{"id":2079,"date":"2010-03-27T15:02:54","date_gmt":"2010-03-27T14:02:54","guid":{"rendered":"http:\/\/www.abc-berlin.net\/?p=2079"},"modified":"2013-01-17T00:03:01","modified_gmt":"2013-01-16T23:03:01","slug":"thomas-meyer-falk-armut-im-knast","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.abc-berlin.net\/2008\/thomas-meyer-falk-armut-im-knast","title":{"rendered":"Thomas Meyer-Falk: Armut im Knast"},"content":{"rendered":"<p><a href=\"http:\/\/www.abc-berlin.net\/wp-content\/uploads\/2009\/06\/faust-durchs-gitter.jpg\" rel=\"lightbox[2079]\"><img loading=\"lazy\" class=\"alignleft size-full wp-image-662\" title=\"faust-durchs-gitter\" alt=\"faust-durchs-gitter\" src=\"http:\/\/www.abc-berlin.net\/wp-content\/uploads\/2009\/06\/faust-durchs-gitter.jpg\" width=\"115\" height=\"120\" \/><\/a>Auch und gerade vor Gef\u00e4ngnismauern macht die Armut nicht halt. Im Folgenden soll von staatlich gef\u00f6rderter Armut die Rede sein, wenn n\u00e4mlich im Zuge von Einsparungen die Entlohnung der Gefangenenarbeit gek\u00fcrzt wird.<br \/>\nNach einem kurzen R\u00fcckblick ins Jahr 1998, als das Bundesverfassungsgericht die damalige Praxis der Gefangenenentlohnung als verfassungswidrig einstufte (a.), sollen die aktuellen K\u00fcrzungen anhand der Situation in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Bruchsal n\u00e4her dargestellt werden (b.). Die Auswirkungen werden im Anschluss beleuchtet (c.), um mit einem Ausblick zu schlie\u00dfen (d.).<br \/>\n<!--more--><\/p>\n<p><em>a.) Urteil vom 01.07.1998<\/em><\/p>\n<p>Gefangene und Sicherheitsverwahrte sind qua Gesetz zur Arbeit verpflichtet; die herrschende Rechtssprechung sieht hierin keine verbotene Zwangsarbeit, denn Artikel 12 Abs. 3 Grundgesetz bestimmt (Zitat): \u201eZwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zul\u00e4ssig.\u201c Zwar folgt nicht aus der Europ\u00e4ischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte ein Anspruch auf Entlohnung f\u00fcr die Zwangsarbeit (nach der Konvention besteht kein Anspruch, vgl. Frowein\/ Peukert, EMRK, 3. Auflage, Artikel 4 Randnummer 13), jedoch entnahm das Bundesverfassungsgericht am 01.07.1998 (Az. 2 BvR 441\/90; EuGRZ 1998, S. 518 ff) dem Grundgesetz, insbesondere dem verfassungsrechtlich verb\u00fcrgten Anspruch auf Resozialisierung, den Anspruch der Zahlung eines Entgelts, welches den Gefangenen (Zitat) \u201edurch die H\u00f6he (\u2026) in einem Mindestma\u00df bewusst (macht), dass Erwerbsarbeit zur Herstellung der Lebensgrundlage sinnvoll\u201c sei.<br \/>\nErhielten die Inhaftierten 1997 im Durchschnitt 200 DM\/Monat, stieg zum 01.01.2000 die Entlohnung auf circa 350 \u2013 400 DM\/Monat, was 9 % des Durchschnittsverdienstes der Arbeiter und Angestellten entspricht. (Zuvor waren es 5 % des Durchschnittsverdienstes.) Zumindest theoretisch, denn mit Einf\u00fchrung h\u00f6herer L\u00f6hne begannen die ersten K\u00fcrzungsversuche, die nun 2010 einen weiteren H\u00f6hepunkt erfahren.<\/p>\n<p><em>b.) K\u00fcrzungen 2010 \u2013 JVA Bruchsal<\/em><\/p>\n<ul>\n<li><em>b1) Der Staatshaushaltsplan<\/em><\/li>\n<\/ul>\n<p>Auch wenn ich hier nun die Entwicklungen in der JVA Bruchsal beleuchten werde, so gelten diese Ausf\u00fchrungen doch auch f\u00fcr die anderen Anstalten des Landes. Den \u201eProduktionformationen\u201c (so hei\u00dft dies tats\u00e4chlich) des Staatshaushaltsplans 2010\/2011 f\u00fcr den Einzelplan Justizministerium des Landes Baden-W\u00fcrttemberg kann entnommen werden, dass das Land plant, f\u00fcr die Gefangenenentlohnung im Jahr 2010 circa 1,754 Millionen Euro weniger auszugeben als noch 2009. Wurden 2009 den Gefangenen in den Anstalten insgesamt 12,3 Millionen Euro ausbezahlt, sollen es 2010 nur noch 10,5 Millionen Euro werden (a.a.O., S. 115 im Entwurf des Einzelplans 05), zugleich sollen die Zahlungen an die Bundesagentur f\u00fcr Arbeit um knapp 1 Million Euro sinken. Arbeitende Gefangene\/ Verwahrte erwerben f\u00fcr die Zeit nach der Entlassung n\u00e4mlich Anspr\u00fcche auf Arbeitslosengeld I.