{"id":1712,"date":"2010-01-06T19:13:25","date_gmt":"2010-01-06T18:13:25","guid":{"rendered":"http:\/\/www.abc-berlin.net\/?p=1712"},"modified":"2014-12-26T23:01:58","modified_gmt":"2014-12-26T22:01:58","slug":"thomas-meyer-falk-urteil-zur-sicherungsverwahrung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.abc-berlin.net\/2008\/thomas-meyer-falk-urteil-zur-sicherungsverwahrung","title":{"rendered":"Thomas Meyer-Falk: Urteil zur Sicherungsverwahrung"},"content":{"rendered":"<p><a href=\"http:\/\/www.abc-berlin.net\/wp-content\/uploads\/2009\/06\/faust-durchs-gitter.jpg\" rel=\"lightbox[1712]\"><img loading=\"lazy\" class=\"alignleft size-full wp-image-662\" title=\"faust-durchs-gitter\" src=\"http:\/\/www.abc-berlin.net\/wp-content\/uploads\/2009\/06\/faust-durchs-gitter.jpg\" alt=\"faust-durchs-gitter\" width=\"115\" height=\"120\" \/><\/a><span class=\"dropcap\">K<\/span>urz vor Weihnachten 2009 machte sich ein Urteil des EGMR (Europ\u00e4ischer Gerichtshof f\u00fcr Menschenrechte) mit Sitz in Strasbourg Schlagzeilen. Konkret ging es um einen in Schwalmstadt (Hessen) inhaftierten Sicherungsverwahrten, der gegen seine fortdauernde Verwahrung bis nach Strasbourg zog, wo ihm nun der EGMR eine Verletzung seiner Menschenrechte bescheinigte und zudem 50.000 Euro Geldentsch\u00e4digung zuerkannte.<\/p>\n<p>Im Folgenden m\u00f6chte ich erst die rechtlichen Hintergr\u00fcnde der Sicherungsverwahrung (1.), danach den Fall des Beschwerdef\u00fchrers (2.) und hieran anschlie\u00dfend die Entscheidung des EGMR (3.) darstellen, um mit einem kurzen Res\u00fcmee (4.) zu schlie\u00dfen.<\/p>\n<p><strong>1.) rechtliche Hintergr\u00fcnde der SV<\/strong><br \/>\nDie SV geht zur\u00fcck auf das von den Nationalsozialisten 1933 eingef\u00fchrte Gewohnheitsverbrechergesetz und gestattet dem Staat, einen Gefangenen auch \u00fcber die eigentliche Strafzeit hinaus in Haft zu verwahren, wenn dieser f\u00fcr die Allgemeinheit &#8211; wie es im Gesetz hei\u00dft &#8211; &#8220;gef\u00e4hrlich&#8221; ist. Bis 1998 gestattete die Rechtslage eine Maximaldauer der erstmalig angeordneten SV von 10 Jahren. Sprich nach Verb\u00fc\u00dfen der Strafzeit schlossen sich maximal 10 Jahre Verwahrung an; danach erfolgte eine Freilassung zwingend.<br \/>\nOhne konkreten Anlass im Einzelfall hob der Gesetzgeber 1998 diese zeitliche Obergrenze auf, so da\u00df auch die erste Anordnung der SV lebensl\u00e4nglich, sprich bis zum Tode, vollstreckt werden darf. Jedoch galt diese Gesetzesversch\u00e4rfung nicht nur f\u00fcr k\u00fcnftige Verurteilungen, sondern auch f\u00fcr jeden und jede, der\/die schon verurteilt war, sprich das Gesetz galt &#8220;r\u00fcckwirkend&#8221;.<br \/>\nIm Jahr 2004 best\u00e4t\u00edgte das Bundesverfassungsgericht diese Gesetzes\u00e4nderung und sah keinen Versto\u00df gegen das grundlegende &#8211; schon zu Zeiten der alten R\u00f6mer geltende &#8211; Prinzip des Verbots r\u00fcckwirkender Strafgesetze. Dabei bediente sich das Verfassungsgericht eines Kniffs: Strafen d\u00fcrfen r\u00fcckwirkend nicht erh\u00f6ht werden; daran hielt das Gericht fest. Bei der SV jedoch handele es sich nicht um eine Strafe, sondern eine &#8220;Ma\u00dfregel der Besserung und Sicherung&#8221;; diese diene nicht der