Keine Kriminalisierung von militanten Widerstand! Freiheit für die Beschuldigten im 129a-Verfahren in Berlin!

gefangenensolidarität - antirepression - selbstschutz

Aktuelle Informationen unter: http://einstellung.so36.net und http://soli.blogsport.de
Weiterreichende Infos zu 129a: http://delete129a.blogsport.de


Axel hat Geburtstag! Happy Birthday! Feliz cumpleanos! Iyiki dogdun! Alle Paragraph-129a-Gefangenen müssen raus! Gegen die Kriminalisierung, Ausspionierung und Einschüchterung des linken Widerstandes. Am 05. September findet um 18 Uhr vor dem Knast Moabit eine Kundgebung für die Inhaftierten statt. Hier der Aufruf der UnterstützerInnengruppe.

Hier die Adressen der Gefangenen: (Axel wünscht momentan nicht die Veröffentlichung der Kontaktdaten)

Oliver Rast
Buchnummer 2355/07
c/o Ermittlungsrichter Hebenstreit
Herrenstraße 45
76133 Karlsruhe

Florian Ludwig
Buchnummer 2356/07
c/o Ermittlungsrichter Hebenstreit
Herrenstraße 45
76133 Karlsruhe

Spendet auf folgende Konten:

Thomas Herzog
Bank: Postbank Essen
Konto-Nr.: 577 701 432
BLZ: 360 100 43
Verwendungszweck: Sonderkonto
IBAN: DE46 3601 0043 0577 7014 32
BIC: PBNKDEFF

Rote Hilfe e.V.
Bank: Berliner Bank
Konto-Nr.: 718 9590 600
BLZ: 100 200 00
Verwendungszweck: Repression 31.7.2007
IBAN: DE78 1002 0000 7189 5906 00
BIC: BEBEDEBB


30.08.2007 - Pressemitteilung von Andrejs Anwältin: BGH prüft Voraussetzungen des §129a

Hiermit teile ich mit, dass mir der Bundesgerichtshof mitgeteilt hat, über die Beschwerde der Bundesanwaltschaft gegen die Haftverschonung meines Mandanten Herrn Dr. Andrej H. nicht bereits in den nächsten Tagen zu entscheiden.

Vielmehr beabsichtige der 3. Senat des Bundesgerichtshofes sich anlässlich dieses Falles grundsätzlich mit den Voraussetzungen der Annahme eines dringenden Tatverdachts i.S.d. § 129a StGB auseinanderzusetzen und mit der Frage hinsichtlich der Voraussetzungen zur Eingruppierung einer Vereinigung als terroristische Vereinigung im Sinn des § 129 a StGB.

Der Bundesgerichtshof beabsichtigt nicht vor dem 5.10.2007 zu entscheiden.

Die Haftverschonung meines Mandanten bleibt bis zur Entscheidung weiterhin bestehen.

Mein Mandant wird auch weiterhin für Interviews nicht zu Verfügung stehen.

Mit freundlichen Grüßen

Clemm, Rechtsanwältin


22.08.2007 - Andrej ist frei! hier die Pressemitteilung seiner Anwältin: Zur Haftverschonung von Dr. Andrej H.

Hiermit teile ich mit, dass mein Mandant Herr Dr. Andrej H. heute um 13.30 Uhr aus dem Gefängnis entlassen wurde.

Der Haftbefehl wurde nicht aufgehoben, sondern der Ermittlungsrichter am BGH hat meinen Mandanten nach Zahlung einer Kaution und unter Auferlegung verschiedener Auflagen von der Untersuchungshaft verschont.

Dies bedeutet, dass nach Ansicht des Ermittlungsrichters der Fluchtgefahr mit weniger einschneidenden Mitteln als der Untersuchungshaft begegnet werden kann.

Die Bundesanwaltschaft hat mitgeteilt, dass sie gegen diese Entscheidung in Beschwerde gehen werde.