<\/p>\n<ul>\n<li><em>b2) JVA Bruchsal<\/em><\/li>\n<\/ul>\n<p>Wie verk\u00fcrzt man aber nun die effektiven Zahlungen an die Betroffenen, wenn doch im Gesetz geregelt ist, dass sie Anspruch auf 9 % des Durchschnittsverdienstes der Arbeiter und Angestellten haben??<br \/>\nDer erste Trick: Zwar m\u00fcssen die Insassen weiterhin von 6.35 Uhr \u2013 11.30 Uhr und von 12.35 Uhr \u2013 15.00 Uhr in den Betrieb, also 7 Stunden 20 Minuten, die sie auch bislang bezahlt bekamen, k\u00fcnftig erhalten sie aber nur noch f\u00fcr 7 Stunden oder weniger ein Entgelt. Wer bspw. Als \u201eSch\u00e4nzer\u201c arbeitet (diese reinigen die Flure, richten die Anstaltsw\u00e4sche, u.a.m.) bekam schon bislang nur 6 Stunden am Tag bezahlt, k\u00fcnftig werden es nur noch 5 Stunden sein.<br \/>\nZweiter Trick: \u201eNeubewertung der Arbeitspl\u00e4tze\u201c: Insgesamt gibt es 5 \u201eVerg\u00fctungsstufen\u201c, diese reichen von Stufe 1 f\u00fcr Arbeiten einfacher Art, die keine Vorkenntnisse erfordern, bis hin zur Stufe 5, welche die Kenntnisse eines Facharbeiters voraussetzen und Arbeiten umfassen, die ein ganz besonderes Ma\u00df an K\u00f6nnen, Einsatz und Verantwortung erfordern. In Stufe 1 erhalten Gefangene 75 % des Grundlohns (also 75 % der oben erw\u00e4hnten 9 %), in Stufe 2 schon 88 %, in Stufe 3 sind es 100 %, in Stufe 4 dann 112 % und in Stufe 5 schlie\u00dflich 125 %.<br \/>\nAlso begab es sich nun, dass eine Art Kommission alle Arbeitspl\u00e4tze auf Einsparpotential untersuchte. Das Ergebnis, viele Stellen wurden herabgestuft von Stufe 3 auf 2 oder gar 1. So gibt es den skurrilen Fall eines Sicherungsverwahrten. F\u00fcr SV\u2019ler hatte der Landesgesetzgeber zum 01.01.2010 gro\u00dfz\u00fcgig die Entlohnung von 9 % (der Satz, der f\u00fcr Gefangene gilt) auf 12 % erh\u00f6ht, um einer Forderung des Bundesverfassungsgerichts, wonach Sicherungsverwahrte besser zu behandeln seien als Strafgefangene, nachzukommen. Letztlich wird er aber ab April weniger verdienen als noch vor dieser \u201eErh\u00f6hung\u201c, denn sein Arbeitsplatz wurde von Stufe 3 auf Stufe 1 abgewertet.<br \/>\nDritter Trick: \u201eFriss oder stirb!\u201c Neben erw\u00e4hnten Sch\u00e4nzern gibt es noch \u201eHilfssch\u00e4nzer\u201c, diese m\u00fcssen u.a. das Essen an die Gefangenen austeilen. Bei gleicher Arbeitsleistung wird nicht nur deren Entgelt von ca. 50 Euro\/Monat auf knapp 30 Euro\/Monat gek\u00fcrzt, zeitgleich spart man auch noch mehrere dieser Posten ein, so dass die verbleibenden Hilfssch\u00e4nzer bei weniger Lohn mehr Arbeit zu leisten haben, oder den Job hinschmei\u00dfen, was die ersten zum 1. April auch beabsichtigen.<\/p>\n<ul>\n<li><em>c.) Auswirkungen auf die Inhaftierten<\/em><\/li>\n<\/ul>\n<p>Real werden die Einkommen der Gefangenen um bis zu 25 % sinken, wer vorher noch 200 Euro\/Monat bekam, wird sich mit vielleicht 150 Euro\/Monat begn\u00fcgen m\u00fcssen. Das mag sich auf der ersten Blick immer noch nach einem erklecklichen S\u00fcmmchen anh\u00f6ren. Von diesen 150 Euro\/Monat darf man aber nur f\u00fcr 3\/7 (ungef\u00e4hr 65 Euro) seine pers\u00f6nlichen Bed\u00fcrfnisse nach Tabak, Kaffe etc. stillen, denn 4\/7 wandern auf das \u00dcberbr\u00fcckungsgeld-Konto, welches f\u00fcr die Zeit nach der Haft gedacht ist.