hinaus wird hier letztlich ein Vollzugsalltag gefordert, wie er eigentlich längst für den Strafvollzug Alltag sein sollte, jedoch nie eingelöst und nie verwirklicht wurde.</p>
<p>Sicherungsverwahrte, man kann es nicht oft genug wiederholen, sitzen unschuldig in Haft. Denn die zugedachte Strafe für ihre Taten haben sie verbüßt. Man entzieht ihnen die Freiheit für etwas, das sie vielleicht tun könnten, was jedoch keineswegs gewiss ist (wie sich auch bei der weiter unten erwähnten Tagung in Bad Boll bewahrheitete).</p>
<p>Trotz aller erwähnten „Hafterleichterungen“ wird das „Zimmer“ weiterhin eine mit Manganstahl vergitterte Zelle bleiben.<br />
Die Bewegungsfreiheit wird weiterhin minimal bleiben, von einem Flurende zum anderen (und vielleicht ein paar Schritte in den Anstaltshof). Gefängnis bleibt Gefängnis, unabhängig von dem wie man es nennt.</p>
<p><em>2.) Tagung in Bad Boll</em></p>
<p>Die evangelische Akademie in Bad Boll ist seit vielen Jahren dafür bekannt, sich auch mit dem Strafvollzug kritisch, im Rahmen von Tagungen, zu beschäftigen. Und so ging es am 18. und 19. Juli 2011 um das Thema „Sicherungsverwahrung und Führungsaufsicht – wie gehen wir mit gefährlichen Straftätern um?“ (hier ein Dank an Martin S., von ihm soll noch die Rede sein, er schickte mir einige der Manuskripte von Referenten der Tagung).</p>
<p>Dr. Michael Alex und Prof. Feltes überschrieben ihren Vortrag „SV – Die Gefahr wird überschätzt“ und wiesen detailliert nach, dass die „Gefahr“, die angeblich von den Verwahrten ausgehe, maßlos überschätzt wird. Auch kritisieren sie die psychiatrischen Gutachter, die in aller Regel dazu neigten, die Probanden „schlecht zu schreiben“, und anstatt den Blick auf die Ressourcen und positiven Veränderungen zu lenken, sich oftmals damit begnügten, bei alten Gutachten abzuschreiben und einmal gestellte Diagnosen nicht kritisch zu hinterfragen, so dass regelrechte „Gutachtenkarrieren“ auf Seiten der Verwahrten entstünden.</p>
<p>Ganz ähnlich, wenn auch nicht so pointiert, trug Dr. Obergfell-Fuchs (Leiter des Kriminologischen Dienstes der Justizvollzugsschule Baden-Württemberg) vor, der schon seine liebe Not hatte, den Begriff der „Gefährlichkeit“ zu definieren.<br />
Kriminologen, so der Referent, verstünden unter Gefährlichkeit die Wahrscheinlichkeit, dass der Täter in Zukunft weiter schwere Straftaten begehen werde. Was nach seiner Ansicht zu mindestens zwei weiteren Problemkreisen führe, nämlich, was man unter Wahrscheinlichkeit verstehe, bzw. was denn eine „hohe Wahrscheinlichkeit“ sei und was genau „schwere Straftaten“ wären.<br />
Hinsichtlich Sexualtätern wies er anhand einschlägiger Untersuchungen nach, dass bezüglich einer Rückfallgefahr genau differenziert werden müsse, zu was für einer Gruppe von Sexualtätern jemand gehöre. Bei innerfamiliärem Missbrauch von Kindern liege nach einer Untersuchung von 2008 die Rückfallquote (hier: erneutes Sexualdelikt) bei 10,0 %, bei Vergewaltigern jedoch schon bei 15,2 % und bei außerfamiliärem Missbrauch sogar bei 22,2 %. Vergewaltiger würden zudem, im Vergleich zu Tätern innerfamiliären sex. Missbrauchs vermehrt zu sonstigen Aggressionsdelikten neigen (Rückfallquote: 36,7 % bei Vergewaltigern jedoch nur 8 % bei der letztgenannten Tätergruppe).</p>
<p>Gegen Ende seines Aufsatzes weist Obergfell-Fuchs auf den „Baxstrom-Fall“ hin: Seinerzeit, nämlich 1966, mussten in den USA aus rein formal-juristischen Gründen 966 angeblich psychisch kranke und vor allem als (sehr) gefährlich eingestufte Straftäter aus der Haft entlassen werden.<br />
Nach insgesamt 4 Jahren wurde festgestellt, dass lediglich 2,5 % wegen schwerer Gewalttaten, d.h. „Taten, weswegen ihr Risiko als besonders hoch eingeschätzt worden war“, so Obergfell-Fuchs, erneut straffällig geworden waren.</p>
<p><em>Exkurs – Martin S.</em></p>
<p>Über ihn schrieb ich schon an <a title="Thomas Meyer-Falk: Raus aus dem Knast – endlich frei, was nun?" href="http://www.abc-berlin.net/thomas-meyer-falk-raus-aus-dem-knast%e2%80%93endlich-frei-was-nun" target="_blank">anderer Stelle</a>, nannte ihn jedoch Sebastian Müller, da er seinen Namen nicht in der Presse lesen möchte. Er wurde von der Akademie als ehemaliger Sicherungsverwahrter eingeladen; freie Kost und Logie, sowie eine Aufwandsentschädigung wurden ihm zugesichert. Er sollte ein Impulsreferat halten, um authentisch aus der Sicht eines immerhin 21 (!) Jahre in SV sitzenden Menschen berichten zu können, der zudem seit seiner Freilassung im Dezember 2010 rund-um-die-Uhr von der Polizei bewacht wird.<br />
Kaum hatte er die Einladung erhalten und sich um eine Reiseerlaubnis bemüht (denn zu dem 2010 erteilten Auflagen zählt das Verbot, die Stadt Freiburg verlassen zu dürfen), teilte man ihm seitens der Akademie bedauernd mit, dass man ihn ausladen müsse, denn aus dem Kreise der Veranstalter der Tagung sei Protest laut geworden.</p>
<p>Die Badische Zeitung (13.07.2011, „Der ausgeladene Betroffene“) enthüllte einige Wochen später die Hintergründe: Die Polizei hatte (erfolgreich) interveniert. Man habe besseres zu tun, als Herrn S. nach Bad Boll zu begleiten. Der von der Polizei eingeschaltete Generalstaatsanwalt Pflieger (Stuttgart), zugleich Mitveranstalter, da in Personalunion Vorsitzender des „<a href="http://verband-bsw.de" target="_blank">Verband Bewährungs- und Straffälligenhilfe Württemberg e.V.</a>“ (e-mail: verband-bsw@arcor.de) sorgte umgehend für die Ausladung von Herrn S., schließlich, so wird Pflieger in der Badischen Zeitung zitiert, wäre es zu „einem Auftritt am Rande des Show-Effekts“ gekommen, hätte man zugelassen, dass Herr S. mit den ihn bewachenden Polizisten anreise.<br />
Der Akademie sei, so die Zeitung weiter, die Ausladung „peinlich“, schließlich habe man schon mit ehemaligen RAF-Gefangenen diskutiert und habe sich zum Ziel gesetzt, auch mit und nicht nur über die Betroffenen zu sprechen.<br />
In einem Interview mit der Südwest Presse vom 19.07.2011 konnte Herr S. nochmal seine Sicht der Dinge darstellen, insbesondere auch die enorme psychische Belastung durch die permanente Polizeibewachung. Er werde mittlerweile als „Kinderschänder beschimpft“, beim Arztbesuch würden sich drei Polizisten in den Warteraum setzen, dass „jeder ihre Pistolen sehen“ könne.<br />
S. war vor 26 Jahren vom Landgericht Stuttgart wegen Vergewaltigung zweier Anhalterinnen verurteilt worden.</p>
<p><em>3.) Hungerstreik in Celle</em></p>
<p>Mehrere Sicherungsverwahrte der JVA Celle hatten angekündigt, zum 01.08.2011 in einen Hungerstreik treten zu wollen, sollte man nicht umgehend ihre Lebensbedingungen verbessern. Mittlerweile sollen fünf der 20 Verwahrten tatsächlich in Hungerstreik getreten sein; laut <a href="http://www.taz.de" target="_blank">taz</a> vom 11.08.2011 sei der erste zwischenzeitlich ins Krankenhaus verlegt worden.</p>
<p>BILD (Regionalausgabe Hannover) titelte am 02.08.2011: „Sex-Gangster fordern Damenbesuch im Knast“ und schreiben, die Betroffenen wollten die Justiz – Zitat &#8211; „erpressen“ mit ihrem Hungerstreik. Ziele seien: Damenbesuche, Pay-TV und Alkohol.<br />
Der niedersächsische Hardliner und Justizminister Busemann unkt gar von einer „konzertierten Aktion aller Sicherungsverwahrten in Niedersachsen oder gar in ganz Deutschland“ (HNZ 03.08.2011; hier mit Dank an den seit 1995 in Isolationshaft sitzenden Peter Wegener, JVA Sehnde, der mir solche Zeitungsartikel zusendet).</p>
<p>Nun mag man darüber diskutieren, ob es viel Sinn macht, solche Punkte überhaupt in einen Forderungskatalog aufzunehmen, denn der versierte politische Gegner nutzt so etwas sofort, um hier Stimmung gegen die Betroffenen zu machen; andererseits versinnbildlichen solche Teilforderungen auch die grundlegenden existenziellen Bedürfnisse, Sehnsüchte und Wünsche von Menschen.<br />
Wünsche, die, würden sie nicht gerade von gefangenen Menschen geäußert, völlig banal und nachvollziehbar erschienen.</p>
<p><em>Thomas Meyer-Falk<br />
c/o JVA – Z. 3113<br />
Schönbornstr. 32<br />
D-76646 Bruchsal</em></p>
<p><em><a href="http://www.freedom-for-thomas.de/" target="_blank">www.freedom-for-thomas.de</a><br />
<a href="http://www.freedomforthomas.wordpress.com/" target="_blank">www.freedomforthomas.wordpress.com </a></em></p>
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		<title>Thomas Meyer-Falk: Wiesenhof &amp; Lebensmittelrecht</title>
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		<pubDate>Mon, 01 Aug 2011 09:46:51 +0000</pubDate>
		<dc:creator>abc berlin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Gefangene]]></category>
		<category><![CDATA[Thomas Meyer-Falk]]></category>
		<category><![CDATA[Lebensmittelrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Wiesenhof]]></category>

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		<description><![CDATA[Über den Versuch, an Informationen zu gelangen Wiewohl schon seit 2008 vollständig in Kraft, ist noch heute vielen Verbraucherinnen und Verbrauchern das „Gesetz zur Verbesserung der gesundheitlichen Verbraucherinformation (VIG)“ nicht wirklich bekannt. Es regelt, neben anderen Punkten, unter anderem, dass man kostenlosen Anspruch auf Informationen über lebensmittelrechtliche Verstöße und eventuell getroffene Maßnahmen in diesem Zusammenhang [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.abc-berlin.net/wp-content/uploads/2009/06/faust-durchs-gitter.jpg" rel="lightbox[4810]"><img class="alignleft size-full wp-image-662" title="faust-durchs-gitter" src="http://www.abc-berlin.net/wp-content/uploads/2009/06/faust-durchs-gitter.jpg" alt="faust-durchs-gitter" width="115" height="120" /></a><strong>Über den Versuch, an Informationen zu gelangen</strong></p>
<p>Wiewohl schon seit 2008 vollständig in Kraft, ist noch heute vielen Verbraucherinnen und Verbrauchern das „Gesetz zur Verbesserung der gesundheitlichen Verbraucherinformation (VIG)“ nicht wirklich bekannt. Es regelt, neben anderen Punkten, unter anderem, dass man kostenlosen Anspruch auf Informationen über lebensmittelrechtliche Verstöße und eventuell getroffene Maßnahmen in diesem Zusammenhang bei der für die Lebensmittelkontrolle durchführenden Behörde hat.<br />
Nicht immer gestaltet sich jedoch der Informationszugang problemlos.</p>
<p><span id="more-4810"></span><em>Firma Wiesenhof Möckern GmbH</em></p>
<p>Die Firma ist regelmäßig Gegenstand medialer Berichterstattung, da der Verdacht im Raume steht, sie nehme es nicht in jedem Fall ganz genau mit lebensmittelrechtlichen Bestimmungen (<a href="http://www.peta.de/web/wiesenhof2.3044.html" target="_blank">hier</a> + <a href="http://www.taz.de/!69843/" target="_blank">hier</a>).<br />
Es gab schon diverse Berichte im Fernsehen und insbesondere in den Printmedien über das Gebaren des Unternehmens, deren Produkte auch in vielen Gefängnissen verkauft werden.</p>
<p><em>Antrag auf Informationszugang vom 2. Mai 2011</em></p>
