{"id":4790,"date":"2011-07-24T19:36:21","date_gmt":"2011-07-24T17:36:21","guid":{"rendered":"http:\/\/www.abc-berlin.net\/?p=4790"},"modified":"2012-05-02T00:07:34","modified_gmt":"2012-05-01T23:07:34","slug":"thomas-meyer-falk-freilassung-aller-verwahrten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.abc-berlin.net\/2008\/thomas-meyer-falk-freilassung-aller-verwahrten","title":{"rendered":"Thomas Meyer-Falk: Freilassung aller Verwahrten?"},"content":{"rendered":"<p><a href=\"http:\/\/www.abc-berlin.net\/wp-content\/uploads\/2009\/06\/faust-durchs-gitter.jpg\" rel=\"lightbox[4790]\"><img loading=\"lazy\" class=\"alignleft size-full wp-image-662\" title=\"faust-durchs-gitter\" src=\"http:\/\/www.abc-berlin.net\/wp-content\/uploads\/2009\/06\/faust-durchs-gitter.jpg\" alt=\"faust-durchs-gitter\" width=\"115\" height=\"120\" \/><\/a><strong>\u00dcber die Konsequenzen aus dem BVerfG-Urteil<\/strong><\/p>\n<p>Nachdem am 04. Mai 2011 das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die wesentlichen Bestimmungen \u00fcber die Sicherungsverwahrung (SV) f\u00fcr verfassungswidrig erkl\u00e4rte (Az.: 2 BvR 2365\/09 abrufbar unter <a href=\"http:\/\/www.bverfg.de\" target=\"_blank\">www.bverfg.de<\/a>), herrscht vielfach, ob bei Presse, der Bev\u00f6lkerung, aber auch unter Inhaftierten die Meinung vor, damit sei die SV faktisch abgeschafft, bzw. nur noch die \u201eAllerschlimmsten\u201c der Schlimmen w\u00fcrden k\u00fcnftig in der SV untergebracht.<\/p>\n<p>Mit dieser Fehleinsch\u00e4tzung soll an dieser Stelle aufger\u00e4umt werden.<br \/>\n<!--more--><br \/>\n<em>a.) Rechtliche Ausgangssituation<\/em><\/p>\n<p>Anlass f\u00fcr das Urteil des BVerfG waren erfolgreiche Klagen von Verwahrten beim Europ\u00e4ischen Gerichtshof f\u00fcr Menschenrechte in Strasbourg. Der EGMR urteilte, Deutschland habe die Menschenrechtskonvention verletzt, als es r\u00fcckwirkend f\u00fcr l\u00e4ngst verurteilte Gefangene die Unterbringungsdauer in der SV von maximal 10 Jahren auf \u201elebenslang\u201c verl\u00e4ngerte, bzw. die erst nachtr\u00e4glich zu verh\u00e4ngende SV einf\u00fchrte (vgl. auch <a title=\"Thomas Meyer-Falk: Urteil zur Sicherungsverwahrung\" href=\"http:\/\/www.abc-berlin.net\/thomas-meyer-falk-urteil-zur-sicherungsverwahrung\">hier<\/a>).<br \/>\nEinige Oberlandesgerichte nahmen das Urteil aus Strasbourg zum Anlass, vergleichbare F\u00e4lle f\u00fcr die Verwahrten positiv zu bescheiden, d.h. sie aus der Sicherungsverwahrung zu entlassen (wie bspw. <a title=\"Thomas Meyer-Falk: Einbrecher aus SV frei \u2013 R. Sch\u00fcler entlassen\" href=\"http:\/\/www.abc-berlin.net\/thomas-meyer-falk-einbrecher-aus-sv-frei-r-schueler-entlassen\">den Einbrecher Ralf S.<\/a>), die Mehrzahl der Obergerichte lehnte jedoch eine schematische Anwendung des EGMR-Urteils auf Parallelf\u00e4lle ab, so dass letztlich mehrere Verfassungsbeschwerden beim BVerfG landeten.<br \/>\nDiese letztgenannte Rechtsauffassung st\u00fctzte das Bundesverfassungsgericht; einerseits verwarf es die wesentlichen Regelungen zur SV als verfassungswidrig, andererseits verweigerte es den Kl\u00e4gern eine sofortige Freilassung und gew\u00e4hrte dem Gesetzgeber eine Frist bis Mai 2013, um eine verfassungsgem\u00e4\u00dfe Rechtslage zu schaffen.<br \/>\nD.h. es wird weiterhin (menschenrechtswidrig) bei Altf\u00e4llen die SV vollstreckt, dar\u00fcber hinaus wird auch bei allen anderen Verwahrten weiterhin die SV vollzogen werden.