{"id":2548,"date":"2010-09-29T11:26:12","date_gmt":"2010-09-29T10:26:12","guid":{"rendered":"http:\/\/www.abc-berlin.net\/?p=2548"},"modified":"2014-12-26T23:01:03","modified_gmt":"2014-12-26T22:01:03","slug":"thomas-meyer-falk-raus-aus-dem-knast%e2%80%93endlich-frei-was-nun","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.abc-berlin.net\/2008\/thomas-meyer-falk-raus-aus-dem-knast%e2%80%93endlich-frei-was-nun","title":{"rendered":"Thomas Meyer-Falk: Raus aus dem Knast \u2013 endlich frei, was nun?"},"content":{"rendered":"<p><a href=\"http:\/\/www.abc-berlin.net\/wp-content\/uploads\/2009\/06\/faust-durchs-gitter.jpg\" rel=\"lightbox[2548]\"><img loading=\"lazy\" src=\"http:\/\/www.abc-berlin.net\/wp-content\/uploads\/2009\/06\/faust-durchs-gitter.jpg\" alt=\"faust-durchs-gitter\" title=\"faust-durchs-gitter\" width=\"115\" height=\"120\" class=\"alignleft size-full wp-image-662\" \/><\/a>Wer meint, Gefangene w\u00fcrden in Deutschland gut auf ihre Freilassung vorbereitet, liegt nicht ganz daneben, jedoch ist eine ad\u00e4quate Heranf\u00fchrung an das Leben in Freiheit keineswegs die Regel, wie ich anhand folgender beiden Beispiele exemplarisch darlegen m\u00f6chte.<\/p>\n<p><strong>Freilassung aus der Sicherungsverwahrung<\/strong><\/p>\n<p>Nennen wir ihn der Anonymit\u00e4t halber Sebastian M\u00fcller; verurteilt am 06. M\u00e4rz 1985 wegen Vergewaltigung in zwei F\u00e4llen und versuchter Vergewaltigung in einem weiteren Fall. F\u00fcnf Jahre Freiheitsstrafe und Sicherungsverwahrung, so lautet das Urteil.<br \/>\n<!--more--><br \/>\nIm Juni 1989 war die Freiheitsstrafe verb\u00fc\u00dft und M\u00fcller kam in die Sicherungsverwahrung. Nach der von Nationalsozialisten 1933 eingef\u00fchrten Ma\u00dfregel der SV, soll eine Person, von der die Begehung weiterer Straftaten droht, \u201eunsch\u00e4dlich\u201c gemacht werden, durch Verwahrung in einem Gef\u00e4ngnis. Durfte zum Urteilszeitpunkt 1989 die Verwahrung maximal 10 Jahre dauern, \u00e4nderte der Gesetzgeber 1998 diese Regelung und machte aus der befristeten Verwahrung eine lebensl\u00e4nglich vollstreckbare.<\/p>\n<p>Dies beanstandete 2009 der Menschenrechtsgerichtshof in Strasbourg, wo auch Sebastian M\u00fcller seit mehreren Jahren eine Klage anh\u00e4ngig hat, denn er wurde 1999, nach Verb\u00fc\u00dfung von 10 Jahren der Sicherungsverwahrung nicht entlassen.<\/p>\n<p>Erst am 10.09.2010 entschied das OLG Karlsruhe (Az.: 2 Ws 290\/10), er m\u00fcsse sofort entlassen werden, denn die Streichung der Befristung der Unterbringung in der SV f\u00fcr F\u00e4lle wie ihn, die vor der Reform von 1998 verurteilt wurden, sei hier unbeachtlich. Folglich bestehe ein Vollstreckungshindernis, eine weitere Verwahrung sei unrechtm\u00e4\u00dfig.<\/p>\n<p>Da diese Entscheidung absehbar war, erhielt er wenige Wochen vor der am 10.09.2010 erfolgten Freilassung einige wenige bewachte Ausf\u00fchrungen. Ansonsten erfolgte keinerlei Vorbereitung auf die Freiheit. Seit \u00fcber 26 Jahren ununterbrochen in Haft, fand sich Sebastian pl\u00f6tzlich in einem Obdachlosenasyl wieder.<\/p>\n<p>Seitens des Landgerichts Freiburg wurde ihm im Rahmen der sogenannten \u201eF\u00fchrungsaufsicht\u201c untersagt, Messer mit einer \u201eKlingenl\u00e4nge \u00fcber 5 cm\u201c, Gasdruckwaffen, Schlagst\u00f6cke zu besitzen. Mit einer Frau d\u00fcrfe er auch nicht alleine in einem Auto sein. W\u00f6chentlich 2-mal m\u00fcsse er sich bei der Polizei melden, die Stadt verlassen d\u00fcrfe er nicht ohne Erlaubnis der F\u00fchrungsaufsichtsstelle.