<p>Da auch in Bruchsals Gefängnis Produkte der Firma erhältlich sind, bat ich das <a href="http://www.sachsen-anhalt.de/index.php?id=11453" target="_blank">Landesverwaltungsamt (LVwA) in Halle</a> um Zugang zu den seit 2008 angefallenen Informationen über Verstöße der Wiesenhof Möckern GmbH im Zusammenhang mit dem Lebensmittelrecht.<br />
Mit Schreiben vom 20. Mai 2011 gab das LVwA der Gegenseite die Möglichkeit, sich zu meinem Antrag zu äußern.</p>
<p><em>Äußerung der Anwälte des Unternehmens vom 27.06.2011</em></p>
<p>Auf immerhin vier Seiten nahm die renommierte Anwaltskanzlei Berding &amp; Partner (<a href="http://www.Berding-Partner.de" target="_blank">www.Berding-Partner.de</a>, email: info@Berding-Partner.de) Stellung zu meinem Antrag vom 2. Mai. Erst stellten sie fest, mein Antrag sei „rechtsmissbräuchlich“, denn ich säße wegen Bankraubes in Haft und sei ein Red-Skin. Ab 2013 müsse ich in Sicherungsverwahrung und es kein ernsthaftes Informationsinteresse erkennbar.<br />
Offenbar hatten die Anwälte im Internet zu meiner Person Recherchen angestellt, da sie auch einen Artikel der taz vom 09.09.2010 anführten.<br />
Im weiteren Verlauf ihres Schriftsatzes behaupten sie weiter, die angefragten Informationen seien allesamt geheim zu halten, da es sich um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse handele und ließen wissen, dass, sollte das LVwA dennoch eine Informationserteilung beabsichtigen, diese erst dann erfolgen dürfe, „wenn diesbezüglich alle Verwaltungs- und Gerichtsverfahren abgeschlossen wären“.</p>
<p><em>Bescheid des LVwA vom 12.07.2011</em></p>
<p>Mit dem am 25.07.2011 zugegangenen Bescheid gewährt mir das LVwA Zugang zu den Akten (allerdings nur vor Ort in Halle!) und weist alle Einwände der Kanzlei Berding &amp; Partner zurück.<br />
So sei schon nichts dafür ersichtlich, dass mein Antrag „rechtsmissbräuchlich“ sein könnte. Im übrigen habe das Unternehmen „in der Vergangenheit wesentliche hygienerechtlichen Vorschriften nicht eingehalten“ (a.a.O., S. 3). Des weiteren weigere sich die Firma „bis in die Gegenwart hinein (&#8230;), bestandskräftige bzw. vollziehbare Verfügungen der Behörden zur Einhaltung von Höchsttemperaturen (&#8230;) einzuhalten bzw. umzusetzen“ (a.a.O, S. 4).<br />
Abschließend merkt das LVwA an, dass gerade durch den Zugang zu den begehrten Informationen „der Verbraucher (&#8230;) in die Lage versetzt werden (soll), bei seiner Kaufentscheidung auch das rechtswidrige Verhalten der Produzenten zu berücksichtigen“ und fährt in einem letzten Satz fort: „Dies gilt insbesondere dann, wenn wie hier die Produktion unter Verstoß gegen wesentliche Bestimmungen erfolgt“.</p>
<p><em>Wie geht es nun weiter?</em></p>
<p>Zum einen steht zu erwarten, dass das Unternehmen Widerspruch und hernach Klage einreichen wird, zum anderen werde ich selbst Widerspruch einlegen, soweit mir eine Einsichtnahme in die Akten nur in Halle eingeräumt wird, denn es liegt auf der Hand, dass ich als Gefangener nicht werde dorthin reisen können. Zumal das VIG auch vorsieht, dass die Behörde Kopien übersenden kann, oder die Auskunft schriftlich erteilt.</p>
<p><em>Ausblick</em></p>
<p>VerbraucherInnen sollten durchaus von der Möglichkeit Gebrauch machen und sich informieren, wie es die Lebensmittelmärkte, Bäckereien, Metzgereien, Restaurants, aber auch die Lebensmittelproduzenten mit den einschlägigen Bestimmungen halten. Antrag und Auskunftserteilung sind vollständig kostenfrei, wenn sich der Antrag ausschließlich auf eventuelle Verstöße und die entsprechend getroffenen Maßnahmen oder Bußgeldbescheide bezieht. Manchmal braucht man einen etwas längeren Atem, wenn sich – wie hier – ein Produzent quer stellt, aber die Ämter erteilen ihrerseits meist relativ problemlos die angefragten Auskünfte.</p>
<p><em>Thomas Meyer-Falk<br />
c/o JVA – Z. 3113<br />
Schönbornstr. 32<br />
D-76646 Bruchsal</em></p>
<p><em><a href="http://www.freedom-for-thomas.de/" target="_blank">www.freedom-for-thomas.de</a><br />
<a href="http://www.freedomforthomas.wordpress.com/" target="_blank">www.freedomforthomas.wordpress.com </a></em></p>
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		<title>Thomas Meyer-Falk: Freilassung aller Verwahrten?</title>
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		<pubDate>Sun, 24 Jul 2011 17:36:21 +0000</pubDate>
		<dc:creator>abc berlin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Gefangene]]></category>
		<category><![CDATA[Thomas Meyer-Falk]]></category>
		<category><![CDATA[Sicherungsverwahrung]]></category>

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		<description><![CDATA[Über die Konsequenzen aus dem BVerfG-Urteil Nachdem am 04. Mai 2011 das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die wesentlichen Bestimmungen über die Sicherungsverwahrung (SV) für verfassungswidrig erklärte (Az.: 2 BvR 2365/09 abrufbar unter www.bverfg.de), herrscht vielfach, ob bei Presse, der Bevölkerung, aber auch unter Inhaftierten die Meinung vor, damit sei die SV faktisch abgeschafft, bzw. nur noch die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.abc-berlin.net/wp-content/uploads/2009/06/faust-durchs-gitter.jpg" rel="lightbox[4790]"><img class="alignleft size-full wp-image-662" title="faust-durchs-gitter" src="http://www.abc-berlin.net/wp-content/uploads/2009/06/faust-durchs-gitter.jpg" alt="faust-durchs-gitter" width="115" height="120" /></a><strong>Über die Konsequenzen aus dem BVerfG-Urteil</strong></p>
<p>Nachdem am 04. Mai 2011 das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die wesentlichen Bestimmungen über die Sicherungsverwahrung (SV) für verfassungswidrig erklärte (Az.: 2 BvR 2365/09 abrufbar unter <a href="http://www.bverfg.de" target="_blank">www.bverfg.de</a>), herrscht vielfach, ob bei Presse, der Bevölkerung, aber auch unter Inhaftierten die Meinung vor, damit sei die SV faktisch abgeschafft, bzw. nur noch die „Allerschlimmsten“ der Schlimmen würden künftig in der SV untergebracht.</p>
<p>Mit dieser Fehleinschätzung soll an dieser Stelle aufgeräumt werden.<br />
<span id="more-4790"></span><br />
<em>a.) Rechtliche Ausgangssituation</em></p>
<p>Anlass für das Urteil des BVerfG waren erfolgreiche Klagen von Verwahrten beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strasbourg. Der EGMR urteilte, Deutschland habe die Menschenrechtskonvention verletzt, als es rückwirkend für längst verurteilte Gefangene die Unterbringungsdauer in der SV von maximal 10 Jahren auf „lebenslang“ verlängerte, bzw. die erst nachträglich zu verhängende SV einführte (vgl. auch <a title="Thomas Meyer-Falk: Urteil zur Sicherungsverwahrung" href="http://www.abc-berlin.net/thomas-meyer-falk-urteil-zur-sicherungsverwahrung">hier</a>).<br />
Einige Oberlandesgerichte nahmen das Urteil aus Strasbourg zum Anlass, vergleichbare Fälle für die Verwahrten positiv zu bescheiden, d.h. sie aus der Sicherungsverwahrung zu entlassen (wie bspw. <a title="Thomas Meyer-Falk: Einbrecher aus SV frei – R. Schüler entlassen" href="http://www.abc-berlin.net/thomas-meyer-falk-einbrecher-aus-sv-frei-r-schueler-entlassen">den Einbrecher Ralf S.</a>), die Mehrzahl der Obergerichte lehnte jedoch eine schematische Anwendung des EGMR-Urteils auf Parallelfälle ab, so dass letztlich mehrere Verfassungsbeschwerden beim BVerfG landeten.<br />
Diese letztgenannte Rechtsauffassung stützte das Bundesverfassungsgericht; einerseits verwarf es die wesentlichen Regelungen zur SV als verfassungswidrig, andererseits verweigerte es den Klägern eine sofortige Freilassung und gewährte dem Gesetzgeber eine Frist bis Mai 2013, um eine verfassungsgemäße Rechtslage zu schaffen.<br />
D.h. es wird weiterhin (menschenrechtswidrig) bei Altfällen die SV vollstreckt, darüber hinaus wird auch bei allen anderen Verwahrten weiterhin die SV vollzogen werden.</p>
<p><em>b.) Konventionswidrig Verwahrte</em></p>
<p>Das Verfassungsgericht ordnete für diesen Personenkreis, also jene, die vor 1998 zur SV verurteilt wurden, die also eigentlich darauf hätten vertrauen dürfen, maximal 10 Jahre in SV zubringen zu müssen, bzw. für jene, die erst am Ende ihrer Haftzeit, also nachträglich, zur SV verurteilt wurden, an, dass sie auch trotz des Verstoßes gegen die Menschenrechtskonvention weiterhin inhaftiert werden dürfen, sofern nur „eine hochgradige Gefahr schwerster Gewalt- oder Sexualdelikte aus konkreten Umständen in der Person oder dem Verhalten des Untergebrachten“ abzuleiten sei. Darüber hinaus müsse dieser an einer „psychischen Störung“ leiden, so die Entscheidungsformel III Nr. 2 a des BVerfG.</p>
<p>Zwischenzeitlich entschied der Bundesgerichtshof (Az. 5 StR 394/10 vom 23.05.2011 abrufbar unter <a href="http://www.bundesgerichtshof.de" target="_blank">www.bundesgerichtshof.de</a>), dass in den ihm vorgelegten Fällen diese Voraussetzungen vorlägen, eine Freilassung kaum denkbar, wenn auch nicht schlechthin ausgeschlossen erscheine.</p>
<p><em>Exkurs: „psychische Störung“</em></p>
<p>Kriminologische Untersuchungen gehen davon aus, dass ein Anteil von 80% der in der SV untergebrachten Personen an einer wie auch immer gearteten behandlungsbedürftigen Auffälligkeit leidet (BVerfG, a.a.O. Rz 123). Im Kontrast hierzu steht einerseits die Absicht der American Psychiatric Association (APA) im Rahmen einer Überarbeitung des DSM (hierbei handelt es sich um einen psychiatrischen Diagnosekatalog, der weltweit, auch in Deutschland, eingesetzt wird, um tatsächliche oder vermeintliche psychische oder psychiatrische Störungen zu diagnostizieren) zum Beispiel die narzisstische Persönlichkeitsstörung ersatzlos zu streichen (so die Süddeutsche Zeitung vom 09.07.2011, „Das Buch des Wahnsinns – Ein neuer Diagnosekatalog für die Psychiatrie entscheidet über die Grenzen der Normalität“). Noch bis 1973 war im DSM die Homosexualität als psychiatrische Störung aufgeführt; erst als sie dort herausfiel, galt auch in Deutschland Homosexualität nicht mehr als psychische Krankheit.<br />
Gerade die narzisstische Störung wird nicht wenigen Gefangenen und Verwahrten attestiert; ist sie jedoch nicht mehr im DSM-Katalog aufgeführt, gibt es sie auch nicht mehr (wobei es noch, dies der Vollständigkeit halber, einen anderen Diagnosekatalog gibt, der weit verbreitet ist, der ICD der Weltgesundheitsorganisation WHO).</p>
<p>Zum anderen kritisieren psychiatrische Fachgesellschaften und Fachleute den hier in der deutschen Justiz und Politik offenbar werdenden „Missbrauch der Psychiatrie“ (so die Dt. Gesellschaft für Psychiatrie Anfang 2011, abrufbar unter http://www.dgppn.de), da hier „abweichendes Verhalten, Gefährlichkeit und Kriminalität in unzulässiger Weise auf psychische Gestörtheit zurückgeführt und letztlich zur Aufgabe der Psychiatrie“ erklärt werden. Die Kritik dieser Fachgesellschaft gipfelt darin, dass festgestellt wird, die Gesetze zur SV seien „prinzipiell für jedwede (u.a. auch politische) Normabweichung anwendbar“.</p>
