{"id":1479,"date":"2009-12-01T14:16:09","date_gmt":"2009-12-01T13:16:09","guid":{"rendered":"http:\/\/www.abc-berlin.net\/?p=1479"},"modified":"2014-12-26T23:03:56","modified_gmt":"2014-12-26T22:03:56","slug":"thomas-meyer-falk-ueber-20-jahre-in-sicherungsverwahrung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.abc-berlin.net\/2008\/thomas-meyer-falk-ueber-20-jahre-in-sicherungsverwahrung","title":{"rendered":"Thomas Meyer-Falk: \u00dcber 20 Jahre in Sicherungsverwahrung"},"content":{"rendered":"<p><a href=\"http:\/\/www.abc-berlin.net\/wp-content\/uploads\/2009\/06\/faust-durchs-gitter.jpg\" rel=\"lightbox[1479]\"><img loading=\"lazy\" src=\"http:\/\/www.abc-berlin.net\/wp-content\/uploads\/2009\/06\/faust-durchs-gitter.jpg\" alt=\"faust-durchs-gitter\" title=\"faust-durchs-gitter\" width=\"115\" height=\"120\" class=\"alignleft size-full wp-image-662\" \/><\/a>Sexualtaten sind in besonderem Ma\u00dfe geeignet, Emotionen zu sch\u00fcren, denn sie ber\u00fchren Ur\u00e4ngste des Menschen und dessen intimste Sph\u00e4re. Wie geht eine Gesellschaft mit Sexualt\u00e4tern um, lautet eine der zentralen Fragen. An folgendem Einzelfall m\u00f6chte ich dies n\u00e4her beleuchten.<\/p>\n<p><em>Zur Vorgeschichte<\/em><\/p>\n<p>Nennen wir ihn Frank S. (Name ver\u00e4ndert), geboren Anfang der 60&#8217;er Jahre, wurde erst 1976 wegen versuchter Vergewaltigung zu Jugendstrafe von acht Monaten auf Bew\u00e4hrung und 1979 zur Unterbringung in der forensischen Psychiatrie wegen einer Vergewaltigung verurteilt. Am 06. M\u00e4rz 1985 schlie\u00dflich erfolgte die letzte Verurteilung; S. hatte jeweils Anhalterinnen mitgenommen und sie vergewaltigt, bzw. er versuchte es zumindest. Hierf\u00fcr bekam er f\u00fcnf Jahre Freiheitsstrafe, die anschlie\u00dfende Unterbringung in der Sicherungsverwahrung wurde abgeordnet.<br \/>\n<!--more--><br \/>\n<em>Zur Sicherungsverwahrung<\/em><\/p>\n<p>Die Sicherungsverwahrung (SV), geregelt in den \u00a7\u00a7 66 ff Strafgesetzbuch geht zur\u00fcck auf das \u201eGewohnheitsverbrechergesetz\u201c von 1933. Wegen dieses Zusammenhangs mit der Diktatur des Nationalsozialismus kam 1952 das Oberste Gericht der DDR zum Schluss, die SV sei \u2013 Zitat \u2013 als \u201einhaltlich faschistisch\u201c anzusehen und hob sie auf.<br \/>\n\u00c4hnliche Bedenken hegten westdeutsche Richter bislang nicht. Vielmehr wurden die Regelungen zur SV (auch unter tatkr\u00e4ftiger Mithilfe der GR\u00dcNEN und der SPD) immer mehr ausgeweitet, so dass heute auch schon Jugendliche davon betroffen sein k\u00f6nnen. Die SV gestattet es dem Staat, Menschen bis zu ihrem Tode zu verwahren, wenn von ihnen eine Gefahr f\u00fcr die Allgemeinheit ausgeht. Der oder die Betroffene verb\u00fc\u00dft erst die Freiheitsstrafe und im Anschluss die SV. Sa\u00df er\/sie zuvor zur \u201eS\u00fchne\u201c f\u00fcr begangene Straftaten, wird anschlie\u00dfend aus pr\u00e4ventiven Gr\u00fcnden die Freiheit entzogen \u2013 f\u00fcr das, was jemand tun k\u00f6nnte. Der Vollzug der SV unterscheidet sich nur marginal von dem der Strafhaft, die angeblichen \u201ePrivilegien\u201c, die man in der SV gew\u00e4hrt bekommt, sind der Rede nicht wert und \u00e4ndern nichts an dem Freiheitsentzug.