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	<title>Anarchist Black Cross Berlin &#187; Thomas Meyer-Falk</title>
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		<title>Thomas Meyer-Falk: Nicht mehr im Knast – dennoch unfrei!</title>
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		<pubDate>Tue, 11 May 2010 15:40:21 +0000</pubDate>
		<dc:creator>abc berlin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Thomas Meyer-Falk]]></category>

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		<description><![CDATA[Wer seine Freiheitsstrafe vollständig verbüßt hat, der ist in Deutschland ein freier Mensch. So glauben zumindest viele Menschen. In der Praxis wird das Gefängnis, welches durch Mauern umwehrt ist, ersetzt durch die sogenannte Führungsaufsicht (§§ 68 ff Strafgesetzbuch). Besonders hart trifft es Menschen mit nicht-deutscher Staatsangehörigkeit, denn in diesen Fällen ist die Ausländerbehörde, bzw. das [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.abc-berlin.net/wp-content/uploads/2009/06/faust-durchs-gitter.jpg" rel="lightbox[2233]"><img src="http://www.abc-berlin.net/wp-content/uploads/2009/06/faust-durchs-gitter.jpg" alt="faust-durchs-gitter" title="faust-durchs-gitter" width="115" height="120" class="alignleft size-full wp-image-662" /></a> Wer seine Freiheitsstrafe vollständig verbüßt hat, der ist in Deutschland ein freier Mensch. So glauben zumindest viele Menschen. In der Praxis wird das Gefängnis, welches durch Mauern umwehrt ist, ersetzt durch die sogenannte Führungsaufsicht (§§ 68 ff Strafgesetzbuch).<br />
Besonders hart trifft es Menschen mit nicht-deutscher Staatsangehörigkeit, denn in diesen Fällen ist die Ausländerbehörde, bzw. das Amt für öffentliche Ordnung berechtigt weitere Auflagen zu erteilen.<br />
Im Folgenden berichte ich von einem konkreten Einzelfall, der aber letztlich exemplarisch ist für den Umgang des (deutschen) Staates mit Ex-Gefangenen.<br />
<span id="more-2233"></span><br />
<em>Zur Vorgeschichte</em></p>
<p>Mohamed Abu D. wurde am 23.04.2002 vom Bundeskriminalamt unter dem Vorwurf verhaftet, Mitglied einer terroristischen Vereinigung zu sein und Anschläge in Deutschland geplant zu haben. Das Oberlandesgericht Düsseldorf verurteilte ihn am 26.10.2005 zu acht Jahren Freiheitsstrafe. Bis dahin saß er überwiegend in strenger Isolationshaft: erst in Stuttgart-Stammheim, später in Köln. Nur sukzessive wurden die Sicherungsmaßnahmen gelockert. Weiter verschärft wurde die Haftsituation durch den Umstand, dass sich sein Name auf einer „Sanktionen-Liste“ von UN und EU findet; jedermann der Personen, welche auf dieser Liste geführt werden, finanzielle (oder gleichwertige) Zuwendungen leistet, macht sich strafbar (Strafrahmen bis zu 15 Jahren). Selbst die Zusendung von Briefmarken musste erst durch Deutsche Bundesbank oder den UN-Sanktionsausschuss in den USA bewilligt werden.<br />
Eine vorzeitige Freilassung aus der Haft auf Bewährung lehnte das OLG Düsseldorf strikt ab, sodass Anfang Mai 2010 Herr Abu D. nach Vollverbüßung entlassen wurde.</p>
<p><em>Führungsaufsicht und Auflagen – Teil 1</em></p>
<p>Am 23.04.2010 wurde Herr Abu D. von Richtern des OLG Düsseldorf (den Richtern Breidling, Bachler und Feilcke) mündlich angehört, um die Frage der Führungsaufsicht zu erörtern. Er wolle, so gab er an, ein „normales“ Leben führen und gerne in einen anderen (muslimischen) Staat übersiedeln, jedoch habe sich bislang kein Land gefunden, welches ihn aufnehmen wolle.<br />
Die JVA bescheinigte ihm, „in keiner Weise negativ aufgefallen“ zu sein während der Haftzeit.</p>
<p>Das OLG unterstellt nun in seinem acht Seiten umfassenden Beschluss vom 27.04.2010 (Az.: III-6 StS 1/10 FA), dass die Gefahr bestünde, Herr Abu D. könne weiterhin „für staatsschutzrelevante Bereiche und Personen ansprechbar“ sein. Dies folge aus dem Fehlen einer „klaren Distanzierung von den Taten, die zu seiner Verurteilung“ geführt hätten.</p>
<p>Über eine Seite lang ist die Liste der Auflagen, die ihm das OLG im Rahmen der Führungsaufsicht erteilt. Für die Dauer von fünf (!) Jahren müsse er sich „einmal täglich zwischen 8 Uhr und 13 Uhr“ bei der „zuständigen Polizeidienststelle persönlich“ melden. Er dürfe für die Dauer der Führungsaufsicht den ihm zugewiesenen Stadtteil Köln-Nippes ohne Erlaubnis der Führungsaufsichtsstelle nicht verlassen; er dürfe keinerlei „öffentliche religiösen Aktivitäten“ betreiben; er dürfe zu bestimmten Personen keinen Kontakt aufnehmen, und weiteres mehr.</p>
<p><em>Auflagen durch Amt für öffentliche Ordnung – Teil 2</em></p>
<p>Als wäre dies alles nicht genug, ließ Frau Pauly vom Kölner Amt für öffentliche Ordnung, Abt. Ausländeramt am 07.04.2010 den Anwalt von Herrn Abu D. wissen, dass sie umfangreiche Auflagen erlassen werde, da sie Herrn Abu D. für einen gefährlichen Islamisten halte.<br />
Weder dürfe er o.g. Stadtteil ohne Erlaubnis der Ausländerbehörde verlassen (was letztlich dazu führt, dass er sich um zwei Genehmigungen bemühen müsste, sollte er einmal den Stadtteil verlassen wollen: Führungsaufsichtsstelle und Ausländerbehörde), noch dürfe er öffentliche Fernsprecher (Telefonzellen) aller Art nutzen. Noch dürfe er e-mail versenden/ empfangen oder überhaupt das Internet nutzen.<br />
Besitz oder Nutzung von Mobiltelefonen wird ihm verboten; lediglich ein Handy dürfe er benützen, aber nur dann, wenn er zuvor „Telefon-, Karten- und Gerätenummer“ bei Frau Pauly angegeben habe.</p>
<p>Er müsse zwingend in einem bestimmten Gebäude, einem Hotel mit dem schönen Namen „Stadt Viersen“, Wohnsitz nehmen und sei verpflichtet dort auch „ausnahmslos zu übernachten“. Den Stadtteil, in welchem das Hotel liegt, darf er – wie oben erwähnt – nicht verlassen; zur Orientierung legte Frau Pauly „als Anlage (einen) Ortsplan“ bei, der den künftigen Bewegungsradius verdeutlicht. Eines gewissen Zynismus entbehrt es freilich nicht, dass besagte „Anlage“ die fett gedruckte Überschrift „Sehenswertes im Stadtbezirk Nippes“ trägt.</p>
<p>Von ihm gehe eine „schwerwiegende Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung aus“, deshalb dürfe sie – Frau Pauly – ihm hiermit auch verbieten die Abu-Bakr-Moschee und die At-Tauhid Moschee zu besuchen.</p>
<p><em>Zusammenfassung und Ausblick</em></p>
<p>Da nur ca. 30% der Inhaftierten vor Vollverbüßung aus der Haft entlassen werden, stellt sich für tausende (Ex-)Gefangene das Problem, auch nach der Haftverbüßung staatlicher Überwachung und Repression ausgesetzt zu sein; zumal Verstöße gegen Auflagen der Führungsaufsicht mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren (§ 145a StGB) geahndet werden können.<br />
Sicherlich mag es eine Entlastung sein, nun nicht mehr im Gefängnis zu sitzen, den täglichen kleineren und größeren Demütigungen in massiver Form ausgesetzt zu sein; aber letztlich wechselte Herr Abu D. von einem Gefängnis in ein etwas größeres.<br />
Was es mit Menschen macht, die einem derart rigiden Korsett an Auflagen ausgesetzt werden, mag sich jeder selbst ausmalen. </p>
<p>Thomas Meyer-Falk<br />
c/o JVA – Z. 3113<br />
Schönbornstr. 32<br />
D-76646 Bruchsal</p>
<p><a href="http://www.freedom-for-thomas.de" target="blank">www.freedom-for-thomas.de</a><br />
<a href="http://www.freedomforthomas.wordpress.com" target="blank">www.freedomforthomas.wordpress.com </a></p>
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		<title>Thomas Meyer-Falk: Gefängnisladen-Betreiber im Schlaraffenland</title>
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		<pubDate>Wed, 05 May 2010 14:34:25 +0000</pubDate>
		<dc:creator>abc berlin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Thomas Meyer-Falk]]></category>

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		<description><![CDATA[Schon vor über einem Jahr hatte ich über die Firma Massak Logistik GmbH (www.massak.de) berichtet, welche in zahlreichen Gefängnissen deren Insassinnen und Insassen mit Nahrungs-/ Genuss- und Körperpflegemitteln beliefert (vgl. Knastshop Massak — ein Erlebnis!). Eröffnete Werner Massak 1994 einen EDEKA aktiv Markt im bayrischen Memmelsdorf, folgte zwei Jahre später ein weiterer Markt und seit [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.abc-berlin.net/wp-content/uploads/2009/06/faust-durchs-gitter.jpg" rel="lightbox[2217]"><img src="http://www.abc-berlin.net/wp-content/uploads/2009/06/faust-durchs-gitter.jpg" alt="faust-durchs-gitter" title="faust-durchs-gitter" width="115" height="120" class="alignleft size-full wp-image-662" /></a> Schon vor über einem Jahr hatte ich über die Firma Massak Logistik GmbH (<a href="http://www.massak.de" target="blank">www.massak.de</a>) berichtet, welche in zahlreichen Gefängnissen deren Insassinnen und Insassen mit Nahrungs-/ Genuss- und Körperpflegemitteln beliefert (vgl. <a href="http://www.abc-berlin.net/thomas-meyer-falk-knastshop-massak-ein-erlebnis">Knastshop Massak — ein Erlebnis!</a>).<br />
Eröffnete Werner Massak 1994 einen EDEKA aktiv Markt im bayrischen Memmelsdorf, folgte zwei Jahre später ein weiterer Markt und seit 2000 ist er nunmehr mit oben genannter GmbH im Knastgeschäft tätig. Erst in Bayern, dehnte er sich wenige Jahre später in andere Bundesländer aus. So übernahm die Massak Logistik GmbH sukzessive fast alle Gefängnisläden in Thüringen (vgl. Landtagsdrucksache 4/5400 v. 10.07.2009 des Thüringer Landtags). Eine Kleine Anfrage von DIE LINKE deckte auf, wie peu a peu bestehende Verträge mit Lieferanten vor Ort gekündigt oder nicht verlängert wurden und stets die bayrische Firma, deren Geschäftsführer Werner Massak ist, die Läden übernahm (in einem Fall sogar ohne vorherige Ausschreibung, nämlich JVA Goldlauter; vgl. Drucksache 4/5400, a.a.O., S. 2, zu Ziff. 5). Nur eine einzige Haftanstalt in Thüringen ist noch nicht im „Portfolio“ des Herrn Massak (hier: JVA Hohenleuben).<br />
<span id="more-2217"></span><br />
<em>Firmenstruktur des Werner Massak</em></p>
<p>Eine Recherche ergab, dass Herr Massak in mindestens drei Gesellschaften als Geschäftsführer (und wohl auch Gesellschafter, sprich Eigentümer) tätig ist: in der MPM Einkaufsgemeinschaft GmbH und der Massak Logistik GmbH, beide mit Sitz in Litzendorf, sowie der Massak Vertriebs GmbH in Kaisheim.<br />
Betrachtet man sich die Gewinnverläufe der Massak Logistik GmbH seit 2005, so ergibt sich folgendes Bild:<br />
Jahresüberschuss zum 31.12.2005 : 119.441,18 Euro<br />
Jahresüberschuss zum 30.09.2006 : 89.289,93 Euro<br />
Jahresüberschuss zum 30.09.2007 : 98.923,96 Euro<br />
Jahresüberschuss zum 30.09.2008 : 116.662,42 Euro<br />
Das ist der jeweils erwirtschaftete Überschuss; im Unternehmen verblieben zusätzlich jeweils mehrere Hunderttausend Euro an „Gewinnvortrag“ (so zum 30.09.2008: 348.346,75 Euro).<br />
Interessant auch, dass ausweislich der Jahresabschlüsse der genannten Gesellschaften, wahlweise selbige Forderungen gegenüber ihren Gesellschaftern haben, oder aber umgekehrt. So bestehen zum Bilanzstichtag 30.09.2008 seitens der Massak Logistik GmbH Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von 272.258,65 Euro. Inhaber bzw. Gesellschafter sind (laut der Homepage <a href="http://www.massak.de" target="blank">www.massak.de</a>) Werner Massak und sein Sohn Boris Massak.</p>
<p><em>Tätigkeitsfelder von Werner Massak</em></p>
<p>Nachdem Thüringens Knastshops fest in seiner Hand sind, beliefert er nun auch zahlreiche Gefängnisse in Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen und Niedersachsen. Offenbar kommt er kaum hinterher seine Website zu aktualisieren, denn dort ist der letzte Stand 40 a.d. Jahr 2008 (letzter Abruf der Seite: 03.04.2010). Seitdem kamen jedoch die JVA Mannheim und andere Gefängnisse hinzu.</p>
<p><em>Wo ist nun das Problem?</em></p>