<p>Wir sehen, mit dem Kriterium der „psychischen Störung“ ist nicht viel gewonnen; nicht nur, dass damit seelisch oder psychisch „Kranke“ diffamiert und als potentiell „gefährlich“ gebrandmarkt werden, da in der Öffentlichkeit vielfach eine Gleichsetzung von psychischer Normabweichung und Kriminalität erfolgt. Vielmehr leiden in der Tat viele der seit Jahren und Jahrzehnten in staatlicher Verwahrung befindlichen Menschen an „Auffälligkeiten“. – Etwas, das nach so vielen Jahren in einer totalen Institution nicht ausbleibt – auch der Gesündeste wird irgendwann seelisch deformiert werden.</p>
<p>Zudem eröffnet die „psychische Störung“ der Willkür Tür und Tor, denn wie wir gesehen haben, hängt Vieles schon davon ab, ob eine (angebliche oder tatsächliche) Auffälligkeit in einem der Diagnose-Kataloge auftaucht. Es ist jedoch eine Binsenweisheit und auch durch einschlägige Untersuchungen seit langem belegte Erkenntnis, dass die Psychowissenschaften keineswegs „sichere“ Erkenntnisse vermitteln (können): dort, wo der eine Gutachter eine psychische Störung attestiert, kommt ein anderer Gutachter unter Umständen zu einem gegenteiligen Ergebnis.</p>
<p><em>c.) Andere Verwahrte, bzw. noch auf Antritt der SV wartende Gefangene</em></p>
<p>Alleine in der JVA Bruchsal dürften zur Zeit 70 oder mehr Gefangene auf den Antritt der SV warten (für 2010 wurde eine Zahl von 65 mitgeteilt, vgl. Gorzel/Lefering in Forum Strafvollzug 3/2010, S. 136 ff). Entsprechend virulent ist das Thema SV und entsprechend intensiv sind die Diskussionen. Nichts anderes gilt für die Hoffnungen und Erwartungen, welche durch das Urteil vom 04. Mai 2011 geschürt und geweckt wurden.<br />
Da glaubt ein Bertram H., während Vollzugslockerungen beging er eine Sexualstraftat und bekam hierfür neben einer Freiheitsstrafe auch die Sicherungsverwahrung, er werde gewiss nicht die SV antreten müssen, gelte diese doch nur für psychisch gestörte und extrem gefährliche Täter. Von ihm selbst seien doch keineswegs „schwerste Gewalt- oder Sexualtaten“ zu erwarten.<br />
Hier offenbart sich eine bei vielen Inhaftierten beobachtbare Schwierigkeit in der Einschätzung dessen, was die Rechtsprechung unter „schwersten“ Verbrechen versteht. In Rechtsprechung und Literatur wird jedes „drohende Verbrechen, für (das) die Mindeststrafe mehr als ein Jahr beträgt“ (Richter am OLG Peglau in NJW 2011, S. 1924-1927) unter die Kategorie der „schwersten Straftaten“ eingeordnet.<br />
Bei Gefangenen verschiebt sich im Laufe der Jahre der Maßstab für die Beurteilung dessen, was man unter einer schweren, bzw. schwersten Straftat versteht. Wer täglich Menschen begegnet, die kleine Kinder missbraucht, andere Menschen getötet, gequält, Opfer ausgeweidet, Teile von ihnen gegessen haben, sieht sich selbst in einem anderen, in einem milderen Licht.<br />
Da gerät dann ein Raub (bei Mitführung einer Waffe, hier muss es sich keineswegs um eine Schusswaffe handeln, beträgt die Strafe nicht unter drei Jahren; wird die Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug sogar eingesetzt: nicht unter fünf Jahren) unversehens zu einer „schwersten Gewalttat“, selbst wenn das Tatopfer keinerlei körperliche oder seelische Verletzungen erlitten haben mag.</p>
<p>Und soweit das Bundesverfassungsgericht von dem Vorhandensein einer „psychischen Störung“ sprach, bezieht sich dieses zusätzliche Kriterium ausschließlich auf jene Verwahrten, die vor 1998 verurteilt wurden und schon 10 oder mehr Jahre in der SV sitzen.</p>
<p>Für die übergroße Mehrheit der Sicherungsverwahrten oder auf den Antritt der SV Wartenden ändert das Urteil des BVerfG also recht wenig. Saßen 2010 (vgl. Gorzel/Lefering, a.a.O.) in Freiburg von 58 Sicherungsverwahrten 34 wegen Sexualdelikten, vier wegen (versuchter) Tötungsdelikte und zehn wegen Raubes oder Körperverletzung ein, wird sich für diese 48 Verwahrten auch nach dem Urteil wenig ändern, was eine Chance auf baldige Freilassung anbetrifft (die restlichen zehn Verwahrten sind hingegen teilweise schon auf freiem Fuß, da sie u.a. wegen Betrugs oder Einbruchs einsaßen).</p>
<p><em>d.) Zusammenfassung und Ausblick</em></p>
<p>Der EGMR und auch das BVerfG billigen ausdrücklich das Institut der Sicherungsverwahrung; sie üben (lediglich) Kritik an der Ausgestaltung des Vollzugs der SV, bzw. an deren rückwirkender Verlängerung, bzw. Verhängung. Deshalb wurde die SV auch nicht am 04. Mai abgeschafft, noch ist eine Abschaffung für die Zukunft zu erwarten.</p>
<p>Dazu tragen dann (leider) auch Fälle bei wie jene, die im Juli 2011 in der Presse für Schlagzeilen sorgten. So verurteilte das Landgericht Münster am 14.07.2011 einen im Mai 2010 entlassenen Ex-Sicherungsverwahrten zu 5 ½ Jahren und (erneuter) SV, weil er ein Mädchen missbrauchte. Ein anderer Ex-Sicherungsverwahrter wurde in Dortmund in U-Haft genommen, nachdem er mutmaßlich ein siebenjähriges Mädchen sexuell missbraucht hatte. Selbst die sonst sich eher liberal gebende Süddeutsche Zeitung warf in einem Kommentar (16.07.2011) in diesem Zusammenhang dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vor, er – der Gerichtshof – habe in seinen Urteilen zur SV „wenig Interesse (…) an den Opfern“ gezeigt. Diplom-Psychologin Preusker, die ehemalige Leiterin der sozial-therapeutischen Abteilung in der JVA Straubing, sekundierte: „Lasst sie niemals frei! (…) Es ist ein Fehler, unser Wertesystem auf jeden Insassen hinter Gefängnismauern zu übertragen.“ (FOCUS 20/2011, S. 52-54).</p>
<p>Auch angesichts dieses Klimas ist nicht zu erwarten, dass es künftig zu weniger Anordnungen der SV oder zu vermehrten Freilassungen aus der SV kommen wird.</p>
<p><em>Thomas Meyer-Falk<br />
c/o JVA – Z. 3113<br />
Schönbornstr. 32<br />
D-76646 Bruchsal</em></p>
<p><em><a href="http://www.freedom-for-thomas.de/" target="_blank">www.freedom-for-thomas.de</a><br />
<a href="http://www.freedomforthomas.wordpress.com/" target="_blank">www.freedomforthomas.wordpress.com </a></em></p>
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		<title>Thomas Meyer-Falk: Strafgefangene – sind sie Hunde?</title>
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		<pubDate>Thu, 23 Jun 2011 20:51:21 +0000</pubDate>
		<dc:creator>abc berlin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Gefangene]]></category>
		<category><![CDATA[Thomas Meyer-Falk]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Sprache hinter Gittern ist nicht immer besonders fein, meist ist sie, nun ja, recht bilderreich, hart, unverblümt. Um so „dankbarer“ könnte man sein, wenn Beamte einer Justizvollzugsanstalt es subtil, also zart und feinsinnig angehen. Und so soll heute von Vollzugsbeamten der JVA Bruchsal die Rede sein. Das Vorspiel Schon vor Jahren verordnete das Justizministerium [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.abc-berlin.net/wp-content/uploads/2009/06/faust-durchs-gitter.jpg" rel="lightbox[4506]"><img class="alignleft size-full wp-image-662" title="faust-durchs-gitter" src="http://www.abc-berlin.net/wp-content/uploads/2009/06/faust-durchs-gitter.jpg" alt="faust-durchs-gitter" width="115" height="120" /></a>Die Sprache hinter Gittern ist nicht immer besonders fein, meist ist sie, nun ja, recht bilderreich, hart, unverblümt. Um so „dankbarer“ könnte man sein, wenn Beamte einer Justizvollzugsanstalt es subtil, also zart und feinsinnig angehen. Und so soll heute von Vollzugsbeamten der JVA Bruchsal die Rede sein.</p>
<p><em>Das Vorspiel</em></p>
<p>Schon vor Jahren verordnete das Justizministerium Baden-Württemberg seinen Knastbeamten ein „Leitbild Justizvollzug“; dort heißt es dann unter den auf den Umgang mit den Gefangenen bezogenen „Zielen“:<br />
„Wir (&#8230;) behandeln sie menschlich und gerecht“.<br />
<span id="more-4506"></span>An einem Samstag im Juni 2011 befand sich der Gefangene S. im Gefängnishof; er erhält eine spezielle Anstaltskost, leidet er doch an einer Milchzuckerunverträglichkeit. Isst er etwas „falsches“, kann dies zu Magen-Darmproblemen, wie z.B. akutem Durchfall führen. S. spürte an jenem Tag einen unmittelbaren Drang, sofort ein WC aufsuchen zu müssen, nur befindet sich kein solches im Gefängnishof. Er bat folglich einen der im Hof anwesenden Beamten, ihn ins Hafthaus zu lassen, damit er dort das WC in seiner Zelle aufsuchen könne. Nachdem ihm dies verweigert wurde, sah er sich gezwungen, in einem Eck des Hofes seine Notdurft zu verrichten, da er sich andernfalls hätte in die Hose machen müssen.<br />
Beamte brachten ihm einen Eimer, damit er seine Hinterlassenschaft entfernen konnte. Als wäre dies alles nicht schon unangenehm genug gewesen, gab es am darauffolgenden Sonntag eine Fortsetzung.</p>
<p><em>Das Nachspiel</em></p>
<p>Wer gegen 9.00 Uhr in den Gefängnishof ging (zur „Freistunde“, also dem Spaziergang im Knasthof), fand in dem dort aufgestellten Zeitungskasten eine Hundekot-Tüte befestigt. Nur die Beamten der Haftanstalt verfügen über einen Schlüssel zu diesem Kasten, weshalb auch Beamte diese Tüte dort mit einem Magneten an der Zeitungswand befestigt haben müssen.</p>
<p>Die Reaktionen der Inhaftierten fielen unterschiedlich aus; es gab jene, die es „lustig“ fanden, aber die Mehrzahl fand es eine „gemeine“, menschlich unangemessene Reaktion. Herr U. sagte, dass dies „doch eine Beleidigung“ sei und man „die“ &#8211; er meinte die Beamten – anzeigen müsse. Eine andere Stimme, Herr Y., frug sich, wie wohl die „Muslime reagieren“ würden, die besonders sensibel auf Vergleiche mit den als unrein geltenden Hunden reagieren.</p>
<p><em>Fortsetzung des Nachspiels</em></p>
<p>Ein Gefangener sprach schließlich einen der uniformierten Beamten, landläufig auch als Wärter bezeichnet, an. Dieser Beamte vertrat nach Angaben des Gefangenen die Auffassung, es handele sich um einen Scherz und im übrigen habe sich er – der Häftling – nicht aufzuregen, da ihn die Hundekot-Tüte nicht beträfe und auch nichts anginge.</p>
<p><em>Schlusswort</em></p>
<p>Lassen wir das Justizministerium Baden-Württemberg sprechen. Im Kapitel „Unsere Grundlagen“ des schon zitierten „Leitbild Justizvollzug“ steht zu lesen: „Unser Handeln wird bestimmt durch die Menschenrechte und die Achtung der Menschenwürde aller.“ </p>
<p><em>Thomas Meyer-Falk<br />
c/o JVA – Z. 3113<br />
Schönbornstr. 32<br />
D-76646 Bruchsal</em></p>
<p><em><a href="http://www.freedom-for-thomas.de/" target="_blank">www.freedom-for-thomas.de</a><br />
<a href="http://www.freedomforthomas.wordpress.com/" target="_blank">www.freedomforthomas.wordpress.com </a></em></p>
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		<title>Thomas Meyer-Falk: Knastbeamten-Fest in Bruchsal</title>
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		<pubDate>Sat, 18 Jun 2011 20:46:31 +0000</pubDate>
		<dc:creator>abc berlin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Gefangene]]></category>
		<category><![CDATA[Thomas Meyer-Falk]]></category>
		<category><![CDATA[JVA Bruchsal]]></category>
		<category><![CDATA[Knastbeamte]]></category>
		<category><![CDATA[Knastprivatisierung]]></category>

