{"id":2233,"date":"2010-05-11T17:40:21","date_gmt":"2010-05-11T16:40:21","guid":{"rendered":"http:\/\/www.abc-berlin.net\/?p=2233"},"modified":"2013-01-17T00:00:50","modified_gmt":"2013-01-16T23:00:50","slug":"thomas-meyer-falk-nicht-mehr-im-knast-%e2%80%93-dennoch-unfrei","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.abc-berlin.net\/2008\/thomas-meyer-falk-nicht-mehr-im-knast-%e2%80%93-dennoch-unfrei","title":{"rendered":"Thomas Meyer-Falk: Nicht mehr im Knast \u2013 dennoch unfrei!"},"content":{"rendered":"<p><a href=\"http:\/\/www.abc-berlin.net\/wp-content\/uploads\/2009\/06\/faust-durchs-gitter.jpg\" rel=\"lightbox[2233]\"><img loading=\"lazy\" class=\"alignleft size-full wp-image-662\" title=\"faust-durchs-gitter\" alt=\"faust-durchs-gitter\" src=\"http:\/\/www.abc-berlin.net\/wp-content\/uploads\/2009\/06\/faust-durchs-gitter.jpg\" width=\"115\" height=\"120\" \/><\/a> Wer seine Freiheitsstrafe vollst\u00e4ndig verb\u00fc\u00dft hat, der ist in Deutschland ein freier Mensch. So glauben zumindest viele Menschen. In der Praxis wird das Gef\u00e4ngnis, welches durch Mauern umwehrt ist, ersetzt durch die sogenannte F\u00fchrungsaufsicht (\u00a7\u00a7 68 ff Strafgesetzbuch).<br \/>\nBesonders hart trifft es Menschen mit nicht-deutscher Staatsangeh\u00f6rigkeit, denn in diesen F\u00e4llen ist die Ausl\u00e4nderbeh\u00f6rde, bzw. das Amt f\u00fcr \u00f6ffentliche Ordnung berechtigt weitere Auflagen zu erteilen.<br \/>\nIm Folgenden berichte ich von einem konkreten Einzelfall, der aber letztlich exemplarisch ist f\u00fcr den Umgang des (deutschen) Staates mit Ex-Gefangenen.<br \/>\n<!--more--><br \/>\n<em>Zur Vorgeschichte<\/em><\/p>\n<p>Mohamed Abu D. wurde am 23.04.2002 vom Bundeskriminalamt unter dem Vorwurf verhaftet, Mitglied einer terroristischen Vereinigung zu sein und Anschl\u00e4ge in Deutschland geplant zu haben. Das Oberlandesgericht D\u00fcsseldorf verurteilte ihn am 26.10.2005 zu acht Jahren Freiheitsstrafe. Bis dahin sa\u00df er \u00fcberwiegend in strenger Isolationshaft: erst in Stuttgart-Stammheim, sp\u00e4ter in K\u00f6ln. Nur sukzessive wurden die Sicherungsma\u00dfnahmen gelockert. Weiter versch\u00e4rft wurde die Haftsituation durch den Umstand, dass sich sein Name auf einer \u201eSanktionen-Liste\u201c von UN und EU findet; jedermann der Personen, welche auf dieser Liste gef\u00fchrt werden, finanzielle (oder gleichwertige) Zuwendungen leistet, macht sich strafbar (Strafrahmen bis zu 15 Jahren). Selbst die Zusendung von Briefmarken musste erst durch Deutsche Bundesbank oder den UN-Sanktionsausschuss in den USA bewilligt werden.<br \/>\nEine vorzeitige Freilassung aus der Haft auf Bew\u00e4hrung lehnte das OLG D\u00fcsseldorf strikt ab, sodass Anfang Mai 2010 Herr Abu D. nach Vollverb\u00fc\u00dfung entlassen wurde.<\/p>\n<p><em>F\u00fchrungsaufsicht und Auflagen \u2013 Teil 1<\/em><\/p>\n<p>Am 23.04.2010 wurde Herr Abu D. von Richtern des OLG D\u00fcsseldorf (den Richtern Breidling, Bachler und Feilcke) m\u00fcndlich angeh\u00f6rt, um die Frage der F\u00fchrungsaufsicht zu er\u00f6rtern. Er wolle, so gab er an, ein \u201enormales\u201c Leben f\u00fchren und gerne in einen anderen (muslimischen) Staat \u00fcbersiedeln, jedoch habe sich bislang kein Land gefunden, welches ihn aufnehmen wolle.<br \/>\nDie JVA bescheinigte ihm, \u201ein keiner Weise negativ aufgefallen\u201c zu sein w\u00e4hrend der Haftzeit.<\/p>\n<p>Das OLG unterstellt nun in seinem acht Seiten umfassenden Beschluss vom 27.04.2010 (Az.: III-6 StS 1\/10 FA), dass die Gefahr best\u00fcnde, Herr Abu D. k\u00f6nne weiterhin \u201ef\u00fcr staatsschutzrelevante Bereiche und Personen ansprechbar\u201c sein. Dies folge aus dem Fehlen einer \u201eklaren Distanzierung von den Taten, die zu seiner Verurteilung\u201c gef\u00fchrt h\u00e4tten.