Bestrafung f\u00fcr vergangenes Tun, sondern diene rein pr\u00e4ventiven Zwecken. Nicht nur Heribert Prantl (S\u00fcddeutsche Zeitung) sprach von einem &#8220;Taschenspielertrick&#8221;, denn f\u00fcr die Verwahrten stellt sich der Haftalltag faktisch als Strafe dar. Noch 2004 gingen deshalb die ersten Klagen in Strasbourg beim EGMR ein. Dieser ist zust\u00e4ndig f\u00fcr Klagen, in welchen eine Verletzung der Europ\u00e4ischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte (EKMR) geltend gemacht wird.<\/p>\n<p><strong>2.) Der Fall des Verwahrten M.<\/strong><br \/>\nM. wurde 1957 geboren und zuletzt verurteilt 1986 vom Landgericht Marburg wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit Raub. Es wurde eine Freiheitsstrafe von 5 Jahren verh\u00e4ngt und zus\u00e4tzliche SV angeordnet. Seit 1991 sitzt M. in Sicherungsverwahrung und die Gerichte lehnten &#8211; gest\u00fctzt auf psychiatrischen Gutachten &#8211; seine Freilassung wegen dessen &#8220;Gef\u00e4hrlichkeit&#8221; ab.<br \/>\n2001 h\u00e4tte er &#8211; nach alter Rechtslage &#8211; entlassen werden m\u00fcssen, wurde er jedoch in Folge der oben erw\u00e4hnten Gesetzes\u00e4nderung weiter inhaftiert.<br \/>\nDas von ihm dann angerufene Bundesverfassungsgericht wies seine Verfassungsbeschwerde zur\u00fcck, so da\u00df er wegen Verletzung der Artikel 5 (Recht auf Freiheit) sowie Artikel 7 (R\u00fcckwirkungsverbot) der EMRK gegen die Bundesrepublik Deutschland Klage beim EGMR erhob. Nach Kl\u00e4rung der Zul\u00e4ssigkeit der Eingabe fand am 01. Juli2008 eine m\u00fcndliche Verhandlung in Strasbourg (Frankreich)statt, wo der Rechtsanwalt von M. ausf\u00fchrlich zur Situation des Beschwerdef\u00fchrers vortragen konnte.<br \/>\nAm 17. Dezember 2009 obsiegte M. auf ganzer Linie!<\/p>\n<p><strong>3.) Die Entscheidung des EGMR<\/strong><br \/>\nIn seinem Urteil vom 17.12.2009 (Application no. 19359\/04), welches 29 Seiten umfasst, kommt der Gerichtshof zun\u00e4chst zu dem Ergebnis, da\u00df die SV an sich keinen Versto\u00df gegen die EMRK darstellt, es sich vielmehr um eine zul\u00e4ssige Form der Sanktionierung handelt.<br \/>\nJedoch verletze die Gesetzes\u00e4nderung, mithin die weitere Inhaftierung seit 2001 (als die urspr\u00fcnglich geltende 10-Jahres-Dauer abgesessen war) seine Menschenrechte aus Art.6 (vgl. im Anschluss aa.) und Art.7 (vgl. bb.), weshalb ihm f\u00fcr die unrechtm\u00e4\u00dfige Freiheitsentziehung eine Geldentsch\u00e4digung zustehe (vgl. cc.). Gegen dieses Urteil k\u00f6nnen die Beteiligten Rechtsmittel einlegen (vgl. dd.)<\/p>\n<p>aa.) Artikel 5 EMRK<br \/>\nDer Gerichtshof kam zu dem Schluss, da\u00df die von den Gerichten festgestellte Gefahr, da\u00df M. im Falle der Freilassung weitere schwere Straftaten begehen k\u00f6nne, nicht konkret und spezifisch genug war, um ihn weiter hinter Gittern halten zu k\u00f6nnen. Zudem sei er weder ein psychisch Kranker, noch leide er an einer krankhaften seelischen St\u00f6rung, so da\u00df die Fortdauer der Haft \u00fcber die 10-Jahresfrist hinaus Art.5 verletzt.