{"id":1304,"date":"2009-10-02T21:14:20","date_gmt":"2009-10-02T20:14:20","guid":{"rendered":"http:\/\/www.abc-berlin.net\/?p=1304"},"modified":"2014-12-26T23:05:15","modified_gmt":"2014-12-26T22:05:15","slug":"thomas-meyer-falk-wahlrecht-fur-gefangene","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.abc-berlin.net\/2008\/thomas-meyer-falk-wahlrecht-fur-gefangene","title":{"rendered":"Thomas Meyer-Falk: Wahlrecht f\u00fcr Gefangene"},"content":{"rendered":"<p><img loading=\"lazy\" class=\"alignleft size-full wp-image-662\" title=\"faust-durchs-gitter\" src=\"http:\/\/www.abc-berlin.net\/wp-content\/uploads\/2009\/06\/faust-durchs-gitter.jpg\" alt=\"faust-durchs-gitter\" width=\"115\" height=\"120\" \/>Auch Gefangene d\u00fcrfen in Deutschland w\u00e4hlen; ein Ausschluss vom aktiven Wahlrecht ist die absolute Ausnahme (von 1990 bis 2009 wurde gegen 77 Verurteilte als Nebenfolge ein solcher Ausschluss verh\u00e4ngt; vgl. Bundestags-Drucksache 16\/12622 vom 08.04.2009). Was viele \u2013 auch Inhaftierte \u2013 nicht wissen, ein Ausschluss vom passiven Wahlrecht, also dem Recht, gew\u00e4hlt zu werden, findet sich im Alltag viel h\u00e4ufiger. Denn jede und jeder, die\/der zu einer Freiheitsstrafe von mindestens 1 Jahr wegen eines Verbrechens verurteilt wurde, verliert automatisch (\u00a7 45 StGB) die Amtsf\u00e4higkeit und auch das Recht, gew\u00e4hlt zu werden f\u00fcr die Dauer von 5 Jahren, wobei die Zeit im Gef\u00e4ngnis nicht auf diese Frist angerechnet wird.<br \/>\nEinher mit dem Verlust der W\u00e4hlbarkeit geht der Verlust des Rechts, Mitglied einer Partei zu sein (vgl. \u00a7 10 Abs. 1 Parteien-Gesetz).<br \/>\n<!--more--><br \/>\n<em> Superwahljahr 2009<\/em><\/p>\n<p>Im Superwahljahr 2009 stellt sich auch f\u00fcr Gefangene die Frage, ob sie sich an den Wahlen beteiligen. An dieser Stelle soll nicht die Sinnhaftigkeit von Wahlen an sich thematisiert werden, viel mehr beschr\u00e4nke ich mich auf die formalen Aspekte.<br \/>\n\u00a7 8 BWO (Bundeswahlordnung) sieht vor, dass im Regelfall die Beh\u00f6rden in den Gef\u00e4ngnissen einen so genannten \u201ebeweglichen Wahlvorstand\u201c errichten, sprich es soll f\u00fcr einige Stunden ein Wahllokal eingerichtet werden, damit auch Gefangene ganz normal w\u00e4hlen k\u00f6nnen. In der Praxis jedoch, so das Ergebnis einer Umfrage eines Doktoranden aus Berlin bei allen Landeswahlleitern und Justizministerien, gibt es heute in keiner einzigen Anstalt mehr eine solche Einrichtung (fr\u00fcher, noch in den 90&#8217;ern gab es bspw. in der JVA in Hamburg einen solchen beweglichen Wahlvorstand).<\/p>\n<p><em>Zwang zur Briefwahl<\/em><\/p>\n<p>Somit m\u00fcssen Inhaftierte den Weg der Briefwahl beschreiten. War es bislang z.B. in der JVA Bruchsal \u00fcblich, dass die Anstalt die Antr\u00e4ge auf Erteilung der Briefwahlunterlagen an die Stadt Bruchsal kostenlos weiterleitete, m\u00fcssen seit 2009 Gefangene, die denn w\u00e4hlen m\u00f6chten, daf\u00fcr bezahlen, n\u00e4mlich Briefmarke und Kuvert kaufen.<br \/>\nEin Vorgehen, das nicht nur bei den Betroffenen, sondern auch in der Politik auf Protest trifft. So ver\u00f6ffentlichte Bundestagsabgeordnete <a href=\"http:\/\/www.ulla-jelpke.de\/\" target=\"_blank\">Ulla Jelpke<\/a> am 17.12.2009 eine Pressemitteilung und forderte \u2013 Zitat &#8211; \u201edie Gefangenen bei der Aus\u00fcbung ihres Wahlrechts zu unterst\u00fctzen, anstatt sie zu behindern\u201c. Und Bundestagsabgeordneter Wolfgang Bosbach (CDU) schrieb die Justizministerin von Nordrhein-Westfalen an, nach dem sich Gefangene der JVA Iserlohn bei ihm \u00fcber eine \u00e4hnliche Praxis dort beschwert hatten.