{"id":3188,"date":"2011-01-17T19:57:31","date_gmt":"2011-01-17T18:57:31","guid":{"rendered":"http:\/\/www.abc-berlin.net\/?p=3188"},"modified":"2014-12-26T22:59:53","modified_gmt":"2014-12-26T21:59:53","slug":"thomas-meyer-falk-immer-noch-sicherungsverwahrung-und-kein-ende","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.abc-berlin.net\/2008\/thomas-meyer-falk-immer-noch-sicherungsverwahrung-und-kein-ende","title":{"rendered":"Thomas Meyer-Falk: Immer noch Sicherungsverwahrung \u2013 und kein Ende"},"content":{"rendered":"<p><a href=\"http:\/\/www.abc-berlin.net\/wp-content\/uploads\/2009\/06\/faust-durchs-gitter.jpg\" rel=\"lightbox[3188]\"><img loading=\"lazy\" class=\"alignleft size-full wp-image-662\" title=\"faust-durchs-gitter\" src=\"http:\/\/www.abc-berlin.net\/wp-content\/uploads\/2009\/06\/faust-durchs-gitter.jpg\" alt=\"faust-durchs-gitter\" width=\"115\" height=\"120\" \/><\/a>Am 13.01.2011 hatte der Europ\u00e4ische Gerichtshof f\u00fcr Menschenrechte  (EGMR) erneut Gelegenheit, sich zur deutschen Regelung der  Sicherungsverwahrung zu \u00e4u\u00dfern. In den vier zur Entscheidung stehenden  F\u00e4llen verurteilte der EGMR jeweils die Bundesrepublik Deutschland, da  diese die Menschenrechte der Verwahrten verletzt habe.<br \/>\nIch m\u00f6chte (in  gebotener K\u00fcrze) die Regelungen darstellen, die der EGMR beanstandete (a.), auf die Entscheidungsgr\u00fcnde des EGMR eingehen (b.) und mit einer  eigenen Bewertung bzw. einem Ausblick schlie\u00dfen (c.).<\/p>\n<p><em>a.) Sicherungsverwahrung<\/em><\/p>\n<p>Im  Jahre 1933 f\u00fchrten die Nationalsozialisten (freilich nach Vorarbeiten, die in der Weimarer Zeit liefen, auch unter Beteiligung der  Sozialdemokraten) die Ma\u00dfregel der Sicherungsverwahrung (SV) ein. Damit sollte erm\u00f6glicht werden, Menschen auch nach Verb\u00fc\u00dfung ihrer Haftstrafe  im Gef\u00e4ngnis zu behalten, so sie denn (angeblich) \u201egef\u00e4hrlich\u201c seien f\u00fcr die Gesellschaft.<br \/>\n<!--more--><br \/>\nBis zum Jahre 1998 durfte die erstmalige  Unterbringung in der SV maximal 10 Jahre dauern. Die CDU\/FDP-Koalition beschloss im Fr\u00fchjahr 1998, dass diese 10-Jahresgrenze ersatzlos entfallen soll, soweit f\u00fcr potentielle Opfer schwere k\u00f6rperliche oder  seelische Sch\u00e4den drohen. Jedoch entfiel diese Obergrenze nicht nur f\u00fcr k\u00fcnftige F\u00e4lle\/T\u00e4ter, sondern auch r\u00fcckwirkend f\u00fcr alle schon  Verurteilten.<\/p>\n<p>Des Weiteren wurde im Jahr 2004 die sogenannte  nachtr\u00e4gliche SV eingef\u00fchrt; d.h. noch bis zum Ende der Haftzeit durfte,  so die sonstigen Voraussetzungen vorlagen, nachtr\u00e4glich im Rahmen einer  \u00f6ffentlichen Hauptverhandlung die Sicherungsverwahrung angeordnet  werden.<\/p>\n<p><em>b.) Entscheidungen des EGMR<\/em><\/p>\n<p>Schon im  Dezember 2009 urteilte der EGMR, dass die r\u00fcckwirkende Verl\u00e4ngerung der  SV von 10 Jahren auf quasi-Lebenslang mit der Menschenrechtskonvention  unvereinbar sei (vgl.  <a href=\"http:\/\/www.abc-berlin.net\/thomas-meyer-falk-urteil-zur-sicherungsverwahrung\" target=\"_blank\">auch meine Besprechung<\/a>).<\/p>\n<p>Diese  seit Mai 2010 rechtskr\u00e4ftige Entscheidung bekr\u00e4ftigte nun am 13.01.2011  der EGMR in vier weiteren Urteilen und verurteilte die BRD wegen  Versto\u00dfes gegen das Menschenrecht auf Freiheit und wegen Verletzung des  Artikel 7 EMRK (Europ\u00e4ische Menschenrechtskonvention), welcher die r\u00fcckwirkende Verl\u00e4ngerung von Strafen verbietet.