<\/p>\n<p>\u00dcber eine Seite lang ist die Liste der Auflagen, die ihm das OLG im Rahmen der F\u00fchrungsaufsicht erteilt. F\u00fcr die Dauer von f\u00fcnf (!) Jahren m\u00fcsse er sich \u201eeinmal t\u00e4glich zwischen 8 Uhr und 13 Uhr\u201c bei der \u201ezust\u00e4ndigen Polizeidienststelle pers\u00f6nlich\u201c melden. Er d\u00fcrfe f\u00fcr die Dauer der F\u00fchrungsaufsicht den ihm zugewiesenen Stadtteil K\u00f6ln-Nippes ohne Erlaubnis der F\u00fchrungsaufsichtsstelle nicht verlassen; er d\u00fcrfe keinerlei \u201e\u00f6ffentliche religi\u00f6sen Aktivit\u00e4ten\u201c betreiben; er d\u00fcrfe zu bestimmten Personen keinen Kontakt aufnehmen, und weiteres mehr.<\/p>\n<p><em>Auflagen durch Amt f\u00fcr \u00f6ffentliche Ordnung \u2013 Teil 2<\/em><\/p>\n<p>Als w\u00e4re dies alles nicht genug, lie\u00df Frau Pauly vom K\u00f6lner Amt f\u00fcr \u00f6ffentliche Ordnung, Abt. Ausl\u00e4nderamt am 07.04.2010 den Anwalt von Herrn Abu D. wissen, dass sie umfangreiche Auflagen erlassen werde, da sie Herrn Abu D. f\u00fcr einen gef\u00e4hrlichen Islamisten halte.<br \/>\nWeder d\u00fcrfe er o.g. Stadtteil ohne Erlaubnis der Ausl\u00e4nderbeh\u00f6rde verlassen (was letztlich dazu f\u00fchrt, dass er sich um zwei Genehmigungen bem\u00fchen m\u00fcsste, sollte er einmal den Stadtteil verlassen wollen: F\u00fchrungsaufsichtsstelle und Ausl\u00e4nderbeh\u00f6rde), noch d\u00fcrfe er \u00f6ffentliche Fernsprecher (Telefonzellen) aller Art nutzen. Noch d\u00fcrfe er e-mail versenden\/ empfangen oder \u00fcberhaupt das Internet nutzen.<br \/>\nBesitz oder Nutzung von Mobiltelefonen wird ihm verboten; lediglich ein Handy d\u00fcrfe er ben\u00fctzen, aber nur dann, wenn er zuvor \u201eTelefon-, Karten- und Ger\u00e4tenummer\u201c bei Frau Pauly angegeben habe.<\/p>\n<p>Er m\u00fcsse zwingend in einem bestimmten Geb\u00e4ude, einem Hotel mit dem sch\u00f6nen Namen \u201eStadt Viersen\u201c, Wohnsitz nehmen und sei verpflichtet dort auch \u201eausnahmslos zu \u00fcbernachten\u201c. Den Stadtteil, in welchem das Hotel liegt, darf er \u2013 wie oben erw\u00e4hnt \u2013 nicht verlassen; zur Orientierung legte Frau Pauly \u201eals Anlage (einen) Ortsplan\u201c bei, der den k\u00fcnftigen Bewegungsradius verdeutlicht. Eines gewissen Zynismus entbehrt es freilich nicht, dass besagte \u201eAnlage\u201c die fett gedruckte \u00dcberschrift \u201eSehenswertes im Stadtbezirk Nippes\u201c tr\u00e4gt.<\/p>\n<p>Von ihm gehe eine \u201eschwerwiegende Gefahr f\u00fcr die \u00f6ffentliche Sicherheit und Ordnung aus\u201c, deshalb d\u00fcrfe sie \u2013 Frau Pauly \u2013 ihm hiermit auch verbieten die Abu-Bakr-Moschee und die At-Tauhid Moschee zu besuchen.<\/p>\n<p><em>Zusammenfassung und Ausblick<\/em><\/p>\n<p>Da nur ca. 30% der Inhaftierten vor Vollverb\u00fc\u00dfung aus der Haft entlassen werden, stellt sich f\u00fcr tausende (Ex-)Gefangene das Problem, auch nach der Haftverb\u00fc\u00dfung staatlicher \u00dcberwachung und Repression ausgesetzt zu sein; zumal Verst\u00f6\u00dfe gegen Auflagen der F\u00fchrungsaufsicht mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren (\u00a7 145a StGB) geahndet werden k\u00f6nnen.<br \/>\nSicherlich mag es eine Entlastung sein, nun nicht mehr im Gef\u00e4ngnis zu sitzen, den t\u00e4glichen kleineren und gr\u00f6\u00dferen Dem\u00fctigungen in massiver Form ausgesetzt zu sein; aber letztlich wechselte Herr Abu D. von einem Gef\u00e4ngnis in ein etwas gr\u00f6\u00dferes.<br \/>\nWas es mit Menschen macht, die einem derart rigiden Korsett an Auflagen ausgesetzt werden, mag sich jeder selbst ausmalen.<\/p>\n<p><em>Thomas Meyer-Falk<\/em><br \/>\n<em> c\/o JVA \u2013 Z. 3113<\/em><br \/>\n<em> Sch\u00f6nbornstr. 32<\/em><br \/>\n<em> D-76646 Bruchsal<\/em><\/p>\n<p><em><a href=\"http:\/\/www.freedom-for-thomas.de\" target=\"blank\">www.freedom-for-thomas.de<\/a><\/em><br \/>\n<em> <a href=\"http:\/\/www.freedomforthomas.wordpress.com\" target=\"blank\">www.freedomforthomas.wordpress.com <\/a><\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wer seine Freiheitsstrafe vollst\u00e4ndig verb\u00fc\u00dft hat, der ist in Deutschland ein freier Mensch. 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