Da uns eine Beschwerdebegründung noch nicht vorliegt, kann ich zum jetzigen Zeitpunkt keine weiteren Auskünfte erteilen.

Mein Mandant wird zum jetzigen Zeitpunkt keine Interviews geben.

Mit freundlichen Grüßen

Christina Clemm


Hier unser Redebeitrag für die Kundgebung am 22.08.2007.


Am 24. August findet in Karlsruhe ein Haftprüfungstermin für Andrej H. statt. Bei diesem soll über die weitere Fortdauer der Haft entschieden werden. Aus diesem Grund gibt es am 22. August vor der JVA Moabit in Berlin eine Kundgebung in Solidarität mit den vier Inhaftierten. Beginn ist um 18.00 Uhr. Freiheit für alle!


12.08.2007 - Drei Beschuldigte
Am Morgen des 31.07.2007 durchsuchte das BKA auf Anweisung des Generalbundesanwaltes unsere Wohnungen. Der Vorwurf lautet auf Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung namens militante gruppe (m.g.) nach §129a.

Erst jetzt haben wir erfahren, dass das Ermittlungsverfahren gegen uns schon seit knapp einem Jahr läuft. Mit Hilfe dieses Verfahrens haben das BKA und andere Bundesbehörden unsere Privatsphäre bis in intimste Bereiche detailliert ausgeforscht. Betroffen von der Überwachung sind unsere Lebenspartnerinnen, unsere Freunde, unsere Familien sowie unsere Kolleginnen und Kollegen. Unser langjähriger Freund und Kollege Andrej H. wurde verhaftet. Der Vater dreier Kinder befindet sich seitdem in Untersuchungshaft in Berlin Moabit.

Diese massiven Angriffe auf unsere bürgerlichen Rechte begründet die Bundesanwaltschaft im Haftbefehl mit einer Reihe von empörenden Konstruktionen.

Aus den wenigen uns bisher vorliegenden Unterlagen entnehmen wir folgende Vorwürfe gegen uns:

  • Zwei von uns hätten wissenschaftliche Publikationen verfasst, die angeblich „Schlagwörter und Phrasen enthalten, die in Texten der ‘militante(n) gruppe‘ gleichfalls verwendet werden.“ Außerdem attestiert uns die BAW, über die „intellektuellen Vorausetzungen“ zu verfügen, welche für das Verfassen von Anschlagserklärungen der m.g. nötig seien. Weiterhin geht die BAW davon aus, dass uns Biblioheken zur Verfügung stünden, die wir zu Recherchen nutzen können. Außerdem habe sich Andrej bei der Vorbereitung der Proteste gegen den G8 mit einer Thematik befasst, die auch von der m.g. als Begründung für Anschläge verwendet werde.
  • Einem von uns wird darüber hinaus vorgeworfen, journalistisch über eine öffentliche Konferenz berichtet zu haben, auf der Referenten über einen Anschlag im Jahr 1972 diskutierten. Einige Monate zuvor soll die m.g. dieses Ereignis ebenfalls erwähnt haben. Dies spreche nach Ansicht der BAW für die Mitgliedschaft des Autoren in der m.g..
  • In zwei Fällen wirft uns die BAW Kontakte zu Personen vor, die in einem anderen - bislang ergebnislosen - 129a Verfahren gegen die m.g. beschuldigt werden. Beide Kontakte haben vor allem beruflichen Charakter. Vorgeworfen werden uns allen darüber hinaus „vielfältige Kontakte auch in die linksextremistische Szene von Berlin“. Dass wir auch ungezählte Kontakte zu politischen Parteien, Bürgerinitiativen, zu Gewerkschaften und sozialen Bewegungen pflegen, wird nicht erwähnt.