<br \/>\nAuch wenn in der Literatur die SV immer wieder Angriffen ausgesetzt ist (vgl. zuletzt die Dissertation von Tobias Mushoff, \u201eStrafe-Ma\u00dfregel-Sicherungsverwahrung\u201c, erschienen 2008 im Peter Lang Verlag, Preis 105 Euro), sind Ausweitungen zu erwarten und die CDU\/FDP-Koalition im Bund strebt eine Vereinheitlichung der eher un\u00fcbersichtlichen Regelungen an.<\/p>\n<p><em>Zur\u00fcck zu Frank S.<\/em><\/p>\n<p>Nachdem S. seine Freiheitsstrafe 1989 verb\u00fc\u00dft hatte, wechselte er in die SV \u2013 wo er noch heute sitzt. Ohne je einen Tag, oder nur eine Stunde in Freiheit gewesen zu sein.<br \/>\nMittlerweile ist er \u00fcber 50 und ein echter Schimmer am Horizont ist nicht wirklich erkennbar.<\/p>\n<p>Nun fordert die Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts ab dem 10. Jahr in der Sicherungsverwahrung eine Umkehr der Gefahrenprognose. F\u00fcr die ersten zehn Jahre SV reicht es aus, jemanden in Haft zu halten, wenn nicht eindeutig eine positive Sozialprognose gestellt werden kann, also sichergestellt ist, dass keine Straftaten mehr begangen werden. Aus Gr\u00fcnden der Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit, so das h\u00f6chste deutsche Gericht, m\u00fcsse ab dem 10. Jahr in SV jedoch dem\/der Verwahrten positiv nachgewiesen werden, weiterhin akut \u201egef\u00e4hrlich\u201c zu sein.<br \/>\nDieser Nachweis erfordere dann auch sorgf\u00e4ltige Begutachtung durch psychiatrische Sachverst\u00e4ndige.<br \/>\nSo die Theorie.<\/p>\n<p><em>Skandal\u00f6ses Verhalten des Landgerichts Freiburg<\/em><\/p>\n<p>Vor dem Hintergrund der nun wirklich lang dauernden Unterbringung in der SV sollte man erwarten, dass die drei Richter des LG Freiburg sich besondere M\u00fche mit der Pr\u00fcfung der Fortdauerentscheidung im Fall Frank S. machten.<br \/>\nMit Beschluss vom 31.07.2009, der knapp mehr als drei Seiten umfasste, lehnte das Gericht eine Freilassung ab und st\u00fctzte sich dabei auf ein \u201eGutachten\u201c eines Sachverst\u00e4ndigen, der Frank S. weder gesehen, noch gesprochen hatte.<br \/>\nDaf\u00fcr zeichneten Landgericht und Staatsanwaltschaft sich f\u00fcr zahlreiche Verfahrensverz\u00f6gerungen verantwortlich, denn eigentlich h\u00e4tte aus rechtlichen Gr\u00fcnden die Entscheidung schon bis zum 11.07.2008 (also ein Jahr zuvor) fallen m\u00fcssen.<br \/>\nDie zwangsweise beigeordnete Verteidigerin machte ihre Arbeit auch nicht sonderlich gut, riet dann \u2013 nach Mitteilung von Frank S. &#8211; sogar ausdr\u00fccklich davon ab, gegen den die Freilassung ablehnenden Beschluss Beschwerde einzulegen. Bei soviel \u201eEngagement\u201c der Anw\u00e4ltin nahm S. die Sache selbst in die Hand und erhob am 17.08.2009 sofortige Beschwerde.<\/p>\n<p><em>Das Oberlandesgericht greift ein<\/em><\/p>\n<p>Wie gravierend das OLG Karlsruhe (Az. 2 Ws 309\/09) die Fehler einsch\u00e4tzte, beweist der Umstand, dass schon 14 Tage sp\u00e4ter, n\u00e4mlich am 31.08.2009 mit einem 18 Seiten umfassenden Beschluss die Entscheidung der Vorinstanz aufgehoben wurde. In aller Breite befasste sich das OLG mit den Fehlern der Vollzugsanstalt, die den Betroffenen lediglich verwahre, der Staatsanwaltschaft, die nicht mal in der Lage war, die Akten p\u00fcnktlich vorzulegen und vor allem den gravierenden Fehlgriffen des Landgerichts, das Fehler bei der Beauftragung des Gutachters, der Bewertung des Gutachtens, der Durchf\u00fchrung der Anh\u00f6rung des Gutachters, der Begr\u00fcndung der die Entlassung ablehnenden Entscheidung und der Beschleunigung des Verfahrens zu verantworten hatte.