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		<description><![CDATA[Sportliche Betätigung hat hinter wie vor den Gefängnismauern einen hohen Stellenwert; heute soll einmal von den Knastbeamten die Rede sein, von Gefangenen allenfalls mittelbar. Denn am 01. Juli 2011 findet in Bruchsal und Umgebung das „52. Landessportfest“ der Vollzugsbediensteten aus ganz Baden-Württemberg statt. In einer knapp 80-seitigen Broschüre (in den diversen Grußworten recht mutig sogar [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.abc-berlin.net/wp-content/uploads/2009/06/faust-durchs-gitter.jpg" rel="lightbox[4476]"><img class="alignleft size-full wp-image-662" title="faust-durchs-gitter" src="http://www.abc-berlin.net/wp-content/uploads/2009/06/faust-durchs-gitter.jpg" alt="faust-durchs-gitter" width="115" height="120" /></a>Sportliche Betätigung hat hinter wie vor den Gefängnismauern einen hohen Stellenwert; heute soll einmal von den Knastbeamten die Rede sein, von Gefangenen allenfalls mittelbar. Denn am 01. Juli 2011 findet in Bruchsal und Umgebung das „52. Landessportfest“ der Vollzugsbediensteten aus ganz Baden-Württemberg statt.<br />
In einer knapp 80-seitigen Broschüre (in den diversen Grußworten recht mutig sogar „Festschrift“ genannt) feiert man sich selbst und informiert die TeilnehmerInnen über das sportliche Programm.<br />
<span id="more-4476"></span><br />
<em>Die Grußworte</em></p>
<p>Nicht weniger als sieben Grußwort-SchreiberInnen fanden sich; vom Justizminister über die Oberbürgermeisterin und einen Ortsbürgermeister bis hin zu Gewerkschaftsvertretern von ver.di und BSBD (Bund der Strafvollzugsbediensteten). Der Minister grüßt alle TeilnehmerInnen und meint, der „sportliche Wettkampf stärkt (…) mental“. Auch Anstaltsleiter Thomas Müller (manchen noch aus der Affäre um die Rezitation eines <a href="http://www.abc-berlin.net/thomas-meyer-falk-boehse-onkelz-hoffaehig-im-knast">Boehse-Onkelz Liedtextes</a> bekannt) darf sich äußern, sichert allen Gästen eine „herzliche Atmosphäre“ sowie gute „badische Gastfreundschaft“ zu. Das Landessportfest biete, so Müller, „Gelegenheit, für einen Tag den Belastungen des beruflichen Alltags zu entrinnen“.</p>
<p><em>Sportliches Programm</em></p>
<p>Insgesamt in 12 Disziplinen üben sich die teilnehmenden Vollzugsbediensteten. Von Fußball bis Volleyball, von Tennis bis Kegeln, aber auch im Tauziehen und Schwimmen will man sich messen. Für die Geistesgrößen wird Schach und Schießen geboten; für die finanzielle Elite ein 18-Loch Golfturnier.<br />
Wer am Schießwettbewerb teilnehmen möchte (hier sind bislang 170 TeilnehmerInnen gemeldet), darf mit einer „Heckler und Koch P10“ Pistole auf ein „statisches Ziel“ feuern; freilich ist ihm gem. Ziffer 11 der in der Broschüre abgedruckten Vorschriften für das Schießen „der Konsum von Alkohol oder sonstigen berauschenden Mitteln vor und während des Schießens“ untersagt und würde widrigenfalls „automatisch zur Disqualifikation“ führen. In welchem Zustand würden wohl die Schützinnen und Schützen erscheinen, gäbe es diese Anweisung nicht!?</p>
<p><em>Rahmenprogramm</em></p>
<p>Neben einem gemeinsamen Frühstück ab 7.30 Uhr und den von 8.00 Uhr bis circa 17.00 Uhr dauernden Wettbewerben soll dann ab 18.00 Uhr in der Waldseehalle in Forst (bei Bruchsal) die „Abendveranstaltung“ stattfinden, einschließlich Verlesung der Grußworte, Siegerehrung und des gewiss fulminanten musikalischen Programms der „Südtiroler Alpenamigos“.</p>
<p><em>Wie wurde die Festschrift finanziert</em></p>
<p>Offenkundig konnten die Veranstalter zahlreiche Vertreter der Wirtschaft dazu bewegen, halb- oder ganzseitige Werbeanzeigen zu schalten in besagter „Festschrift“. Neben Firmen wie <a href="http://www.enforcer.de" target="_blank">Enforcer</a>, die Beamte mit, laut Inserat, „Tactical Handschellen – in hochwertiger Qualität und Verarbeitung“ zu 49,00 Euro, „Schnitthemmenden Handschuhen“ (39,90 Euro) und anderem mehr ausstatten, inserieren Firmen wie <a href="http://www.geggus.de" target="_blank">Geggus GmbH</a>, die zahlreiche Arbeiten in die Anstalt vergeben, welche dort dann von den Gefangenen zu verrichten sind, oder Apotheken, die den Gefängnisarzt und die Inhaftierten beliefern, z.B. die <a href="http://www.sternapo.de" target="_blank">Stern-Apotheke</a> (<a href="http://www.abc-berlin.net/thomas-meyer-falk-knast-gesundheit-apotheke" target="_blank">eine kritische Würdigung dieser Apotheke</a>). Auch der unter Inhaftierten berüchtigte Knastkaufmann, die Firma <a href="http://www.massak.de" target="_blank">Massak Logistik GmbH</a> (<a href="http://www.abc-berlin.net/thomas-meyer-falk-gefaengnisladen-betreiber-im-schlaraffenland" target="_blank">kritisch zu Massak</a>) schaltete eine Werbeanzeige. Nicht fehlen durfte die Firma <a href="http://www.telio.de" target="_blank">Telio</a>, auch sie genießt innerhalb der Gefangenenschaft, wie Massak, einen ganz „speziellen“ Ruf, denn sie versorgt tausende Gefangene mit Telefonie und lässt sich dies teuer, <a href="http://www.abc-berlin.net/thomas-meyer-falk-telefonieren-im-knast-telio-auf-dem-vormarsch">sehr teuer von diesen bezahlen</a>.<br />
Daneben gab es 14 Sponsoren, u.a. die örtliche Sparkasse, eine Metzgerei, eine Buchhandlung, die die Festivität direkt unterstützen und dafür einen besonderen Dank erfuhren.</p>
<p>Weshalb zähle ich dies alles so detailliert auf? Die genannten und weitere Firmen erzielen (zumindest teilweise) hohe Umsätze mit der Arbeit, Arbeitsleistung oder dem Geld von Gefangenen! Zugespitzt kann also festgestellt werden, dass die Inhaftierten mit ihrem Geld, ihrer Arbeitsleistung diese sogenannte „Festschrift“ mittelbar mitfinanzierten, letztlich sogar das Beamtensportfest. Betroffene Gefangene sehen darin einen gewissen Zynismus.<br />
Schließlich bezahlen sie Broschüre, Rahmenprogramm und vergnügliche sportliche Aktivitäten derjenigen, die sie einsperren, auf diese Weise teilweise mit. Und es geht noch „besser“!</p>
<p><em>Wer produzierte die „Festschrift“</em></p>
<p>Ausweislich des Impressums wurden „Gestaltung, Layout, Satz, Druck“ von der Druckerei der JVA Bruchsal, die Bindung der Broschüre von der Buchbinderei der Anstalt erledigt; um es verständlicher zu formulieren: die Inhaftierten, die in den Bereichen Mediengestaltung (zuständig für Gestaltung, Layout und Satz, also bis zur Fertigung der Druckplatten), Druckerei (Druck der Seiten) und Buchbinderei (alles schön zusammenkleben) tätig sind, mussten die Broschüre produzieren. Nicht Wenige sind nach eigenem Bekunden richtig stolz darauf (über ethische Bedenken in diesem Zusammenhang schrieb ich an <a href="http://www.abc-berlin.net/thomas-meyer-falk-ausbildung-im-knast-keine-alternative">anderer Stelle</a>).</p>
<p><em>Zwischenergebnis</em></p>
<p>Gefangene produzierten die von ihnen indirekt mitfinanzierte Broschüre für ein Beamtenfest, welches die Inhaftierten gleichfalls teilweise finanzieren, wenn auch nicht unmittelbar, sondern über ihre Arbeitsleistung und den Gewinn bzw. Umsatz der Sponsoren und Werbepartner generieren.</p>
<p><em>Der 1. Juli 2011</em></p>
<p>Während sich die aus dem ganzen „Ländle“ anreisenden Bediensteten nebst deren Familien an jenem Freitag sportlich betätigen, den „Alpenamigos“ versonnen lauschen (auch auf Kosten der Gefangenen), dürfen die Inhaftierten der JVA Bruchsal keine Besuche empfangen, wie sonst an Werktagen üblich, denn die Besuchsabteilung hat an diesem Tag, so informiert ein Aushang „aus organisatorischen Gründen“ geschlossen; gleichfalls die gesamten Arbeitsbetriebe. Wer also auf das Einkommen aus Knastarbeit angewiesen ist, verliert einen Arbeitstag und das entsprechende Einkommen. Freizeitveranstaltungen fallen genauso aus.</p>
<p>Alles zum Wohle der JVA-Beschäftigten, die an diesem Tag die „Gelegenheit zur geselligen Begegnung und interessanten Gesprächen mit Kollegen und deren Familien aus dem ganzen Land“ (Grußwort von Ministerialdirigent Ulrich F.) nutzen möchten, einem „tollen Tag“ entgegen fiebern, „geprägt von sportlichen Leistungen und einer freundschaftlichen Atmosphäre“ (Grußwort BSBD-Gewerkschafter Alexander S.). Wobei die „sportliche Betätigung verbunden mit Kameradschaft“, so das Grußwort von Thomas F. (ver.di-Landesbezirksfachgruppe Justiz und Justizvollzug), ein geeignetes Mittel sei, „um den Anforderungen des schweren Dienstes gewachsen zu sein“, welchen die Strafvollzugsbediensteten zu verrichten hätten.</p>
<p><em>Thomas Meyer-Falk<br />
c/o JVA – Z. 3113<br />
Schönbornstr. 32<br />
D-76646 Bruchsal</em></p>
<p><em><a href="http://www.freedom-for-thomas.de/" target="_blank">www.freedom-for-thomas.de</a><br />
<a href="http://www.freedomforthomas.wordpress.com/" target="_blank">www.freedomforthomas.wordpress.com </a></em></p>
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		<title>Thomas Meyer-Falk: Strafvollzug 2011 &#8211; eine Rezension</title>
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		<pubDate>Sun, 22 May 2011 01:11:35 +0000</pubDate>
		<dc:creator>abc berlin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Gefangene]]></category>
		<category><![CDATA[Thomas Meyer-Falk]]></category>
		<category><![CDATA[Rezension]]></category>
		<category><![CDATA[Strafvollzug]]></category>

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		<description><![CDATA[Im Frühjahr dieses Jahres erschien von dem für die taz (die tageszeitung, Berlin) tätigen Journalisten, Sozialpädagogen und Soziologen Kai Schlieter das Buch „Knastreport – Das Leben der Weggesperrten“. Auf 254 Seiten bietet der Autor einen ungeschminkten Einblick in den bundesdeutschen Strafvollzug; er lässt neben einigen Gefangenen auch Professor Kröber (Berlin), einen der bekanntesten deutschen forensischen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.abc-berlin.net/wp-content/uploads/2009/06/faust-durchs-gitter.jpg" rel="lightbox[4238]"><img src="http://www.abc-berlin.net/wp-content/uploads/2009/06/faust-durchs-gitter.jpg" alt="faust-durchs-gitter" title="faust-durchs-gitter" width="115" height="120" class="alignleft size-full wp-image-662" /></a>Im Frühjahr dieses Jahres erschien von dem für die taz (die tageszeitung, Berlin) tätigen Journalisten, Sozialpädagogen und Soziologen Kai Schlieter das Buch „Knastreport – Das Leben der Weggesperrten“.<br />
Auf 254 Seiten bietet der Autor einen ungeschminkten Einblick in den bundesdeutschen Strafvollzug; er lässt neben einigen Gefangenen auch Professor Kröber (Berlin), einen der bekanntesten deutschen forensischen Psychiater zu Wort kommen.</p>
<p>Die sechs Kapitel des Sachbuches unterteilen sich in insgesamt 27 Unterkapitel, vom „Knastkomplex“ (Seite 15 – 38), dort wird über die Erfindung der Gefängnisse, der Gier nach Strafe, wie auch Gefängnisarchitektur erzählt. Hin zu den „jugendlichen Verbrechern“ (Seite 41 – 74); dort berichtet u.a. Yunus von den traumatisierenden Erfahrungen in der Jugenduntersuchungshaft zu landen. <span id="more-4238"></span>Sein Fall machte 2009 deshalb Schlagzeilen, weil ihm vorgeworfen wurde am 01. Mai in Berlin auf einen Polizisten einen Molotow – Cocktail geworfen zu haben. Erst nach über einem halben Jahr zermürbender Haft folgte der Freispruch. Kritisch reflektiert Schlieter die aufgeblasene und hysterisierende Medienberichterstattung wenn es um angebliche „Jugendgewalt“ geht.</p>