<p>Wiewohl die Firma Massak Logistik GmbH kein Geld für Werbung ausgeben muss, keine Ladenflächen zu mieten braucht in den Gefängnissen und in aller Regel nur zwei Mal pro Monat einen Verkauf in den jeweiligen Gefängnissen durchführt, liegen die Preise über jenen, welche freien Bürgerinnen und Bürgern abverlangt werden. So ergab eine von der JVA Bruchsal im Jahr 2009 selbst durchgeführte Untersuchung ein Preisgefüge, welches in über 60% der Artikel des Sortiments über dem in vergleichbaren Supermärkten in Freiheit lag. Und hier ist der Knackpunkt. Werner Massak verwahrt sich gegen einen solchen Vergleich; zum einen gab er an (ob scherzhaft oder ernsthaft gemeint, erschloss sich den Gefangenen nicht wirklich), sein Ferrari benötige schließlich auch Benzin und woher solle dafür das Geld bitteschön kommen, zum anderen lasse er sich nur vergleichen mit anderen Knastshop-Betreibern und hier scheue er keinen Vergleich!</p>
<p><em>Millionenumsätze</em></p>
<p>Nach eigenen Angaben (<a href="http://www.massak.de" target="blank">www.massak.de</a>) betreibt die Muttergesellschaft Werner Massak e.K. mehrere EDEKA-Geschäfte und erzielt dort Umsätze in Millionenhöhe. Wobei hinzu kommt, dass die Immobilien, in welchen die Ladengeschäfte betrieben werden, nach Auskunft des Herrn Massak, in Eigenbesitz sind.<br />
Nur zahlen vielfach für Produkte in EDEKA-Märkten die Kundinnen und Kunden weniger als wir Gefangene, und von einschlägigen Angeboten profitieren wir eher selten. Dann kostet ein DuschDas eben mal 1,49 Euro anstatt 1,79 Euro (auch dann, wenn EDEKA zur selben Zeit dasselbe DuschDas im Doppelpack zu 1,69 Euro verkauft, um nur ein Beispiel zur Illustration anzuführen).</p>
<p><em>Ruppiger Geschäftsmann?</em></p>
<p>Wer Herrn Massak, respektive seiner Firma Fehler nachweist, der lernt schnell eine andere Seite von ihm kennen. Verkauf sensorisch auffälligen Leberkäs‘ in der JVA Nürnberg, den die Lebensmittelkontrolle beanstandete, führte dazu, dass die Firma den Verkauf von warmem Leberkäs völlig einstellte. In Bruchsal waren Geschäftspapiere im Sinne des GmbH-Gesetzes im Umlauf, die nicht die zwingend erforderlichen Angaben enthielten (z.B. Sitz und Name der Firma). Auf die seitens des Registergerichts erfolgte Bußgeldandrohung hin wurde kurzzeitig in Aussicht gestellt, zahlreiche Produkte von der Bestellliste zu streichen, um großflächig Platz zu schaffen für die fehlenden Angaben – ob dies im Sinne des Beschwerdeführers sei!?</p>
<p><em>Kein Ende in Sicht</em></p>
<p>Die Anstalten sind hoch zufrieden, denn die Firma bietet ein Rundumpaket, hat alles im Sortiment (auch Bekleidung, Elektrowaren), was Gefangene in einem Gefängnis kaufen dürfen. Dass Gefangene dann Preise zahlen, die nachweislich in vielen Bereichen über denen in Freiheit liegen, schert die Anstaltsleitungen nicht wirklich, denn andernfalls würde man der Massak Logistik GmbH kündigen und nicht weitere Gefängnisse einverleiben lassen.<br />
Solange sich jedoch kaum Gefangene beschweren (der o.g. Landtagsdrucksache ist die Behauptung der Thüringischen Regierung zu entnehmen, in den sechs Jahren der Aktivitäten des Hr. Massak habe es keine einzige Beschwerde gegeben), werden jene, die dann doch vereinzelt Beschwerden schreiben, als Querulanten diffamiert.<br />
Auf den Fluren und Gängen der Gefängnisse herrscht jedoch Unmut über die Preisgestaltung und teilweise auch über das Sortiment der Firma Massak Logistik GmbH aus Bayern.</p>
<p><em>Klage in den USA?</em></p>
<p>Im Moment recherchiere ich über die Möglichkeit einer Zivilklage gegen Massak und sein Firmenimperium, welche möglichst in den USA eingereicht werden soll. Auf den ersten Blick vielleicht eine ungewöhnliche Idee, jedoch gestattet es das US-Recht unter bestimmten Voraussetzungen Klägern, die nicht in den USA ansässig sind, gegen Firmen zu klagen, die gleichfalls nicht in den USA residieren. Vorliegend käme hinzu, dass auch gegen Konzerne wie Kraft-Foods geklagt würde, da man unterstellen kann, dass diesen das Geschäftsgebaren der Firma Massak Logistik GmbH bekannt ist. Eine erste Überlegung geht dahin, eine Zivilklage mit einem potentiellen Streitwert von 100 Millionen US-Dollar einzureichen, da das US-Recht unterscheidet zwischen dem konkret entstandenen, bzw. geltend gemachten Schaden einerseits und dem „Strafschadenersatz“ (punitive damage) andererseits.<br />
Über die weiteren Entwicklungen werde ich berichten. </p>
<p>Thomas Meyer-Falk<br />
c/o JVA – Z. 3113<br />
Schönbornstr. 32<br />
D-76646 Bruchsal</p>
<p><a href="http://www.freedom-for-thomas.de" target="blank">www.freedom-for-thomas.de</a><br />
<a href="http://www.freedomforthomas.wordpress.com" target="blank">www.freedomforthomas.wordpress.com </a></p>
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		<title>Thomas Meyer-Falk: Armut im Knast</title>
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		<pubDate>Sat, 27 Mar 2010 14:02:54 +0000</pubDate>
		<dc:creator>abc berlin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Thomas Meyer-Falk]]></category>

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		<description><![CDATA[Auch und gerade vor Gefängnismauern macht die Armut nicht halt. Im Folgenden soll von staatlich geförderter Armut die Rede sein, wenn nämlich im Zuge von Einsparungen die Entlohnung der Gefangenenarbeit gekürzt wird. Nach einem kurzen Rückblick ins Jahr 1998, als das Bundesverfassungsgericht die damalige Praxis der Gefangenenentlohnung als verfassungswidrig einstufte (a.), sollen die aktuellen Kürzungen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.abc-berlin.net/wp-content/uploads/2009/06/faust-durchs-gitter.jpg" rel="lightbox[2079]"><img src="http://www.abc-berlin.net/wp-content/uploads/2009/06/faust-durchs-gitter.jpg" alt="faust-durchs-gitter" title="faust-durchs-gitter" width="115" height="120" class="alignleft size-full wp-image-662" /></a>Auch und gerade vor Gefängnismauern macht die Armut nicht halt. Im Folgenden soll von staatlich geförderter Armut die Rede sein, wenn nämlich im Zuge von Einsparungen die Entlohnung der Gefangenenarbeit gekürzt wird.<br />
Nach einem kurzen Rückblick ins Jahr 1998, als das Bundesverfassungsgericht die damalige Praxis der Gefangenenentlohnung als verfassungswidrig einstufte (a.), sollen die aktuellen Kürzungen anhand der Situation in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Bruchsal näher dargestellt werden (b.). Die Auswirkungen werden im Anschluss beleuchtet (c.), um mit einem Ausblick zu schließen (d.).<br />
<span id="more-2079"></span></p>
<p><strong>a.) Urteil vom 01.07.1998</strong></p>
<p>Gefangene und Sicherheitsverwahrte sind qua Gesetz zur Arbeit verpflichtet; die herrschende Rechtssprechung sieht hierin keine verbotene Zwangsarbeit, denn Artikel 12 Abs. 3 Grundgesetz bestimmt (Zitat): „Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.“ Zwar folgt nicht aus der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte ein Anspruch auf Entlohnung für die Zwangsarbeit (nach der Konvention besteht kein Anspruch, vgl. Frowein/ Peukert, EMRK, 3. Auflage, Artikel 4 Randnummer 13), jedoch entnahm das Bundesverfassungsgericht am 01.07.1998 (Az. 2 BvR 441/90; EuGRZ 1998, S. 518 ff) dem Grundgesetz, insbesondere dem verfassungsrechtlich verbürgten Anspruch auf Resozialisierung, den Anspruch der Zahlung eines Entgelts, welches den Gefangenen (Zitat) „durch die Höhe (…) in einem Mindestmaß bewusst (macht), dass Erwerbsarbeit zur Herstellung der Lebensgrundlage sinnvoll“ sei.<br />
Erhielten die Inhaftierten 1997 im Durchschnitt 200 DM/Monat, stieg zum 01.01.2000 die Entlohnung auf circa 350 – 400 DM/Monat, was 9 % des Durchschnittsverdienstes der Arbeiter und Angestellten entspricht. (Zuvor waren es 5 % des Durchschnittsverdienstes.) Zumindest theoretisch, denn mit Einführung höherer Löhne begannen die ersten Kürzungsversuche, die nun 2010 einen weiteren Höhepunkt erfahren.</p>
<p><strong>b.) Kürzungen 2010 – JVA Bruchsal</strong></p>
<p><strong>b1) Der Staatshaushaltsplan</strong></p>
<p>Auch wenn ich hier nun die Entwicklungen in der JVA Bruchsal beleuchten werde, so gelten diese Ausführungen doch auch für die anderen Anstalten des Landes. Den „Produktionformationen“ (so heißt dies tatsächlich) des Staatshaushaltsplans 2010/2011 für den Einzelplan Justizministerium des Landes Baden-Württemberg kann entnommen werden, dass das Land plant, für die Gefangenenentlohnung im Jahr 2010 circa 1,754 Millionen Euro weniger auszugeben als noch 2009. Wurden 2009 den Gefangenen in den Anstalten insgesamt 12,3 Millionen Euro ausbezahlt, sollen es 2010 nur noch 10,5 Millionen Euro werden (a.a.O., S. 115 im Entwurf des Einzelplans 05), zugleich sollen die Zahlungen an die Bundesagentur für Arbeit um knapp 1 Million Euro sinken. Arbeitende Gefangene/ Verwahrte erwerben für die Zeit nach der Entlassung nämlich Ansprüche auf Arbeitslosengeld I.</p>
<p><strong>b2) JVA Bruchsal</strong></p>
<p>Wie verkürzt man aber nun die effektiven Zahlungen an die Betroffenen, wenn doch im Gesetz geregelt ist, dass sie Anspruch auf 9 % des Durchschnittsverdienstes der Arbeiter und Angestellten haben??<br />
Der erste Trick: Zwar müssen die Insassen weiterhin von 6.35 Uhr – 11.30 Uhr und von 12.35 Uhr – 15.00 Uhr in den Betrieb, also 7 Stunden 20 Minuten, die sie auch bislang bezahlt bekamen, künftig erhalten sie aber nur noch für 7 Stunden oder weniger ein Entgelt. Wer bspw. Als „Schänzer“ arbeitet (diese reinigen die Flure, richten die Anstaltswäsche, u.a.m.) bekam schon bislang nur 6 Stunden am Tag bezahlt, künftig werden es nur noch 5 Stunden sein.<br />
Zweiter Trick: „Neubewertung der Arbeitsplätze“: Insgesamt gibt es 5 „Vergütungsstufen“, diese reichen von Stufe 1 für Arbeiten einfacher Art, die keine Vorkenntnisse erfordern, bis hin zur Stufe 5, welche die Kenntnisse eines Facharbeiters voraussetzen und Arbeiten umfassen, die ein ganz besonderes Maß an Können, Einsatz und Verantwortung erfordern. In Stufe 1 erhalten Gefangene 75 % des Grundlohns (also 75 % der oben erwähnten 9 %), in Stufe 2 schon 88 %, in Stufe 3 sind es 100 %, in Stufe 4 dann 112 % und in Stufe 5 schließlich 125 %.<br />
Also begab es sich nun, dass eine Art Kommission alle Arbeitsplätze auf Einsparpotential untersuchte. Das Ergebnis, viele Stellen wurden herabgestuft von Stufe 3 auf 2 oder gar 1. So gibt es den skurrilen Fall eines Sicherungsverwahrten. Für SV’ler hatte der Landesgesetzgeber zum 01.01.2010 großzügig die Entlohnung von 9 % (der Satz, der für Gefangene gilt) auf 12 % erhöht, um einer Forderung des Bundesverfassungsgerichts, wonach Sicherungsverwahrte besser zu behandeln seien als Strafgefangene, nachzukommen. Letztlich wird er aber ab April weniger verdienen als noch vor dieser „Erhöhung“, denn sein Arbeitsplatz wurde von Stufe 3 auf Stufe 1 abgewertet.<br />
Dritter Trick: „Friss oder stirb!“ Neben erwähnten Schänzern gibt es noch „Hilfsschänzer“, diese müssen u.a. das Essen an die Gefangenen austeilen. Bei gleicher Arbeitsleistung wird nicht nur deren Entgelt von ca. 50 Euro/Monat auf knapp 30 Euro/Monat gekürzt, zeitgleich spart man auch noch mehrere dieser Posten ein, so dass die verbleibenden Hilfsschänzer bei weniger Lohn mehr Arbeit zu leisten haben, oder den Job hinschmeißen, was die ersten zum 1. April auch beabsichtigen.</p>
<p><strong>c.) Auswirkungen auf die Inhaftierten</strong></p>
<p>Real werden die Einkommen der Gefangenen um bis zu 25 % sinken, wer vorher noch 200 Euro/Monat bekam, wird sich mit vielleicht 150 Euro/Monat begnügen müssen. Das mag sich auf der ersten Blick immer noch nach einem erklecklichen Sümmchen anhören. Von diesen 150 Euro/Monat darf man aber nur für 3/7 (ungefähr 65 Euro) seine persönlichen Bedürfnisse nach Tabak, Kaffe etc. stillen, denn 4/7 wandern auf das Überbrückungsgeld-Konto, welches für die Zeit nach der Haft gedacht ist.<br />
Zugleich gestattet es die JVA der Firma Massak Logistik GmbH ( <a href="http://www.massak.de" target="_blank">www.massak.de</a> &#8211; mail:  info@massak.de) die Gefangenen exklusiv mit ebendiesen Nahrungs- und Genussmitteln zu beliefern und dafür Preise zu verlangen, die oftmals höher (mitunter auch viel höher) liegen als in vergleichbaren Läden außerhalb der Anstalt. So ergab eine von der Anstalt 2009 selbst durchgeführte Untersuchung, dass Werner Massak bzw. seine Firma in über 60 % (!) der Fälle den Gefangenen Waren zu teureren Preisen verkauft, als „draußen“ üblich sind.<br />
