Posts tagged with “Sicherungsverwahrung”

Thomas Meyer-Falk: Karlsruhe und die Sicherungsverwahrung

Monday, 14 February, 2011

faust-durchs-gitter Wie schon vor wenigen Wochen berichtet hat das Bundesverfassungsgericht eine umfangreiche mündliche Verhandlung zum Themenkomplex „Sicherungsverwahrung“ angesetzt. Diese Anhörung fand nun am 08. Februar 2011 statt.

Worum ging es?

Geklagt haben vier in Sicherungsverwahrung befindliche Gefangene. Entweder sitzen sie in nachträglich angeordneter SV, oder aber es handelt sich um „Altfälle“, d.h. ihr Urteil stammt aus der Zeit vor 1998, als eigentlich die erste Unterbringung in der SV auf 10 Jahre begrenzt war. Jedoch verlängerte die damalige Kohl-Regierung die Maximaldauer auf „Lebenslang“.
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Thomas Meyer-Falk: Hoffnung für Sicherungsverwahrte

Thursday, 27 January, 2011

faust-durchs-gitter- über die Freilassung dutzender Verwahrter

So kritisch die Reform der Regelungen zur Sicherungsverwahrung von Dezember 2010 auch zu bewerten ist, so bedeutet die Neukonzeptionierung doch auch, dass bis spätestens 30.6.2011 dutzende Einbrecher, Diebe, Betrüger, Heiratsschwindler aus der SV zu entlassen sind. Dies regelte der Bundestag in einem recht versteckten Absatz des vielen Laien nicht bekannten EGSTGB (= Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch).
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Thomas Meyer-Falk: Immer noch Sicherungsverwahrung – und kein Ende

Monday, 17 January, 2011

faust-durchs-gitterAm 13.01.2011 hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) erneut Gelegenheit, sich zur deutschen Regelung der Sicherungsverwahrung zu äußern. In den vier zur Entscheidung stehenden Fällen verurteilte der EGMR jeweils die Bundesrepublik Deutschland, da diese die Menschenrechte der Verwahrten verletzt habe.
Ich möchte (in gebotener Kürze) die Regelungen darstellen, die der EGMR beanstandete (a.), auf die Entscheidungsgründe des EGMR eingehen (b.) und mit einer eigenen Bewertung bzw. einem Ausblick schließen (c.).

a.) Sicherungsverwahrung

Im Jahre 1933 führten die Nationalsozialisten (freilich nach Vorarbeiten, die in der Weimarer Zeit liefen, auch unter Beteiligung der Sozialdemokraten) die Maßregel der Sicherungsverwahrung (SV) ein. Damit sollte ermöglicht werden, Menschen auch nach Verbüßung ihrer Haftstrafe im Gefängnis zu behalten, so sie denn (angeblich) „gefährlich“ seien für die Gesellschaft.
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Thomas Meyer-Falk: Sicherungsverwahrung und kein Ende

Monday, 27 December, 2010

faust-durchs-gitterSV – Was ist das?

Die Sicherungsverwahrung (SV) wurde 1933 von den Nazis (nach Vorarbeiten in der Weimarer Zeit) ins Strafgesetzbuch aufgenommen und ermöglicht seitdem Menschen auch nach Verbüßen der eigentlich zugemessenen Freiheitsstrafe, ggf. bis zu deren Tod zu verwahren.
Gingen in Deutschland (nebenbei: in der DDR wurde die SV als „faschistisch“ gebrandmarkt und verboten) die Zahlen der Verwahrten auf 176 im Jahr 1996 zurück, steigen seitdem die Zahlen, auf mittlerweile 520 Sicherungsverwahrte.
Nach diversen „Reformen“ seit 1998 können mittlerweile Ersttäter genauso in der SV landen, wie nach Jugendstrafrecht Verurteilte. War bis 1998 die erstmalige Unterbringung in der SV auf 10 Jahre begrenzt, kann sie seitdem lebenslang vollstreckt werden; nur alle zwei Jahre wird überprüft, ob der/die Betroffene weiterhin „gefährlich“ ist.
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Thomas Meyer-Falk: Reform der Sicherungsverwahrung?

Thursday, 11 November, 2010

faust-durchs-gitterNachdem im Dezember 2009 der EGMR (Europäische Gerichtshof für Menschenrechte) ein Urteil gegen Deutschland im Zusammenhang mit der SV (Sicherungsverwahrung) fällte, ist diese in den letzten Monaten verstärkt in der öffentlichen Diskussion.
Nunmehr legte die Koalition von CDU/FDP auf Bundesebene ein Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Sicherungsverwahrung vor (vom 26.10.2010, Drucksache 17/3403).

