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Marco Camenisch

Bundesgericht lehnt Haftentlassung von Marco Camenisch ab

Nach mehr als einem Jahr Bedenkfrist hat das Bundesgericht in Lausanne die bedingte Haftentlassung von Marco abgelehnt. Dabei stützt sich das Bundesgericht (wie die vorhergehenden Ämter) auf eine politische Begründung: Marco distanziere sich nicht von seiner politischen Position, folglich sei ihm die bedingte Entlassung zu verweigern.

„Noch viel vor“

In der Wochenzeitung der Freitag erschien vor ein paar Tagen ein Artikel über die Lebenssituation von entlassenen Gefangenen. Klaus Engels saß sechs Jahre lang im Gefängnis. Im Dezember wurde der 68-Jährige entlassen. Der “Freitag” hat ihn auf seinem Weg...