Nun wurde auch noch per Erlass des Justizministeriums verfügt, dass Gefangene Strom- und Kabel-TV- Kosten von diesen 3/7 des Lohns zahlen müssen. Bislang war es möglich, diese Kosten vom „freien Eigengeld“ zu begleichen (mittlerweile gibt es 6 verschiedene Buchungskonten pro Gefangenen; die jeweiligen Verwendungsbeschränkungen differieren, weshalb ich hier auf nähere Erläuterungen verzichte). Effektiv werden also die Gefangenen noch weniger Geld zur Deckung ihrer persönlichen Bedürfnisse zur Verfügung haben.<br />
Zwar dürfen sich die Gefängnisbewohner seit dem 01.01.2010 monatlich 55 Euro von „draußen“ schicken lassen, um damit dann machen zu können, was sie wollen; nur haben viele Gefangene niemanden, der ihnen dieses Geld schicken kann. Versuchen sie mit Hilfe der Mitgefangenen und deren Angehörigen Gelder aufzutreiben, wird dies von der Anstalt auch mal gerne als „kleine Gaunerei“ bezeichnet und sofort dem Gericht gemeldet (so geschehen in einem Fall, in welchem es um die vorzeitige Entlassung eines Gefangenen ging; LG Karlsruhe, Az. 15 StVK 68/10). Da zeitgleich weitere Einschränkungen erfolgten, berichten bspw. Sicherungsverwahrte aus der JVA Freiburg, nun real 100 Euro im Monat weniger zur Verfügung zu haben als noch 2009.</p>
<p><strong>d.) Ausblick</strong></p>
<p>„<em>Arbeit im Strafvollzug, die dem Gefangenen als Pflichtarbeit zugewiesen wird, ist nur dann ein wirksames Resozialisierungsmittel, wenn die geleistete Arbeit angemessene Anerkennung findet</em>“, so am 01.07. 1998 das Bundesverfassungsgericht. Wie die Praxis 2010 aussieht, habe ich soeben erläutert. Nun gibt es sicher auch jene Bürger, die meinen, den Gefangenen gehe es noch viel, viel zu gut, man möge sie in den Steinbruch schicken, bei Wasser und Brot. Solche Menschen sind es dann, die wenn sie – durch welche Umstände auch immer – selbst im Gefängnis landen, am lautesten jammern.<br />
Man könnte die oben skizzierten Entwicklungen freilich auch als Vorbereitung der Gefangenen auf das Leben nach der Haft begreifen. Ihnen wird schon jetzt klar gemacht, wo sie landen werden, wenn sie wieder frei kommen: in der Armut. Dort wo für 1 Euro/Stunde Fronarbeit geleistet wird (1 Euro Jobs).</p>
<p>Thomas Meyer-Falk<br />
c/o JVA – Z. 3113<br />
Schönbornstr. 32<br />
D-76646 Bruchsal</p>
<p><a href="http://freedom-for-thomas.de/thomas/" target="_blank">www.freedom-for-thomas.de</a><br />
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		<title>Thomas Meyer-Falk: Knast und Renitenz – drei Beispiele</title>
		<link>http://www.abc-berlin.net/thomas-meyer-falk-knast-und-renitenz-%e2%80%93-drei-beispiele</link>
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		<pubDate>Thu, 11 Mar 2010 15:55:09 +0000</pubDate>
		<dc:creator>abc berlin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Thomas Meyer-Falk]]></category>

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		<description><![CDATA[Wer in einem Gefängnis sitzt, hat mitnichten ein solch süßes Leben, wie es beispielsweise BILD immer wieder gerne zeichnet. Vielmehr sind Gefangene zahlreichen Pressionen ausgesetzt; heutzutage eher psychischer, denn physischer Natur. Das heißt, die körperliche Misshandlung ist die Ausnahme, dafür empfinden Gefangene vielfach Handlungen der Anstaltsmitarbeiter/innen als psychische Gewalt. Wohlgemerkt, hier geht es um die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.abc-berlin.net/wp-content/uploads/2009/06/faust-durchs-gitter.jpg" rel="lightbox[2019]"><img src="http://www.abc-berlin.net/wp-content/uploads/2009/06/faust-durchs-gitter.jpg" alt="faust-durchs-gitter" title="faust-durchs-gitter" width="115" height="120" class="alignleft size-full wp-image-662" /></a>Wer in einem Gefängnis sitzt, hat mitnichten ein solch süßes Leben, wie es beispielsweise BILD immer wieder gerne zeichnet. Vielmehr sind Gefangene zahlreichen Pressionen ausgesetzt; heutzutage eher psychischer, denn physischer Natur. Das heißt, die körperliche Misshandlung ist die Ausnahme, dafür empfinden Gefangene vielfach Handlungen der Anstaltsmitarbeiter/innen als psychische Gewalt.</p>
<p>Wohlgemerkt, hier geht es um die Wahrnehmung auf Seiten der Insassen/innen, ob eine solche Misshandlung von den auf Seiten der Anstalten handelnden Personen beabsichtigt ist, vermag ich nicht zu beurteilen.<br />
<span id="more-2019"></span><br />
Inhaftierte nehmen es schon als alltäglich hin, dass die Anstalten in Schriftsätzen (sei es im Rahmen von gerichtlichen Klagen oder die Entlassung auf Bewährung betreffend) einem advocatus diaboli (= Anwalt des Teufels) gleich, die tatsächlichen oder vermeintlichen negativen Seiten des Betreffenden hervorheben. Pro soziales Engagement wird wahlweise gar nicht erwähnt, oder aber negativ konnotiert: Engagiert sich ein Gefangener ehrenamtlich (z.B. im Sportbereich der Anstalt), fällt dies gerne mal unter den Tisch, oder wenn es denn erwähnt wird, dann mit der Wertung, der Betreffende wolle wohl durch solchen Einsatz eine subkulturelle Machtposition erringen, oder sich selbst darstellen.</p>
<p>Alles Gauner – oder was?</p>
<p>Ein Gefangener, der auf Mitgefangene, die über keine Angehörigen verfügen, die ihnen Geld zuwenden, hat Gelder einzahlen lassen, um dann den hierdurch ermöglichten Einkauf von Lebensmitteln zu teilen, liest in einer Stellungnahme der JVA Bruchsal an das Landgericht Karlsruhe – im Rahmen eines Verfahrens über seine vorzeitige Entlassung &#8211; :<br />
„Kleine Gaunereien werden gelegentlich sichtbar, z.B. hat er Kontakt mit Gefangenen, die keine Angehörigen haben und mit denen er – brüderlich teilend – versucht, zusätzliche Einzahlungen für Weihnachtspakete zu organisieren“.</p>
<p>Immerhin, das „brüderlich teilend“ wird noch erwähnt, aber durch die vorangegangene Wendung der „kleinen Gaunerei“, in die Nähe kriminellen Tuns gerückt. In was für einer Absicht wohl?</p>
<p>Veränderter Blickwinkel</p>
<p>Oder Uwe K., lange Jahre in Haft, vermochten ihn, einen wahren Künstler, auch noch so massive Disziplinarversuche der JVA nicht dazu zu bewegen, von seinem Lebensinhalt, dem Tätowieren zu lassen. Für die JVA Bruchsal stellte dieses beharrliche Vorgehen ein schwerwiegendes Indiz für künftiges kriminelles Verhalten dar (nach der simplifizierenden Logik: Wer sich nicht an die Knasthausordnung hält, wird auch Gesetze nicht achten und deshalb Verbrechen begehen). Dem Landgericht Karlsruhe war diese Anstaltslogik allzu simpel und sie entließ den Gefangenen in Freiheit. Sie tat das, was auch das JVA-Personal hätte tun können, sie veränderte den Blickwinkel: „Dass der Verurteilte ein hohes Verantwortungsbewusstsein gegenüber der körperlichen Unversehrtheit seiner Mitmenschen hat, hat sich (paradoxerweise) gerade auch in seinen zahlreichen verbotenen Tätowierungen (&#8230;) gezeigt. (Der Verurteilte) verstand es, sich eine Ausrüstung zu konstruieren, die beim Tätowieren das Verletzungsrisiko gering hält (und) er habe stets auf Hygiene und die Desinfektion von Geräten und Kunden“ geachtet.</p>
<p>Darfs noch ein Kübel Müll sein?!</p>
<p>Über Gerd T. berichtete ich schon an anderer Stelle (z.B. <a href="http://www.abc-berlin.net/thomas-meyer-falk-nachrichten-aus-dem-strafvollzug-august-2009" target="_blank">Tortenringaffäre</a>) und es gibt nichts Gutes über den Fortgang der Auseinandersetzung zu berichten. Der für ihn zuständige JVA-Jurist Paukner, seines Zeichens Oberregierungsrat, fühlte sich nun bemüßigt, in einem Schriftsatz an das Landgericht, &#8211; dort hat T. Klage erhoben, da man ihm aus seiner Sicht ungerechtfertigter Weise einige Frischhaltedosen aus seinem Haftraum entfernt hatte -, auf immerhin sechs Seiten ein möglichst schlechtes Bild von Gerd T. zu zeichnen. Nun zählt T. zu jenem Typus Gefangener, der – nach vielen Jahren der Haft – einen merkbaren Drang zu Sauberkeit auslebt, d.h. die Zelle wird penibel sauber gehalten, alles hat seinen sorgfältig bestimmten Platz.<br />
Alles in allem ist die Zelle, auch angesichts der vielen Haftjahre, eher karg ausgestattet.</p>
<p>Dies muss man vorausschicken, um zu verstehen, wie perfide (=gemein) es ist, wenn besagter Paukner dem Gericht mitteilt, man habe die 5 (!) kleinen Frischhaltedosen und eine (!) leere Tabakdose sofort aus der Zelle des T. entfernen müssen, bevor dieser „aufgrund seiner dissozialen Persönlichkeitsstruktur seinen Haftraum gänzlich zugemüllt“ habe.</p>
<p>In vergleichbarem Stil und Wortwahl ging es über sechs Seiten.<br />
Was solls?! So wird mancher vielleicht sagen. Papier ist geduldig. Aber wer als Gefangener solche Schriftsätze dann regelmäßig liest und immer und immer wieder richtig stellen, erklären, erläutern muss, dessen Nerven leiden.<br />
Er hätte die Wahl, was ihm, so berichtete er zumindest, durch die Blume bedeutet worden sei, seine juristische Wehrhaftigkeit einzustellen, was dann dazu führen könne, dass man nicht mehr so rigoros ihm gegenüber sei.<br />
So etwas läuft in einer totalen Institution wie dem Strafvollzug alles recht subtil. Der Beamte, der diese Andeutungen machte, würde, als Zeuge benannt, eine solche Aussage in Abrede stellen – und ein Insasse ist nun mal per se in Augen Dritter kein „guter Zeuge“.</p>
<p>Schlusswort</p>
<p>Wer heute darauf wartet, dass Gefangene blutende Platzwunden vorweisen können, um zu dokumentieren, wie es ihnen hinter den Mauern ergeht, wird meist vergeblich warten. Die Methoden heute sind klinisch, sauber, hinterlassen keine sichtbaren Spuren, alles „rechtsstaatlich“ korrekt, ordentlich!</p>
<p>Thomas Meyer-Falk<br />
c/o JVA – Z. 3113<br />
Schönbornstr. 32<br />
D-76646 Bruchsal</p>
<p><a href="http://freedom-for-thomas.de/thomas/" target="_blank">www.freedom-for-thomas.de</a><br />
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		<title>Thomas Meyer-Falk: Gefangene und das Parlament</title>
		<link>http://www.abc-berlin.net/thomas-meyer-falk-gefangene-und-das-parlament</link>
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		<pubDate>Sun, 07 Mar 2010 16:19:33 +0000</pubDate>
		<dc:creator>abc berlin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Thomas Meyer-Falk]]></category>

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		<description><![CDATA[Auch Gefangene glauben vielfach immer noch daran, daß Parlamentsabgeordnete ihnen im Einzelfall helfen (können/wollen). Heute soll anhand aktueller Erfahrungen mit den GRÜNEN im Landtag Baden-Württemberg, dieser Glaube hinterfragt werden. In Stuttgart sitzen die GRÜNEN seit eh und je in der Opposition; dies mindert ihre Handlungsmöglichkeiten verständlicherweise, dennoch haben sie die Möglichkeit behördliches Tun kritisch zu [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.abc-berlin.net/wp-content/uploads/2009/06/faust-durchs-gitter.jpg" rel="lightbox[1988]"><img src="http://www.abc-berlin.net/wp-content/uploads/2009/06/faust-durchs-gitter.jpg" alt="faust-durchs-gitter" title="faust-durchs-gitter" width="115" height="120" class="alignleft size-full wp-image-662" /></a>Auch Gefangene glauben vielfach immer noch daran, daß Parlamentsabgeordnete ihnen im Einzelfall helfen (können/wollen). Heute soll anhand aktueller Erfahrungen mit den GRÜNEN im Landtag Baden-Württemberg, dieser Glaube hinterfragt werden.</p>
<p>In Stuttgart sitzen die GRÜNEN seit eh und je in der Opposition; dies mindert ihre Handlungsmöglichkeiten verständlicherweise, dennoch haben sie die Möglichkeit behördliches Tun kritisch zu beleuchten.</p>
<p><em>A.) Heizzeiten-Petition</em></p>
<p>Im Dezember 2009 wandten sich über 40 Gefangene mit einer Unterschriftenliste an Thomas Oelmayer, den Strafvollzugsbeauftragten dr GRÜNEN im Landtag. Sie bemängelten die nach ihrem Empfinden zu geringen Heizzeiten in der JVA Bruchsal. Dort wird in den drei nicht renovierten Hafthäusern nur stundenweise geheizt und abends ab 20.00 Uhr oder kurz danach geht die Heizung ganz aus. So erwachten morgens Gefangene und fanden eine Eisschicht auf dem Fenster, bzw. die Fenster waren ganz zu gefroren, abgesehen davon, daß es zum frieren kalt war.<br />