Aus diesen Vorwürfen ergibt sich für uns:

Wer wissenschaftliche und journalistische Publikationen zu bestimmten Themen verfasst und Bibliotheken nutzt, macht sich verdächtig. Wer Kontakt zu Menschen hat, die die BAW für verdächtig hält, macht sich auch verdächtig. Wer versucht, sein Recht auf Privatsphäre und Anonymität aktiv zu schützen, macht sich durch die Ausübung dieses Rechtes ebenfalls verdächtig. Kommen bei einem Personenkreis alle drei Verdachtsmomente zusammen, muss es sich in dieser Logik um eine terroristische Vereinigung handeln.

So absurd das klingen mag, aber die Folgen für unseren Alltag sind verheerend: Seit einem Jahr werden unsere Telefone abgehört, alle E-Mails überwacht, unsere gesamte Internet-Nutzung protokolliert, unsere Wohnungen werden beobachtet, unsere Bewegungen anhand der Handy-Daten aufgezeichnet. Möglicherweise wurden Spitzel auf uns angesetzt. Ausgeforscht wurden auch Lebenspartnerinnen, Freunde, Kolleginnen und Kollegen und unsere Familienangehörigen. Das gesamte Ausmaß der Bespitzelung können wir bisher unmöglich überschauen.

Während wir noch auf freiem Fuß sind, wird unser Freund und Kollege Andrej H. aufgrund gleicher Beschuldigungen gefangen gehalten. Er sitzt unter verschärften Haftbedinungen in Einzelhaft, kann seine Familie nur alle zwei Wochen für eine halbe Stunde sehen und mit Besuchern nur durch eine Trennscheibe reden.

Diese Art der Gesinnungsschnüffelei hat in Deutschland eine lange Geschichte. Als ehemalige DDR-Bürger sind wir dafür besonders sensibilisiert.

Wir fordern die sofortige Einstellung des Strafverfahrens nach 129a StGB, die Herausgabe und Löschung aller erhobenen Daten und die Entlassung aller Beschuldigten aus der Untersuchungshaft. Das gilt auch für die drei wegen versuchter Brandstiftung Festgenommenen. Denn diese dürften in einem rechtsstaatlichen Verfahren gar nicht in Untersuchungshaft sitzen, da keinerlei Fluchtgefahr besteht. Ihre Inhaftierung ist nur aufgrund der Konstruktion einer terroristischen Vereinigung möglich geworden.

Das gesamte Verfahren ist ein Skandal. Es macht deutlich: der Ermittlungsparagraph 129a gehört abgeschafft.

Für die Beschuldigten im Verfahren:
RA Wolfgang Kaleck
Immanuelkirchstraße 3-4
10405 Berlin – Prenzlauer Berg
Tel. 030 - 44679218

Drei Beschuldigte, 12.08.2007


02.08.2007 - VerteidigerInnen der sieben Beschuldigten
In einem seit 2006 von der Bundesanwaltschaft geführten Verfahren wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung nach § 129a Abs. 2 Nr. 2 StGB wurden in der Nacht 30./31.07.2007 drei der von uns verteidigten Beschuldigten wegen des Vorwurfes festgenommen, versucht zu haben, mindestens drei Lastkraftwagen der Bundeswehr auf dem Gelände der Firma MAN in Brandenburg in Brand zu setzen. Die drei Beschuldigten waren in der Tatnacht von der Polizei observiert worden. Am 31.07.2007 fanden bei vier weiteren Berliner Beschuldigten Hausdurchsuchungen statt, anlässlich derer ein weiterer Beschuldigter festgenommen wurde. Der Ermittlungsrichter beim Bundesgerichtshof erließ am 01.08.2007 Haftbefehle gegen die drei in Brandenburg sowie den in Berlin Festgenommenen.

