{"id":3309,"date":"2010-11-11T16:42:17","date_gmt":"2010-11-11T15:42:17","guid":{"rendered":"http:\/\/www.abc-berlin.net\/?p=3309"},"modified":"2014-12-26T23:00:17","modified_gmt":"2014-12-26T22:00:17","slug":"thomas-meyer-falk-reform-der-sicherungsverwahrung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.abc-berlin.net\/2008\/thomas-meyer-falk-reform-der-sicherungsverwahrung","title":{"rendered":"Thomas Meyer-Falk: Reform der Sicherungsverwahrung?"},"content":{"rendered":"<p><a href=\"http:\/\/www.abc-berlin.net\/wp-content\/uploads\/2009\/06\/faust-durchs-gitter.jpg\" rel=\"lightbox[3309]\"><img loading=\"lazy\" class=\"alignleft size-full wp-image-662\" title=\"faust-durchs-gitter\" src=\"http:\/\/www.abc-berlin.net\/wp-content\/uploads\/2009\/06\/faust-durchs-gitter.jpg\" alt=\"faust-durchs-gitter\" width=\"115\" height=\"120\" \/><\/a>Nachdem im Dezember 2009 der EGMR (Europ\u00e4ische Gerichtshof f\u00fcr Menschenrechte) ein Urteil gegen Deutschland im Zusammenhang mit der SV (Sicherungsverwahrung) f\u00e4llte, ist diese in den letzten Monaten verst\u00e4rkt in der \u00f6ffentlichen Diskussion.<br \/>\nNunmehr legte die Koalition von CDU\/FDP auf Bundesebene ein Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Sicherungsverwahrung vor (vom 26.10.2010, Drucksache 17\/3403).<\/p>\n<p>Diesen Entwurf, wie auch die mediale Berichterstattung m\u00f6chte ich im folgenden darstellen. Als erstes gehe ich auf geplante \u00c4nderungen im Bereich der SV ein (1.), danach werde ich auf die F\u00fchrungsaufsicht eingehen (2.). Hieran anschlie\u00dfend die Berichterstattung (3.) behandeln, um mit einem Ausblick (4.) zu schlie\u00dfen.<br \/>\n<!--more--><\/p>\n<p><em>1.) \u00c4nderungen bei der Sicherungsverwahrung<\/em><\/p>\n<p>aa.) gegenw\u00e4rtige Situation<\/p>\n<p>Aktuell befinden sich knapp 500 Menschen in der SV. Die Nationalsozialisten hatten 1933 die sogenannten \u201eMa\u00dfregeln der Sicherung und Besserung\u201c in das Strafgesetzbuch eingef\u00fchrt, u.a. die SV. Danach sollten \u201eGemeingef\u00e4hrliche\u201c durch Verwahrung im Anschluss an die Strafhaft \u201eunsch\u00e4dlich\u201c gemacht werden.<br \/>\nHeute gibt es drei verschiedene Arten von SV: Jene, die schon im Strafurteil angeordnet wird, jene, die mit dem Urteil \u201evorbehalten\u201c wird (\u00fcber die definitive Anordnung entscheidet dann das Gericht in einer neuen Verhandlung erst vor Ende der Freiheitsstrafe), sowie die nachtr\u00e4gliche SV. Dort kamen Anstalt und andere erst w\u00e4hrend des Strafvollzugs auf die Idee, der\/die Gefangene k\u00f6nne gef\u00e4hrlich sein und m\u00fcsse deshalb nach der Strafhaft weiter verwahrt werden.<\/p>\n<p>Die gesetzlichen Regelungen finden sich in \u00a7\u00a7 66, 66a, 66b Strafgesetzbuch. Verk\u00fcrzt gesagt, muss man einen \u201eHang zu erheblichen Straftaten\u201c haben, durch welche Opfer seelisch oder k\u00f6rperlich schwer gesch\u00e4digt werden, oder aber schwerer wirtschaftlicher Schaden angerichtet wird (f\u00fcr die nachtr\u00e4gliche SV gilt letzteres nicht), um in der SV zu landen.