<p>Im dritten Kapitel („Vollzug für harte Jungs und böse Mädchen“; Seite 77 – 104) lesen wir von einem Mann, der in Berlin – Tegel, sowie von einer Frau, die in Pankow – Buchholz lebenslange Strafen wegen Mordes absitzen. Beide erzählen aus ihrem Haftalltag auf sehr anschauliche Weise.</p>
<p>In „Missstände im toten Winkel“ (Seite 107 – 174), dem umfangreichsten Kapitel des Buches, wird schließlich Tacheles geredet: es geht um Willkür, systematischen Rechtsbruch und um langjährige Isolationshaft. Neben der Situation von Peter Wegener (Seite 160 ff), der seit 1973 nahezu ununterbrochen in Haft sitzt, davon seit 1995 in Isolationshaft, wird auch Günter Finneisens Haftalltag thematisiert. Er wird in Niedersachsen seit 1995 in Isolation gehalten. Da die taz im Zuge der Veröffentlichung des Buches in einer der großen Reportage auf Herrn Finneisens Eingemauert – Sein hinwies, kam es zu einer kleinen Anfrage der GRÜNEN im Landtag. Es äußerten sich zudem die bekannte Kriminologin Professorin Frommel („Das ist Folter“), wie auch der ehemalige BGH – Richter und heutige LINKS – Partei Bundesabgeordnete Neskovic, wie Vollzugskenner kritisch über diese nun 16 Jahre andauernde Isolierung. Seit Anfang Mai 2011 wurde Herrn Finneisens Situation nunmehr gelockert; hierzu mag vielleicht dieses Buch beigetragen haben.</p>
<p>Im Buchkapitel „Das Risiko des Bösen“ (Seite 177 – 216) geht es schließlich um das schwierige Thema der „Kriminalprognose“; wie soll künftiges Verhalten von Gefangenen im Rahmen von Haftentlassungen sicher vorhergesagt werden!? Hier geht Schlieter auf das zur Zeit wieder sehr aktuelle, weil durch ein Urteil des Bundesverfassungsgericht vom 04. Mai 2011 ins Bewusstsein gerückte Institut „Sicherungsverwahrung“, nämlich der Inhaftierung von Menschen, die ihre Freiheitsstrafe längst verbüßt haben, ein.</p>
<p>Im Schlusskapitel schließlich („Perspektiven“, Seite 219 – 236) wird ein kritischer Ausblick gewagt, die zunehmende Privatisierung im Bereich Strafvollzug angesprochen und letztlich ein sehr kritisches Resümee gezogen, frei von Träumereien.</p>
<p>Niemand, der dieses Buch liest, wird auf die BILD – Berichterstattung hereinfallen, wonach Gefängnisse letztlich etwas abgespeckte Hotels seien. Wer neben allgemeinen und auch statistischen Informationen über den Strafvollzug Interesse hat, sich Einzelschicksale von Inhaftierten zu öffnen, dem sei der Kauf dieses Buches uneingeschränkt empfohlen. Er oder Sie wird danach Gefängnisse mit anderen Augen betrachten. </p>
<p><em>Bibliografische Angaben:<br />
Kai Schlieter, „Knastreport – Das Leben der Weggesperrten“<br />
erschien 2011 im Westend – Verlag, 254 Seiten, 17,95 Euro<br />
ISBN 978-3-938 060-67-4</em></p>
<p>Thomas Meyer-Falk<br />
c/o JVA – Z. 3113<br />
Schönbornstr. 32<br />
D-76646 Bruchsal</p>
<p><a href="http://www.freedom-for-thomas.de" target="blank">www.freedom-for-thomas.de</a><br />
<a href="http://www.freedomforthomas.wordpress.com" target="blank">www.freedomforthomas.wordpress.com </a></p>
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		<item>
		<title>Thomas Meyer-Falk: Sicherungsverwahrung verboten?</title>
		<link>http://www.abc-berlin.net/thomas-meyer-falk-sicherungsverwahrung-verboten</link>
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		<pubDate>Mon, 09 May 2011 03:58:18 +0000</pubDate>
		<dc:creator>abc berlin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Gefangene]]></category>
		<category><![CDATA[Thomas Meyer-Falk]]></category>
		<category><![CDATA[Sicherungsverwahrung]]></category>

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		<description><![CDATA[Am 04. Mai 2011 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass die zur Zeit geltenden Bestimmungen über die Sicherungsverwahrung (zur SV siehe auch) allesamt gegen die Verfassung verstoßen. Deshalb sollen im Folgenden die Entscheidungsgründe kurz dargestellt und eine erste Einschätzung abgegeben werden. 1.) Das Urteil vom 04. Mai 2011 a.) Vorgeschichte Nachdem die Zahl der in SV untergebrachten [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.abc-berlin.net/wp-content/uploads/2009/06/faust-durchs-gitter.jpg" rel="lightbox[3969]"><img class="alignleft size-full wp-image-662" title="faust-durchs-gitter" src="http://www.abc-berlin.net/wp-content/uploads/2009/06/faust-durchs-gitter.jpg" alt="faust-durchs-gitter" width="115" height="120" /></a>Am 04. Mai 2011 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass die zur Zeit geltenden Bestimmungen über die Sicherungsverwahrung (<a href="http://www.abc-berlin.net/thomas-meyer-falk-immer-noch-sicherungsverwahrung-und-kein-ende" target="_blank">zur SV siehe auch</a>) allesamt gegen die Verfassung verstoßen. Deshalb sollen im Folgenden die Entscheidungsgründe kurz dargestellt und eine erste Einschätzung abgegeben werden.</p>
<p><em>1.) Das Urteil vom 04. Mai 2011</em></p>
<p><em>a.) Vorgeschichte</em></p>
<p>Nachdem die Zahl der in SV untergebrachten Personen bis Mitte der 90er soweit zurückging (auf knapp 180 Männer), dass sogar an eine mögliche Abschaffung dieser Maßregel gedacht wurde, zogen in Folge hektischer gesetzgeberischer Aktivitäten nach spektakulären Sexualmorden, insbesondere zum Nachteil von Kindern, die Verwahrtenzahlen erheblich an auf mittlerweile über 500 Personen (zu fast 100% Männer).<br />
<span id="more-3969"></span>Sicherungsverwahrung, dies als kleiner Exkurs, ermöglicht der Justiz seit 1933 (denn die Nationalsozialisten fügten die SV in das damalige Reichsstrafgesetzbuch ein) einen Menschen auch über die Dauer der eigentlich verhängten Haftstrafe hinaus im Gefängnis zu behalten; zumindest solange, wie er/sie „gefährlich“ für die Allgemeinheit ist. Bis 1998 durfte die erstmalige Anordnung der SV maximal 10 Jahre vollzogen werden, seit einer Gesetzesänderung noch unter CDU/FDP (Kohl-Regierung) darf jedoch eine Verwahrung auch bis zum Tode erfolgen.</p>
<p>Seit Gesetzesänderungen von 2002/2004 kann darüber hinaus die SV auch nachträglich, also kurz vor dem regulären Haftende angeordnet werden.</p>
<p>Hiergegen klagten erfolgreich einige Verwahrte bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und bekamen von dort bescheinigt, dass einerseits die Haftbedingungen in der SV desolat seien und somit die SV im Sinne der Menschenrechtskonvention eine Strafe darstelle und andererseits deshalb – weil sie eine Strafe darstelle – <a href="http://www.abc-berlin.net/thomas-meyer-falk-urteil-zur-sicherungsverwahrung" target="_blank">eine rückwirkende Verlängerung, bzw. Anordnung menschenrechtswidrig sei</a>.</p>
<p>Da sich allerdings in Deutschland nur wenige Gerichte bereit fanden, die Urteile des EGMR auch auf ähnlich gelagerte Fälle anzuwenden und die Betroffenen aus der Haft zu entlassen (wie beispielsweise <a href="http://www.abc-berlin.net/thomas-meyer-falk-einbrecher-aus-sv-frei-r-schueler-entlassen" target="_blank">Herrn Ralf Schüler, einen Einbrecher</a>), landeten mehrere Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht.</p>
<p><em>b.) Entscheidungsgründe</em></p>
<p>In dem 178 Absätze umfassenden Urteil verwirft das Gericht einerseits alle wesentlichen Regelungen der Sicherungsverwahrung, da diese angesichts des real praktizierten Vollzugsalltages grundgesetzwidrig seien (aa.), bzw. sofern eine rückwirkende Verlängerung/Verhängung erfolgte, diese gegen den Vertrauensschutz verstoße (bb.), billigt aber dem Staat eine lange Übergangsfrist zu, innerhalb derer die bisherigen Regelungen fortgelten, wenn auch unter Einschränkungen (cc.).</p>
<p><em>aa.) Vollzugsalltag</em></p>
<p>Da der Vollzugsalltag weitgehend dem des Strafvollzuges ähnele und er nicht mal ansatzweise auf die Wiedererlangung der Freiheit ausgerichtet sei, so das Gericht, verstoße die Sicherungsverwahrung heute gegen das Grundrecht auf Freiheit der Person.</p>
<p>In den Absätzen 111 ff. macht das BVerfG dann dem Gesetzgeber zahlreiche Vorgaben hinsichtlich der einzuführenden Mindeststandards: die SV, ihr Antritt oder Vollzug müssten die „ultima-ratio“ sein, das heißt, schon der vorangeschaltete Strafvollzug müsse zwingend auf eine Vermeidung der SV ausgerichtet sein, namentlich durch ein intensives Therapieangebot und entsprechende Vollzugslockerungen. So der Antritt der SV dann erfolge, sei zwingend eine umfassende Diagnostik durchzuführen, Therapiemaßnahmen und ein multidisziplinäres Team von Fachkräften haben intensiv auf einen frühestmöglichen Entlassungszeitpunkt hinzuwirken. Die Betroffenen seien auch zu „motivieren“, und zwar durch ein „Anreizsystem (…) das aktive Mitarbeit mit besonderen Vergünstigungen oder Freiheiten honoriert oder auch solche entzieht, um Motivation und Mitarbeit zu erreichen“.</p>
<p>Ergänzt werden diese Vorgaben des Gerichts durch ein Trennungsgebot (Strafhaft und SV sind strikt zu trennen, wobei jedoch die SV-Einrichtungen sich durchaus auf dem Gelände von Gefängnissen befinden dürften) und insbesondere ein „Rechtsschutz- und Unterstützungsgebot“, wonach jedem Verwahrten von Anfang an ein „Beistand“ beizuordnen sei, der ihn „bei der Wahrnehmung seiner Rechte und Interessen unterstützt“.</p>
<p>Vollzugslockerungen, so kann das Gericht verstanden werden, seien im Regelfall zu gewähren und nicht – wie heute – nur im Ausnahmefall.</p>
<p>Die Notwendigkeit der Fortdauer der Verwahrung sei jährlich (und nicht wie jetzt nur alle zwei Jahre) gerichtlich zu prüfen. Ferner sei ein umfassendes Netzwerk zu schaffen, welches die Verwahrten nach einer Freilassung aufnehmen könne.</p>
<p>Bislang fehle es jedoch an diesen verfassungsrechtlich gebotenen Mindeststandards und somit sei das gesamte Institut der Sicherungsverwahrung verfassungswidrig.</p>
<p>Diese Ausführungen betreffen folglich alle Sicherungsverwahrten, unabhängig vom Zeitpunkt ihrer Verurteilung. Für den Spezialfall der rückwirkenden Verlängerung/Anordnung der SV macht das Gericht weitere Vorgaben.</p>
<p><em>bb.) rückwirkende Verlängerung/Anordnung der SV</em></p>
<p>Weiterhin beharrt das BVerfG auf seiner schon 2004 vertretenen Ansicht, die SV stelle keine Strafe dar, und positioniert sich hier eindeutig gegen die Rechtssprechung des EGMR. Allerdings gewichtet heute – im Gegensatz zu früher – der 2. Senat den Vertrauensschutz höher und berücksichtigt auf dieser Ebene die Urteile des EGMR von 2009-2011.<br />
Da die Menschenrechtskonvention die Verwahrung „psychisch kranker“ Menschen (Art. 5 Abs. 1 Buchstabe 3 EMRK) durchaus erlaubt, müssen nun bei den sogenannten „Altfällen“ (also jenen, die vor der Reform von 1998 zu SV verurteilt wurden oder bei denen die SV nachträglich angeordnet wurde) umfangreiche Begutachtungen bis spätestens 31.12.2011 erfolgen. Eine weitere Verwahrung ist demnach nur zulässig, „wenn eine hochgradige Gefahr schwerster Gewalt- oder Sexualstraftaten“ drohe und der Untergebrachte zugleich an einer „psychischen Störung“ leide. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, hat bis zum 31.12.2011 die Freilassung zu erfolgen.</p>
