{"id":3643,"date":"2011-04-11T16:21:23","date_gmt":"2011-04-11T15:21:23","guid":{"rendered":"http:\/\/www.abc-berlin.net\/?p=3643"},"modified":"2012-05-02T00:23:28","modified_gmt":"2012-05-01T23:23:28","slug":"thomas-meyer-falk-ueber-einen-haftentlassenen-auslaender","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.abc-berlin.net\/2008\/thomas-meyer-falk-ueber-einen-haftentlassenen-auslaender","title":{"rendered":"Thomas Meyer-Falk: \u00dcber einen haftentlassenen &#8220;Ausl\u00e4nder&#8221;"},"content":{"rendered":"<p><a href=\"http:\/\/www.abc-berlin.net\/wp-content\/uploads\/2009\/06\/faust-durchs-gitter.jpg\" rel=\"lightbox[3643]\"><img loading=\"lazy\" class=\"alignleft size-full wp-image-662\" title=\"faust-durchs-gitter\" src=\"http:\/\/www.abc-berlin.net\/wp-content\/uploads\/2009\/06\/faust-durchs-gitter.jpg\" alt=\"faust-durchs-gitter\" width=\"115\" height=\"120\" \/><\/a><em>Das Schicksal des Mohamed Abu Dhess<\/em><\/p>\n<p>Wer aus der Haft entlassen wird, sieht sich vielf\u00e4ltigen \u201eHerausforderungen\u201c gegen\u00fcber, wie es heutzutage in der Sprache der Motivationstrainer hei\u00dft. In Wahrheit handelt es sich um Steine, um ganze Quader, die den Betroffenen in den Weg gelegt werden; ganz besonders schwer trifft es Menschen, die ausreisepflichtig sind, aber aus welchen Gr\u00fcnden auch immer nicht abgeschoben werden d\u00fcrfen.<\/p>\n<p>Von solch einem Menschen, von Mohamed Abu Dhess, soll heute berichtet werden.<br \/>\n<!--more--><br \/>\n<em>Wer ist Mohamed, weshalb sa\u00df er in Haft?<\/em><\/p>\n<p>Geboren 1964, trat er 1992 der PLO bei und wurde in einem Milit\u00e4rlager der Fatah der Intifada ausgebildet. 1995 beantragte er in Deutschland Asyl und bekam 1996 von der Stadt L\u00fcdenscheid eine Aufenthaltserlaubnis, in Verbindung mit einem Internationalen Reiseausweis f\u00fcr Fl\u00fcchtlinge nach Genfer Konvention.<\/p>\n<p>Verhaftet wurde Mohamed einige Monate nach dem 11. September 2001, denn BND und Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz hatten ihn und sein Umfeld umfangreich ausgeforscht; zudem fand sich ein Spitzel bereit, als Kronzeuge vor dem Oberlandesgericht D\u00fcsseldorf auszusagen. Unter Vorsitz des hinl\u00e4nglich bekannten (manche sagen auch: ber\u00fcchtigten) Richters Breidling, wurde Mohamed am 26.10.2005 zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung verurteilt. Er und Freunde von ihm h\u00e4tten laut dem Kronzeugen geplant, in Deutschland Anschl\u00e4ge auf israelische Einrichtungen zu begehen. Nach Ansicht des OLG D\u00fcsseldorf handele es sich bei Mohamed um eine politisch und religi\u00f6s fanatisierte Person.<\/p>\n<p><em>Wie verlief die Haftzeit?<\/em><\/p>\n<p>Viele Jahre verbrachte Herr Abu Dhess in strenger Isolationshaft, u.a. in Stuttgart-Stammheim. Erst in den letzten Jahren seiner Haft durfte er zu Mitgefangenen (dann in K\u00f6ln-Ossendorf einsitzend) Kontakt haben. Wiewohl die Anstalt ihm ein tadelloses Verhalten bescheinigte, wertete dies der vom OLG mit einem Prognosegutachten beauftragte Professor Dr. Leygraf nicht etwa g\u00fcnstig, sondern sah auch nach langj\u00e4hriger Haft keinerlei \u201e\u00c4nderung seiner ideologischen Kampfbereitschaft\u201c. Da Mohamed zudem die Angaben des Kronzeugen nach wie vor bestritt, so der Zirkelschluss des Gutachters, erlaube dieser Umstand auch keine Aussage zu einer eventuellen Ver\u00e4nderung der inneren Einstellung.