<br \/>\nEs gibt noch einige formelle Voraussetzungen, wie etwa vorhergehende Verurteilungen (f\u00fcr die regul\u00e4re SV w\u00e4ren dies zwei Vorstrafen von mindestens jeweils einem Jahr, sowie mindestens ein Mal f\u00fcr zwei Jahre in Haft befindlich gewesen), welche hier nicht weiter interessieren sollen.<\/p>\n<p>Jedenfalls kann nach einem R\u00fcckgang der Verwahrtenzahlen Anfang der 90-er Jahre auf unter 200, seitdem ein unaufh\u00f6rliches Steigen der Sicherungsverwahrtenzahlen beobachtet werden; dies bei zeitgleichem R\u00fcckgang der Kriminalit\u00e4t. D.h., obwohl die Zahl der Straftaten sinkt, steigt die Zahl der Verwahrten.<\/p>\n<p>F\u00fcr die Inhaftierten bedeutet das Stigma SV eine enorme psychische Belastung und beeintr\u00e4chtigt auch den Haftalltag, da dieser Personenkreis gem\u00e4\u00df Verwaltungsvorschrift erstmal von jeglichen Vollzugslockerungen ausgeschlossen ist.<br \/>\nDemgem\u00e4\u00df treten auch \u00fcber 95 % der zu SV verurteilten Gefangenen die SV an, werden also nicht vorher entlassen.<br \/>\nUnd jene, \u00fcber denen das Damoklesschwert der nachtr\u00e4glichen SV schwebt (aktuell circa 7.000 \u2013 10.000 Gefangene), sind auch nicht besser dran.<\/p>\n<p>bb.) geplante \u00c4nderungen<\/p>\n<p>Im Bereich der Anordnung der SV soll k\u00fcnftig zwar die \u201enachtr\u00e4gliche\u201c Sicherungsverwahrung wegfallen, jedoch ausschlie\u00dflich f\u00fcr Taten, welche nach dem In-Kraft-Treten der Reform begangen werden. F\u00fcr Taten, die zuvor begangen wurden, wie bei den erw\u00e4hnten 7.000 \u2013 10.000 Gefangenen, \u00e4ndert sich nichts, f\u00fcr diese soll weiterhin eine nachtr\u00e4gliche SV m\u00f6glich sein.<\/p>\n<p>Wegfallen soll die M\u00f6glichkeit, auch einfache Diebe und Betr\u00fcger (zum Stichtag 31.03.2009 sa\u00dfen laut Statistischem Bundesamt 36 Personen wegen Diebstahls, Betrugs und Urkundenf\u00e4lschung in SV) mit der SV zu belegen.<\/p>\n<p>Nichts \u00e4ndert sich jedoch f\u00fcr Einbrecher, f\u00fcr F\u00e4lle des Diebstahls, bei welchem jemand z.b. ein Messer dabei hat oder gewerbs- und bandenm\u00e4\u00dfigem Betrugs. All diese Personen k\u00f6nnen weiterhin zur Sicherungsverwahrung verurteilt werden.<\/p>\n<p>Auch wenn es schon nach jetziger Gesetzeslage m\u00f6glich war, wegen Versto\u00dfes gegen die Auflagen im Rahmen der F\u00fchrungsaufsicht bestraft und in SV untergebracht zu werden, so wird dies nun ausdr\u00fccklich in \u00a7 66 Abs. 1 StGB erw\u00e4hnt werden. Worum geht es? Wer heute seine Haftstrafe voll verb\u00fc\u00dft, bei dem tritt F\u00fchrungsaufsicht ein (sofern es um einen Freiheitsentzug von mindestens zwei Jahren ging). Die Betroffenen unterstehen der Aufsicht und Kontrolle eines Bew\u00e4hrungs- und F\u00fchrungsaufsichtshelfers. Die m\u00f6glichen Auflagen reichen von Meldung der Wohnanschrift und des Arbeitgebers, \u00fcber Therapieweisungen, Weisung, bestimmte Gegenst\u00e4nde nicht zu besitzen, zu bestimmten Personen keinen Kontakt aufzunehmen, bestimmte \u00d6rtlichkeiten nicht aufzusuchen, den Wohnort oder gar einen bestimmten Stadtteil nicht ohne Erlaubnis zu verlassen.<br \/>\nVerletzt man nun eine dieser Weisungen, so stellt dies eine Straftat dar (\u00a7 145 a StGB), zu ahnden mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren.<br \/>\nDie Betroffenen brauchen also niemanden geschlagen, beraubt, bestohlen zu haben, es reicht, wenn sie gegen die Weisungen versto\u00dfen. Wird dann seitens des Gerichts aus dem Versto\u00df gegen die Auflagen gefolgert, beraten von psychiatrischen Gutachtern, dass der\/die Betroffene \u201egef\u00e4hrlich f\u00fcr die Allgemeinheit\u201c sei, muss das Gericht, so es eine Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren auswirft, zwingend auch die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung anordnen.<\/p>\n<p>Hinsichtlich jener Sicherungsverwahrten, welche auf Grund eines Urteils des EGMR ihre Freiheit erhoffen, soll das \u201eTherapieunterbringungsgesetz\u201c (ThUG) diese Freilassung verhindern helfen. Wer n\u00e4mlich eine psychische St\u00f6rung attestiert bekommt und nach Ansicht von mindestens zwei Gutachtern auf Grund dieser St\u00f6rung \u201emit hoher Wahrscheinlichkeit das Leben, die k\u00f6rperliche Unversehrtheit, die pers\u00f6nliche Freiheit oder die sexuelle Selbstbestimmung einer anderen Person erheblich beeintr\u00e4chtigen wird\u201c, kann dauerhaft in \u201egeeigneten geschlossenen Einrichtungen\u201c, die jedoch r\u00e4umlich von Gef\u00e4ngnissen getrennt sein m\u00fcssen, untergebracht werden. Alle 18 Monate pr\u00fcfen dann Zivilrichter des Landgerichts, ob eine weitere Unterbringung notwendig erscheint, oder eine Freilassung verantwortet werden kann.<br \/>\nAuch jene ehemaligen Sicherungsverwahrten, \u00fcber die man in den letzten Monaten so viel in den Medien las (vgl. <a href=\"http:\/\/www.abc-berlin.net\/thomas-meyer-falk-raus-aus-dem-knast%E2%80%93endlich-frei-was-nun\" target=\"blank\">beispielsweise<\/a>) und welche von BILD und RTL gehetzt werden, k\u00f6nnen nach diesem ThUG wieder inhaftiert werden.<\/p>\n<p><em>2.) \u00c4nderungen bei der F\u00fchrungsaufsicht<\/em><\/p>\n<p>Weiter oben hatte ich schon erl\u00e4utert, worum es sich bei der F\u00fchrungsaufsicht handelt.<br \/>\nNeben der geplanten Ausweitung der M\u00f6glichkeit der lebenslangen F\u00fchrungsaufsicht von \u2013 bisher \u2013 nur Sexualt\u00e4tern, auch auf alle anderen Personen, welche Verbrechen gegen Leib, Leben, Freiheit oder Raub-\/Erpressungsdelikte begangen haben, ist die gravierendste \u00c4nderung eine beabsichtigte \u201eElektronische Aufenthalts\u00fcberwachung\u201c.<br \/>\nSo kann im Rahmen der Weisungen dem Probanden auferlegt werden, ein elektronisches Fu\u00dfband und zus\u00e4tzlich bei Verlassen der Wohnung eine PTU (Personal Tracking Unit) zu tragen, die ggf. in Echtzeit die GPS-Positionsdaten an die \u00dcberwachungsstelle sendet. Verst\u00f6\u00dft er\/sie gegen diese Weisung, handelt es sich um eine Straftat (nach \u00a7 145a, StGB, siehe oben, kann dies letztlich auch dazu f\u00fchren, dass Sicherungsverwahrung verh\u00e4ngt wird).<br \/>\nIn ihrer Gesetzesbegr\u00fcndung lobt die Koalition die angeblich guten Erfahrungen mit solchen Systemen in den USA, Gro\u00df-Britannien und Frankreich. So h\u00e4tten Betroffene aus Frankreich ge\u00e4u\u00dfert, dass \u201eihnen die elektronische \u00dcberwachung helfe, keine Straftaten mehr zu begehen\u201c.<\/p>\n<p><em>3.) Die Berichterstattung<\/em><\/p>\n<p>In der Presse wird im Regelfall das Bild der \u201eSexbestie\u201c gezeichnet, oder das des brutalen M\u00f6rders, der in SV sitzt und nur darauf wartet, in Freiheit gekommen, wieder zu vergewaltigen und zu t\u00f6ten.