<br \/>\nZugleich gestattet es die JVA der Firma Massak Logistik GmbH (<a href=\"http:\/\/www.massak.de\" target=\"_blank\">www.massak.de<\/a> &#8211; mail: info@massak.de) die Gefangenen exklusiv mit ebendiesen Nahrungs- und Genussmitteln zu beliefern und daf\u00fcr Preise zu verlangen, die oftmals h\u00f6her (mitunter auch viel h\u00f6her) liegen als in vergleichbaren L\u00e4den au\u00dferhalb der Anstalt. So ergab eine von der Anstalt 2009 selbst durchgef\u00fchrte Untersuchung, dass Werner Massak bzw. seine Firma in \u00fcber 60 % (!) der F\u00e4lle den Gefangenen Waren zu teureren Preisen verkauft, als \u201edrau\u00dfen\u201c \u00fcblich sind.<br \/>\nNun wurde auch noch per Erlass des Justizministeriums verf\u00fcgt, dass Gefangene Strom- und Kabel-TV- Kosten von diesen 3\/7 des Lohns zahlen m\u00fcssen. Bislang war es m\u00f6glich, diese Kosten vom \u201efreien Eigengeld\u201c zu begleichen (mittlerweile gibt es 6 verschiedene Buchungskonten pro Gefangenen; die jeweiligen Verwendungsbeschr\u00e4nkungen differieren, weshalb ich hier auf n\u00e4here Erl\u00e4uterungen verzichte). Effektiv werden also die Gefangenen noch weniger Geld zur Deckung ihrer pers\u00f6nlichen Bed\u00fcrfnisse zur Verf\u00fcgung haben.<br \/>\nZwar d\u00fcrfen sich die Gef\u00e4ngnisbewohner seit dem 01.01.2010 monatlich 55 Euro von \u201edrau\u00dfen\u201c schicken lassen, um damit dann machen zu k\u00f6nnen, was sie wollen; nur haben viele Gefangene niemanden, der ihnen dieses Geld schicken kann. Versuchen sie mit Hilfe der Mitgefangenen und deren Angeh\u00f6rigen Gelder aufzutreiben, wird dies von der Anstalt auch mal gerne als \u201ekleine Gaunerei\u201c bezeichnet und sofort dem Gericht gemeldet (so geschehen in einem Fall, in welchem es um die vorzeitige Entlassung eines Gefangenen ging; LG Karlsruhe, Az. 15 StVK 68\/10). Da zeitgleich weitere Einschr\u00e4nkungen erfolgten, berichten bspw. Sicherungsverwahrte aus der JVA Freiburg, nun real 100 Euro im Monat weniger zur Verf\u00fcgung zu haben als noch 2009.<\/p>\n<p><em>d.) Ausblick<\/em><\/p>\n<p>\u201e<em>Arbeit im Strafvollzug, die dem Gefangenen als Pflichtarbeit zugewiesen wird, ist nur dann ein wirksames Resozialisierungsmittel, wenn die geleistete Arbeit angemessene Anerkennung findet<\/em>\u201c, so am 01.07. 1998 das Bundesverfassungsgericht. Wie die Praxis 2010 aussieht, habe ich soeben erl\u00e4utert. Nun gibt es sicher auch jene B\u00fcrger, die meinen, den Gefangenen gehe es noch viel, viel zu gut, man m\u00f6ge sie in den Steinbruch schicken, bei Wasser und Brot. Solche Menschen sind es dann, die wenn sie \u2013 durch welche Umst\u00e4nde auch immer \u2013 selbst im Gef\u00e4ngnis landen, am lautesten jammern.<br \/>\nMan k\u00f6nnte die oben skizzierten Entwicklungen freilich auch als Vorbereitung der Gefangenen auf das Leben nach der Haft begreifen. Ihnen wird schon jetzt klar gemacht, wo sie landen werden, wenn sie wieder frei kommen: in der Armut. Dort wo f\u00fcr 1 Euro\/Stunde Fronarbeit geleistet wird (1 Euro Jobs).<\/p>\n<p><em>Thomas Meyer-Falk<\/em><br \/>\n<em> c\/o JVA \u2013 Z. 3113<\/em><br \/>\n<em> Sch\u00f6nbornstr. 32<\/em><br \/>\n<em> D-76646 Bruchsal<\/em><\/p>\n<p><em><a href=\"http:\/\/freedom-for-thomas.de\/thomas\/\" target=\"_blank\">www.freedom-for-thomas.de<\/a><\/em><br \/>\n<em> <a href=\"http:\/\/www.freedomforthomas.wordpress.com\" target=\"_blank\">www.freedomforthomas.wordpress.com <\/a><\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Auch und gerade vor Gef\u00e4ngnismauern macht die Armut nicht halt. Im Folgenden soll von staatlich gef\u00f6rderter Armut die Rede sein, wenn n\u00e4mlich im Zuge von Einsparungen die Entlohnung der Gefangenenarbeit gek\u00fcrzt wird. 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