<br \/>\nBer\u00fccksichtigt man das geringe Einkommen der Gefangenen (monatlich sind zwischen 31 und vielleicht 80\/90 Euro verf\u00fcgbar) und die Tatsache, dass jeder Mensch in Freiheit seinen Antrag kostenlos bei der Stadt abgeben oder am Wahlsonntag in ein Wahllokal gehen kann, um kostenfrei zu w\u00e4hlen, stellt die Kostenpflicht f\u00fcr Gefangene eine unzul\u00e4ssige Beeintr\u00e4chtigung des Wahlrechts dar. Es bleibt abzuwarten, ob sich auch die OSZE mit der Thematik besch\u00e4ftigt, nach dem ihrer Unterorganisation ODIHR eine Beschwerde vorliegt und sie dieses Jahr auch Wahlbeobachter nach Deutschland entsandte.<br \/>\nBei der Briefwahl kann sich zudem kein Gefangener sicher sein, dass die JVA nicht doch die Wahlbriefe zensiert (ein Problem, auf das die LINKE im Bundestag in einer Anfrage an die Bundesregierung hinwies; vgl. oben genannte Drucksache).<\/p>\n<p><em>Wahleinspruch f\u00fcr alle<\/em><\/p>\n<p>Jeder kann, sofern wahlberechtigt, Einspruch gegen die G\u00fcltigkeit der Bundestagswahl einlegen (Bundestag, Platz-der-Republik 1, 11011 Berlin). Die Frist hierzu endet am 26. November 2009, der Einspruch ist kostenfrei. Sollte der Einspruch vom Bundestag zur\u00fcckgewiesen werden, wird es etwas aufwendiger, denn nun muss man sich 100 Unterst\u00fctzerInnen suchen und kann Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht einlegen.<br \/>\nDer Wahlpr\u00fcfungsausschuss fordert in der Regel den Bundeswahlleiter zur Stellungnahme auf, die dann der Einspruchsf\u00fchrer zugeleitet erh\u00e4lt, um hierauf erwidern zu k\u00f6nnen. Selbst eine m\u00fcndliche Anh\u00f6rung in Berlin ist m\u00f6glich.<\/p>\n<p><em>Probleme bislang unbeachtet<\/em><\/p>\n<p>Wie unterbelichtet das Thema \u201eWahlrecht der Gefangenen\u201c bislang war, dokumentiert der Umstand, dass erst jetzt eine Doktorarbeit zu diesem Feld in Arbeit ist (der Doktorand promoviert bei Professor Dr. Feest, Universit\u00e4t Bremen) und sich n\u00e4her mit den Fragestellungen rund um inhaftierte W\u00e4hlerinnen und W\u00e4hler auseinandergesetzt wird.<\/p>\n<p><em>Kollateralsch\u00e4den bei Einspruch<\/em><\/p>\n<p>Mitunter f\u00fchlen sich manche Journalisten bem\u00fc\u00dfigt, aus einem sachlichen Anliegen ein Schmierenst\u00fcck zu fabrizieren. So nahm Wieland Schmid von der Stuttgarter Zeitung einen Wahleinspruch gegen die Oberb\u00fcrgermeister-Wahl in Bruchsal (Wahlgewinnerin war eine ehemalige LKA-Beamtin) zum Anlass, \u00fcber den inhaftierten Einspruchsf\u00fchrer, dieser war ich, im Stil der Boulevardpresse zu berichten.<\/p>\n<p><em>Ausblick<\/em><\/p>\n<p>Vielleicht erm\u00f6glichen Einspr\u00fcche gegen die Bundestagswahl vom 27.09.2009 die Situation von Gefangenen in den Medien breiter zu positionieren und so aus dem Schattendasein etwas heraus zu l\u00f6sen.<\/p>\n<p>Thomas Meyer-Falk<br \/>\nc\/o JVA \u2013 Z. 3113<br \/>\nSch\u00f6nbornstr. 32<br \/>\nD-76646 Bruchsal<\/p>\n<p><a href=\"http:\/\/freedom-for-thomas.de\/thomas\/\" target=\"_blank\">www.freedom-for-thomas.de<\/a><br \/>\n<a href=\"http:\/\/www.freedomforthomas.wordpress.com\" target=\"_blank\">www.freedomforthomas.wordpress.com <\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Auch Gefangene d\u00fcrfen in Deutschland w\u00e4hlen; ein Ausschluss vom aktiven Wahlrecht ist die absolute Ausnahme (von 1990 bis 2009 wurde gegen 77 Verurteilte als Nebenfolge ein solcher Ausschluss verh\u00e4ngt; vgl. 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