<br \/>\nDabei belegen einschl\u00e4gige Untersuchungen, dass 80 Prozent und mehr der in der SV untergebrachten Personen tats\u00e4chlich \u201eungef\u00e4hrlich\u201c f\u00fcr jedermann und jede Frau sind, es nur nicht beweisen k\u00f6nnen, denn \u201eim Zweifel\u201c entscheiden sich die Gerichte f\u00fcr das Wegsperren.<\/p>\n<p>Zugleich wird in den Medien behauptet, zum 01.01.2011 falle die nachtr\u00e4gliche SV weg. Dass dies nur f\u00fcr k\u00fcnftige Taten und T\u00e4ter(innen) gilt, wird dabei unterschlagen und es werden bei betroffenen Gefangenen, wie auch deren Angeh\u00f6rigen falsche Hoffnungen geweckt (und zugleich bei Opferorganisationen und Polizeigewerkschaften die reflexhaften Protestnoten provoziert). Nicht anders verh\u00e4lt es sich, wenn \u00fcberall geschrieben wird, die Reform f\u00fchre dazu, dass die Sicherungsverwahrung \u201eauf schwerste F\u00e4lle (wie Mord und Vergewaltigung)\u201c beschr\u00e4nkt werde (so exemplarisch Dr. Bode in \u201eDas Parlament\u201c vom 01.11.2010). Es trifft nach wie vor auch Einbrecher und andere vergleichbare Deliktgruppen.<\/p>\n<p>Alles in allem ist die mediale Berichterstattung wenig gepr\u00e4gt von sachlicher oder inhaltlich zutreffender Information des Publikums.<\/p>\n<p><em>4.) Ausblick<\/em><\/p>\n<p>Die Verwahrtenzahlen werden wohl auch in den kommenden Jahren steigen; dies wird weder die Sicherung f\u00fcr die Allgemeinheit erh\u00f6hen, noch wird es den Verwahrten helfen. \u00dcberwiegend handelt es sich um arme, vielfach auch intellektuell hilfsbed\u00fcrftige Personen, die bei ad\u00e4quater anwaltlicher Vertretung (aktuell denke man an den Fall Kachelmann, der mit einer Phalanx von drei prominenten Anw\u00e4lten und einer Schar an Privatgutachtern seine Position verteidigt) m\u00f6glicherweise nie in der SV gelandet w\u00e4ren. Pflichtverteidiger erhalten keine 200 Euro f\u00fcr ein Mandat eines Sicherungsverwahrten, der seine Entlassung beantragt (allenfalls verdoppelt sich dieser Betrag, wenn es zu einer Anh\u00f6rung vor Gericht kommt).<\/p>\n<p>Nach der aktuellen medialen Hysterie \u00fcber Einzelf\u00e4lle von Ex-Verwahrten, welche rund-um-die Uhr von der Polizei \u00fcberwacht werden, darf damit gerechnet werden, dass das Thema alsbald wieder in der Versenkung verschwinden wird, und mit ihnen die Betroffenen, ihre Schicksale, ihr Leben &#8230;&#8230;. <\/p>\n<p><em>Thomas Meyer-Falk<br \/>\nc\/o JVA \u2013 Z. 3113<br \/>\nSch\u00f6nbornstr. 32<br \/>\nD-76646 Bruchsal<\/em><\/p>\n<p><em><a href=\"http:\/\/www.freedom-for-thomas.de\" target=\"blank\">www.freedom-for-thomas.de<\/a><br \/>\n<a href=\"http:\/\/www.freedomforthomas.wordpress.com\" target=\"blank\">www.freedomforthomas.wordpress.com <\/a><\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Nachdem im Dezember 2009 der EGMR (Europ\u00e4ische Gerichtshof f\u00fcr Menschenrechte) ein Urteil gegen Deutschland im Zusammenhang mit der SV (Sicherungsverwahrung) f\u00e4llte, ist diese in den letzten Monaten verst\u00e4rkt in der \u00f6ffentlichen Diskussion. 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