<\/p>\n<p>Und so verb\u00fc\u00dfte Mohamed die Haftstrafe bis zum letzten Tag, bevor er dann im Mai 2010 auf freien Fu\u00df kam.<\/p>\n<p><em>Wo lebt Mohamed jetzt?<\/em><\/p>\n<p>Schon einige Wochen vor der Freilassung verf\u00fcgte das K\u00f6lner Amt f\u00fcr \u00f6ffentliche Ordnung in Gestalt von Frau Pauly, im Rahmen einer umfangreichen \u201eOrdnungsverf\u00fcgung\u201c (<a href=\"http:\/\/www.abc-berlin.net\/thomas-meyer-falk-nicht-mehr-im-knast-%E2%80%93-dennoch-unfrei\" target=\"_blank\">zu den Details<\/a>), dass Mohamed in einem bestimmten \u201eHotel\u201c im K\u00f6lner Stadtteil Nippes zu wohnen habe und weder Internet, noch Telefonzellen oder Handys (mit Ausnahme eines einzigen Mobiltelefons, sofern er vor Inbetriebnahme das Amt \u00fcber Telefon-\/Karten- und Ger\u00e4tenummer informiere) nutzen d\u00fcrfe. Den Stadtteil d\u00fcrfe er zudem nur mit vorheriger Erlaubnis des Amtes f\u00fcr \u00d6ffentliche Ordnung verlassen.<br \/>\nDie Wohnbedingungen in dem \u201eHotel\u201c r\u00fcgte der Anwalt von Herrn Dhess schon kurz nach Einzug in das Zimmer. <a href=\"http:\/\/www.becher-dieckmann-rechtsanwaelte.de\/\" target=\"_blank\">Rechtsanwalt Dieckmann<\/a> schrieb in einer Klage an das Verwaltungsgericht, das Zimmer verf\u00fcge weder \u00fcber Koch- noch \u00fcber K\u00fchlgelegenheit, es herrschten unangemessen hohe Innentemperaturen, au\u00dferdem k\u00f6nne der Kl\u00e4ger keine arabisch-sprachigen TV-Sender empfangen.<\/p>\n<p><em>Wovon lebt Mohamed?<\/em><\/p>\n<p>Auf Grund einer Verordnung der Europ\u00e4ischen Union (EG-Verordnung Nr. 1102\/2009 der Kommission vom 16.11.2009) steht Mohamed auf der \u201eSanktionsliste\u201c der EU, sprich, soweit er \u00fcber Eigentum verf\u00fcgt, ist dieses eingefroren; wer ihm Gelder oder sonst wie materielle Zuwendungen \u00fcbermittelt, ohne zuvor die Erlaubnis der EU bzw. der von ihr beauftragten deutschen Beh\u00f6rde einzuholen, macht sich eines Verbrechens strafbar.<br \/>\nDies f\u00fchrte schon w\u00e4hrend der Strafhaft zu der skurrilen Situation, dass selbst f\u00fcr ein paar Briefmarken, die man ihm schicken wollte, die Zustimmung der Deutschen Bundesbank eingeholt werden musste; in einem anderen Fall, als es n\u00e4mlich um die regelm\u00e4\u00dfige Zuwendung von Briefmarken (!) ging, musste die mit Mohamed in Briefkontakt stehende Person sogar beim Sanktionsausschu\u00df der UNO eine Erlaubnis einholen.<\/p>\n<p>Und so ist Mohamed nun auf \u00f6ffentliche Leistungen nach dem Asylbewerber-Leistungsgesetz angewiesen; nicht erst seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungswidrigkeit der HARTZ-4-Bez\u00fcge wird immer wieder gerade von Hilfsorganisationen dargelegt, dass erst recht die Leistungen nach AsylbLG menschenunw\u00fcrdig seien.