{"id":3388,"date":"2011-02-24T12:13:56","date_gmt":"2011-02-24T11:13:56","guid":{"rendered":"http:\/\/www.abc-berlin.net\/?p=3388"},"modified":"2014-12-26T22:59:14","modified_gmt":"2014-12-26T21:59:14","slug":"thomas-meyer-falk-entsorgt-in-der-psychiatrie%e2%80%a6","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.abc-berlin.net\/2008\/thomas-meyer-falk-entsorgt-in-der-psychiatrie%e2%80%a6","title":{"rendered":"Thomas Meyer-Falk: Entsorgt in der Psychiatrie\u2026"},"content":{"rendered":"<p><a href=\"http:\/\/www.abc-berlin.net\/wp-content\/uploads\/2009\/06\/faust-durchs-gitter.jpg\" rel=\"lightbox[3388]\"><img loading=\"lazy\" class=\"alignleft size-full wp-image-662\" title=\"faust-durchs-gitter\" src=\"http:\/\/www.abc-berlin.net\/wp-content\/uploads\/2009\/06\/faust-durchs-gitter.jpg\" alt=\"faust-durchs-gitter\" width=\"115\" height=\"120\" \/><\/a>In der (auch linken) \u00d6ffentlichkeit ist vielfach unbekannt, wie einfach Menschen in Deutschland hinter den Mauern der Psychiatrie verschwinden k\u00f6nnen. Wie schon vor einigen Jahren <a href=\"http:\/\/www.abc-berlin.net\/thomas-meyer-falk-aus-der-altenpsychiatrie\">an anderer Stelle berichtet<\/a> reichen kleinste \u201epsychische Auff\u00e4lligkeiten\u201c mitunter aus, um von Gerichten in die Psychiatrie gesperrt zu werden.<\/p>\n<p>Heute soll die Rede sein von einem Fall, der sich im Landgerichtsbezirk Chemnitz 2010 zutrug.<br \/>\n<!--more--><br \/>\n<em>Vorgeschichte<\/em><\/p>\n<p>Der 1972 geborene Betroffene steht seit 2006 unter Betreuung. Laut B\u00fcrgerlichem Gesetzbuch (\u00a71896) kann ein Vollj\u00e4hriger unter Betreuung gestellt werden, sobald er\/sie \u201eauf Grund einer psychischen Krankheit oder einer k\u00f6rperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen kann\u201c.<\/p>\n<p>Am 01.06.2010 beantragte die Betreuerin des hier Betroffenen beim Amtsgericht (AG) dessen Unterbringung in der Psychiatrie. Das AG ordnete die Einholung eines Sachverst\u00e4ndigengutachtens an und beauftragte hiermit die Haus\u00e4rztin des Betreuten, eine Fach\u00e4rztin f\u00fcr Allgemeinmedizin und Akupunktur.<br \/>\nMit Formularbeschluss vom 17.06.2010 verf\u00fcgte das AG eine Unterbringung in der Psychiatrie bis zum 17.09.2010. Zudem genehmigte es die \u201ezeitweise oder regelm\u00e4\u00dfige Freiheitsentziehung (\u2026) durch mechanische Vorrichtungen, n\u00e4mlich Fixierung der Extremit\u00e4ten, (\u2026) bis zur Entscheidung der Betreuerin.\u201c<br \/>\nHiergegen erhob der Betroffene Beschwerde zum Landgericht Chemnitz, welches am 21.07.2010 diese zur\u00fcckwies.<br \/>\nNunmehr wandte er sich in seiner Verzweiflung an den Bundesgerichtshof (BGH); und dieser hob am 15.09.2010 den Beschluss des Landgerichts Chemnitz auf und ordnete eine neue, gr\u00fcndliche Pr\u00fcfung an (vgl. Neue Juristische Wochenschrift 2011, S. 520-522, Az. XII ZB 383\/10).<\/p>\n<p><em>Zu den Entscheidungsgr\u00fcnden des BGH<\/em><\/p>\n<p>Zwar hielt es der BGH f\u00fcr unbeachtlich, dass die Haus\u00e4rztin des Beschwerdef\u00fchrers das zur Unterbringung f\u00fchrende Gutachten erstattet hatte, denn nur in F\u00e4llen mit einer Unterbringungsdauer von mehr als vier Jahren soll kein behandelnder Arzt das Gutachten erstatten, und somit sei das Gutachten der Haus\u00e4rztin verwertbar, denn die Unterbringungsdauer betrug \u201enur\u201c drei Monate, jedoch beanstandete das Gericht, dass die Gutachterin keine Erfahrung auf dem Gebiet der Psychiatrie habe, obwohl eine solche vom Gesetz gefordert werde.