<\/p>\n<p>Erst nach den deutlichen Worten und Vorgaben des OLG bequemte sich das Landgericht Freiburg, den renommierten M\u00fcnchner Sachverst\u00e4ndigen Professor Dr. Nedopil mit der Exploration und Begutachtung zu beauftragen, sowie dem Sicherungsverwahrten die von ihm gew\u00fcnschte Vertrauensanw\u00e4ltin beizuordnen.<\/p>\n<p><em>Frank S. &#8211; ein Opfer der Justiz?<\/em><\/p>\n<p>In ihm ein Opfer zu sehen, w\u00e4re wohl verfehlt, denn er war es, der, wenn auch vor \u00fcber 25 Jahren (!) den Anlass setzte f\u00fcr die Verurteilung. Aber was ihm seitdem widerfahren ist, l\u00e4sst deutlich die Diskrepanz erkennen zwischen harter Realit\u00e4t und der gesetzlichen Fiktion, was die Behandlungspflicht seitens der Justizvollzugsanstalt angeht und den minimalsten Verfahrensvorschriften, an die sich eigentlich LG und Staatsanwaltschaft zu halten h\u00e4tten.<br \/>\nF\u00f6rderlich f\u00fcr Frank S. war sicherlich auch nicht, dass er 1993 von einem Mitverwahrten f\u00e4lschlich der Planung einer Geiselnahme beschuldigt wurde und in Folge dieser Anschuldigung in Isolationshaft landete (1994 erfolgte der Freispruch). Zum Erschrecken nicht nur f\u00fcr Frank S. schaffte die GR\u00dcNE\/SPD-Koalition 1998 zudem die 10-Jahres-Grenze f\u00fcr erstmalig in SV Untergebrachte ab: Bis 1998 musste man nach 10 Jahren SV frei gelassen werden. Ohne jeden konkreten Anlass, wie etwa schwere Straftaten durch aus SV Entlassene, wurde diese Bestimmung gestrichen, so dass alle Verwahrten von heute auf morgen mit \u201elebensl\u00e4nglich\u201c da sa\u00dfen.<\/p>\n<p>Wie um die Sicherungsverwahrten auch im w\u00f6rtlichen Sinne \u201eeinzusargen\u201c werden nun, wie Frank S. berichtete, alle Zellen in der JVA Freiburg mit neuen Fenstern ausgestattet: Ein Fensterfl\u00fcgel mit Panzerglas fest montiert und vor jenen Fl\u00fcgel, der sich in der Zelle noch \u00f6ffnen l\u00e4sst, kommt zus\u00e4tzlich ein Lochgitter, was Lichteinfall und Luftaustausch erschwert.<\/p>\n<p><em>Ausblick \u2013 wo bleibt Hoffnung?<\/em><\/p>\n<p>Trotz der langen Haftzeit hat sich Frank S, nicht unterkriegen lassen, hat nicht resigniert; auch wenn typische Folgen, als Hospitalismus bezeichnet, nicht ausgeblieben sind. Nun setzt er seine Hoffnung in die 2010 erfolgende Begutachtung durch den oben erw\u00e4hnten Professor Nedopil, die ihm dann entweder eine Perspektive f\u00fcr eine schrittweise erfolgende Entlassung er\u00f6ffnet, oder aber auf eine weitere, dauerhafte Verwahrung hinaus l\u00e4uft.<br \/>\n25 Jahre sind eine lange Zeit &#8230;. <\/p>\n<p>Thomas Meyer-Falk<br \/>\nc\/o JVA \u2013 Z. 3113<br \/>\nSch\u00f6nbornstr. 32<br \/>\nD-76646 Bruchsal<\/p>\n<p><a href=\"http:\/\/freedom-for-thomas.de\/thomas\/\" target=\"_blank\">www.freedom-for-thomas.de<\/a><br \/>\n<a href=\"http:\/\/www.freedomforthomas.wordpress.com\" target=\"_blank\">www.freedomforthomas.wordpress.com <\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Sexualtaten sind in besonderem Ma\u00dfe geeignet, Emotionen zu sch\u00fcren, denn sie ber\u00fchren Ur\u00e4ngste des Menschen und dessen intimste Sph\u00e4re. Wie geht eine Gesellschaft mit Sexualt\u00e4tern um, lautet eine der zentralen Fragen. 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