<span id="more-1988"></span><br />
Die Petition der Gefangenen nahm Oelmayer zum Anlass, sich an Thomas Müller, den Leiter der JVA Bruchsal (über dessen Weihnachtsgruß, in welchen ein Zitat der Boehsen Onkelz zu finden war, <a href="http://www.abc-berlin.net/thomas-meyer-falk-boehse-onkelz-hoffaehig-im-knast" target="_blank">ich kürzlich berichtete</a>) zu wenden. Einleitend wünschte der Abgeordnete dem Anstaltsleiter ein &#8220;gutes Neues Jahr&#8221; und bedankte sich &#8220;nochmals für das offene Gespräch am 01.12.2009&#8243;, als er die JVA besucht hatte, um dann die Heizzeitenproblematik anzusprechen. Er halte diese in der Tat für bedenklich.</p>
<p>Am 22. Februar 2010 kam Oelmayer auf die Angelegenheit zurück, referierte die Stellungnahme der JVA: danach könne &#8220;aufgrund technischer Eigenheiten&#8221; die Heizungsanlage &#8220;nicht bedarfsgerecht&#8221; geregelt werden. Damit Hafträume nicht überheizt würden, aber auch &#8220;aus ökologischen und ökonomischen Gründen&#8221;, würde nur eingeschränkt in den Zellen geheizt, was auch die Anstaltsleitung unbefriedigend finde. Jedoch sei aus finanziellen Gründen eine Sanierung derzeit nicht möglich.</p>
<p>Der Abgeordnete teilt die Einschätzung der JVA, daß die Situation unbefriedigend sei. Da aber die Temperaturen in den Zellen seiner Ansicht nach &#8220;ausreichend&#8221; waren, betrachtete er &#8220;diese Angelegenheit hiermit als erledigt&#8221;.</p>
<p>Die betroffenen Gefangenen empfanden dieses Schreiben als Hohn. Vom gut geheizten Landtagsbüro locker von sich gegeben. Soll er doch mal bei -15 Grad Celsius eine Nacht in solch einer Zelle, die seiner Weisheit nach &#8220;ausreichend&#8221; temperiert ist, verbringen.</p>
<p><em>B.) Kleine Anfrage der GRÜNEN</em></p>
<p>Am 13.01.2010 reichten die GRÜNEN eine Kleine Anfrage in den Landtag ein (<a href="http://www.landtag-bw.de/Dokumente" target="_blank">Drucksache 14/5673 gibt Anfrage und Antwort der Landesregierung wieder</a>) um mannigfache Verschlechterungen im Vollzugsalltag der Gefangenen in Bruchsal zu thematisieren. Die Liste der Fragen reichte von Beschränkungen der Einkaufsmöglichkeiten, Reduzierung des Hofgangs, Kameraüberwachung im Hof, langdauernde Absonderung von Gefangenen, keine Kochmöglichkeit für die Insassen, kein abendlicher Zellenaufschluss.</p>
<p>Die Antwort des Justizministers Dr. Goll (FDP) parierte alle Fragen mit schönstem Behördensprech, gerne auch mal vollkommen am Thema vorbei. Für Einschränkungen mussten &#8220;subkulturelle Aktivitäten&#8221; herhalten die es schon immer gab und in jedem Gefängnis auch immer geben wird. Ausserdem sei Bruchsal zuständig für &#8220;besonders gefährliche Gefangene&#8221;, dies ziehe dann eben auch besondere Sicherungsmaßnahmen nach sich.</p>
<p>Soweit ersichtlich war die Anfrage der GRÜNEN die erste parlamentarische Initiative seit Jahren die sich spezifisch auf Probleme einer bestimmten Anstalt bezog. Solange jedoch dann keine kritische Nachfrage erfolgt (und so sieht es aus), verpufft selbst das geringe Potenzial das solch eine Anfrage haben könnte.</p>
<p><em>C.) Resümee</em></p>
<p>Ich bestreite nicht, daß in einer sehr geringen Anzahl von Einzelfällen engagierte Abgeordnete etwas bewirken können; im Regelfall wird aber verfahren wie oben beschrieben. Die Behörde wird zur Stellungnahme aufgefordert, diese hernach abgeschrieben, für sachlich nachvollziehbar erklärt, weshalb man die Angelegenheit &#8220;hiermit als erledigt&#8221; betrachtete. Wer seine Hoffnungen auf die gewählten &#8220;VolksvertreterInnen&#8221; setzt, der hat schon verloren.</p>
<p>Thomas Meyer-Falk<br />
c/o JVA – Z. 3113<br />
Schönbornstr. 32<br />
D-76646 Bruchsal</p>
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		<title>Thomas Meyer-Falk: Prozess wegen Bush-Besuch 2006</title>
		<link>http://www.abc-berlin.net/thomas-meyer-falk-prozess-wegen-bush-besuch-2006</link>
		<comments>http://www.abc-berlin.net/thomas-meyer-falk-prozess-wegen-bush-besuch-2006#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 11 Feb 2010 11:20:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>abc berlin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Thomas Meyer-Falk]]></category>

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		<description><![CDATA[Erinnert sich nur noch einer oder eine an George W. Bush jr., den ehemaligen US-Präsidenten? Zur seinerzeit „teuersten Grill-Party“ Deutschlands hatte Merkel ihn nach Mecklenburg-Vorpommern in ihren Wahlkreis eingeladen. Da die Landesregierung auf einem Kostenaufwand in zweistelliger Millionenhöhe sitzen blieb, frug ich nach den entsprechenden Rechnungen der an den Schutzmaßnahmen beteiligten Bundesländer beim Innenministerium an. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.abc-berlin.net/wp-content/uploads/2009/06/faust-durchs-gitter.jpg" rel="lightbox[1855]"><img src="http://www.abc-berlin.net/wp-content/uploads/2009/06/faust-durchs-gitter.jpg" alt="faust-durchs-gitter" title="faust-durchs-gitter" width="115" height="120" class="alignleft size-full wp-image-662" /></a>Erinnert sich nur noch einer oder eine an George W. Bush jr., den ehemaligen US-Präsidenten?</p>
<p>Zur seinerzeit „teuersten Grill-Party“ Deutschlands hatte Merkel ihn nach Mecklenburg-Vorpommern in ihren Wahlkreis eingeladen.</p>
<p>Da die Landesregierung auf einem Kostenaufwand in zweistelliger Millionenhöhe sitzen blieb, frug ich nach den entsprechenden Rechnungen der an den Schutzmaßnahmen beteiligten Bundesländer beim Innenministerium an. Dieser Antrag auf Informationszugang basierte auf dem in Mecklenburg-Vorpommern geltenden Informationsfreiheitsgesetz. Nachdem das Ministerium den Antrag ablehnte, wandte ich mich zuerst an den zuständigen Landesbeauftragten für Informationsfreiheit; dort beanstandete man die Weigerung des Innenministeriums. Dessen ungeachtet beharrte das Land auf der Verweigerung der Offenlegung der Rechnungen.<br />
<span id="more-1855"></span><br />
Hierauf hin beantragte ich beim Verwaltungsgericht Schwerin Prozesskostenhilfe für eine Klage gegen das Land; die PKH wurde bewilligt.</p>
<p>Nun endlich am 5. März 2010 findet die mündliche Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Schwerin (Wismarsche Str. 323 a, Saal II im 2. OG um 9.00 Uhr) in Sachen Meyer-Falk gegen Innenministerium statt. Vertreten werde ich von Rechtsanwalt Stefan Schulz (Kanzlei Lorentz, Macht, Fandel in Schwerin).</p>
<p>Das Gericht hätte keine PKH bewilligt, hätte die Sache keine Aussicht auf Erfolg. Es bleibt abzuwarten, ob nun 2010 endlich die Rechnungen für einen der teuersten Polizeieinsätze des Landes, nur um eine Grillparty von Merkel und Bush zu „schützen“, offen gelegt werden müssen.</p>
<p>Thomas Meyer-Falk<br />
c/o JVA – Z. 3113<br />
Schönbornstr. 32<br />
D-76646 Bruchsal</p>
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		<title>Thomas Meyer-Falk: Justizministerium interveniert!</title>
		<link>http://www.abc-berlin.net/thomas-meyer-falk-justizministerium-interveniert</link>
		<comments>http://www.abc-berlin.net/thomas-meyer-falk-justizministerium-interveniert#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 09 Feb 2010 23:19:08 +0000</pubDate>
		<dc:creator>abc berlin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Thomas Meyer-Falk]]></category>

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		<description><![CDATA[Anfang Januar 2010 berichtete ich von &#8220;Gedanken und Einfällen&#8221; des Leiters der JVA Bruchsal, Thomas Müller; er hatte mit Wirkung zum 01.01.2010 den Gefangenen verboten, sich Bücher oder Zeitungen von Dritten (z.B. Freunden, Angehörigen) bezahlen zu lassen. Fälschlicherweise hatte ich in dem Artikel hierzu dem Leiter der Anstalt das &#8220;Vorgehen nach Art eines Sonnenkönigs&#8221; unterstellt, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.abc-berlin.net/wp-content/uploads/2009/06/faust-durchs-gitter.jpg" rel="lightbox[1833]"><img src="http://www.abc-berlin.net/wp-content/uploads/2009/06/faust-durchs-gitter.jpg" alt="faust-durchs-gitter" title="faust-durchs-gitter" width="115" height="120" class="alignleft size-full wp-image-662" /></a> Anfang Januar 2010 berichtete ich von &#8220;Gedanken und Einfällen&#8221; des Leiters der JVA Bruchsal, Thomas Müller; er hatte mit Wirkung zum 01.01.2010 den Gefangenen verboten, <a href="http://www.abc-berlin.net/thomas-meyer-falk-ein-knastchef-hat-gedanken-und-einfaelle" target="_blank">sich Bücher oder Zeitungen von Dritten (z.B. Freunden, Angehörigen) bezahlen zu lassen</a>.<br />
Fälschlicherweise hatte ich in dem Artikel hierzu dem Leiter der Anstalt das &#8220;Vorgehen nach Art eines Sonnenkönigs&#8221; unterstellt, denn über einem Sonnenkönig schwebt nur der Himmel, allenfalls noch Gott &#8211; über einem Knastchef freilich schwebt das Justizministerium.</p>
<p>Der um eine kurze Einschätzung der Rechtmäßigkeit der Hausverfügung des Thomas Müller gebetenen Professor Dr. Feest (Universität Bremen), teilte mit Schreiben vom 12.01.2010 mit, daß nach überschlägiger Prüfung, das Vorgehen der Anstalt -Zitat- &#8220;nun schwer vertretbar erscheint&#8221;.<br />
<span id="more-1833"></span><br />
So sah es offenbar auch das zwischenzeitlich damit befasste Justizministerium Stuttgart; nicht, daß allzu oft &#8220;Gutes&#8221; vom Ministerium kommen würde, hier jedoch sah es sich veranlasst, wie mir am 26.01.2010 von der Anstalt mündlich eröffnet wurde, den Leiter der Anstalt anzuweisen, seine Hausverfügung in diesem Punkt zu ändern, so daß ab sofort die Gefangenen -wie bisher- sich Bücher, Zeitungen und Zeitschriften direkt durch Dritte (die dann unmittelbar mit Verlag oder Buchhandlung abrechnen) bezahlen lassen dürfen. </p>
<p>Thomas Meyer-Falk<br />
c/o JVA – Z. 3113<br />
Schönbornstr. 32<br />
D-76646 Bruchsal</p>
<p><a href="http://freedom-for-thomas.de/thomas/" target="_blank">www.freedom-for-thomas.de</a><br />
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		<title>Thomas Meyer-Falk: Reaktionen eines Knast-Chefs auf Kritik</title>
		<link>http://www.abc-berlin.net/thomas-meyer-falk-reaktionen-eines-knast-chefs-auf-kritik</link>
		<comments>http://www.abc-berlin.net/thomas-meyer-falk-reaktionen-eines-knast-chefs-auf-kritik#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 02 Feb 2010 00:07:07 +0000</pubDate>
		<dc:creator>abc berlin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Thomas Meyer-Falk]]></category>

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		<description><![CDATA[In letzter Zeit hatte ich mehrfach in Beiträgen Kritik an Verfügungen und sonstigen Verlautbarungen des Leiters des Bruchsaler Gefängnisses, Leitenden Regierungsdirektor Thomas Müller geäußert. So kritisierte ich zum einen die Streichung von 23 Besuchstagen im Jahr 2010, das Verbot der Bezahlung von Büchern und Zeitungen durch Dritte (z. B. Freunde/Verwandte), sowie einen Weihnachtsgruß, in welchem [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.abc-berlin.net/wp-content/uploads/2009/06/faust-durchs-gitter.jpg" rel="lightbox[1794]"><img src="http://www.abc-berlin.net/wp-content/uploads/2009/06/faust-durchs-gitter.jpg" alt="faust-durchs-gitter" title="faust-durchs-gitter" width="115" height="120" class="alignleft size-full wp-image-662" /></a>In letzter Zeit hatte ich mehrfach in Beiträgen <a href="http://www.abc-berlin.net/thomas-meyer-falk-ein-knastchef-hat-gedanken-und-einfaelle" target="_blank">Kritik an Verfügungen</a> und <a href="http://www.abc-berlin.net/thomas-meyer-falk-boehse-onkelz-hoffaehig-im-knast" target="_blank">sonstigen Verlautbarungen</a> des Leiters des Bruchsaler Gefängnisses, Leitenden Regierungsdirektor Thomas Müller geäußert.<br />
So kritisierte ich zum einen die Streichung von 23 Besuchstagen im Jahr 2010, das Verbot der Bezahlung von Büchern und Zeitungen durch Dritte (z. B. Freunde/Verwandte), sowie einen Weihnachtsgruß, in welchem ein Zitat eines Songs der Boehsen Onkelz zu finden war.</p>
