{"id":10572,"date":"2014-12-16T00:42:28","date_gmt":"2014-12-15T23:42:28","guid":{"rendered":"http:\/\/www.abc-berlin.net\/?p=10572"},"modified":"2014-12-27T00:45:52","modified_gmt":"2014-12-26T23:45:52","slug":"bundesgericht-lehnt-haftentlassung-von-marco-camenisch-ab","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.abc-berlin.net\/2008\/bundesgericht-lehnt-haftentlassung-von-marco-camenisch-ab","title":{"rendered":"Bundesgericht lehnt Haftentlassung von Marco Camenisch ab"},"content":{"rendered":"<p><b><em><a href=\"http:\/\/www.abc-berlin.net\/wp-content\/uploads\/2010\/09\/marco-camenisch-2.jpg\" rel=\"lightbox[10572]\"><img loading=\"lazy\" class=\"alignright\" title=\"Marco Camenisch\" src=\"http:\/\/www.abc-berlin.net\/wp-content\/uploads\/2010\/09\/marco-camenisch-2-250x151.jpg\" alt=\"Marco Camenisch\" width=\"200\" height=\"121\" \/><\/a><\/em><\/b><span class=\"dropcap\">N<\/span>ach mehr als einem Jahr Bedenkfrist hat das Bundesgericht in Lausanne die bedingte Haftentlassung von Marco abgelehnt. Dabei st\u00fctzt sich das Bundesgericht (wie die vorhergehenden \u00c4mter) auf eine politische Begr\u00fcndung: Marco distanziere sich nicht von seiner politischen Position, folglich sei ihm die bedingte Entlassung zu verweigern. Damit unterstreicht auch das oberste Gericht der Schweiz die politische Motivation, Marco nicht aus dem Gef\u00e4ngnis zu entlassen.<\/p>\n<p>Ein kurzer Blick zur\u00fcck in die Geschichte der Gesuche zur bedingten Haftentlassung von Marco:<\/p>\n<p>Seit Mai 2012 k\u00f6nnte Marco bedingt entlassen werden, da er zwei Drittel seiner Haftzeit abgesessen hat. Ein Antrag an das Amt f\u00fcr Justizvollzug in Z\u00fcrich wird am 13. April 2012 abgelehnt, dagegen wird Rekurs eingelegt. Dieser wird zuerst von der Direktion der Justiz und des Innern des Kt. Z\u00fcrich abgelehnt, bevor das kantonale Verwaltungsgericht den Rekurs gutheisst und die Sache zur\u00fcck an das Amt f\u00fcr Justizvollzug an der Feldstrasse in Z\u00fcrich gibt. Es kommt erneut zu einer Anh\u00f6rung von Marco, die bedingte Entlassung wird ihm aber im Februar 2013 weiterhin verwehrt. Die Begr\u00fcndung daf\u00fcr liefert nachwievor seine &#8220;chronifizierte Gewaltbereitschaft und delinquenzf\u00f6rdernde Weltanschauung&#8221; &#8211; eine Begr\u00fcndung, die man sich auf der Zunge zergehen lassen muss, und die die politische Motivation zur Nicht-Freilassung von Marco unterstreicht. Genausogut (noch dazu k\u00fcrzer) h\u00e4tten die \u00c4mter einfach hinschreiben k\u00f6nnen, dass Marco nachwievor revolution\u00e4rer Anarchist ist.<\/p>\n<p>In der Formulierung des Bundesgerichts zur Haftentlassung heisst es nun anders, inhaltlich ist es dasselbe: Grund daf\u00fcr, Marco nicht zu entlassen, ist, dass &#8220;eine glaubhafte Lossagung von der fr\u00fcheren Gewaltbereitschaft und eine klare Distanzierung von Gewaltandwendung als Mittel politischer Auseinandersetzung&#8221; fehlt. Nun, gegeben der globalen Realit\u00e4t, die von scharfer Krise und Kriegstendenz gezeichnet ist, ist es entweder unglaubliche Naivit\u00e4t so zu tun, als sei Gewalt nie Mittel der Politik, oder aber eben politisch motiviert. Da wir davon ausgehen, dass am Bundesgericht nicht nur naive RichterInnen sitzen, bleibt nur die politische Begr\u00fcndung \u00fcbrig. Marco soll nicht rauskommen, weil er ungebrochen eine Position vertritt, die sich gegen die Gewalt der Herrschenden richtet. Klar, gef\u00e4llt dies der Klassenjustiz nicht, klar, wollen sie ihn hinter Gitter sehen.<\/p>\n<p>In einem Punkt aber zeigt sich ein Widerspruch zwischen dem f\u00fcr den Haftvollzug zust\u00e4ndigen Amt in Z\u00fcrich und dem Kontrollinstanz der b\u00fcrgerlichen Justiz in Lausanne, n\u00e4mlich in Bezug auf Hafterleichterungen, die gem\u00e4ss Bundesgericht ab sofort zu gew\u00e4hren sind. So schreibt das Bundesgericht, dass sp\u00e4testens im Mai 2018 mit einer Freilassung zu rechnen sei. Dies w\u00fcrde dem Ende der vollen Haftstrafe von Marco entsprechen, ein nicht sonderlich dezenter Hinweis darauf, was das Gericht von einer vorzeitigen bedingten Entlassung h\u00e4lt. Da nun das &#8220;Vollzugsziel&#8221; in der Schweiz lautet, dass jede\/-r Gefangene\/-r nach Haftende f\u00e4hig sein soll, straffrei zu leben, und dies ein schrittweises (Wieder-)Heranf\u00fchren an das Leben ausserhalb des Knastes beinhaltet, schreibt das Gericht, dass &#8220;entsprechende Lockerungsschritte nunmehr ernsthaft zu pr\u00fcfen sind.&#8221; Das zust\u00e4ndige Amt f\u00fcr Justizvollzug hat bis anhin ernsthaft jede Lockerung verhindert, es wird sich weisen, was dieses Urteil f\u00fcr die Haftbedingungen von Marco bedeutet.<\/p>\n<p><strong>Marco libero!<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: right;\"><em>Rote Hilfe Schweiz <\/em><br \/>\n<em>11.12.2014<\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>Post: <\/strong><br \/>\n<strong>Marco Camenisch <\/strong><br \/>\n<strong>PF 38 <\/strong><br \/>\n<strong>6313 Menzingen<\/strong><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Nach mehr als einem Jahr Bedenkfrist hat das Bundesgericht in Lausanne die bedingte Haftentlassung von Marco abgelehnt. 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