<p>Um es nochmal zu betonen, diese besonders hohe Hürde für eine weitere Sicherungsverwahrung betrifft ausschließlich die erwähnten „Altfälle“, deren Zahl je nach Schätzung 70-100 der über 500 Verwahrten umfasst.</p>
<p><em>cc.) lange Übergangsfrist</em></p>
<p>Das Gericht weigert sich, die Verwahrten sofort aus der Haft zu entlassen, da dies (Randnummer 168 des Urteils) „zu einem Chaos führen würde“ und ein „rechtliches Vakuum entstünde“. Bis 31. Mai 2013 bekommen der Bund und die 16 Länder Zeit, eine den Grundsätzen des Urteils gerecht werdende gesetzliche Regelung zu schaffen. Wobei das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich betont, dass die Gesetze den Anstalten und Gerichten künftig eindeutige Vorgaben zu machen hätten und ihnen keine allzu großen Spielräume belassen dürften.<br />
Erwähnenswert ist noch die Folge für den aktuellen Vollzugsalltag der Sicherungsverwahrten. In einem Nebensatz (Randnummer 172) verweist das Gericht darauf, dass wegen des aktuell verfassungswidrigen Zustandes den Betroffenen ausschließlich jene Beschränkungen auferlegt werden dürften, „die unerlässlich sind, um die Ordnung des betroffenen Lebensbereichs aufrechtzuerhalten“.</p>
<p><em>2.) erste Einschätzung des Urteils</em></p>
<p>Auf den ersten Blick mag es einem Paukenschlag gleichkommen, wenn das höchste deutsche Gericht die Sicherungsverwahrung insgesamt für verfassungswidrig erklärt. Jedoch begibt es sich dann durch seine Weigerung, die Betroffenen sofort freizulassen, in Konflikt mit Artikel 104 Abs. 1 GG, wonach nur auf Grund eines förmlichen Gesetzes die Freiheit der Person beschränkt werden darf. Hier setzt das Gericht seine aus Sicht der Verwahrten willkürliche Rechtsprechung von 2004 fort, als es auch schon Gesetze zur Sicherungsverwahrung als verfassungswidrig klassifizierte, ohne aber die Betroffenen freizulassen.</p>
<p>Unabhängig davon führt das Urteil, auch bedingt durch missverständliche Medienberichte, dazu, dass nicht nur Menschen in Freiheit, sondern gerade auch in Haft nun der Ansicht sind, die Sicherungsverwahrung sei abgeschafft oder werde zumindest durch einen hotelartigen Vollzugsalltag ersetzt. Nichts davon trifft zu; auch das BVerfG hält fest an dem Gedanken von 1933, Menschen trotz Verbüßung ihrer Haft, ggf. auch bis zu deren Tod weiterhin zu verwahren – wenn auch (zugegebenermaßen) unter komfortableren Bedingungen als jetzt.</p>
<p>Wie allerdings mit der Menschenwürde zu vereinbaren sein soll, dass die Anstalten im Rahmen des „Motivationsgebots“ (Randnr. 114) Freiheiten und Vergünstigungen ausdrücklich entziehen dürfen, wenn Verwahrte nicht mitspielen wollen, so wie es das Behandlungsteam wünscht, erscheint schon jetzt fraglich.<br />
Nicht weniger bedenklich sind auch die Ausführungen zur „psychischen Störung“, die gegeben sein muss, um „Altfälle“ auch weiterhin verwahren zu können (Randnr. 151 ff), und sich dann ganze Absätze dem (vergeblichen) Versuch widmen, aus delinquentem Verhalten eine „psychische Störung“ abzuleiten. Das dahinter stehende Menschenbild verdient Kritik, denn hier werden Menschen zu Objekten staatlicher Definitionsversuche von Krankheiten. „Du bist KRANK – deshalb bleibst du hinter Gittern“, das ist die kurze, aber prägnante Schlussfolgerung.</p>
<p>Es bleibt nun erstmal nur abzuwarten, wie sich bis 2013 die Rechtslage entwickeln wird. Aber spätestens wenn der erste „Altfall“ sich erneut bis zum EGMR durchgeklagt hat, wird neuer Ärger ins Haus stehen.</p>
<p><em>Thomas Meyer-Falk<br />
c/o JVA – Z. 3113<br />
Schönbornstr. 32<br />
D-76646 Bruchsal</em></p>
<p><em><a href="http://www.freedom-for-thomas.de/" target="_blank">www.freedom-for-thomas.de</a><br />
<a href="http://www.freedomforthomas.wordpress.com/" target="_blank">www.freedomforthomas.wordpress.com </a></em></p>
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		<title>Thomas Meyer-Falk: Das zarte Pflänzchen Solidarität &#8211; eine Rezension</title>
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		<pubDate>Fri, 29 Apr 2011 09:49:32 +0000</pubDate>
		<dc:creator>abc berlin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Gefangene]]></category>
		<category><![CDATA[Thomas Meyer-Falk]]></category>
		<category><![CDATA[militante gruppe]]></category>
		<category><![CDATA[Rezension]]></category>
		<category><![CDATA[Solidarität]]></category>

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		<description><![CDATA[Vor vier Jahren wurden im Sommer 2007 erst Axel, Florian und Oliver in Brandenburg verhaftet; und nur wenige Stunden später Andrej in Berlin. Ihnen wurde von der Bundesanwaltschaft vorgeworfen Mitglieder der militanten gruppe (mg) zu sein. Jetzt, eineinhalb Jahre nachdem der Prozess gegen Axel, Florian und Oliver mit einer Verurteilung endete, erschien seitens des „Bündnis [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.abc-berlin.net/wp-content/uploads/2009/06/faust-durchs-gitter.jpg" rel="lightbox[4241]"><img class="alignleft size-full wp-image-662" title="faust-durchs-gitter" src="http://www.abc-berlin.net/wp-content/uploads/2009/06/faust-durchs-gitter.jpg" alt="faust-durchs-gitter" width="115" height="120" /></a>Vor vier Jahren wurden im Sommer 2007 erst Axel, Florian und Oliver in Brandenburg verhaftet; und nur wenige Stunden später Andrej in Berlin. Ihnen wurde von der Bundesanwaltschaft vorgeworfen Mitglieder der militanten gruppe (mg) zu sein.</p>
<p>Jetzt, eineinhalb Jahre nachdem der Prozess gegen Axel, Florian und Oliver mit einer Verurteilung endete, erschien seitens des „Bündnis für die Einstellung der § 129(a)-Verfahren“ eine 86-seitige Publikation zur Nachbereitung der Soliarbeit und auch gedacht als Handreichung für künftige Soli-Gruppen.<br />
In vier Kapiteln werden neben den Fallen und Freuden der Soliarbeit (S. 9-30), die Öffentlichkeits- und Pressearbeit (S. 31-45), die konkrete Soliarbeit rund um den Prozess (S. 46-64), sowie die Ermittlungsmethoden (S. 65-72) ausführlich dargestellt.<br />
<span id="more-4241"></span><br />
In erfreulich ungeschminkter Direktheit werden neben den eigenen Stärken auch die Schwächen aufgezeigt; angefangen bei der Herausforderung, eine gemeinsame Basis mit dem speziell um Andrej (einem Wissenschaftler einer Universität) herum entstandenen Solikreis zu finden, der konkreten materiellen und persönlichen Unterstützung der Verhafteten und im Gefängnis befindlichen Beschuldigten, der hierdurch bedingten Auseinandersetzung mit dem Thema Knast, bis hin zur Prozessbegleitung, Prozessberichterstattung.</p>
<p>Gerade die Darstellung, soweit dies in einer für die Öffentlichkeit gedachten Publikation verantwortbar ist, ohne auch den staatlichen Repressionsbehörden allzu viel zu verraten, des Entwicklungsprozesses von der Entstehung und dem Verlauf der Soligruppe(n) und Soliarbeit, wie auch die Darstellung der Methoden der Polizei-/Verfassungsschutzbehörden macht diese Veröffentlichung zu einem auch künftig wichtigen „Ratgeber“, wie in §§ 129(a/b)-Verfahren eine sinnvolle und wirkungsvolle Solidaritätsarbeit geleistet werden kann, aber mit welchen Schwierigkeiten auch zu rechnen ist.</p>
<p>Hier ist den AutorInnen dafür zu danken, kein falsches, rosiges Bild gezeichnet zu haben. Solidarität ist in der Tat ein zartes Pflänzchen, das gehegt, gepflegt und gegossen werden will; das mg-Verfahren ist ein anschaulicher Beleg hierfür.</p>
<p style="text-align: left;"><em>Bibliografische Angaben:<br />
Titel: „Das zarte Pflänzchen der Solidarität gegossen – Zu den Verfahren und dem Prozess wegen Mitgliedschaft in der militanten gruppe (mg)“<br />
Herausgeber(in): Bündnis für die Einstellung der § 129(a)-Verfahren<br />
ISBN: 978-3-942885-00-3<br />
erschienen bei: <a href="http://www.edition-assemblage.de/" target="_blank">edition assemblage</a>, 86 Seiten, 4,80 Euro<br />
<a href="http://einstellung.so36.net/de/1815" target="_blank"> einstellung.so36.net/de/1815</a></em></p>
<p>Thomas Meyer-Falk<br />
c/o JVA – Z. 3113<br />
Schönbornstr. 32<br />
D-76646 Bruchsal</p>
<p><a href="http://www.freedom-for-thomas.de" target="blank">www.freedom-for-thomas.de</a><br />
<a href="http://www.freedomforthomas.wordpress.com" target="blank">www.freedomforthomas.wordpress.com </a></p>
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		<title>Thomas Meyer-Falk: Neue Schikane gegen Mohamed Abu Dhess?</title>
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		<pubDate>Thu, 14 Apr 2011 18:21:37 +0000</pubDate>
		<dc:creator>abc berlin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Gefangene]]></category>
		<category><![CDATA[Thomas Meyer-Falk]]></category>
		<category><![CDATA[Mohamed Abu Dhess]]></category>

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		<description><![CDATA[Ich hatte erst kürzlich über das Schicksal des in Köln lebenden Mohamed Abu Dhess berichtet. Nun fühlt er sich massiv durch die Stadt schikaniert. Was ist geschehen? Schikane durch Amt für Öffentliche Ordnung? Mit Anhörungsbogen vom 01.04.2011 teilte man Mohamed mit, dass Herr Monschau vom „Amt für öffentliche Ordnung“ gegen ihn Anzeige erstattet habe, da [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.abc-berlin.net/wp-content/uploads/2009/06/faust-durchs-gitter.jpg" rel="lightbox[3773]"><img class="alignleft size-full wp-image-662" title="faust-durchs-gitter" src="http://www.abc-berlin.net/wp-content/uploads/2009/06/faust-durchs-gitter.jpg" alt="faust-durchs-gitter" width="115" height="120" /></a>Ich hatte erst kürzlich über <a href="http://www.abc-berlin.net/thomas-meyer-falk-ueber-einen-haftentlassenen-auslaender" target="_blank">das Schicksal des in Köln lebenden Mohamed Abu Dhess</a> berichtet. Nun fühlt er sich massiv durch die Stadt schikaniert. Was ist geschehen?</p>
<p><em>Schikane durch Amt für Öffentliche Ordnung?</em></p>
<p>Mit Anhörungsbogen vom 01.04.2011 teilte man Mohamed mit, dass Herr Monschau vom „Amt für öffentliche Ordnung“ gegen ihn Anzeige erstattet habe, da er gegen seine Meldepflichten hartnäckig verstoßen habe. Ihm wurde auferlegt, täglich „auf der Polizeiwache Köln-Nippes (&#8230;) in der Zeit von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr persönlich“ vorzusprechen.<br />
<span id="more-3773"></span><br />
An insgesamt 27 Tagen habe er hiergegen verstoßen, in dem er bspw. am 08.02.2011 (schon) um 09:58 Uhr vorgesprochen habe, anstatt (frühestens) um 10:00 Uhr. Minutengenau reiht sich ein „Verstoß“ an den anderen, mal sei er schon um 09:50 Uhr, mal um 09:56 Uhr erschienen.</p>
<p>„Mit freundlichen Grüßen“ wird ihm mitgeteilt, dass dieses Verhalten mit Bußgeld von bis zu 1000 Euro pro Verstoß geahndet werden könne und er sich nunmehr hierzu äußern dürfe.</p>
<p>Hier tobt sich augenscheinlich deutsches Beamtentum in Reinkultur aus, denn ein Erscheinen auf der Polizeiwache um zwei oder drei Minuten vor der angesetzten Zeit zu einer Strafanzeige (die Staatsanwaltschaft führt unter Az. 121 Js 759/10 das Verfahren) führt.</p>