<br \/>\nDas \u201eAmt f\u00fcr Soziales und Senioren\u201c der Stadt K\u00f6ln gew\u00e4hrt Mohamed nun monatlich 165 Euro als Warengutschein, sowie 41 Euro als Bargeldleistung. Laut Schreiben vom 22.03.2011 des Herrn Taschenmachers, von besagtem Amt f\u00fcr Soziales und Senioren, stehe Mohamed weder Bekleidungshilfe, noch eine gesonderte Geldleistung zu, denn \u201eneben dem Anteil f\u00fcr Ern\u00e4hrung (130,39 Euro), Gesundheits-\/K\u00f6rperpflege (5,11 Euro) und Gebrauchsg\u00fcter (7,67 Euro)\u201c, sei der verbleibende Betrag f\u00fcr Bekleidung vorgesehen.<br \/>\nNur zynisch kann der Hinweis des Herrn Taschenmachers angesehen werden, dass aus seiner Sicht auch kein Ausnahmetatbestand wie \u201ez.b. eine Schwangerschaft oder Geburt eines Kindes\u201c vorliege, welcher eine Leistung m\u00f6glich machen w\u00fcrde. Akkurat f\u00fchrt der Sachbearbeiter dann die \u201enach allgemeiner Auffassung nicht unbedingt notwendige\u201c Einkaufspraxis von Mohamed als weiteren Ablehnungsgrund an, denn dieser habe am 19.02.2011 bei ALDI \u201eunter anderem mehrere Kilogramm Strauchtomaten\u201c gekauft, und sogar sich erdreistet, \u201eToffifee\u201c und \u201ediverse andere Schokolade\u201c in den Warenkorb zu legen. Kosten f\u00fcr ein Rezept, so teilte Herr Taschenmacher am selben Tag in einem gesonderten Schreiben mit, werde man nur dann tragen, wenn dieses \u201evorher hier eingereicht\u201c werde und \u201eeine Diagnose und Begr\u00fcndung\u201c enthalte, denn gem\u00e4\u00df \u00a7 4 Abs. 1 AsylbLG sei nur die \u201eBehandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzust\u00e4nde\u201c vorgesehen.<\/p>\n<p>Alles immer sch\u00f6n \u201emit freundlichen Gr\u00fc\u00dfen im Auftrag\u201c unterschrieben.<\/p>\n<p><em>Bespitzelung durch die Sicherheitsbeh\u00f6rden?<\/em><\/p>\n<p>Schon in den ersten Wochen nach seiner Freilassung wurde Mohamed mehrfach von der Polizei besucht, obwohl er nach einer Auflage des OLG D\u00fcsseldorf (Beschluss vom 27. April 2010) sich sowieso t\u00e4glich (!) ein mal bei der \u00f6rtlichen Polizeidienststelle zu melden hat. Soweit anl\u00e4sslich dieser \u201eHausbesuche\u201c andere Personen angetroffen wurden, unterzog die Polizei diese einer Personen\u00fcberpr\u00fcfung.<br \/>\nGanz offiziell (auch hier \u2013 man ahnt es &#8211; \u201emit freundlichen Gr\u00fc\u00dfen im Auftrag\u201c unterzeichnet) teilte eine Kriminaloberkommissarin Brillowski vom Polizeipr\u00e4sidium K\u00f6ln am 15. M\u00e4rz 2011 mit, dass man ein Jahr zuvor, n\u00e4mlich im Zeitraum \u201evom 07.05.2010 bis 06.06.2010 (&#8230;) gegen Sie eine Datenerhebung\u201c durchgef\u00fchrt habe, namentlich durch eine l\u00e4ngerfristige Observation, wie auch durch den \u201eEinsatz technischer Mittel zur Anfertigung von Bildaufnahmen und Bildaufzeichnungen\u201c. Hiergegen d\u00fcrfe er, so er wolle, nun vor Gericht klagen.<br \/>\nMan darf davon ausgehen, dass neben der Polizeidirektion auch verdeckte Ma\u00dfnahmen von den Beh\u00f6rden des Verfassungsschutzes erfolgen.<\/p>\n<p><em>Weshalb wird Mohamed nicht abgeschoben?