<\/p>\n<p><em>b.) Konventionswidrig Verwahrte<\/em><\/p>\n<p>Das Verfassungsgericht ordnete f\u00fcr diesen Personenkreis, also jene, die vor 1998 zur SV verurteilt wurden, die also eigentlich darauf h\u00e4tten vertrauen d\u00fcrfen, maximal 10 Jahre in SV zubringen zu m\u00fcssen, bzw. f\u00fcr jene, die erst am Ende ihrer Haftzeit, also nachtr\u00e4glich, zur SV verurteilt wurden, an, dass sie auch trotz des Versto\u00dfes gegen die Menschenrechtskonvention weiterhin inhaftiert werden d\u00fcrfen, sofern nur \u201eeine hochgradige Gefahr schwerster Gewalt- oder Sexualdelikte aus konkreten Umst\u00e4nden in der Person oder dem Verhalten des Untergebrachten\u201c abzuleiten sei. Dar\u00fcber hinaus m\u00fcsse dieser an einer \u201epsychischen St\u00f6rung\u201c leiden, so die Entscheidungsformel III Nr. 2 a des BVerfG.<\/p>\n<p>Zwischenzeitlich entschied der Bundesgerichtshof (Az. 5 StR 394\/10 vom 23.05.2011 abrufbar unter <a href=\"http:\/\/www.bundesgerichtshof.de\" target=\"_blank\">www.bundesgerichtshof.de<\/a>), dass in den ihm vorgelegten F\u00e4llen diese Voraussetzungen vorl\u00e4gen, eine Freilassung kaum denkbar, wenn auch nicht schlechthin ausgeschlossen erscheine.<\/p>\n<p><em>Exkurs: \u201epsychische St\u00f6rung\u201c<\/em><\/p>\n<p>Kriminologische Untersuchungen gehen davon aus, dass ein Anteil von 80% der in der SV untergebrachten Personen an einer wie auch immer gearteten behandlungsbed\u00fcrftigen Auff\u00e4lligkeit leidet (BVerfG, a.a.O. Rz 123). Im Kontrast hierzu steht einerseits die Absicht der American Psychiatric Association (APA) im Rahmen einer \u00dcberarbeitung des DSM (hierbei handelt es sich um einen psychiatrischen Diagnosekatalog, der weltweit, auch in Deutschland, eingesetzt wird, um tats\u00e4chliche oder vermeintliche psychische oder psychiatrische St\u00f6rungen zu diagnostizieren) zum Beispiel die narzisstische Pers\u00f6nlichkeitsst\u00f6rung ersatzlos zu streichen (so die S\u00fcddeutsche Zeitung vom 09.07.2011, \u201eDas Buch des Wahnsinns \u2013 Ein neuer Diagnosekatalog f\u00fcr die Psychiatrie entscheidet \u00fcber die Grenzen der Normalit\u00e4t\u201c). Noch bis 1973 war im DSM die Homosexualit\u00e4t als psychiatrische St\u00f6rung aufgef\u00fchrt; erst als sie dort herausfiel, galt auch in Deutschland Homosexualit\u00e4t nicht mehr als psychische Krankheit.<br \/>\nGerade die narzisstische St\u00f6rung wird nicht wenigen Gefangenen und Verwahrten attestiert; ist sie jedoch nicht mehr im DSM-Katalog aufgef\u00fchrt, gibt es sie auch nicht mehr (wobei es noch, dies der Vollst\u00e4ndigkeit halber, einen anderen Diagnosekatalog gibt, der weit verbreitet ist, der ICD der Weltgesundheitsorganisation WHO).<\/p>\n<p>Zum anderen kritisieren psychiatrische Fachgesellschaften und Fachleute den hier in der deutschen Justiz und Politik offenbar werdenden \u201eMissbrauch der Psychiatrie\u201c (so die Dt. Gesellschaft f\u00fcr Psychiatrie Anfang 2011, abrufbar unter http:\/\/www.dgppn.de), da hier \u201eabweichendes Verhalten, Gef\u00e4hrlichkeit und Kriminalit\u00e4t in unzul\u00e4ssiger Weise auf psychische Gest\u00f6rtheit zur\u00fcckgef\u00fchrt und letztlich zur Aufgabe der Psychiatrie\u201c erkl\u00e4rt werden. Die Kritik dieser Fachgesellschaft gipfelt darin, dass festgestellt wird, die Gesetze zur SV seien \u201eprinzipiell f\u00fcr jedwede (u.a. auch politische) Normabweichung anwendbar\u201c.