Die aktuellen Verfahren, insbesondere die Begründung der Haftbefehle belegen einmal mehr, wie die Strafverfolgungsbehörden in Deutschland die Terrorismus-Ausnahmegesetzgebung gegen bestimmte Straftatverdächtige und Bevölkerungsteile einsetzen, nämlich unverhältnismäßig und ohne rechtstaatliche Skrupel. Im aktuellen Fall wäre in einem rechtsstaatlichen Verfahren gegen die drei in Brandenburg Festgenommenen der Tatvorwurf der versuchten Brandstiftung gem. § 306 StGB erhoben worden. Die unbestraften und in geordneten sozialen Verhältnissen lebenden Beschuldigten wären aufgrund fehlender Fluchtgefahr nicht in Untersuchungshaft genommen worden. Verfehlt erscheint schon, das versuchte In-Brand-Setzen von drei Autos unter Ausschluss einer Personengefährdung als Terrorismus zu bezeichnen. Immerhin setzt selbst der weite Straftatbestand des § 129a StGB voraus, dass die Straftaten bestimmt sind, „durch die Art ihrer Begehung oder ihre Auswirkungen einen Staat oder eine internationale Organisation erheblich zu schädigen“.

Die Verteidigung ist aber vor allem über die in den Haftbefehlen ausgeführte Annahme, die sieben Beschuldigten hätten in einer terroristischen Vereinigung agiert, empört.

Bezüglich eines der drei in Brandenburg Festgenommenen heißt es, dass obwohl „keine polizeilichen Erkenntnisse vorliegen“, dies der „Annahme des Verdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung nicht entgegen“ stehe. Wie sich vielmehr „aus den Schriften der militante(n) Gruppe(mg)“ ergäbe, entspräche dies „damit vielmehr genau den Anforderungen, die diese Vereinigung an ihre Mitglieder stellt.“ Wie beliebig diese Begründung ist, wird dadurch belegt, dass einem anderen Beschuldigten Erkenntnisse aus einem gegen ihn laufenden Ermittlungsverfahren vorgehalten werden. Die Ermittlungsbehörden gehen aufgrund der durchgeführten Überwachungsmaßnahmen davon aus, dass es zu Kontakten zwischen einem der drei in Brandenburg und einem der in Berlin Festgenommenen gekommen ist. Die einzigen beiden Treffen zwischen diesen Personen sollen konspirativ vereinbart worden seien. Die Behörden haben keinerlei Erkenntnis darüber, was bei den Treffen im Februar und am April 2007 überhaupt besprochen worden sein soll. Es wird jedoch ein sehr weitgehender Schluss aus den angeblichen Treffen gezogen:

„Dieses konspirative Halten zwischen H und L lässt sich nur dadurch erklären, dass auch L in die terroristische Vereinigung „militante(n) Gruppe(mg)“ als Mitglied eingebunden ist und die konspirativ vereinbarten Treffen im Zusammenhang damit standen.“

Diese zwei konspirativen Treffen sind in der Argumentation der Karlsruher Strafverfolger nicht nur konstitutiv für den Terrorismusvorwurf, sondern die einzige Verbindung zwischen den in Brandenburg Festgenommenen und den vier in Berlin lebenden weiteren Beschuldigten. Die Verdachtsmomente gegen die vier weiteren Berliner sind an Absurdität kaum zu überbieten. So heißt es u.a.:

  • „Eine von dem Sozialwissenschaftlicher ... 1998 in der Zeitschrift .. veröffentlichte wissenschaftliche Abhandlung enthält Schlagwörter und Phrasen, die in Texten der „militante(n) Gruppe (mg)“ gleichfalls verwendet werden. Die Häufigkeit der Übereinstimmung ist auffallend und nicht durch thematische Überschneidungen erklärlich.“
  • „Als promovierter Politologe ist er zum einen intellektuell in der Lage, die anspruchsvollen Texte der „militante(n) Gruppe (mg)“ zu verfassen, zum anderen stehen ihm als Mitarbeiter eines Forschungszentrums Bibliotheken zur Verfügung, die er unauffällig nutzen kann, um die zur Erstellung der militanten Gruppe erforderlichen Recherchen durchzuführen.“
  • „Für eine Mitgliedschaft in der militanten Gruppe spricht ferner, dass .. im Juni 2005 in der Zeitschrift … in einem Artikel über einen 1972 fehlgeschlagenen Anschlag der terroristischen Vereinigung „RZ“, bei dem ein Hausmeister zu Tode kam, berichtete und der selbe Anschlag in einem Text der militanten Gruppe vom Frühjahr 2005 thematisiert wurde.“
  • „Als Promotionsstipendiat verfügt …, ebenso wie … über die intellektuellen und sachlichen Voraussetzungen, die für das Verfassen der vergleichsweise anspruchsvollen Texte der militanten Gruppe erforderlich sind.“