<p>Seit Juli 2009 war ich gewähltes Mitglied der Gefangenen-Vertretung (GV) der JVA Bruchsal: Ein Mal im Jahr können die Insassen ein Gremium von 9 Gefangenen wählen, welches sich dann um die Belange der Gefangenen kümmern soll. In Bruchsal organisiert die GV zudem den Verkauf preiswerter Schreibwaren, führt einen Sozialfonds für bedürftige Gefangene, die neu in die JVA Bruchsal kommen, bietet preiswerte Möglichkeit, sich fotografieren zu lassen und anderes mehr.<br />
<span id="more-1794"></span><br />
Jedenfalls nahm erwähnter Herr Müller meine Publikationstätigkeit zum Anlass, in der Sitzung der GV vom 27.01.2010 harsche Kritik an „einem Mitglied der GV“ (gemeint war ich) zu äußern und harte Konsequenzen für seinen künftigen Umgang mit der GV insgesamt (auf Grund dieser öffentlichen Äußerungen im Internet) anzukündigen. Er vermisse jegliche Form von Gesprächskultur, erblicke vielmehr Heimtücke, wenn anstatt Kritik im Gespräch zu äußern, diese publiziert werde.</p>
<p>In der sich anschließenden Diskussion bestätigte Müller, dass seine Äußerungen auf mich abzielen würden und riet der GV an, doch einmal intern zu klären, wie künftig Gesprächskultur funktionieren könne.<br />
An mich gerichtet, gab er den Rat, im „stillen Kämmerlein“ einmal darüber nachzudenken. Würde er selbst „besoffen Auto fahren“, müsse er schließlich auch mit dienstrechtlichen Konsequenzen rechnen, insofern sei es nur angebracht, dass er auf Grund meiner Äußerungen als Privatperson nun Konsequenzen für seine Arbeit mit der GV ziehe, denn als Privatperson sei ich immer zugleich auch Mandatsträger.</p>
<p>Um das Klima nicht zu belasten, denn die GV hat die Interessen aller Gefangenen der JVA Bruchsal zu vertreten, erklärte ich meinen Rücktritt aus der GV.</p>
<p>Spannend fand ich den Vorwurf des Thomas Müller, er vermisse Gesprächskultur und erblicke Heimtücke, denn er selbst sah von sich aus keinen Anlass, vor Erlass der dann kritisierten Verfügungen die GV zu informieren oder auch nur anzusprechen. Vielmehr erfuhr die GV entweder nur durch Aushang am „Schwarzen Brett“ von den neuesten Gedanken und Einfällen des Herrn Müller, oder in Form einer Kopie, die der GV zugestellt wurde. Soviel zur „Gesprächskultur“ des Leiters der JVA Bruchsal.</p>
<p>Kritik, zumal öffentlich geäußert, bedeutet eine narzisstische Kränkung, jedoch ist es durchaus bezeichnend für den Vollzugsalltag, und dies gilt keineswegs nur für die JVA Bruchsal, wenn Kritik dann zu solchen Weiterungen führt.</p>
<p>Man mag mir vorhalten, durch den Rückzug aus der GV das Feld geräumt zu haben, anstatt mich weiteren Auseinandersetzungen zu stellen: Aber gerade weil die GV im Einzelfall doch etwas bewegen konnte in der Vergangenheit, wäre es unproduktiv, der Anstaltsleitung einen Vorwand zu liefern, würde ich weiter in diesem Gremium verbleiben. Einen Vorwand, um weiter einen Konfrontationskurs in dieser Form zu fahren.</p>
<p>Außerdem möchte ich mir und dem ein oder anderen Mitglied der GV die Peinlichkeit ersparen, mir anhören zu müssen, ich solle doch bitteschön etwas weniger Kritik üben, um nicht die Arbeit der GV zu behindern. Und so wird auch weiterhin dem Knastchef öffentliche Kritik nicht erspart bleiben&#8230;.</p>
<p>Thomas Meyer-Falk<br />
c/o JVA – Z. 3113<br />
Schönbornstr. 32<br />
D-76646 Bruchsal</p>
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]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Thomas Meyer-Falk: Boehse Onkelz hoffähig im Knast?</title>
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		<pubDate>Wed, 13 Jan 2010 01:28:41 +0000</pubDate>
		<dc:creator>abc berlin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Thomas Meyer-Falk]]></category>

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		<description><![CDATA[Alle Jahre wieder grüßt der Anstaltsleiter der JVA Bruchsal die Gefangenen und Bediensteten via Aushang; wobei er nicht immer ein glückliches Händchen beweist (vgl. seine Botschaft im Dezember 2003). Dem leitenden Regierungsdirektor Thomas MÜLLER, besoldet nach Besoldungsgruppe A16 mit über 5.000 Euro pro Monat, gefiel es, auch 2009 einen Gruß unters Volk zu bringen. Er [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.abc-berlin.net/wp-content/uploads/2009/06/faust-durchs-gitter.jpg" rel="lightbox[1729]"><img src="http://www.abc-berlin.net/wp-content/uploads/2009/06/faust-durchs-gitter.jpg" alt="faust-durchs-gitter" title="faust-durchs-gitter" width="115" height="120" class="alignleft size-full wp-image-662" /></a>Alle Jahre wieder grüßt der Anstaltsleiter der JVA Bruchsal die Gefangenen und Bediensteten via Aushang; wobei er nicht immer ein glückliches Händchen beweist (vgl. <a href="http://de.indymedia.org/2003/12/70907.shtml" target="_blank">seine Botschaft im Dezember 2003</a>). Dem leitenden Regierungsdirektor Thomas MÜLLER, besoldet nach Besoldungsgruppe A16 mit über 5.000 Euro pro Monat, gefiel es, auch 2009 einen Gruß unters Volk zu bringen. Er ließ auf buntem, weihnachtlich geschmücktem Hochglanzpapier verbreiten, er wünsche allen „ruhige und friedvolle“ Tage, wie auch für „das Neue Jahr 2010 Gesundheit, Glück und Erfolg“.<br />
So einfallslos dieser Teil, umso brisanter das dem Gruß vorangestellte Zitat, welches er einem „Anonymus“ als Autor zuschrieb.<br />
„<em>Ich trinke auf gute Freunde, verlorene Lieben,<br />
auf alte Götter und neue Ziele.<br />
Auf den ganz normalen Wahnsinn<br />
und auf das, was einmal war.<br />
Darauf, dass alles endet<br />
und auf ein neues Jahr!</em>“ </p>
<p><span id="more-1729"></span>Dank Hinweisen und Recherchen von ABC konnte der Autor des Zitats in Erfahrung gebracht werden: Es wurde dem Song der berüchtigten Band Boehse Onkelz, „Auf gute Freunde“ (CD: „Gestern war Heute noch Morgen“) entnommen. Einer Band, deren erstes Album prompt 1986 verboten wurde, da es „tendenziell nationalsozialistische, gewaltverherrlichende und sexistische Texte“ (vgl. F.A.Z. 09.01.2010, S. 9) enthielt, deren Musiker in Frankfurt Ausländer misshandelten. </p>
<p>Insbesondere rechts eingestellte Gefangene und/oder Bedienstete werden das Zitat vielleicht erkannt haben. Man kann sich vorstellen, was diese Klientel sich denkt, wenn der Leiter des Knastes, Herr Müller, ein Zitat gerade dieser Band verbreitet. Und linke Gefangene, sowie nicht-deutsche Insassen, sie alle fragen sich, was wohl zu erwarten ist von jemandem, der Boehse Onkelz zitierfähig für einen Weihnachtsgruß erachtet. </p>
<p>Nun mag sich, ich weiß es nicht, der Herr Thomas Müller damit verteidigen, er habe nicht um die Provenienz des Zitats gewusst; er ist jedoch Volljurist, war früher Staatsanwalt! Und schon im Studium lernt man: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Eine simple Recherche (z. B. via google) hätte genügt, um den Hintergrund zu erhellen. Aber vielleicht hört er auch „bloß“ gerne die Boehsen Onkelz? </p>
<p>Jetzt warten die Insassen gespannt auf den nächsten Coup des Herrn Leitenden Regierungsdirektors, wen wird er nächstes Mal zitieren&#8230; </p>
<p>Thomas Meyer-Falk<br />
c/o JVA – Z. 3113<br />
Schönbornstr. 32<br />
D-76646 Bruchsal</p>
<p><a href="http://freedom-for-thomas.de/thomas/" target="_blank">www.freedom-for-thomas.de</a><br />
<a href="http://www.freedomforthomas.wordpress.com" target="_blank">www.freedomforthomas.wordpress.com </a></p>
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		<item>
		<title>Thomas Meyer-Falk: Ein Knastchef hat Gedanken und Einfälle</title>
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		<pubDate>Wed, 06 Jan 2010 22:16:44 +0000</pubDate>
		<dc:creator>abc berlin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Thomas Meyer-Falk]]></category>

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		<description><![CDATA[Noch recht umgänglich (manche meinten jedoch überheblich) im Ton grüßte Thomas Müller, seines Zeichens Leitender Regierungsdirektor und damit Chef der Justizvollzugsanstalt Bruchsal, die Insassen zu Weihnachten vermittels eines Aushangs auf weihnachtlichem Papier, wünschte allen &#8220;ruhige und friedvolle Weihnachtsfeiertage&#8221; und beeilte sich hinzuzufügen, &#8220;für das Neue Jahr 2010, Gesundheit, Glück und Erfolg&#8221; zu wünschen. Eingeleitet wurde [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.abc-berlin.net/wp-content/uploads/2009/06/faust-durchs-gitter.jpg" rel="lightbox[1715]"><img src="http://www.abc-berlin.net/wp-content/uploads/2009/06/faust-durchs-gitter.jpg" alt="faust-durchs-gitter" title="faust-durchs-gitter" width="115" height="120" class="alignleft size-full wp-image-662" /></a>Noch recht umgänglich (manche meinten jedoch überheblich) im Ton grüßte<br />
Thomas Müller, seines Zeichens Leitender Regierungsdirektor und damit Chef der Justizvollzugsanstalt Bruchsal, die Insassen zu Weihnachten vermittels eines Aushangs auf weihnachtlichem Papier, wünschte allen &#8220;<em>ruhige und friedvolle Weihnachtsfeiertage</em>&#8221; und beeilte sich hinzuzufügen, &#8220;<em>für das Neue Jahr 2010, Gesundheit, Glück und Erfolg</em>&#8221; zu wünschen.</p>
<p>Eingeleitet wurde diese Botschaft durch ein Zitat. Dort stand dann zu lesen: &#8220;<em>Ich trinke auf gute Freunde, verlorene Lieben, auf alte Götter und neue Ziele. Auf den ganz normalen Wahnsinn (&#8230;)</em>&#8220;.<br />
<span id="more-1715"></span><br />
Verschärfung &#8212; Teil 1</p>
<p>Das mit dem &#8220;ganz normalen Wahnsinn&#8221; scheint er vielleicht allzu wörtlich genommen zu haben. Denn wenige Tage später informierte er über weitere Repressionen für 2010.</p>
<p>Als wären die diversen Einschränkungen des Jahres 2009 nicht genug, sah er sich nun veranlasst, für 2010 ein umfangreiches Besuchsverbot anzuordnen für fast einen ganzen Monat in 2010. Insgesamt strich er mit seiner Unterschrift an 23 Tagen jeglichen Besuch. Was gab er als Begründung an? Die Belegung der JVA sei zurück gegangen, mithin könne man auch Besuchstage streichen.</p>
<p>Verschärfung &#8212; Teil 2</p>
<p>Seine Fortsetzung des &#8220;ganz normalen Wahnsinns&#8221; folgte wenig später in einem Verbot, sich Zeitungen/Zeitschriften/Bücher ab 01.01.2010 durch Dritte bezahlen zu lassen. War es hier schon immer üblich, dass man Zeitungen abonnieren, Bücher bestellen konnte, welche dann Freunde, Angehörige, Bekannte direkt beim Verlag oder Buchhandel bezahlten, oder die der Berliner Verein Freiabonnements für Gefangene finanzierte (<a href="http://www.freiabos.de" target="_blank">www.freiabos.de</a>), hat er dies nun untersagt. Die Begründung ist etwas umständlich und hat mit der auch für Vollzugskenner verwirrenden Regelung zur Behandlung von Gefangenengeldern zu tun.</p>
<p>Regelung der Gefangenengelder</p>
<p>Für jeden Gefangenen führt die JVA mehrere Buchungskonten.<br />
Überbrückungsgeld: Hier wird das Geld, welches für die erste Zeit nach der Entlassung gedacht ist, verbucht.<br />
Eigengeld: Das ist das von Dritten zugesandte Geld oder sobald der festgesetzte Ü-Geld-Betrag angespart ist (z. Zt. ca. 1600 Euro), werden 4/7 des Arbeitslohns dorthin gebucht.<br />
Hausgeld: Hierfür kann man beim Knastkaufmann einkaufen. Es bildet sich aus dem Lohn für die Arbeit (3/7 davon landen auf diesem Konto und die übrigen 4/7 entweder auf oben erwähntem Ü-Geld oder später auf dem Eigengeld).<br />
Taschengeld: Wer unverschuldet (z. B. Krankheit) ohne Arbeit ist, der erhält auf dieses Konto monatlich ca. 31 Euro gut geschrieben.</p>
<p>Zum 01.01.2010 kommen noch hinzu:<br />
Sondergeld 1: Hierauf kann mich sich 55,20 Euro im Monat von &#8220;draußen&#8221; einzahlen lassen und hierüber frei verfügen, also Essen kaufen, Telefonkosten begleichen usw.<br />
Sondergeld 2: Hierauf sollen Gelder für Ausbildungszwecke oder zur Förderung sozialer Beziehungen eingezahlt werden können.</p>
<p>Das Sondergeld 1 soll, so der Gesetzgeber (<a href="http://www.landtag-bw.de/Dokumente" target="_blank">www.landtag-bw.de/Dokumente</a> &#8211;  dort dann Drucksache 14/5012 vom 19.08.2009, Seite 227, Begründung zu § 54) einen Ausgleich dafür schaffen, dass ab 01.01.2010 kein Gefangener mehr ein Lebensmittelpaket erhalten darf. Die Möglichkeit, sich drei Mal pro Jahr ein solches schicken zu lassen, wurde nämlich kurzerhand verboten.</p>