<\/p>\n<p>Hatte noch 2004  das Bundesverfassungsgericht feinsinnig argumentiert, die SV stelle  keine Strafe dar, schlie\u00dflich wirke sie nicht repressiv, sondern habe  rein vorbeugenden Charakter, beurteilte der EGMR die SV angesichts der  realen Vollzugsbedingungen als Strafe im Sinne der Konvention.<\/p>\n<p>Erneut  hob der EGMR hervor, dass die materiellen Haftbedingungen in der  bundesdeutschen SV-Wirklichkeit von Hoffnungs- und Perspektivlosigkeit  gepr\u00e4gt seien, die Betroffenen in der Tat blo\u00df \u201everwahrt\u201c w\u00fcrden und  sich die Situation letztlich kaum von der in Strafhaft unterscheide.<\/p>\n<p>Dem  gem\u00e4\u00df muss die BRD den vier Kl\u00e4gern auch eine Geldentsch\u00e4digung in  f\u00fcnfstelliger H\u00f6he zahlen (je nach Fall zwischen 25.000 Euro und 70.000  Euro).<\/p>\n<p>Die Urteile k\u00f6nnen \u00fcber die Homepage des EGMR abgerufen werden:<br \/>\n<a title=\"http:\/\/www.echr.coe.int\/echr\/Homepage_EN\" href=\"http:\/\/www.echr.coe.int\/echr\/Homepage_EN\" target=\"_blank\">www.echr.coe.int\/echr\/Homepage_EN<\/a><br \/>\n<a title=\"http:\/\/www.echr.coe.int\/ECHR\/EN\/Header\/Case-Law\/Decisions+and+judgments\/HUDOC+database\/\" href=\"http:\/\/www.echr.coe.int\/ECHR\/EN\/Header\/Case-Law\/Decisions+and+judgments\/HUDOC+database\/\" target=\"_blank\">www.echr.coe.int\/echr\/en\/header\/case-law\/hudoc\/hudoc+database\/<\/a><\/p>\n<p><em>c.) Bewertung und Ausblick<\/em><\/p>\n<p>Erneut  mussten Verwahrte erst den viele Jahre dauernden Weg nach Strasbourg  gehen, bevor sie mit ihren begr\u00fcndeten R\u00fcgen Geh\u00f6r fanden. Es mutet  bedenklich an, mit welchem Nachdruck die Bundesregierung und mit ihr das  Gros der PolitikerInnen eine Regelung aus der Zeit des 3. Reichs  verteidigt.<\/p>\n<p>EGMR, Anti-Folterkomitee des Europarats, ja sogar die  UNO haben die Haftbedingungen in der Sicherungsverwahrung als absolut  desolat bezeichnet. Auch Vollzugsbedienstete r\u00e4umen ein, dass es keine  speziellen Behandlungsangebote f\u00fcr Sicherungsverwahrte gebe. So sind die  JVA-Sozialarbeiter Gorzel und Lefering (beide: JVA Freiburg) zwar  Vollzeit in der Anstalt t\u00e4tig, d\u00fcrfen aber jeweils nur 25% ihrer Zeit  f\u00fcr die knapp 60 Verwahrten aufwenden (\u201eWegschlie\u00dfen \u2013 und zwar f\u00fcr  immer?\u201c in Forum Strafvollzug 2010, S. 136 ff).<\/p>\n<p>Es kann jedoch  nicht darum gehen, speziell f\u00fcr die Verwahrten einen \u201eRundweg zum  Spazierengehen, Sitzecken, ein Grillplatz, ein Biotop mit Teich,  eventuell mit Schildkr\u00f6ten und Goldfischen\u201c, so ein Gutachten des  Kriminologischen Dienstes des bayerischen Strafvollzugs (zitiert nach:  S\u00fcddeutsche Zeitung vom 06.12.2010, \u201eGoldfische f\u00fcr Gewaltt\u00e4ter\u201c)  anzulegen, sondern die Forderung lautet: \u201eFreilassung!\u201c.<\/p>\n<p>Ja! Es  sind mitunter schreckliche Taten, die die Verwahrten begangen haben.  Absto\u00dfend und abscheulich. Aber zum einen sind diese nicht in der  Mehrheit, so sitzen n\u00e4mlich auch Diebe, Heiratsschwindler, Einbrecher,  Betr\u00fcger in Sicherungsverwahrung. Und zum anderen haben sie in aller  Regel einen Jahrzehnte dauernden Freiheitsentzug hinter sich und sind in  der Regel vollkommen ungef\u00e4hrlich. Kaum ein renommierter forensischer  Psychiater, der nicht einr\u00e4umt, dass die Gef\u00e4hrlichkeit der  Sicherungsverwahrten vollkommen \u00fcbersch\u00e4tzt werde.<\/p>\n<p>Wir leben  heute in einer Zeit realer Sicherheit, aber gef\u00fchlter Unsicherheit. Kaum  einer wei\u00df oder nimmt zur Kenntnis, dass in Deutschland beispielsweise  noch 1993 mehr als doppelt soviele T\u00f6tungsdelikte begangen wurden wie  heute. Das hei\u00dft in bald zwanzig Jahren ging die Zahl dieser Taten um  mehr als die H\u00e4lfte zur\u00fcck!