Als weitere Indizien werden stereotyp vielfältige Kontakte eines Teils der Beschuldigten in die militante linksextremistische Szene von Berlin behauptet. Einem der in Brandenburg Festgenommenen wird darüber hinaus zur Last gelegt, dass er bis 1992 in Berlin-Reinickendorf aufgewachsen sei und daher über die guten Ortskenntnisse verfügt, die die im Zeitraum 2001 bis heute verübten Anschläge der militanten Gruppe im Ortsteil Berlin-Reinickendorf und im Wedding erforderlich machten.

Die Erhebung des Terrorismusvorwurfes gegen die sieben Beschuldigten in diesem neuen § 129a-Verfahren ist höchst spekulativ nicht haltbar. Die Haftentscheidungen gegen vier der Beschuldigten sind skandalös. Das Vorgehen der Bundesanwaltschaft und des Ermittlungsrichters beim Bundesgerichtshof belegen einmal mehr, wie deutsche Strafverfolgungsbehörden mit den Terrorismus-Sondergesetzen in unverhältnismäßiger und rechtlich haltloser Weise gegen missliebige Tatverdächtige vorgehen.

Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e. V.
Haus der Demokratie und Menschenrechte
Greifswalder Straße 4
10405 Berlin

VerteidigerInnen der sieben Beschuldigten, 02.08.2007


Kommt alle zur Kundgebung in Solidarität mit den vier festgenommenen. Solidarität ist eine Waffe!!!

Samstag 04. August 2007 - 18.00 Uhr - Knast in Berlin-Moabit
(Alt Moabit 12a - nähe U-Bhf Turmstrasse)


Kundgebungsaufruf der Soligruppe
In den Monaten rund um den G8-Gipfel gab es nun die dritte Welle von Hausdurchsuchungen gegen Linke, die mit dem Gummiparagraphen 129 begründet werden. Wieder einmal ist das Eis dünn, auf dem der Vorwurf des Terrorismus konstruiert wird. Am 31.7. wurden Axel, Florian, Oliver und Andrej verhaftet, mit dem Hubschrauber nach Karlruhe geflogen und dort dem Haftrichter vorgeführt, nun sitzen sie in U-Haft in Moabit. Der Vorwurf, der die Haftbefehle rechfertigen soll, lautet Bildung einer terroristischen Vereinigung mit dem Namen „militante gruppe“. Drei der Beschuldigten seien auf frischer Tat beim Anzünden von Bundeswehrfahrzeugen auf dem Gelände der auch als Rüstungsfirma bekannten MAN-AG in Brandenburg erwischt worden, der vierte habe einen der drei anderen gekannt…

Seit Jahren sucht das BKA nach Mitgliedern der mg, die seit 2001 mit einer Reihe von militanten Aktionen Aufsehen erregen. Die Themen, nach denen die Angriffsziele bestimmt werden, sind unsere Themen: sozialer Angriff in Zeiten von Hartz IV, Ausbau des Kontroll- und Überwachungsstaates, die neoliberale Enteignung weltweiter Ressourcen und eng damit verbunden Krieg und Militarisierung. Zugegeben: Die von den GenossInnen der mg in der Interim ins Leben gerufene Militanzdebatte stockt und der Stil ihrer Erklärungen blieb vielen von uns fremd. Doch auch wenn der strategische Ansatz der mg als z.B. avantgardistisch kritisiert wird, so sind sie doch Teil unserer Bewegung der Bewegungen, die sich nicht zuletzt im solidarischen Streit um Ziele und Mittel konstituiert.