<p>Es bleibt abzuwarten, ob Mohamed für dieses angebliche Fehlverhalten tatsächlich bestraft wird.</p>
<p><em>Thomas Meyer-Falk<br />
c/o JVA – Z. 3113<br />
Schönbornstr. 32<br />
D-76646 Bruchsal</em></p>
<p><em><a href="http://www.freedom-for-thomas.de/" target="_blank">www.freedom-for-thomas.de</a><br />
<a href="http://www.freedomforthomas.wordpress.com/" target="_blank">www.freedomforthomas.wordpress.com </a></em></p>
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		<title>Thomas Meyer-Falk: Über einen haftentlassenen &#8220;Ausländer&#8221;</title>
		<link>http://www.abc-berlin.net/thomas-meyer-falk-ueber-einen-haftentlassenen-auslaender</link>
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		<pubDate>Mon, 11 Apr 2011 15:21:23 +0000</pubDate>
		<dc:creator>abc berlin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Gefangene]]></category>
		<category><![CDATA[Thomas Meyer-Falk]]></category>
		<category><![CDATA[Mohamed Abu Dhess]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Schicksal des Mohamed Abu Dhess Wer aus der Haft entlassen wird, sieht sich vielfältigen „Herausforderungen“ gegenüber, wie es heutzutage in der Sprache der Motivationstrainer heißt. In Wahrheit handelt es sich um Steine, um ganze Quader, die den Betroffenen in den Weg gelegt werden; ganz besonders schwer trifft es Menschen, die ausreisepflichtig sind, aber aus [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.abc-berlin.net/wp-content/uploads/2009/06/faust-durchs-gitter.jpg" rel="lightbox[3643]"><img class="alignleft size-full wp-image-662" title="faust-durchs-gitter" src="http://www.abc-berlin.net/wp-content/uploads/2009/06/faust-durchs-gitter.jpg" alt="faust-durchs-gitter" width="115" height="120" /></a><em>Das Schicksal des Mohamed Abu Dhess</em></p>
<p>Wer aus der Haft entlassen wird, sieht sich vielfältigen „Herausforderungen“ gegenüber, wie es heutzutage in der Sprache der Motivationstrainer heißt. In Wahrheit handelt es sich um Steine, um ganze Quader, die den Betroffenen in den Weg gelegt werden; ganz besonders schwer trifft es Menschen, die ausreisepflichtig sind, aber aus welchen Gründen auch immer nicht abgeschoben werden dürfen.</p>
<p>Von solch einem Menschen, von Mohamed Abu Dhess, soll heute berichtet werden.<br />
<span id="more-3643"></span><br />
<em>Wer ist Mohamed, weshalb saß er in Haft?</em></p>
<p>Geboren 1964, trat er 1992 der PLO bei und wurde in einem Militärlager der Fatah der Intifada ausgebildet. 1995 beantragte er in Deutschland Asyl und bekam 1996 von der Stadt Lüdenscheid eine Aufenthaltserlaubnis, in Verbindung mit einem Internationalen Reiseausweis für Flüchtlinge nach Genfer Konvention.</p>
<p>Verhaftet wurde Mohamed einige Monate nach dem 11. September 2001, denn BND und Bundesamt für Verfassungsschutz hatten ihn und sein Umfeld umfangreich ausgeforscht; zudem fand sich ein Spitzel bereit, als Kronzeuge vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf auszusagen. Unter Vorsitz des hinlänglich bekannten (manche sagen auch: berüchtigten) Richters Breidling, wurde Mohamed am 26.10.2005 zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung verurteilt. Er und Freunde von ihm hätten laut dem Kronzeugen geplant, in Deutschland Anschläge auf israelische Einrichtungen zu begehen. Nach Ansicht des OLG Düsseldorf handele es sich bei Mohamed um eine politisch und religiös fanatisierte Person.</p>
<p><em>Wie verlief die Haftzeit?</em></p>
<p>Viele Jahre verbrachte Herr Abu Dhess in strenger Isolationshaft, u.a. in Stuttgart-Stammheim. Erst in den letzten Jahren seiner Haft durfte er zu Mitgefangenen (dann in Köln-Ossendorf einsitzend) Kontakt haben. Wiewohl die Anstalt ihm ein tadelloses Verhalten bescheinigte, wertete dies der vom OLG mit einem Prognosegutachten beauftragte Professor Dr. Leygraf nicht etwa günstig, sondern sah auch nach langjähriger Haft keinerlei „Änderung seiner ideologischen Kampfbereitschaft“. Da Mohamed zudem die Angaben des Kronzeugen nach wie vor bestritt, so der Zirkelschluss des Gutachters, erlaube dieser Umstand auch keine Aussage zu einer eventuellen Veränderung der inneren Einstellung.</p>
<p>Und so verbüßte Mohamed die Haftstrafe bis zum letzten Tag, bevor er dann im Mai 2010 auf freien Fuß kam.</p>
<p><em>Wo lebt Mohamed jetzt?</em></p>
<p>Schon einige Wochen vor der Freilassung verfügte das Kölner Amt für öffentliche Ordnung in Gestalt von Frau Pauly, im Rahmen einer umfangreichen „Ordnungsverfügung“ (<a href="http://www.abc-berlin.net/thomas-meyer-falk-nicht-mehr-im-knast-%E2%80%93-dennoch-unfrei" target="_blank">zu den Details</a>), dass Mohamed in einem bestimmten „Hotel“ im Kölner Stadtteil Nippes zu wohnen habe und weder Internet, noch Telefonzellen oder Handys (mit Ausnahme eines einzigen Mobiltelefons, sofern er vor Inbetriebnahme das Amt über Telefon-/Karten- und Gerätenummer informiere) nutzen dürfe. Den Stadtteil dürfe er zudem nur mit vorheriger Erlaubnis des Amtes für Öffentliche Ordnung verlassen.<br />
Die Wohnbedingungen in dem „Hotel“ rügte der Anwalt von Herrn Dhess schon kurz nach Einzug in das Zimmer. <a href="http://www.becher-dieckmann-rechtsanwaelte.de/" target="_blank">Rechtsanwalt Dieckmann</a> schrieb in einer Klage an das Verwaltungsgericht, das Zimmer verfüge weder über Koch- noch über Kühlgelegenheit, es herrschten unangemessen hohe Innentemperaturen, außerdem könne der Kläger keine arabisch-sprachigen TV-Sender empfangen.</p>
<p><em>Wovon lebt Mohamed?</em></p>
<p>Auf Grund einer Verordnung der Europäischen Union (EG-Verordnung Nr. 1102/2009 der Kommission vom 16.11.2009) steht Mohamed auf der „Sanktionsliste“ der EU, sprich, soweit er über Eigentum verfügt, ist dieses eingefroren; wer ihm Gelder oder sonst wie materielle Zuwendungen übermittelt, ohne zuvor die Erlaubnis der EU bzw. der von ihr beauftragten deutschen Behörde einzuholen, macht sich eines Verbrechens strafbar.<br />
Dies führte schon während der Strafhaft zu der skurrilen Situation, dass selbst für ein paar Briefmarken, die man ihm schicken wollte, die Zustimmung der Deutschen Bundesbank eingeholt werden musste; in einem anderen Fall, als es nämlich um die regelmäßige Zuwendung von Briefmarken (!) ging, musste die mit Mohamed in Briefkontakt stehende Person sogar beim Sanktionsausschuß der UNO eine Erlaubnis einholen.</p>
<p>Und so ist Mohamed nun auf öffentliche Leistungen nach dem Asylbewerber-Leistungsgesetz angewiesen; nicht erst seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungswidrigkeit der HARTZ-4-Bezüge wird immer wieder gerade von Hilfsorganisationen dargelegt, dass erst recht die Leistungen nach AsylbLG menschenunwürdig seien.<br />
Das „Amt für Soziales und Senioren“ der Stadt Köln gewährt Mohamed nun monatlich 165 Euro als Warengutschein, sowie 41 Euro als Bargeldleistung. Laut Schreiben vom 22.03.2011 des Herrn Taschenmachers, von besagtem Amt für Soziales und Senioren, stehe Mohamed weder Bekleidungshilfe, noch eine gesonderte Geldleistung zu, denn „neben dem Anteil für Ernährung (130,39 Euro), Gesundheits-/Körperpflege (5,11 Euro) und Gebrauchsgüter (7,67 Euro)“, sei der verbleibende Betrag für Bekleidung vorgesehen.<br />
Nur zynisch kann der Hinweis des Herrn Taschenmachers angesehen werden, dass aus seiner Sicht auch kein Ausnahmetatbestand wie „z.b. eine Schwangerschaft oder Geburt eines Kindes“ vorliege, welcher eine Leistung möglich machen würde. Akkurat führt der Sachbearbeiter dann die „nach allgemeiner Auffassung nicht unbedingt notwendige“ Einkaufspraxis von Mohamed als weiteren Ablehnungsgrund an, denn dieser habe am 19.02.2011 bei ALDI „unter anderem mehrere Kilogramm Strauchtomaten“ gekauft, und sogar sich erdreistet, „Toffifee“ und „diverse andere Schokolade“ in den Warenkorb zu legen. Kosten für ein Rezept, so teilte Herr Taschenmacher am selben Tag in einem gesonderten Schreiben mit, werde man nur dann tragen, wenn dieses „vorher hier eingereicht“ werde und „eine Diagnose und Begründung“ enthalte, denn gemäß § 4 Abs. 1 AsylbLG sei nur die „Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände“ vorgesehen.</p>
<p>Alles immer schön „mit freundlichen Grüßen im Auftrag“ unterschrieben.</p>
<p><em>Bespitzelung durch die Sicherheitsbehörden?</em></p>
<p>Schon in den ersten Wochen nach seiner Freilassung wurde Mohamed mehrfach von der Polizei besucht, obwohl er nach einer Auflage des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 27. April 2010) sich sowieso täglich (!) ein mal bei der örtlichen Polizeidienststelle zu melden hat. Soweit anlässlich dieser „Hausbesuche“ andere Personen angetroffen wurden, unterzog die Polizei diese einer Personenüberprüfung.<br />
Ganz offiziell (auch hier – man ahnt es &#8211; „mit freundlichen Grüßen im Auftrag“ unterzeichnet) teilte eine Kriminaloberkommissarin Brillowski vom Polizeipräsidium Köln am 15. März 2011 mit, dass man ein Jahr zuvor, nämlich im Zeitraum „vom 07.05.2010 bis 06.06.2010 (&#8230;) gegen Sie eine Datenerhebung“ durchgeführt habe, namentlich durch eine längerfristige Observation, wie auch durch den „Einsatz technischer Mittel zur Anfertigung von Bildaufnahmen und Bildaufzeichnungen“. Hiergegen dürfe er, so er wolle, nun vor Gericht klagen.<br />
Man darf davon ausgehen, dass neben der Polizeidirektion auch verdeckte Maßnahmen von den Behörden des Verfassungsschutzes erfolgen.</p>
<p><em>Weshalb wird Mohamed nicht abgeschoben?</em></p>
<p>Durch Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf wurde ein Abschiebehindernis für Jordanien festgestellt, da ihm dort Folter oder unmenschliche Behandlung droht; ein „sicherer Drittstaat“, der ihn aufnehmen würde, ist bislang nicht gefunden; außerdem gibt es Probleme mit dem Pass, denn dieser ist 1997 verloren gegangen. Nun soll er offenbar durch Zeitungsinserate in Jordanien (!) den Passverlust bekannt machen und sich zugleich einen neuen Nationalpass besorgen, eben jenes Landes, in welches er wegen der Gefahr, gefoltert zu werden, gar nicht abgeschoben werden kann.<br />
Jedenfalls fordert Frau Metzinger vom „Amt für öffentliche Ordnung, Abt. Ausländerangelegenheiten“ nachdrücklich am 25.03.2011 (selbstverständlich auch sie „mit freundlichen Grüßen im Auftrag“ grüßend und handelnd), entsprechende Bemühungen von Herrn Dhess.</p>
<p><em>Was sagt Mohamed Abu Dhess zu alledem?</em></p>
<p>Er fühlt sich drangsaliert und unwürdig, wie er schreibt: „wie ein Penner“ behandelt. Ihm sei es während der Haft besser gegangen als jetzt. Gerne würde er Deutschland sofort verlassen, sieht sich aber daran gehindert, da kein Staat ihn aufnehmen möchte. Nachdrücklich hat er, auch vor dem Verwaltungsgericht (zuletzt in einer öffentlichen mündlichen Verhandlung vor dem VG Köln am 16. März 2011) bekundet, dass er gegen „die Tötung eines jeden Menschen“ sei, Gewalt ablehne und man anerkennen und respektieren möge, dass er sich verändert habe und „bis zu meiner Ausreise aus Deutschland hier ein menschenwürdiges Leben“ führen möchte. Die Gerichte und Behörden bewerten dies jedoch nicht zu seinen Gunsten, sondern klammern sich an das, was ein Spitzel vor Jahren einmal vor Bundesanwaltschaft und Oberlandesgericht aussagte.</p>