<\/p>\n<p>Angesichts des  Kampagnenjournalismus von BILD, SPIEGEL, FOCUS und anderer Medien muss  man freilich bef\u00fcrchten, dass Deutschlands PolitikerInnen (zumal in  einem Superwahljahr wie 2011) alles tun werden, um die EGMR-Urteile  auszuhebeln.<\/p>\n<p>Hierbei k\u00f6nnten sie auch Unterst\u00fctzung von Seiten  des Bundesverfassungsgerichts erfahren. Dieses verhandelt am 08.02.2011  seinerseits \u00fcber mehrere Verfassungsbeschwerden von Betroffenen (vgl. <a title=\"http:\/\/www.bundesverfassungsgericht.de\/pressemitteilungen\/bvg10-117.html\" href=\"http:\/\/www.bundesverfassungsgericht.de\/pressemitteilungen\/bvg10-117.html\" target=\"_blank\">www.bundesverfassungsgericht.de\/pressemitteilungen\/bvg10-117.html<\/a>),  die sich gegen die Fortdauer ihrer Verwahrung wehren und auf die  Strasbourger Entscheidung von Dezember 2009 berufen. Als n\u00e4mlich 2004  \u00fcber L\u00e4ndergesetze (u.a. aus Bayern) zur nachtr\u00e4glichen  Sicherungsverwahrung zu entscheiden war, wurden zwar die entsprechenden  L\u00e4ndergesetze als verfassungswidrig beurteilt, jedoch weigerte sich die  Senatsmehrheit, die auf Grund der verfassungswidrigen Gesetze  untergebrachten Gefangenen freizulassen. Vielmehr wurde dem Bundestag  eine Frist von 6 Monaten gesetzt, innerhalb derer ein  verfassungskonformes Gesetz erlassen werden k\u00f6nnte.<\/p>\n<p>Dies weist  darauf hin, dass das Bundesverfassungsgericht bereit ist seinerseits die  Verfassung zu brechen (dies wurde auch der Senatsmehrheit von anderen  Mitgliedern des Senats, die f\u00fcr eine sofortige Freilassung der Kl\u00e4ger  pl\u00e4dierten, vorgeworfen), wenn es politisch opportun ist. Die Scheu vor  BILD-Schlagzeilen im Stile von \u201eIrrsinn Justiz! 5 Polizisten bewachen  einen freigelassenen Vergewaltiger\u201c (BILD vom 11.08.2010) scheint gro\u00df  zu sein.<\/p>\n<p>Wer sich vor Augen f\u00fchrt, dass jede der Taten, die  Menschen in die Sicherungsverwahrung f\u00fchrt, auf allen Seiten Opfer  hinterl\u00e4sst: die konkret gesch\u00e4digten Opfer, deren Familien, aber ebenso  die Familien der T\u00e4ter und schlussendlich auch die gebrochenen  Biografien der T\u00e4ter selbst, kann erkennen, dass irgendwann Schluss sein  muss mit Bestrafung. Die Gef\u00e4ngnisse zerst\u00f6ren erst die Gefangenen,  dann deren Familien und Freunde bzw. die Beziehungen zu und mit ihnen.  Sie zerst\u00f6ren auch seelisch die in den Anstalten Besch\u00e4ftigten und am  Ende die Gesellschaft.<\/p>\n<p>Die Verantwortlichkeit der  Sicherungsverwahrten (es sind in fast 99% der F\u00e4lle M\u00e4nner, auch wenn  die Justiz in den letzten Jahren dazu \u00fcbergeht, auch Frauen in die  Sicherungsverwahrung zu stecken) soll nicht in Abrede gestellt werden,  aber \u201eKriminalit\u00e4t\u201c hat stets mehrere Ursachen und alles auf \u201eden\u201c T\u00e4ter  zu konzentrieren bedeutet die Augen vor der Wirklichkeit zu  verschlie\u00dfen.<\/p>\n<p>Absolute Sicherheit kann und wird es niemals geben.<\/p>\n<p><em>Thomas Meyer-Falk<br \/>\nc\/o JVA \u2013 Z. 3113<br \/>\nSch\u00f6nbornstr. 32<br \/>\nD-76646 Bruchsal<\/em><\/p>\n<p><em><a href=\"http:\/\/www.freedom-for-thomas.de\" target=\"blank\">www.freedom-for-thomas.de<\/a><br \/>\n<a href=\"http:\/\/www.freedomforthomas.wordpress.com\" target=\"blank\">www.freedomforthomas.wordpress.com <\/a><\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Am 13.01.2011 hatte der Europ\u00e4ische Gerichtshof f\u00fcr Menschenrechte (EGMR) erneut Gelegenheit, sich zur deutschen Regelung der Sicherungsverwahrung zu \u00e4u\u00dfern. 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