Es ist daher nicht nur juristisch absurd, sondern auch eine politische Dreistigkeit, wenn der Generalbundesanwalt die Haftbefehle damit begründet, der versuchte Brandanschlag weise “hinsichtlich des Anschlagsziels […] eine Vielzahl von Parallelen zu Anschlägen der terroristischen Vereinigung militante gruppe (…) auf.” Dass gerade die Bundeswehr und damit die Kriegspolitik der BRD, das Anschlagsziel in diesem Falle, von vielen als legitimes Aktionsziel gesehen wird, zeigen eine Reihe von Ereignissen der jüngsten Zeit: Die Aktionstage gegen Krieg und Militarisierung waren ein wichtiger Teil der Protestereignisse in Heiligendamm. Die Kampagne „Bundeswehr wegtreten!“ erfreut sich zunehmender Beliebtheit, in immer mehr Städten heißt es „Bundeswehr raus aus den Arbeitsämtern“, denn groß ist die Empörung, dass der wachsende soziale Druck zur Rekrutierung von SoldatInnen genutzt wird. Für den 15. September ist eine bundesweite Großdemo geplant, denn die Bundeswehr soll endlich raus aus Afghanistan!

Krieg dem Krieg nach innen und außen!

Auf diese Parole gibt’s kein Monopol, und das ist auch gut so. Auch der aktuelle Repressionsschlag zeigt, wie dringend wir sie im Gegenteil verbreitern und uns zu eigen machen müssen. Das Kriegführen draußen braucht die Mobilmachung nach innen. Das gilt besonders in einer Situation, in der die allabendliche Tagesschau mit Afghanistaneinsatz, Entführungsopfern und kaum vermittelbaren Kollateralschäden aufmacht. Reiner Zufall, dass diese Terrorhetze läuft, während die Bundesregierung mit ihrer Kriegspolitik ins Schlingern gerät?
Immer schneller geraten abweichende Meinungen unter Terrorverdacht. Die Logik der BAW ist so einfältig wie absurd wie gefährlich: Das Anschlagsthema, die Bundeswehr, sei besetzt von einer terroristischen Vereinigung, ebenso die Ausführung und die Tatzeit – um Himmels willen, es war Nacht. Juristisch haltlos, hanebüchen und eine deutliche Kampfansage des Schäubleschen Terrorstaates: Wir treffen wenige, doch gemeint seid ihr alle.

Auch die zweite juristische Begründungslinie für den Haftbefehl gegen den 4. Genossen – er habe in seinen wissenschaftlichen Texten Begriffe und Ausdrücke verwendet, die in Anschlagserklärungen der mg auftauchen, beinhaltet eine klare Botschaft: Kritische Köpfe, aufgepasst: Hütet euch davor, anderes als verwertbare Mainstreamwissenschaft zu produzieren. Als kriminelle, vielleicht auch gleich terroristische VordenkerInnen könnten ins Visier geraten, die sich auseinandersetzen mit Militarisierung und Gentrifizierung. Vielleicht auch mit Prekarität, Kolonialismus oder neoliberalen Think-Tanks, vielleicht auch mit globalen Betreuungsketten oder Imperialismus.

Wir hätten noch manch anderen Vorschlag, worüber dringend kritisch nachgedacht und gehandelt werden muss, gegen den Krieg nach innen und außen. Zunächst aber mal müssen Axel, Florian, Oliver und Andrej raus aus der U-Haft. Einen versuchten Brandanschlag als Terrorismus zu bezeichnen, die TäterInnen per Hubschrauber durch die Gegend zu fliegen, nur durch Trennscheiben mit ihren AnwältInnen sprechen zu lassen usw. ist gnadenlos überzogen.

Für einen breiten antimilitaristischen Widerstand!
Weg mit dem Paragraphen 129a!
Für eine Gesellschaft ohne Knäste, Kontroll- und Überwachungswahn!

Freiheit für Axel, Florian, Oliver und Andrej