<\/p>\n<p>Wie er berichtet, wird er zur Zeit von der Polizei rund-um-die-Uhr observiert, jeweils von einem Team von f\u00fcnf Beamtinnen und Beamten. Die Badische Zeitung schrieb am 15. September 2010, dass nach Aussage des Polizeichefs die \u201epsychische Belastung f\u00fcr die eingesetzten Beamten (&#8230;) hoch\u201c sei und man sie deswegen alle sechs Wochen austauschen werde.<br \/>\n\u00dcber die Belastung f\u00fcr M\u00fcller wurde nichts geschrieben.<\/p>\n<p>Am Anfang nahm er die \u00dcberwachung pragmatisch: \u201eGut ist, dass ich meine Begleiter alles fragen kann. Am Freitag war auch eine junge Polizistin dabei, die mich in Haushaltsdingen beraten hatte\u201c.<\/p>\n<p>Man kann das Galgenhumor nennen, oder auch als Folge der Hospitalisierung nach fast drei\u00dfig Jahren Freiheitsentzug ansehen. Ohne menschlichen Anschluss, geraten die als Bewacher eingesetzten Polizisten zu den einzigen Ansprechpartnern.<br \/>\nMittlerweile reagiert er, nun mit einigen Tagen Abstand zur erfolgten Entlassung und des Abflauens der ersten Euphorie, angesichts der Dauer\u00fcberwachung auch mit depressiver Verstimmung, da ihm durch die permanente Begleitung von Polizisten jegliche M\u00f6glichkeit genommen wird, Menschen kennen zu lernen. Man k\u00f6nnte mit guten Argumenten diese Polizeipr\u00e4senz als das Kainsmal des 21. Jahrhunderts bezeichnen, oder als moderne Variante des Brandmals ansehen, mit welchem im Mittelalter Vogelfreie und Ausgesto\u00dfene gezeichnet wurden.<\/p>\n<p>Momentan macht er sich mit der f\u00fcr ihn neuen Technologie des Mobiltelefons vertraut, freut sich daran, einmal Pommes essen gehen zu k\u00f6nnen. Wenn es gut l\u00e4uft, wird der Europ\u00e4ische Gerichtshof f\u00fcr Menschenrechte auch in seinem Fall eine Verurteilung der Bundesrepublik aussprechen, so dass ihm f\u00fcr fast 12 Jahre unrechtm\u00e4\u00dfiger Freiheitsentziehung eine Entsch\u00e4digung zugesprochen werden wird, die den Start in das Leben in Freiheit erleichtern kann.<br \/>\nIn einem Vergleichsfall wurde die BRD verurteilt, an den Betroffenen 50.000 Euro zu zahlen.<\/p>\n<p><strong>Freilassung aus der Strafhaft<\/strong><\/p>\n<p>Im Mai 2010 wurde Mohamed Abu Dhess nach acht Jahren Freiheitsentzug ohne jede Vorbereitung auf das Leben in Freiheit in K\u00f6ln auf die Stra\u00dfe gesetzt. Verurteilt wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung sa\u00df er zudem viele Jahre in strenger Isolierhaft.<\/p>\n<p>So wenig man ihn auf die Freiheit vorbereitet hatte, um so bem\u00fchter war und ist man, ihm das Leben nun zu erschweren. So darf er weder den Stadtteil K\u00f6ln-Nippes ohne Erlaubnis des Ordnungsamtes und der F\u00fchrungsaufsichtsstelle (also zweier Beh\u00f6rden!) verlassen, noch eine Telefonzelle benutzen, oder im Internet surfen. Nur ein Handy wurde ihm zugestanden, kaufen kann er sich jedoch keines, da er auf der UN und der EU-Terrorlisten-Liste aufgef\u00fchrt ist. Er erh\u00e4lt von der Stadt nur Warengutscheine; wie er schreibt, f\u00fchle er sich wie ein \u201ePenner\u201c behandelt.<\/p>\n<p>Sein <a href=\"http:\/\/www.becker-dieckmann-rechtsanwaelte.de\" target=\"blank\">Rechtsanwalt<\/a> klagt mittlerweile f\u00fcr ihn vor dem Verwaltungsgericht gegen die vielf\u00e4ltigen Schikanen.