<br \/>\nFreilich hatte am 03.06.2010 der Amtsrichter einen \u201eTelefonvermerk\u201c gefertigt, aus welchem sich ergab, dass auf Nachfrage des Richters bei der \u00c4rztin, diese ihm versichert habe, sie verf\u00fcge \u00fcber \u201egen\u00fcgend Erfahrung\u201c, um die Erforderlichkeit einer Unterbringung beurteilen zu k\u00f6nnen. Dies lie\u00df der BGH nicht gelten. Erforderlich sei die objektive Qualifikation und nicht die blo\u00dfe Selbsteinsch\u00e4tzung des Gutachters. Ist ein Gutachter nicht hinreichend qualifiziert, so der BGH weiter, ist dessen Gutachten unverwertbar, mithin war die Beschwerdeentscheidung des Landgerichts Chemnitz rechtsfehlerhaft und musste aufgehoben werden.<br \/>\nDes Weiteren beanstandete der BGH, dass dem Betroffenen, nachdem er in der Psychiatrie gelandet war, nicht mitgeteilt wurde, dass nunmehr eine Stations\u00e4rztin gutachterlich vom Landgericht angeh\u00f6rt w\u00fcrde.<\/p>\n<p>V\u00f6llig unverst\u00e4ndlich f\u00fcr den BGH war dar\u00fcber hinaus, dass das Amtsgericht die Fesselung ans Bett genehmigt hatte, denn weder wurde dies von der Betreuerin jemals beantragt, noch h\u00e4tte das Gericht die Beendigung der Fixierung in das Ermessen der Betreuerin stellen d\u00fcrfen.<\/p>\n<p><em>Bewertung des Geschehens<\/em><\/p>\n<p>H\u00e4tte sich der Betreute nicht bis zum BGH durchgek\u00e4mpft, er l\u00e4ge vielleicht heute fixiert im Bett einer geschlossenen Psychiatrie. Verr\u00e4terisch ist doch schon die Wortwahl: \u201eFormularbeschluss\u201c, so nennen die Juristen in der Tat ein mit dem Wort \u201eBeschluss\u201c \u00fcberschriebenes Formular. Dort brauchen die Richter nur noch K\u00e4stchen anzukreuzen, mit jeweils vorformulierten Textbausteinen \u2013 und das ist dann die Grundlage f\u00fcr eine angeblich \u201erechtm\u00e4\u00dfige Freiheitsentziehung\u201c, denn nichts anderes bedeutet die zwangsweise Einweisung in die Psychiatrie.<\/p>\n<p>Wie sollen Patienten Vertrauen zu einem Arzt haben, der gegebenenfalls vor Gericht f\u00fcr die Einweisung des eigenen Patienten pl\u00e4diert? Hier wird das Vertrauensverh\u00e4ltnis ad absurdum gef\u00fchrt. Interessant ist hier die Argumentation des BGH. Er macht deutlich, dass wenn ein Patient seinen Arzt nicht von dessen Verschwiegenheitspflicht entbindet, der Arzt sich zwar ggf. strafbar mache, wenn er sich eines Bruchs des Berufsgeheimnisses schuldig mache, daraus folge jedoch nicht, dass dessen Gutachten nicht verwertet werden d\u00fcrfe.<\/p>\n<p>Betreuungsverfahren, wie auch Unterbringungsangelegenheiten sind Massenverfahren; zigtausende Menschen werden pro Jahr gewisserma\u00dfen (wie es fr\u00fcher hie\u00df) entm\u00fcndigt und\/oder in geschlossene Heime oder Psychiatrien gesperrt. Die unteren Gerichtsinstanzen missachten dabei selbst grundlegendste Formalien. Wer dann nicht die Kraft, den Mut und auch Unterst\u00fctzung hat, sich bis zum Bundesgerichtshof, mitunter aber auch bis zum Bundesverfassungsgericht durchzuk\u00e4mpfen, der liegt mit Psychopharmaka ruhiggestellt oder von Gurten fixiert in der Psychiatrie. <\/p>\n<p><em>Thomas Meyer-Falk<br \/>\nc\/o JVA \u2013 Z. 3113<br \/>\nSch\u00f6nbornstr. 32<br \/>\nD-76646 Bruchsal<\/em><\/p>\n<p><em><a href=\"http:\/\/www.freedom-for-thomas.de\" target=\"blank\">www.freedom-for-thomas.de<\/a><br \/>\n<a href=\"http:\/\/www.freedomforthomas.wordpress.com\" target=\"blank\">www.freedomforthomas.wordpress.com <\/a><\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In der (auch linken) \u00d6ffentlichkeit ist vielfach unbekannt, wie einfach Menschen in Deutschland hinter den Mauern der Psychiatrie verschwinden k\u00f6nnen. 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