Diesen Entwurf, wie auch die mediale Berichterstattung möchte ich im folgenden darstellen. Als erstes gehe ich auf geplante Änderungen im Bereich der SV ein (1.), danach werde ich auf die Führungsaufsicht eingehen (2.). Hieran anschließend die Berichterstattung (3.) behandeln, um mit einem Ausblick (4.) zu schließen.
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Thomas Meyer-Falk: Raus aus dem Knast – endlich frei, was nun?

Wednesday, 29 September, 2010

faust-durchs-gitterWer meint, Gefangene würden in Deutschland gut auf ihre Freilassung vorbereitet, liegt nicht ganz daneben, jedoch ist eine adäquate Heranführung an das Leben in Freiheit keineswegs die Regel, wie ich anhand folgender beiden Beispiele exemplarisch darlegen möchte.

Freilassung aus der Sicherungsverwahrung

Nennen wir ihn der Anonymität halber Sebastian Müller; verurteilt am 06. März 1985 wegen Vergewaltigung in zwei Fällen und versuchter Vergewaltigung in einem weiteren Fall. Fünf Jahre Freiheitsstrafe und Sicherungsverwahrung, so lautet das Urteil.
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Thomas Meyer-Falk: Einbrecher aus SV frei – R. Schüler entlassen

Tuesday, 24 August, 2010

faust-durchs-gitterSchon öfter hatte ich über das Schicksal des in Sicherungsverwahrung sitzenden Ralf Schüler berichtet. (2009 und 2007) Er wurde 1994 verurteilt für einige Fälle von Einbruchdiebstahls; ein Gesamtschaden von circa 20 000 Euro. Dafür bekam er neben der Haftstrafe auch Sicherungsverwahrung; in dieser saß er nun fast 12 Jahre.
Ich kann von „saß“ sprechen, denn am Freitag, 20.08.2010 wurde er gegen 13.00 Uhr aus der JVA Bruchsal freigelassen. Seinem Pflichtverteidiger hatte er das nicht zu verdanken, sondern seiner Hartnäckigkeit und einem entscheidungsfreudigen 2. Strafsenat des OLG Karlsruhe. Schon vor einigen Wochen entschied das Landgericht, er müsse freigelassen werden. Denn er gehört zu jenen „Altfällen“, von denen zur Zeit in den Medien soviel die Rede ist; dies bestätigte nun das Oberlandesgericht.
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Thomas Meyer-Falk: Urteil zur Sicherungsverwahrung

Wednesday, 6 January, 2010

faust-durchs-gitterKurz vor Weihnachten 2009 machte sich ein Urteil des EGMR (Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte) mit Sitz in Strasbourg Schlagzeilen. Konkret ging es um einen in Schwalmstadt (Hessen) inhaftierten Sicherungsverwahrten, der gegen seine fortdauernde Verwahrung bis nach Strasbourg zog, wo ihm nun der EGMR eine Verletzung seiner Menschenrechte bescheinigte und zudem 50.000 Euro Geldentschädigung zuerkannte.
Im Folgenden möchte ich erst die rechtlichen Hintergründe der Sicherungsverwahrung (1.), danach den Fall des Beschwerdeführers (2.) und hieran anschließend die Entscheidung des EGMR (3.) darstellen, um mit einem kurzen Resümee (4.) zu schließen.
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Thomas Meyer-Falk: Über 20 Jahre in Sicherungsverwahrung

Tuesday, 1 December, 2009

faust-durchs-gitterSexualtaten sind in besonderem Maße geeignet, Emotionen zu schüren, denn sie berühren Urängste des Menschen und dessen intimste Sphäre. Wie geht eine Gesellschaft mit Sexualtätern um, lautet eine der zentralen Fragen. An folgendem Einzelfall möchte ich dies näher beleuchten.

Zur Vorgeschichte

Nennen wir ihn Frank S. (Name verändert), geboren Anfang der 60′er Jahre, wurde erst 1976 wegen versuchter Vergewaltigung zu Jugendstrafe von acht Monaten auf Bewährung und 1979 zur Unterbringung in der forensischen Psychiatrie wegen einer Vergewaltigung verurteilt. Am 06. März 1985 schließlich erfolgte die letzte Verurteilung; S. hatte jeweils Anhalterinnen mitgenommen und sie vergewaltigt, bzw. er versuchte es zumindest. Hierfür bekam er fünf Jahre Freiheitsstrafe, die anschließende Unterbringung in der Sicherungsverwahrung wurde abgeordnet.
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