<p>Reaktion des Anstaltsleiters</p>
<p>Müller nutzte nun diese Neuregelung dazu, die Situation eines Großteils der Gefangenen zu verschlechtern: Bislang durfte man für 10 Euro/Monat Obst, für 20 Euro/Monat Telefonkosten und für 15 Euro/Monat Miete für TV-Gerät nebst Kabelanschluss vom Eigengeld verwenden, mithin 45 Euro/Monat. Dies verbietet der Anstaltsleiter und verweist auf das Sondergeld 1, welches man nunmehr nutzen müsse. Und zusätzlich möge man Bücher/Zeitungen/Zeitschriften auch noch selbst zahlen &#8212; von besagten 55,20 Euro im Monat! Wie soll das gehen? 45 Euro sind schon für Obst/Telefon/TV-Gerät ausgegeben, verbleiben 10,20 Euro.<br />
Wo gibt es eine Tageszeitung für 10,20 Euro im Monat oder eine Wochenzeitschrift?</p>
<p>Der Eingriff in das Grundrecht auf Informationsfreiheit, das ausdrücklich eben auch den Bezug von Büchern und Zeitungen/Zeitschriften umfasst, ist evident.</p>
<p>Welche Ziele verfolgt die Anstalt?</p>
<p>Generell ist schon in den letzten fünf bis zehn Jahren ein Trend zu immer mehr Verschärfungen, zu mehr Überwachung, mehr Kontrolle, mehr Verboten, mehr Einschränkungen zu beobachten.<br />
Insofern unterscheidet sich der Strafvollzug nicht von den Entwicklungen außerhalb der Gefängnismauern, nur ist für gefangene Menschen, die in einem schon situationsbedingt reduzierten Lebensraum ihr Dasein fristen müssen, jeder Einschnitt um so gravierender, denn es besteht keine Möglichkeit, &#8220;auszuweichen&#8221;.</p>
<p>Gefangene ohne Zugang zu Zeitungen/Büchern werden künstlich dumm gehalten, werden noch mehr von der Freiheit abgesondert, da sich nicht einmal verfolgen können, was sich außerhalb der Mauern tut (oder sie verzichten, was ja nicht einmal wirklich schädlich wäre, auf TV-Empfang und sämtliche Sozialkontakte, haben dann 35 Euro ihres &#8220;Sondergeld 1&#8243; frei zur Verfügung zu abonnieren eine Zeitung).</p>
<p>Da diverse Gefangene gegen die Restriktionen des Thomas Müller vor Gericht ziehen wollen, bleibt abzuwarten, ob dessen Vorgehen nach Art eines Sonnenkönigs Bestand haben wird. Es ist schon erfreulich, wenn sich Gefangene überhaupt wehren &#8212; und sei es auf diesem Weg zu Gericht. Denn außer auf den Fluren herum maulen regt sich kaum Widerstand. </p>
<p>Thomas Meyer-Falk<br />
c/o JVA – Z. 3113<br />
Schönbornstr. 32<br />
D-76646 Bruchsal</p>
<p><a href="http://freedom-for-thomas.de/thomas/" target="_blank">www.freedom-for-thomas.de</a><br />
<a href="http://www.freedomforthomas.wordpress.com" target="_blank">www.freedomforthomas.wordpress.com </a></p>
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		<title>Thomas Meyer-Falk: Urteil zur Sicherungsverwahrung</title>
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		<pubDate>Wed, 06 Jan 2010 18:13:25 +0000</pubDate>
		<dc:creator>abc berlin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Thomas Meyer-Falk]]></category>

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		<description><![CDATA[Kurz vor Weihnachten 2009 machte sich ein Urteil des EGMR (Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte) mit Sitz in Strasbourg Schlagzeilen. Konkret ging es um einen in Schwalmstadt (Hessen) inhaftierten Sicherungsverwahrten, der gegen seine fortdauernde Verwahrung bis nach Strasbourg zog, wo ihm nun der EGMR eine Verletzung seiner Menschenrechte bescheinigte und zudem 50.000 Euro Geldentschädigung zuerkannte. Im [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.abc-berlin.net/wp-content/uploads/2009/06/faust-durchs-gitter.jpg" rel="lightbox[1712]"><img src="http://www.abc-berlin.net/wp-content/uploads/2009/06/faust-durchs-gitter.jpg" alt="faust-durchs-gitter" title="faust-durchs-gitter" width="115" height="120" class="alignleft size-full wp-image-662" /></a>Kurz vor Weihnachten 2009 machte sich ein Urteil des EGMR (Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte) mit Sitz in Strasbourg Schlagzeilen. Konkret ging es um einen in Schwalmstadt (Hessen) inhaftierten Sicherungsverwahrten, der gegen seine fortdauernde Verwahrung bis nach Strasbourg zog, wo ihm nun der EGMR eine Verletzung seiner Menschenrechte bescheinigte und zudem 50.000 Euro Geldentschädigung zuerkannte.<br />
Im Folgenden möchte ich erst die rechtlichen Hintergründe der Sicherungsverwahrung (1.), danach den Fall des Beschwerdeführers (2.) und hieran anschließend die Entscheidung des EGMR (3.) darstellen, um mit einem kurzen Resümee (4.) zu schließen.<br />
<span id="more-1712"></span><br />
<strong>1.) rechtliche Hintergründe der SV</strong><br />
Die SV geht zurück auf das von den Nationalsozialisten 1933 eingeführte Gewohnheitsverbrechergesetz und gestattet dem Staat, einen Gefangenen auch über die eigentliche Strafzeit hinaus in Haft zu verwahren, wenn dieser für die Allgemeinheit &#8211; wie es im Gesetz heißt &#8211; &#8220;gefährlich&#8221; ist. Bis 1998 gestattete die Rechtslage eine Maximaldauer der erstmalig angeordneten SV von 10 Jahren. Sprich nach Verbüßen der Strafzeit schlossen sich maximal 10 Jahre Verwahrung an; danach erfolgte eine Freilassung zwingend.<br />
Ohne konkreten Anlass im Einzelfall hob der Gesetzgeber 1998 diese zeitliche Obergrenze auf, so daß auch die erste Anordnung der SV lebenslänglich, sprich bis zum Tode, vollstreckt werden darf. Jedoch galt diese Gesetzesverschärfung nicht nur für künftige Verurteilungen, sondern auch für jeden und jede, der/die schon verurteilt war, sprich das Gesetz galt &#8220;rückwirkend&#8221;.<br />
Im Jahr 2004 bestätígte das Bundesverfassungsgericht diese Gesetzesänderung und sah keinen Verstoß gegen das grundlegende &#8211; schon zu Zeiten der alten Römer geltende &#8211; Prinzip des Verbots rückwirkender Strafgesetze. Dabei bediente sich das Verfassungsgericht eines Kniffs: Strafen dürfen rückwirkend nicht erhöht werden; daran hielt das Gericht fest. Bei der SV jedoch handele es sich nicht um eine Strafe, sondern eine &#8220;Maßregel der Besserung und Sicherung&#8221;; diese diene nicht der Bestrafung für vergangenes Tun, sondern diene rein präventiven Zwecken. Nicht nur Heribert Prantl (Süddeutsche Zeitung) sprach von einem &#8220;Taschenspielertrick&#8221;, denn für die Verwahrten stellt sich der Haftalltag faktisch als Strafe dar. Noch 2004 gingen deshalb die ersten Klagen in Strasbourg beim EGMR ein. Dieser ist zuständig für Klagen, in welchen eine Verletzung der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte (EKMR) geltend gemacht wird.</p>
<p><strong>2.) Der Fall des Verwahrten M.</strong><br />
M. wurde 1957 geboren und zuletzt verurteilt 1986 vom Landgericht Marburg wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit Raub. Es wurde eine Freiheitsstrafe von 5 Jahren verhängt und zusätzliche SV angeordnet. Seit 1991 sitzt M. in Sicherungsverwahrung und die Gerichte lehnten &#8211; gestützt auf psychiatrischen Gutachten &#8211; seine Freilassung wegen dessen &#8220;Gefährlichkeit&#8221; ab.<br />
2001 hätte er &#8211; nach alter Rechtslage &#8211; entlassen werden müssen, wurde er jedoch in Folge der oben erwähnten Gesetzesänderung weiter inhaftiert.<br />
Das von ihm dann angerufene Bundesverfassungsgericht wies seine Verfassungsbeschwerde zurück, so daß er wegen Verletzung der Artikel 5 (Recht auf Freiheit) sowie Artikel 7 (Rückwirkungsverbot) der EMRK gegen die Bundesrepublik Deutschland Klage beim EGMR erhob. Nach Klärung der Zulässigkeit der Eingabe fand am 01. Juli2008 eine mündliche Verhandlung in Strasbourg (Frankreich)statt, wo der Rechtsanwalt von M. ausführlich zur Situation des Beschwerdeführers vortragen konnte.<br />
Am 17. Dezember 2009 obsiegte M. auf ganzer Linie!</p>
<p><strong>3.) Die Entscheidung des EGMR</strong><br />
In seinem Urteil vom 17.12.2009 (Application no. 19359/04), welches 29 Seiten umfasst, kommt der Gerichtshof zunächst zu dem Ergebnis, daß die SV an sich keinen Verstoß gegen die EMRK darstellt, es sich vielmehr um eine zulässige Form der Sanktionierung handelt.<br />
Jedoch verletze die Gesetzesänderung, mithin die weitere Inhaftierung seit 2001 (als die ursprünglich geltende 10-Jahres-Dauer abgesessen war) seine Menschenrechte aus Art.6 (vgl. im Anschluss aa.) und Art.7 (vgl. bb.), weshalb ihm für die unrechtmäßige Freiheitsentziehung eine Geldentschädigung zustehe (vgl. cc.). Gegen dieses Urteil können die Beteiligten Rechtsmittel einlegen (vgl. dd.)</p>
<p>aa.) Artikel 5 EMRK<br />
Der Gerichtshof kam zu dem Schluss, daß die von den Gerichten festgestellte Gefahr, daß M. im Falle der Freilassung weitere schwere Straftaten begehen könne, nicht konkret und spezifisch genug war, um ihn weiter hinter Gittern halten zu können. Zudem sei er weder ein psychisch Kranker, noch leide er an einer krankhaften seelischen Störung, so daß die Fortdauer der Haft über die 10-Jahresfrist hinaus Art.5 verletzt.</p>
<p>bb.) Artikel 7 EMRK<br />
Angesichts der Tatsache, daß sich Freiheitsstrafe und SV-Vollzug in der Praxis derart stark ähneln, in Anbetracht des Umstands, daß die SV in normalen Gefängnissen und ohne ausreichende psychologische Betreuung vollstreckt werde, kam der Gerichtshof zu dem Schluss, bei der SV handele es sich im Sinne der Konvention (EMRK) um eine Strafe, so dass das strikte Verbot der rückwirkenden Erhöhung von Strafen eingreife und Deutschland mithin durch die rückwirkende Streichung der 10-Jahres-Obergrenze Art.7 verletzt habe.</p>
<p>cc.) Geldentschädigung<br />
Der Gerichtshof kann im Normalfall dem verurteilten Staat keine bestimmten Anweisungen erteilen, insbesondere kann er nicht (wie etwa der Bundesgerichtshof) Urteile aufheben. somit lässt er es bewenden mit der Feststellung ein Staat habe die Konvention verletzt; und, sofern angemessen, erkennt er eine Geldentschädigung zu. Während M. eine Entschädigung von 172.000 Euro forderte, hielt der Gerichtshof 50.000 Euro für ausreichend.</p>
<p>dd.) Rechtsmittel<br />
Beide Seiten, also M. und die BRD können noch binnen dreier Monate die Verweisung der Sache an die &#8220;Große Kammer&#8221; beantragen; bis es so weit ist muss die BRD das Urteil auch nicht befolgen, da nur endgültige Entscheidungen den Staat binden. Das Bundesministerium der Justiz hat schon mehrere Verwahrte angeschrieben und um Geduld ersucht sowie die Sach- und Rechtslage erläutert, wie mir Martin S. (der ebenfalls in Strasbourg Klage eingereicht hat) berichtete.</p>
<p><strong>4.) Resümee</strong><br />
Was bleibt nach über 11 Jahren Rechtsstreit? Ein schales Gefühl. Von Anfang an war klar, daß hier ein Rechtsbruch von Seiten des Parlaments begangen wurde. Und betonte noch das Verfassungsgericht 2004, eine Vollstreckung der SV über 10 Jahre hinaus habe die Ausnahme zu bleiben, ist sie heute die Regel. Immer mehr Verwahrte sitzen seit 15, 20 und mehr Jahren in Sicherungsverwahrung ohne jeden Hoffnungsschimmer.<br />
Hier bedeutet das einstimmige Urteil des EGMR, das unter Beteiligung Renate Jaegers (ehem. Richterin BVerfG) zustande kam, einen ersten vagen Funken Hoffnung für die Betroffenen. Freilich schüren BILD, aber auch der SPIEGEL schon die Ängste und warnen davor, daß Dutzende, wenn nicht gar über 70 extrem &#8220;gefährliche Verbrecher&#8221; bald auf freien Fuß gesetzt werden müssten. Hier hülfe manchmal ein Blick in Statistiken und Untersuchungen: Danach wurde kaum einer derer, die frührer nach 10 Jahren SV entlassen werden mussten, wieder einschlägig oder schwer &#8220;rückfällig&#8221;. Selbst renommierte Gutachter bestätigen, daß 50 &#8211; 70 % derer, die man in SV und damit für &#8220;gefährlich&#8221; hält, in Wahrheit gar nicht gefährlich sind; nur sei man leider nicht in der Lage zu erkennen, wer zu welcher Gruppe (der &#8220;Gefährlichen oder der &#8220;Ungefährlichen&#8221;) gehöre.<br />
Offen ist, wie Deutschland reagieren wird, sollte dieses Urteil rechtskräftig werden, ob dann die Betroffenen wirklich entlassen werden.<br />