<p><em>Resümee</em></p>
<p>Ein Mensch, der derart „behandelt“ wird, kann sich nicht in Freiheit eingliedern. Rund-um-die-Uhr-Bespitzelungen, Einschränkungen der Bewegungsfreiheit, Verbot, das Internet zu nutzen, minimale Grundversorgung – und alles immer im kühlen Amtsdeutsch mit der Formel „mit freundlichen Grüßen“ versehen. Wer einen anderen Menschen „freundlich grüßt“, der geht nicht so mit ihm um. Es mag so sein, dass die Fülle der Restriktionen im Falle Mohamed Abu Dhess über das durchschnittliche Maß (deutlich) hinaus gehen, aber in ihrer Tendenz spiegeln sie die Realität vieler aus der Haft entlassener Menschen in Deutschland wieder.</p>
<p><em>Thomas Meyer-Falk<br />
c/o JVA – Z. 3113<br />
Schönbornstr. 32<br />
D-76646 Bruchsal</em></p>
<p><em><a href="http://www.freedom-for-thomas.de/" target="_blank">www.freedom-for-thomas.de</a><br />
<a href="http://www.freedomforthomas.wordpress.com/" target="_blank">www.freedomforthomas.wordpress.com </a></em></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Thomas Meyer-Falk: Tod und Sterben im Gefängnis</title>
		<link>http://www.abc-berlin.net/thomas-meyer-falk-tod-und-sterben-im-gefaengnis</link>
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		<pubDate>Fri, 25 Mar 2011 11:35:20 +0000</pubDate>
		<dc:creator>abc berlin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Gefangene]]></category>
		<category><![CDATA[Thomas Meyer-Falk]]></category>
		<category><![CDATA[Tod im Knast]]></category>

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		<description><![CDATA[Auch vor den Gefängnismauern macht der Tod nicht kehrt; obwohl ein geflügeltes Wort unter Gefangenen davon spricht, dass „Knast konserviert“. Heute soll die Rede von Willi sein – er hat schon manchen Mitgefangenen sterben sehen und nun muss er sich mit seinem eigenen langsam, aber unaufhaltsamen Tod auseinander setzen. Wer ist Willi? Obwohl erst circa [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.abc-berlin.net/wp-content/uploads/2009/06/faust-durchs-gitter.jpg" rel="lightbox[3495]"><img class="alignleft size-full wp-image-662" title="faust-durchs-gitter" src="http://www.abc-berlin.net/wp-content/uploads/2009/06/faust-durchs-gitter.jpg" alt="faust-durchs-gitter" width="115" height="120" /></a>Auch vor den Gefängnismauern macht der Tod nicht kehrt; obwohl ein geflügeltes Wort unter Gefangenen davon spricht, dass „Knast konserviert“.</p>
<p>Heute soll die Rede von Willi sein – er hat schon manchen Mitgefangenen sterben sehen und nun muss er sich mit seinem eigenen langsam, aber unaufhaltsamen Tod auseinander setzen.</p>
<p><em>Wer ist Willi?</em></p>
<p>Obwohl erst circa Mitte 40, bringt er es schon auf an die zwanzig Haftjahre; zuletzt wegen einer Raubserie zur Finanzierung seiner Drogenabhängigkeit zu einer langjährigen Haftstrafe mit anschließender, für das Jahr 2012 notierter, Sicherungsverwahrung verurteilt. Während der Haft bekam er, im Gefängnisjargon „Nachschlag“ genannt, eine weitere Haftstrafe wegen Beteiligung an einem Drogenschmuggel.<br />
<span id="more-3495"></span><br />
Er ist Bruder, Patenonkel für das Kind seiner Schwester und auch Vater, aber auch Sohn. Wobei sich, wie bei vielen Gefangenen, die familiären Beziehungen kompliziert und schwierig gestalten. Früher war er breitschultrig, hatte langes und volles Haar und wie er berichtet, einen Schlag bei den Frauen.</p>
<p><em>Wo steht Willi heute?</em></p>
<p>Seit er sich 1996 in Haft mit HIV infizierte, bei einem „Nadel-sharing“, nimmt er antivirale Medikamente, um den Ausbruch von HIV zu verhindern.</p>
<p><em>Exkurs &#8211; „Nadel-sharing“</em></p>
<p>Immer wieder fordern Drogenberatungsstellen, aber auch die <a href="http://www.aidshilfe.de" target="blank">AIDS-Hilfe</a>, dass Gefangenen kostenlos Spritzwerkzeug zur Verfügung gestellt werden sollte, um so zu verhindern, dass drogensüchtige Gefangene Spritzen teilen und sich so gegenseitig mit HIV oder anderen Krankheiten (z.B. Hepatitis) infizieren. Jedoch stoßen sie mit ihren Forderungen in der Justiz auf taube Ohren, lieber nimmt diese „Kollateralschäden“ wie jenen von Willi in Kauf. Selbstverständlich ist auch in Haftanstalten der Besitz von Drogen verboten, aber faktisch ist fast jede Substanz auch und gerade dort erhältlich. Für JustizmitarbeiterInnen wäre es eine Form von Kapitulation vor der Realität, würden sie Spritzwerkzeug ausgeben.</p>
<p>Also müssen Gefangene sich entweder „illegal“ Spritze und Nadel besorgen, oder sie funktionieren bspw. Kugelschreiberminen mit viel Geschick zu Spritzen um, mit all den gesundheitlich bedenklichen Folgen, vor allem jedoch sind sie gezwungen, das Werkzeug zu teilen. Aber es professionell zu desinfizieren, dazu fehlen die Mittel, weswegen sich immer wieder Gefangene untereinander infizieren.</p>
<p><em>Willi im Jahr 2011</em></p>
<p>Kürzlich diagnostizierte der Anstaltsarzt „AIDS-Vollbild“; bei einer Körpergröße von knapp 1,80 m wiegt er zwar noch etwas über 60 kg, davon sind jedoch bis zu 11 Liter Wassereinlagerungen in Beinen und im Bauchraum. Aus dem ehemals breitschultrigen Mann ist ein ausgezehrt wirkender, schmaler und leicht gebeugt gehender, scheinbar alter Mann geworden. Das Haar strähnig, die Augen eingefallen, kann er nur wenige Meter langsam gehen, bevor er erstmal stehen bleiben und Luft holen muss, um sich dann langsam weiter am Geländer vor zu tasten.</p>
<p>Im Gespräch wirkt er mitunter abwesend, ist mittlerweile auch zunehmend vergesslicher geworden und klagt über starke Schmerzen, trotz der zahlreichen Medikamente, die er jeden Tag erhält. Man kann den Verfall regelrecht von Woche zu Woche verfolgen.</p>
<p><em>Wer hilft Willi?</em></p>
<p>Für einige Tage hatte sich Herr K. bei Willi einquartiert. Trotz der Enge der 8 qm-Zelle wagten beide dieses Experiment. Denn ein solches war es. Wer viele Jahre alleine in seiner Zelle lebt, der entwickelt Routinen, Marotten und damit verträgt es sich dann eigentlich nicht, plötzlich Tag und Nacht einen Mitmenschen um sich zu haben. Mit viel Einsatz kümmerte sich Herr K. um Willi! Als dieser nämlich eines Nachts, noch alleine in der Zelle, stürzte, konnte er sich nicht bemerkbar machen, kam auch nicht mehr vom Boden hoch, angesichts seines sehr geschwächten Allgemeinzustandes. Zwar gibt es in jeder Zelle eine Notrufanlage, aber zu dieser konnte er sich nicht mehr hoch stemmen. So fanden ihn am Morgen die Beamten bei der Lebendkontrolle am Boden liegend. Bei dem Sturz hatte Willi sich einen Bruch der Schulter zugezogen, wurde für ein paar Tage ins Krankenhaus gebracht, wo die Schulter genagelt wurde und kam dann, wie er selbst mit ein bisschen Galgenhumor formulierte, „flügellahm“ zurück in seine Zelle. Bei allem Bemühen von Willi und Herrn K. brachen beide das Experiment der „Wohngemeinschaft“ nach einigen Tagen ab, zu sehr hatte jeder seine eigenen Routinen.</p>
<p>Tagsüber ist Willis Zelle offen, so dass Beamte und zu allgemeinen Öffnungszeiten auch andere Gefangene nach ihm schauen können, und des Nachts sehen die Wärter regelmäßig nach ihm. Jedoch ist absehbar, dass er wohl in die Krankenabteilung der Anstalt verlegt werden wird, zumindest solange sein Arm wegen des Schulterbruchs geschont werden muss. Wenn es nach Willi geht, möchte er so lange es nur möglich ist im gewohnten Umfeld bleiben, also in seiner Zelle.</p>
<p><em>Gnade für Willi?</em></p>
<p>Angeregt und auch unterstützt durch den Anstaltsarzt, stellte Willi einen Antrag auf gnadenweise Freilassung oder zumindest Vollstreckungsunterbrechung wegen Vollzugsuntauglichkeit.</p>
<p>Zwar bezeichnete der Arzt in einer Stellungnahme die Prognose für Willi als „infaust“, sprich, mit seinem Ableben wäre in näherer Zukunft durchaus zu rechnen, jedoch tut sich die Justiz schwer, Gefangene, zumal wenn im Anschluss Sicherungsverwahrung notiert ist, zu entlassen. Kürzlich wurde ein französischer Gefangener mit Krebs im Endstadium aus der JVA Bruchsal erst kurz vor dessen Tod nach Frankreich abgeschoben. Wenige Wochen nach der Abschiebung erreichte dann die Gefangenen die Nachricht von seinem Tod.</p>
<p>Zudem gibt es Arbeitsgruppen in den Justizministerien, welche sich (ernsthaft) mit „menschenwürdigem Sterben im Justizvollzug“ beschäftigen. Es geht dann also nicht mehr darum, den Betroffenen zumindest noch etwas Lebensqualität in Freiheit zu belassen, sondern eine Vollstreckung der Strafe oder Sicherungsverwahrung bis zum letzten Atemzug hinter Gefängnismauern.</p>
<p><em>Exkurs &#8211; „menschenwürdiges Sterben im Gefängnis“</em></p>
<p>Unter pragmatischen und ökonomischen Gesichtspunkten macht es sicherlich Sinn, sich darüber Gedanken zu machen. Anstalten können mit finanziellen Sonderzuweisungen rechnen, wenn ein Gefangener durch seine Medikation besonders „kostenträchtig“ ist, vielfach wird es auch an einem sozialen Empfangsraum für sterbenskranke Gefangene fehlen. Technokraten machen sich selbstredend auch Gedanken, wo man den Gefangenen sterben lassen soll: Auf „seiner“ Station, wo er vielleicht schon viele Jahre lebt und die Mitgefangenen und Bediensteten kennt, oder doch lieber in einer sterilen Vollzugskrankenhaus-Atmosphäre. Jedoch dem Ganzen die Bezeichnung „menschenwürdig“ zu geben, erscheint zweifelhaft. Allerdings, was soll man in einer Gesellschaft anderes erwarten, wenn auch schon in Freiheit alte, kranke und sterbende Menschen in Pflegeheimen mitunter sich selbst überlassen bleiben (müssen), weil der Personalschlüssel für eine wirklich menschenwürdige Pflege und Betreuung zu gering ist ?! Da nimmt eine Gesellschaft dann für „Verbrecher“, „Kriminelle“ gewiss nicht mehr Geld in die Hand.</p>
<p><em>Sterben im Gefängnis</em></p>
<p>Angesichts des Sterbeprozesses eines Mitgefangenen geht es so manchem Gefangenen nicht anders als Menschen in Freiheit. Sie halten sich fern, verdrängen die Endlichkeit auch des eigenen Lebens. Gelegentlich erinnert man sich im Gespräch an den Tod von Gefangenen vor Jahren: „Weißt du noch, damals als X. sich erhängte &#8230;?“. Die makabre, vielleicht auch grausame Pointe: Im Gefängnis mag so mancher Tod eines Gefangenen länger fortleben und erinnert werden, als eines Menschen in Freiheit, denn er geht meist ein in die kollektive Erinnerung eines Gefängnisses und wird von Gefangenengeneration zu Gefangenengeneration weiter erzählt.</p>
<p>In dieses Erinnerungskollektiv wird auch Willi eingehen – früher oder später.</p>
<p><em>Thomas Meyer-Falk<br />
c/o JVA – Z. 3113<br />
Schönbornstr. 32<br />
D-76646 Bruchsal</em></p>
<p><em><a href="http://www.freedom-for-thomas.de" target="blank">www.freedom-for-thomas.de</a><br />
<a href="http://www.freedomforthomas.wordpress.com" target="blank">www.freedomforthomas.wordpress.com </a></em></p>
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