<\/p>\n<p>bb.) Artikel 7 EMRK<br \/>\nAngesichts der Tatsache, da\u00df sich Freiheitsstrafe und SV-Vollzug in der Praxis derart stark \u00e4hneln, in Anbetracht des Umstands, da\u00df die SV in normalen Gef\u00e4ngnissen und ohne ausreichende psychologische Betreuung vollstreckt werde, kam der Gerichtshof zu dem Schluss, bei der SV handele es sich im Sinne der Konvention (EMRK) um eine Strafe, so dass das strikte Verbot der r\u00fcckwirkenden Erh\u00f6hung von Strafen eingreife und Deutschland mithin durch die r\u00fcckwirkende Streichung der 10-Jahres-Obergrenze Art.7 verletzt habe.<\/p>\n<p>cc.) Geldentsch\u00e4digung<br \/>\nDer Gerichtshof kann im Normalfall dem verurteilten Staat keine bestimmten Anweisungen erteilen, insbesondere kann er nicht (wie etwa der Bundesgerichtshof) Urteile aufheben. somit l\u00e4sst er es bewenden mit der Feststellung ein Staat habe die Konvention verletzt; und, sofern angemessen, erkennt er eine Geldentsch\u00e4digung zu. W\u00e4hrend M. eine Entsch\u00e4digung von 172.000 Euro forderte, hielt der Gerichtshof 50.000 Euro f\u00fcr ausreichend.<\/p>\n<p>dd.) Rechtsmittel<br \/>\nBeide Seiten, also M. und die BRD k\u00f6nnen noch binnen dreier Monate die Verweisung der Sache an die &#8220;Gro\u00dfe Kammer&#8221; beantragen; bis es so weit ist muss die BRD das Urteil auch nicht befolgen, da nur endg\u00fcltige Entscheidungen den Staat binden. Das Bundesministerium der Justiz hat schon mehrere Verwahrte angeschrieben und um Geduld ersucht sowie die Sach- und Rechtslage erl\u00e4utert, wie mir Martin S. (der ebenfalls in Strasbourg Klage eingereicht hat) berichtete.<\/p>\n<p><strong>4.) Res\u00fcmee<\/strong><br \/>\nWas bleibt nach \u00fcber 11 Jahren Rechtsstreit? Ein schales Gef\u00fchl. Von Anfang an war klar, da\u00df hier ein Rechtsbruch von Seiten des Parlaments begangen wurde. Und betonte noch das Verfassungsgericht 2004, eine Vollstreckung der SV \u00fcber 10 Jahre hinaus habe die Ausnahme zu bleiben, ist sie heute die Regel. Immer mehr Verwahrte sitzen seit 15, 20 und mehr Jahren in Sicherungsverwahrung ohne jeden Hoffnungsschimmer.<br \/>\nHier bedeutet das einstimmige Urteil des EGMR, das unter Beteiligung Renate Jaegers (ehem. Richterin BVerfG) zustande kam, einen ersten vagen Funken Hoffnung f\u00fcr die Betroffenen. Freilich sch\u00fcren BILD, aber auch der SPIEGEL schon die \u00c4ngste und warnen davor, da\u00df Dutzende, wenn nicht gar \u00fcber 70 extrem &#8220;gef\u00e4hrliche Verbrecher&#8221; bald auf freien Fu\u00df gesetzt werden m\u00fcssten. Hier h\u00fclfe manchmal ein Blick in Statistiken und Untersuchungen: Danach wurde kaum einer derer, die fr\u00fchrer nach 10 Jahren SV entlassen werden mussten, wieder einschl\u00e4gig oder schwer &#8220;r\u00fcckf\u00e4llig&#8221;. Selbst renommierte Gutachter best\u00e4tigen, da\u00df 50 &#8211; 70 % derer, die man in SV und damit f\u00fcr &#8220;gef\u00e4hrlich&#8221; h\u00e4lt, in Wahrheit gar nicht gef\u00e4hrlich sind; nur sei man leider nicht in der Lage zu erkennen, wer zu welcher Gruppe (der &#8220;Gef\u00e4hrlichen oder der &#8220;Ungef\u00e4hrlichen&#8221;) geh\u00f6re.<br \/>\nOffen ist, wie Deutschland reagieren wird, sollte dieses Urteil rechtskr\u00e4ftig werden, ob dann die Betroffenen wirklich entlassen werden.