Keine Geltung besitzt das Urteil für jene, die nach der Gesetzesänderung verurteilt wurden oder bei denen zum wiederholten Male die Sicherungsverwahrung angeordnet worden ist &#8211; ihre Lage bleibt schlicht hoffnungslos. Selbst Einbrecher, die niemanden physisch verletzt haben, sitzen heute über die 10-Jahres-Grenze hinaus in SV. Dies entlarvt die Parole, in der SV säßen nur die &#8220;Gefährlichsten der Gefährlichen&#8221; als plumpe Lüge. Menschlich gesehen sitzen in der SV arme Kerle: Randständige, ohne finanzielle Mittel, um sich gute Anwälte oder Privatgutachter zu leisten, die eine Unterbringung in der SV verhindern könnten, vielfach auch intellektuell Unterlegene, die sich weder vor Gericht noch vor Gutachtern adäquat auszudrücken vermögen.<br />
Nirgendwo sonst ist die Zahl der Schlägereinen und anderer &#8220;besonderer Vorkommnisse&#8221; in Strafvollzug so gering wie auf den Abteilungen der Sicherungsverwahrten. Ein weiterer Beleg dafür, daß dort zwar keine Unschuldslämmer, aber gewiss nicht die &#8220;Bestien&#8221; und &#8220;Gefährlichsten der Gefährlichen&#8221; einsitzen, wie BILD, SPIEGEL und Politiker von CDU/CSU/SPD behaupten.</p>
<p>Thomas Meyer-Falk<br />
c/o JVA – Z. 3113<br />
Schönbornstr. 32<br />
D-76646 Bruchsal</p>
<p><a href="http://freedom-for-thomas.de/thomas/" target="_blank">www.freedom-for-thomas.de</a><br />
<a href="http://www.freedomforthomas.wordpress.com" target="_blank">www.freedomforthomas.wordpress.com </a></p>
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		<title>Thomas Meyer-Falk: Prekariat im Gefängnis</title>
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		<pubDate>Thu, 31 Dec 2009 07:09:04 +0000</pubDate>
		<dc:creator>abc berlin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Das Leben im Vollzug soll den allgemeinen Lebensverhältnissen soweit als möglich angeglichen werden; so lautet § 3 Abs. 1 Strafvollzugsgesetz (Bund). In aller Regel nutzen die Vollzugsanstalten jedoch diese Bestimmung nur immer weitere Verschlechterungen für sie Gefangenen durchzusetzen. Während beispielsweise heute in fast jedem Haushalt ein Computer steht, wird Gefangenen konsequent der Besitz eines PCs [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.abc-berlin.net/wp-content/uploads/2009/06/faust-durchs-gitter.jpg" rel="lightbox[1707]"><img src="http://www.abc-berlin.net/wp-content/uploads/2009/06/faust-durchs-gitter.jpg" alt="faust-durchs-gitter" title="faust-durchs-gitter" width="115" height="120" class="alignleft size-full wp-image-662" /></a>Das Leben im Vollzug soll den allgemeinen Lebensverhältnissen soweit als möglich angeglichen werden; so lautet § 3 Abs. 1 Strafvollzugsgesetz (Bund). In aller Regel nutzen die Vollzugsanstalten jedoch diese Bestimmung nur immer weitere Verschlechterungen für sie Gefangenen durchzusetzen. Während beispielsweise heute in fast jedem Haushalt ein Computer steht, wird Gefangenen konsequent der Besitz eines PCs verboten.<br />
Im Folgenden soll von prekären Arbeitsverhältnissen hinter Gittern die Rede sein. Gefangene und Sicherungsverwahrte sind zur Arbeit verpflichtet (§ 41 Abs. 1 Satz 1 StrVollzG-Bund). Als Arbeitsbelohnung zahlt der Staat zwischen knapp 8 Euro und 13 Euro pro Arbeitstag, was einem Stundenlohn von etwas mehr als einem Euro bis zu 1,70 Euro entspricht.<br />
<span id="more-1707"></span><br />
Dem jeweiligen Arbeitsplatz ist eine bestimmte Lohnstufe zugeordnet (vgl. Strafvollzugsvergütungsordnung); angefangen bei Lohnstufe 1 (welche für Arbeiten einfacher Art, die keine Vorkenntnisse erfordern gedacht ist), über Lohnstufe 2, 3 und 4, bis hin zu Lohnstufe 5, für Arbeiten die ein besonderes Maß an Können, Einsatz und Verantwortung, welche über die eines Facharbeiters hinausgehen, erfordern.</p>
<p>In den letzten Monaten fand nun in der JVA Bruchsal eine radikale Neubewertung der Arbeitsplätze statt; offenbar einzig diktiert von dem Ziel Gelder einzusparen. So werden heute konsequent Gefangene, die noch vor kurzem mit Lohnstufe 3 eingestellt wurden (also für Arbeiten, die eine Anlernzeit erfordern und durchschnittliche Anforderungen an die Leistung und Geschicklichkeit stellen) bei Arbeitsaufnahme die Lohnstufe 2 (Arbeiten die eine Einarbeitungszeit erfordern und im übrigen zur Lohnstufe 1 gehören) bezahlt, erhalten also statt etwas mehr als 10 Euro pro Arbeitstag, nur wenig mehr als 9 Euro.</p>
<p>Sieht die o.g. Strafvollzugsvergütungsordnung bei überdurchschnittlicher Leistung eine Zulage von bis zu 30% vor, so darf nach Vorgabe der Betriebsleitungen maximal 7,5% im Durchschnitt gewährt werden. Wird also jemand 10% Zulage ergattern muss jemand anders auf 2,5% verzichten.</p>
<p>Beliebt ist auch, Gefangene die aus Mangel an Aufträgen (denn vielfach arbeiten Gefangene Aufträge aus der freien Wirtschaft ab) nicht beschäftigt werden können, nach einem Monat formal zu &#8220;kündigen&#8221;, sprich sie verlieren ihren Arbeitsplatz, um dann bei Verbesserung der Auftragslage wieder eingestellt zu werden. Jedoch, die geneigte Leserschaft kann es sich denken, zu verschlechterten Konditionen, nämlich im Regelfall nach Lohnstufe 2 ohne jegliche Zulagen, egal wie gut die Arbeitsleistung auch sein mag.</p>
<p>Eine wahrhaft punktgenaue Umsetzung des eingangs zitierten Paragrafen und eine Vorbereitung auf das Leben &#8220;draußen&#8221;. So macht zum Beispiel die Drogeriemarktkette SCHLECKER regelmäßig Schlagzeilen, wenn sie kleinere Märkte schließt, die Belegschaft entlässt um oftmals nur wenige Meter entfernt SCHLECKER-XXL-Märkte zu eröffnen. Dort werden dann Beschäftigte nur noch über eine Zeitarbeitsfirma (welche dem Schleckerkonzern zugerechnet wird seitens der Gewerkschaft) eingestellt, zu einem Lohn von unter 7 Euro die Stunde, ohne Urlaubsgeld, ohne Weinachtsgeld und mit weniger Urlaub.</p>
<p>Die Bereitschaft sich zu wehren ist jedoch nicht sonderlich ausgeprägt bei den betroffenen Gefangenen, denn sie fürchten als Querulant abgestempelt, dann auch noch den nur spärlich entlohnte Job zu verlieren und am Ende mit 30 Euro Taschengeld im Monat dazustehen, anstatt mit 50 oder 60 Euro (das ist der Betrag der effektiv für den Kauf von Nahrungs-/Genuss- und Körperpflegemitteln verwandt werden kann, denn hierfür dürfen 3/7 des Lohn verwandt werden. 4/7 wandern auf ein Sperrkonto zu Schuldentilgung oder für die Zeit nach einer Entlassung).</p>
<p>Und so setzt sich auch hinter Gittern die rigide Wirtschaftspolitik fort.</p>
<p>Thomas Meyer-Falk<br />
c/o JVA – Z. 3113<br />
Schönbornstr. 32<br />
D-76646 Bruchsal</p>
<p><a href="http://freedom-for-thomas.de/thomas/" target="_blank">www.freedom-for-thomas.de</a><br />
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		<title>Thomas Meyer-Falk: Zwei Meldungen aus dem Knast</title>
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		<pubDate>Mon, 21 Dec 2009 15:15:11 +0000</pubDate>
		<dc:creator>abc berlin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Thomas Meyer-Falk]]></category>

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		<description><![CDATA[Vor einiger Zeit hatte ich darüber berichtet wie in der JVA Nürnberg ein 23.jähriger Gefangener verblutete und der alarmierte Knastarzt sich weigerte in die JVA zu kommen um ihn zu untersuchen &#8211;> hier. Mittlerweile liegt das Urteil in dieser Sache vor. Darüber, wie über einen Gesetzesentwurf das Drogenschmuggel in Gefängnissen härter bestraft wissen möchte, wird [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.abc-berlin.net/wp-content/uploads/2009/06/faust-durchs-gitter.jpg" rel="lightbox[1585]"><img src="http://www.abc-berlin.net/wp-content/uploads/2009/06/faust-durchs-gitter.jpg" alt="faust-durchs-gitter" title="faust-durchs-gitter" width="115" height="120" class="alignleft size-full wp-image-662" /></a>Vor einiger Zeit hatte ich darüber berichtet wie in der JVA Nürnberg ein 23.jähriger Gefangener verblutete und der alarmierte Knastarzt sich weigerte in die JVA zu kommen um ihn zu untersuchen &#8211;> <a href="http://www.abc-berlin.net/thomas-meyer-falk-gefaengnisschicksale-in-deutschland" target="_blank">hier</a>.<br />
Mittlerweile liegt das Urteil in dieser Sache vor. Darüber, wie über einen Gesetzesentwurf das Drogenschmuggel in Gefängnissen härter bestraft wissen möchte, wird im Folgenden berichtet.</p>
<p><em>Tod von David Sargarian</em></p>
<p>Am 16.Juli 2008 hatte sich der 23.jährige Untersuchungsgefangene David Schnittwunden<br />
zugefügt und wurde von einem Wärter blutüberströmt aufgefunden.<br />
<span id="more-1585"></span> Der sofort alarmierte Gefängnis-Sanitäter traf gemütliche 30 Minuten später in der Zelle ein und alarmierte seinerseits den Rufdienst habenden Gefängnisarzt Kurt P.. Dieser weigerte sich in die Anstalt zu kommen, empfahl eine „Klammerung“ der klaffenden Wunden und eine Unterbringung von David in der B-Zelle (das ist eine kahle Zelle, ein Loch im Boden dient als WC und der Gefangene trägt außer einem reißfesten Nachthemd nichts und kann sich so auch nicht verletzen) bis zum morgen. Eigenmächtig alarmierte dann der Gefängnis-Sanitäter den Notarzt; wobei dieser nur noch den Tod David Sargarians feststellen konnte.<br />
Eineinhalb Jahre später fand vor dem Amtsgericht ein Strafprozess gegen den Knastarzt (, der zwischenzeitlich, aber erst nach massiven Protesten beurlaubt wurde) und den Gefängnis-Sanitäter statt.<br />
Beiden wurde fahrlässige Tötung vorgeworfen. Wie nun die Süddeutsche Zeitung (12.Dezember 2009) berichtet, wurden beide Beamte frei gesprochen. Amtsrichterin Heidi Dünisch kam zu dem Schluss, dass selbst bei sofortiger Alarmierung des Notarztes David nicht zu retten gewesen wäre.<br />
Die im Gerichtssaal, laut SZ, anwesenden Eltern von David hatten schon beim Plädoyer der Staatsanwältin den Saal verlassen müssen, nachdem diese Freispruch forderte und die ebenso geschockten wie empörten Eltern David die Staatanwältin beschimpft hatten.<br />
Die Eltern Davids werden den Freispruch mit Rechtsmitteln angreifen.</p>
<p><em>Straferhöhung für Drogenschmuggel geplant</em></p>
<p>Nordrhein-Westfalen brachte schon am 24.09.2009 (Bundesrats-Drucksache 734/09) einen Gesetzesentwurf in den Bundesrat ein, mit dem Ziel Drogenschmuggel/-handel hinter Gitter künftig noch härter zu bestrafen.<br />
Da der Drogenkonsum in den Gefängnissen eine erhebliche Gefahr für Sicherheit und Ordnung darstelle, aber auch die Gesundheit der Gefangenen gefährde, sei eine Erhöhung des Strafrahmens notwendig. Künftig soll, wer unerlaubt Betäubungsmittel in eine Vollzugsanstalt „einbringt, dort mit ihnen Handel treibt, sie dort, ohne Handel zu treiben, veräußert oder abgibt“ gemäß §29 Abs. 3 Betäubungsmittelgesetz mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe belangt werden können (Obergrenze sind 15 Jahre).<br />
Bislang beginnt der Strafrahmen bei der Geldstrafe und endet bei 5 Jahren Freiheitsentzug.<br />
Der Gesetzentwurf wurde vom Bundesrat zwischenzeitlich dem Bundestag zugeleitet, so dass das Gesetzgebungsverfahren voll im Gange ist.</p>
<p>Thomas Meyer-Falk<br />
c/o JVA – Z. 3113<br />
Schönbornstr. 32<br />
D-76646 Bruchsal</p>
<p><a href="http://freedom-for-thomas.de/thomas/" target="_blank">www.freedom-for-thomas.de</a><br />
<a href="http://www.freedomforthomas.wordpress.com" target="_blank">www.freedomforthomas.wordpress.com </a></p>
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		<title>Thomas Meyer-Falk: Repressionspläne von CDU/FDP</title>
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		<pubDate>Sun, 13 Dec 2009 11:58:27 +0000</pubDate>
		<dc:creator>abc berlin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Thomas Meyer-Falk]]></category>

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		<description><![CDATA[Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP finden sich einige Verschärfungspläne, die im Folgenden kurz dargestellt werden sollen. Zuvorderst ist die Absicht zu nennen, künftig eine „Erscheinenspflicht von Zeugen vor der Polizei“ (Koalitionsvertrag S. 108, Punkt IV Nr. 4) einzuführen. Bislang kann eine Ladung von Zeugen nur zwangsweise durchgesetzt werden, wenn Staatsanwaltschaft oder ein Gericht [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.abc-berlin.net/wp-content/uploads/2009/06/faust-durchs-gitter.jpg" rel="lightbox[1541]"><img src="http://www.abc-berlin.net/wp-content/uploads/2009/06/faust-durchs-gitter.jpg" alt="faust-durchs-gitter" title="faust-durchs-gitter" width="115" height="120" class="alignleft size-full wp-image-662" /></a>Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP finden sich einige Verschärfungspläne, die im Folgenden kurz dargestellt werden sollen.</p>