<\/em><\/p>\n<p>Durch Urteil des Verwaltungsgerichts D\u00fcsseldorf wurde ein Abschiebehindernis f\u00fcr Jordanien festgestellt, da ihm dort Folter oder unmenschliche Behandlung droht; ein \u201esicherer Drittstaat\u201c, der ihn aufnehmen w\u00fcrde, ist bislang nicht gefunden; au\u00dferdem gibt es Probleme mit dem Pass, denn dieser ist 1997 verloren gegangen. Nun soll er offenbar durch Zeitungsinserate in Jordanien (!) den Passverlust bekannt machen und sich zugleich einen neuen Nationalpass besorgen, eben jenes Landes, in welches er wegen der Gefahr, gefoltert zu werden, gar nicht abgeschoben werden kann.<br \/>\nJedenfalls fordert Frau Metzinger vom \u201eAmt f\u00fcr \u00f6ffentliche Ordnung, Abt. Ausl\u00e4nderangelegenheiten\u201c nachdr\u00fccklich am 25.03.2011 (selbstverst\u00e4ndlich auch sie \u201emit freundlichen Gr\u00fc\u00dfen im Auftrag\u201c gr\u00fc\u00dfend und handelnd), entsprechende Bem\u00fchungen von Herrn Dhess.<\/p>\n<p><em>Was sagt Mohamed Abu Dhess zu alledem?<\/em><\/p>\n<p>Er f\u00fchlt sich drangsaliert und unw\u00fcrdig, wie er schreibt: \u201ewie ein Penner\u201c behandelt. Ihm sei es w\u00e4hrend der Haft besser gegangen als jetzt. Gerne w\u00fcrde er Deutschland sofort verlassen, sieht sich aber daran gehindert, da kein Staat ihn aufnehmen m\u00f6chte. Nachdr\u00fccklich hat er, auch vor dem Verwaltungsgericht (zuletzt in einer \u00f6ffentlichen m\u00fcndlichen Verhandlung vor dem VG K\u00f6ln am 16. M\u00e4rz 2011) bekundet, dass er gegen \u201edie T\u00f6tung eines jeden Menschen\u201c sei, Gewalt ablehne und man anerkennen und respektieren m\u00f6ge, dass er sich ver\u00e4ndert habe und \u201ebis zu meiner Ausreise aus Deutschland hier ein menschenw\u00fcrdiges Leben\u201c f\u00fchren m\u00f6chte. Die Gerichte und Beh\u00f6rden bewerten dies jedoch nicht zu seinen Gunsten, sondern klammern sich an das, was ein Spitzel vor Jahren einmal vor Bundesanwaltschaft und Oberlandesgericht aussagte.<\/p>\n<p><em>Res\u00fcmee<\/em><\/p>\n<p>Ein Mensch, der derart \u201ebehandelt\u201c wird, kann sich nicht in Freiheit eingliedern. Rund-um-die-Uhr-Bespitzelungen, Einschr\u00e4nkungen der Bewegungsfreiheit, Verbot, das Internet zu nutzen, minimale Grundversorgung \u2013 und alles immer im k\u00fchlen Amtsdeutsch mit der Formel \u201emit freundlichen Gr\u00fc\u00dfen\u201c versehen. Wer einen anderen Menschen \u201efreundlich gr\u00fc\u00dft\u201c, der geht nicht so mit ihm um. Es mag so sein, dass die F\u00fclle der Restriktionen im Falle Mohamed Abu Dhess \u00fcber das durchschnittliche Ma\u00df (deutlich) hinaus gehen, aber in ihrer Tendenz spiegeln sie die Realit\u00e4t vieler aus der Haft entlassener Menschen in Deutschland wieder.<\/p>\n<p><em>Thomas Meyer-Falk<br \/>\nc\/o JVA \u2013 Z. 3113<br \/>\nSch\u00f6nbornstr. 32<br \/>\nD-76646 Bruchsal<\/em><\/p>\n<p><em><a href=\"http:\/\/www.freedom-for-thomas.de\/\" target=\"_blank\">www.freedom-for-thomas.de<\/a><br \/>\n<a href=\"http:\/\/www.freedomforthomas.wordpress.com\/\" target=\"_blank\">www.freedomforthomas.wordpress.com <\/a><\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Schicksal des Mohamed Abu Dhess Wer aus der Haft entlassen wird, sieht sich vielf\u00e4ltigen \u201eHerausforderungen\u201c gegen\u00fcber, wie es heutzutage in der Sprache der Motivationstrainer hei\u00dft. 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