<br \/>\nKeine Geltung besitzt das Urteil f\u00fcr jene, die nach der Gesetzes\u00e4nderung verurteilt wurden oder bei denen zum wiederholten Male die Sicherungsverwahrung angeordnet worden ist &#8211; ihre Lage bleibt schlicht hoffnungslos. Selbst Einbrecher, die niemanden physisch verletzt haben, sitzen heute \u00fcber die 10-Jahres-Grenze hinaus in SV. Dies entlarvt die Parole, in der SV s\u00e4\u00dfen nur die &#8220;Gef\u00e4hrlichsten der Gef\u00e4hrlichen&#8221; als plumpe L\u00fcge. Menschlich gesehen sitzen in der SV arme Kerle: Randst\u00e4ndige, ohne finanzielle Mittel, um sich gute Anw\u00e4lte oder Privatgutachter zu leisten, die eine Unterbringung in der SV verhindern k\u00f6nnten, vielfach auch intellektuell Unterlegene, die sich weder vor Gericht noch vor Gutachtern ad\u00e4quat auszudr\u00fccken verm\u00f6gen.<br \/>\nNirgendwo sonst ist die Zahl der Schl\u00e4gereinen und anderer &#8220;besonderer Vorkommnisse&#8221; in Strafvollzug so gering wie auf den Abteilungen der Sicherungsverwahrten. Ein weiterer Beleg daf\u00fcr, da\u00df dort zwar keine Unschuldsl\u00e4mmer, aber gewiss nicht die &#8220;Bestien&#8221; und &#8220;Gef\u00e4hrlichsten der Gef\u00e4hrlichen&#8221; einsitzen, wie BILD, SPIEGEL und Politiker von CDU\/CSU\/SPD behaupten.<\/p>\n<p>Thomas Meyer-Falk<br \/>\nc\/o JVA \u2013 Z. 3113<br \/>\nSch\u00f6nbornstr. 32<br \/>\nD-76646 Bruchsal<\/p>\n<p><a href=\"http:\/\/freedom-for-thomas.de\/thomas\/\" target=\"_blank\">www.freedom-for-thomas.de<\/a><br \/>\n<a href=\"http:\/\/www.freedomforthomas.wordpress.com\" target=\"_blank\">www.freedomforthomas.wordpress.com <\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Kurz vor Weihnachten 2009 machte sich ein Urteil des EGMR (Europ\u00e4ischer Gerichtshof f\u00fcr Menschenrechte) mit Sitz in Strasbourg Schlagzeilen. <\/p>\n","protected":false},"author":3,"featured_media":3457,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_links_to":"","_links_to_target":""},"categories":[36,9],"tags":[58,14],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.abc-berlin.net\/2008\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1712"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.abc-berlin.net\/2008\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.abc-berlin.net\/2008\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.abc-berlin.net\/2008\/wp-json\/wp\/v2\/users\/3"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.abc-berlin.net\/2008\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=1712"}],"version-history":[{"count":4,"href":"https:\/\/www.abc-berlin.net\/2008\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1712\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":10403,"href":"https:\/\/www.abc-berlin.net\/2008\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1712\/revisions\/10403"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.abc-berlin.net\/2008\/wp-json\/wp\/v2\/media\/3457"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.abc-berlin.net\/2008\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1712"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.abc-berlin.net\/2008\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=1712"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.abc-berlin.net\/2008\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=1712"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}