<p>Zuvorderst ist die Absicht zu nennen, künftig eine „Erscheinenspflicht von Zeugen vor der Polizei“ (Koalitionsvertrag S. 108, Punkt IV Nr. 4) einzuführen. Bislang kann eine Ladung von Zeugen nur zwangsweise durchgesetzt werden, wenn Staatsanwaltschaft oder ein Gericht die Ladung anordnet; dieses Recht soll auf die Polizei ausgeweitet werden.</p>
<p>Da angeblich „Polizeibeamte (&#8230;) immer häufiger Ziel brutaler gewalttätiger Angriffe“ werden, wollen die Koalitionspartner die Strafvorschriften für Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte verschärfen (bislang gilt gem. § 113 Abs. 2 StGB für besonders schwere Fälle ein Strafrahmen von 6 Monaten bis 5 Jahren Freiheitsstrafe; dieser Strafrahmen soll ausgeweitet werden; vgl. a.a.O., S. 108).<br />
Für Bedürftige soll möglicherweise das Recht auf Prozesskosten- und Beratungshilfe eingeschränkt werden, da man – laut Koalitionsvertrag – die „missbräuchliche Inanspruchnahme“ (a.a.O., S. 110) eindämmen wolle. Auch angeblich vorhandene „Schutzlücken“ bei der Sicherungsverwahrung sollen geschlossen werden (a.a.O., S. 107).<br />
All das unter der Überschrift: „Freiheit und Sicherheit – durch Bürgerrechte und starken Staat“.<br />
<span id="more-1541"></span><br />
CDU/FDP setzen zudem die politische Linie fort, den Rechtsextremismus auf eine Stufe zu stellen mit dem „Linksextremismus“.<br />
Insbesondere beabsichtigen sie, die „Aufgabenfelder des Fonds für Opfer rechtsextremistischer Gewalt sowie des Bündnisses für Demokratie und Toleranz (&#8230;) auf jede Form extremistischer Gewalt“ auszudehnen (vgl. a.a.O., S. 100).</p>
<p>Nach eigenem Bekunden wollen die Koalitionspartner „den Mut zur Zukunft der Verzagtheit entgegen“ stellen, so die Präambel des Koalitionsvertrages (a.a.O., S. 5). Deshalb plant man auch „Wohlstand für alle“ (a.a.O., S. 6) zu verwirklichen, aber auch „Kriminalität wirksam (zu) bekämpfen und so für mehr Sicherheit (zu) sorgen.“ (a.a.O., S. 7).</p>
<p>Thomas Meyer-Falk<br />
c/o JVA – Z. 3113<br />
Schönbornstr. 32<br />
D-76646 Bruchsal</p>
<p><a href="http://freedom-for-thomas.de/thomas/" target="_blank">www.freedom-for-thomas.de</a><br />
<a href="http://www.freedomforthomas.wordpress.com" target="_blank">www.freedomforthomas.wordpress.com </a></p>
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		<title>Thomas Meyer-Falk: Über 20 Jahre in Sicherungsverwahrung</title>
		<link>http://www.abc-berlin.net/thomas-meyer-falk-ueber-20-jahre-in-sicherungsverwahrung</link>
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		<pubDate>Tue, 01 Dec 2009 13:16:09 +0000</pubDate>
		<dc:creator>abc berlin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Thomas Meyer-Falk]]></category>

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		<description><![CDATA[Sexualtaten sind in besonderem Maße geeignet, Emotionen zu schüren, denn sie berühren Urängste des Menschen und dessen intimste Sphäre. Wie geht eine Gesellschaft mit Sexualtätern um, lautet eine der zentralen Fragen. An folgendem Einzelfall möchte ich dies näher beleuchten. Zur Vorgeschichte Nennen wir ihn Frank S. (Name verändert), geboren Anfang der 60&#8242;er Jahre, wurde erst [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.abc-berlin.net/wp-content/uploads/2009/06/faust-durchs-gitter.jpg" rel="lightbox[1479]"><img src="http://www.abc-berlin.net/wp-content/uploads/2009/06/faust-durchs-gitter.jpg" alt="faust-durchs-gitter" title="faust-durchs-gitter" width="115" height="120" class="alignleft size-full wp-image-662" /></a>Sexualtaten sind in besonderem Maße geeignet, Emotionen zu schüren, denn sie berühren Urängste des Menschen und dessen intimste Sphäre. Wie geht eine Gesellschaft mit Sexualtätern um, lautet eine der zentralen Fragen. An folgendem Einzelfall möchte ich dies näher beleuchten.</p>
<p><em>Zur Vorgeschichte</em></p>
<p>Nennen wir ihn Frank S. (Name verändert), geboren Anfang der 60&#8242;er Jahre, wurde erst 1976 wegen versuchter Vergewaltigung zu Jugendstrafe von acht Monaten auf Bewährung und 1979 zur Unterbringung in der forensischen Psychiatrie wegen einer Vergewaltigung verurteilt. Am 06. März 1985 schließlich erfolgte die letzte Verurteilung; S. hatte jeweils Anhalterinnen mitgenommen und sie vergewaltigt, bzw. er versuchte es zumindest. Hierfür bekam er fünf Jahre Freiheitsstrafe, die anschließende Unterbringung in der Sicherungsverwahrung wurde abgeordnet.<br />
<span id="more-1479"></span><br />
<em>Zur Sicherungsverwahrung</em></p>
<p>Die Sicherungsverwahrung (SV), geregelt in den §§ 66 ff Strafgesetzbuch geht zurück auf das „Gewohnheitsverbrechergesetz“ von 1933. Wegen dieses Zusammenhangs mit der Diktatur des Nationalsozialismus kam 1952 das Oberste Gericht der DDR zum Schluss, die SV sei – Zitat – als „inhaltlich faschistisch“ anzusehen und hob sie auf.<br />
Ähnliche Bedenken hegten westdeutsche Richter bislang nicht. Vielmehr wurden die Regelungen zur SV (auch unter tatkräftiger Mithilfe der GRÜNEN und der SPD) immer mehr ausgeweitet, so dass heute auch schon Jugendliche davon betroffen sein können. Die SV gestattet es dem Staat, Menschen bis zu ihrem Tode zu verwahren, wenn von ihnen eine Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht. Der oder die Betroffene verbüßt erst die Freiheitsstrafe und im Anschluss die SV. Saß er/sie zuvor zur „Sühne“ für begangene Straftaten, wird anschließend aus präventiven Gründen die Freiheit entzogen – für das, was jemand tun könnte. Der Vollzug der SV unterscheidet sich nur marginal von dem der Strafhaft, die angeblichen „Privilegien“, die man in der SV gewährt bekommt, sind der Rede nicht wert und ändern nichts an dem Freiheitsentzug.<br />
Auch wenn in der Literatur die SV immer wieder Angriffen ausgesetzt ist (vgl. zuletzt die Dissertation von Tobias Mushoff, „Strafe-Maßregel-Sicherungsverwahrung“, erschienen 2008 im Peter Lang Verlag, Preis 105 Euro), sind Ausweitungen zu erwarten und die CDU/FDP-Koalition im Bund strebt eine Vereinheitlichung der eher unübersichtlichen Regelungen an.</p>
<p><em>Zurück zu Frank S.</em></p>
<p>Nachdem S. seine Freiheitsstrafe 1989 verbüßt hatte, wechselte er in die SV – wo er noch heute sitzt. Ohne je einen Tag, oder nur eine Stunde in Freiheit gewesen zu sein.<br />
Mittlerweile ist er über 50 und ein echter Schimmer am Horizont ist nicht wirklich erkennbar.</p>
<p>Nun fordert die Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts ab dem 10. Jahr in der Sicherungsverwahrung eine Umkehr der Gefahrenprognose. Für die ersten zehn Jahre SV reicht es aus, jemanden in Haft zu halten, wenn nicht eindeutig eine positive Sozialprognose gestellt werden kann, also sichergestellt ist, dass keine Straftaten mehr begangen werden. Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit, so das höchste deutsche Gericht, müsse ab dem 10. Jahr in SV jedoch dem/der Verwahrten positiv nachgewiesen werden, weiterhin akut „gefährlich“ zu sein.<br />
Dieser Nachweis erfordere dann auch sorgfältige Begutachtung durch psychiatrische Sachverständige.<br />
So die Theorie.</p>
<p><em>Skandalöses Verhalten des Landgerichts Freiburg</em></p>
<p>Vor dem Hintergrund der nun wirklich lang dauernden Unterbringung in der SV sollte man erwarten, dass die drei Richter des LG Freiburg sich besondere Mühe mit der Prüfung der Fortdauerentscheidung im Fall Frank S. machten.<br />
Mit Beschluss vom 31.07.2009, der knapp mehr als drei Seiten umfasste, lehnte das Gericht eine Freilassung ab und stützte sich dabei auf ein „Gutachten“ eines Sachverständigen, der Frank S. weder gesehen, noch gesprochen hatte.<br />
Dafür zeichneten Landgericht und Staatsanwaltschaft sich für zahlreiche Verfahrensverzögerungen verantwortlich, denn eigentlich hätte aus rechtlichen Gründen die Entscheidung schon bis zum 11.07.2008 (also ein Jahr zuvor) fallen müssen.<br />
Die zwangsweise beigeordnete Verteidigerin machte ihre Arbeit auch nicht sonderlich gut, riet dann – nach Mitteilung von Frank S. &#8211; sogar ausdrücklich davon ab, gegen den die Freilassung ablehnenden Beschluss Beschwerde einzulegen. Bei soviel „Engagement“ der Anwältin nahm S. die Sache selbst in die Hand und erhob am 17.08.2009 sofortige Beschwerde.</p>
<p><em>Das Oberlandesgericht greift ein</em></p>
<p>Wie gravierend das OLG Karlsruhe (Az. 2 Ws 309/09) die Fehler einschätzte, beweist der Umstand, dass schon 14 Tage später, nämlich am 31.08.2009 mit einem 18 Seiten umfassenden Beschluss die Entscheidung der Vorinstanz aufgehoben wurde. In aller Breite befasste sich das OLG mit den Fehlern der Vollzugsanstalt, die den Betroffenen lediglich verwahre, der Staatsanwaltschaft, die nicht mal in der Lage war, die Akten pünktlich vorzulegen und vor allem den gravierenden Fehlgriffen des Landgerichts, das Fehler bei der Beauftragung des Gutachters, der Bewertung des Gutachtens, der Durchführung der Anhörung des Gutachters, der Begründung der die Entlassung ablehnenden Entscheidung und der Beschleunigung des Verfahrens zu verantworten hatte.</p>
<p>Erst nach den deutlichen Worten und Vorgaben des OLG bequemte sich das Landgericht Freiburg, den renommierten Münchner Sachverständigen Professor Dr. Nedopil mit der Exploration und Begutachtung zu beauftragen, sowie dem Sicherungsverwahrten die von ihm gewünschte Vertrauensanwältin beizuordnen.</p>
<p><em>Frank S. &#8211; ein Opfer der Justiz?</em></p>
<p>In ihm ein Opfer zu sehen, wäre wohl verfehlt, denn er war es, der, wenn auch vor über 25 Jahren (!) den Anlass setzte für die Verurteilung. Aber was ihm seitdem widerfahren ist, lässt deutlich die Diskrepanz erkennen zwischen harter Realität und der gesetzlichen Fiktion, was die Behandlungspflicht seitens der Justizvollzugsanstalt angeht und den minimalsten Verfahrensvorschriften, an die sich eigentlich LG und Staatsanwaltschaft zu halten hätten.<br />
Förderlich für Frank S. war sicherlich auch nicht, dass er 1993 von einem Mitverwahrten fälschlich der Planung einer Geiselnahme beschuldigt wurde und in Folge dieser Anschuldigung in Isolationshaft landete (1994 erfolgte der Freispruch). Zum Erschrecken nicht nur für Frank S. schaffte die GRÜNE/SPD-Koalition 1998 zudem die 10-Jahres-Grenze für erstmalig in SV Untergebrachte ab: Bis 1998 musste man nach 10 Jahren SV frei gelassen werden. Ohne jeden konkreten Anlass, wie etwa schwere Straftaten durch aus SV Entlassene, wurde diese Bestimmung gestrichen, so dass alle Verwahrten von heute auf morgen mit „lebenslänglich“ da saßen.</p>
<p>Wie um die Sicherungsverwahrten auch im wörtlichen Sinne „einzusargen“ werden nun, wie Frank S. berichtete, alle Zellen in der JVA Freiburg mit neuen Fenstern ausgestattet: Ein Fensterflügel mit Panzerglas fest montiert und vor jenen Flügel, der sich in der Zelle noch öffnen lässt, kommt zusätzlich ein Lochgitter, was Lichteinfall und Luftaustausch erschwert.</p>
<p><em>Ausblick – wo bleibt Hoffnung?</em></p>
<p>Trotz der langen Haftzeit hat sich Frank S, nicht unterkriegen lassen, hat nicht resigniert; auch wenn typische Folgen, als Hospitalismus bezeichnet, nicht ausgeblieben sind. Nun setzt er seine Hoffnung in die 2010 erfolgende Begutachtung durch den oben erwähnten Professor Nedopil, die ihm dann entweder eine Perspektive für eine schrittweise erfolgende Entlassung eröffnet, oder aber auf eine weitere, dauerhafte Verwahrung hinaus läuft.<br />
25 Jahre sind eine lange Zeit &#8230;. </p>
<p>Thomas Meyer-Falk<br />
c/o JVA – Z. 3113<br />
Schönbornstr. 32<br />
D-76646 Bruchsal</p>
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<a href="http://www.freedomforthomas.wordpress.com" target="_blank">www.freedomforthomas.wordpress.com </a></p>
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