<br \/>\nSo kann er in dem ihm zugewiesenen \u201eHotelzimmer\u201c weder Lebensmittel frisch halten, noch k\u00fchlen. Auch gibt es in dem Zimmer keine Kochgelegenheit. Zum Zeitpunkt der Klageeinreichung war Hochsommer und in dem Zimmer herrschten Temperaturen von 35-40 Grad Celsius. Gegen\u00fcber dem Verwaltungsgericht f\u00fchrte sein Anwalt aus, dass sich der Kl\u00e4ger in der JVA menschenw\u00fcrdiger behandelt gef\u00fchlt habe, als nun nach der Freilassung.<\/p>\n<p>Zur Zeit lebt er menschlich fast v\u00f6llig isoliert; so er doch einmal Besuch erh\u00e4lt, kam es vor, dass bei Stichproben durch die Polizei sich der Besucher ausweisen musste (und damit in einer Kontaktdatei von Polizei und Verfassungsschutz gelandet sein d\u00fcrfte).<\/p>\n<p>Eine Dame aus Weinheim, die ihn gelegentlich anruft, um ihm auf diesem Wege moralischen Beistand zu leisten, hat es mitunter schwer, zu ihm vorzudringen, da sich eine Mitarbeiterin des Hotels weigert, Herrn Abu Dhess ans Telefon zu holen.<br \/>\nAlles in allem eine desolate Situation.<\/p>\n<p><strong>Wirklich nur Einzelf\u00e4lle?<\/strong><\/p>\n<p>Vielleicht mag es sich nach Ansicht mancher Leserin, manches Lesers um (zumal spektakul\u00e4re) Einzelf\u00e4lle handeln. Hier hilft ein Blick in eine von der Justiz h\u00f6chstselbst ver\u00f6ffentlichten Statistik. So gab die Landesregierung von Niedersachsen auf Anfrage der GR\u00dcNEN zu, dass alleine in Niedersachsen im Jahre 2009 zwar 4605 Inhaftierte entlassen wurden, jedoch nur 1740 von ihnen innerhalb der letzten drei Monate vor ihrer Entlassung Lockerungen (wie Ausgang, Hafturlaub) zur Vorbereitung auf das Leben in Freiheit gew\u00e4hrt bekommen hatten (vgl. Landtagsdrucksache 16\/2755, Seite 75;  <a href=\"http:\/\/www.landtag-niedersachsen.de\" target=\"blank\">www.landtag-niedersachsen.de<\/a>).<br \/>\n\u00dcber 60 % der Entlassenen erhielten folglich keine Vollzugslockerungen.<\/p>\n<p>Eine Gesellschaft, die ihre Mitglieder erst aus ihrer Mitte ausschlie\u00dft, um sie in einem Gef\u00e4ngnis \u00fcber Jahre und Jahrzehnte wegzuschlie\u00dfen, hat auch die Pflicht, f\u00fcr eine Reintegration dieser Menschen zu sorgen. Die aktuellen Versuche von Massenmedien, Politikern und aufgestachelten Nachbarn (in deren N\u00e4he manche Ex-Verwahrte Unterkunft fanden) die Probleme zu l\u00f6sen, durch die Forderung, alle Betroffenen weiterhin, m\u00f6glichst lebenslang wegzuschlie\u00dfen, helfen unter Umst\u00e4nden, von ganz anderen und viel problematischeren Themenfeldern (z.B. Angst vor Arbeitsplatzverlust) abzulenken, werden aber letztlich weder den Haftentlassenen gerecht, noch sind sie Ausdruck f\u00fcr so etwas wie Menschlichkeit! <\/p>\n<p>Thomas Meyer-Falk<br \/>\nc\/o JVA \u2013 Z. 3113<br \/>\nSch\u00f6nbornstr. 32<br \/>\nD-76646 Bruchsal<\/p>\n<p><a href=\"http:\/\/www.freedom-for-thomas.de\" target=\"blank\">www.freedom-for-thomas.de<\/a><br \/>\n<a href=\"http:\/\/www.freedomforthomas.wordpress.com\" target=\"blank\">www.freedomforthomas.wordpress.com <\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wer meint, Gefangene w\u00fcrden in Deutschland gut auf ihre Freilassung vorbereitet, liegt nicht ganz daneben, jedoch ist eine ad\u00e4quate Heranf\u00fchrung an das Leben in Freiheit keineswegs die Regel, wie ich anhand folgender beiden Beispiele exemplarisch darlegen m\u00f6chte. 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