<\/p>\n<p>Wir sehen, mit dem Kriterium der \u201epsychischen St\u00f6rung\u201c ist nicht viel gewonnen; nicht nur, dass damit seelisch oder psychisch \u201eKranke\u201c diffamiert und als potentiell \u201egef\u00e4hrlich\u201c gebrandmarkt werden, da in der \u00d6ffentlichkeit vielfach eine Gleichsetzung von psychischer Normabweichung und Kriminalit\u00e4t erfolgt. Vielmehr leiden in der Tat viele der seit Jahren und Jahrzehnten in staatlicher Verwahrung befindlichen Menschen an \u201eAuff\u00e4lligkeiten\u201c. \u2013 Etwas, das nach so vielen Jahren in einer totalen Institution nicht ausbleibt \u2013 auch der Ges\u00fcndeste wird irgendwann seelisch deformiert werden.<\/p>\n<p>Zudem er\u00f6ffnet die \u201epsychische St\u00f6rung\u201c der Willk\u00fcr T\u00fcr und Tor, denn wie wir gesehen haben, h\u00e4ngt Vieles schon davon ab, ob eine (angebliche oder tats\u00e4chliche) Auff\u00e4lligkeit in einem der Diagnose-Kataloge auftaucht. Es ist jedoch eine Binsenweisheit und auch durch einschl\u00e4gige Untersuchungen seit langem belegte Erkenntnis, dass die Psychowissenschaften keineswegs \u201esichere\u201c Erkenntnisse vermitteln (k\u00f6nnen): dort, wo der eine Gutachter eine psychische St\u00f6rung attestiert, kommt ein anderer Gutachter unter Umst\u00e4nden zu einem gegenteiligen Ergebnis.<\/p>\n<p><em>c.) Andere Verwahrte, bzw. noch auf Antritt der SV wartende Gefangene<\/em><\/p>\n<p>Alleine in der JVA Bruchsal d\u00fcrften zur Zeit 70 oder mehr Gefangene auf den Antritt der SV warten (f\u00fcr 2010 wurde eine Zahl von 65 mitgeteilt, vgl. Gorzel\/Lefering in Forum Strafvollzug 3\/2010, S. 136 ff). Entsprechend virulent ist das Thema SV und entsprechend intensiv sind die Diskussionen. Nichts anderes gilt f\u00fcr die Hoffnungen und Erwartungen, welche durch das Urteil vom 04. Mai 2011 gesch\u00fcrt und geweckt wurden.<br \/>\nDa glaubt ein Bertram H., w\u00e4hrend Vollzugslockerungen beging er eine Sexualstraftat und bekam hierf\u00fcr neben einer Freiheitsstrafe auch die Sicherungsverwahrung, er werde gewiss nicht die SV antreten m\u00fcssen, gelte diese doch nur f\u00fcr psychisch gest\u00f6rte und extrem gef\u00e4hrliche T\u00e4ter. Von ihm selbst seien doch keineswegs \u201eschwerste Gewalt- oder Sexualtaten\u201c zu erwarten.<br \/>\nHier offenbart sich eine bei vielen Inhaftierten beobachtbare Schwierigkeit in der Einsch\u00e4tzung dessen, was die Rechtsprechung unter \u201eschwersten\u201c Verbrechen versteht. In Rechtsprechung und Literatur wird jedes \u201edrohende Verbrechen, f\u00fcr (das) die Mindeststrafe mehr als ein Jahr betr\u00e4gt\u201c (Richter am OLG Peglau in NJW 2011, S. 1924-1927) unter die Kategorie der \u201eschwersten Straftaten\u201c eingeordnet.<br \/>\nBei Gefangenen verschiebt sich im Laufe der Jahre der Ma\u00dfstab f\u00fcr die Beurteilung dessen, was man unter einer schweren, bzw. schwersten Straftat versteht. Wer t\u00e4glich Menschen begegnet, die kleine Kinder missbraucht, andere Menschen get\u00f6tet, gequ\u00e4lt, Opfer ausgeweidet, Teile von ihnen gegessen haben, sieht sich selbst in einem anderen, in einem milderen Licht.<br \/>\nDa ger\u00e4t dann ein Raub (bei Mitf\u00fchrung einer Waffe, hier muss es sich keineswegs um eine Schusswaffe handeln, betr\u00e4gt die Strafe nicht unter drei Jahren; wird die Waffe oder ein anderes gef\u00e4hrliches Werkzeug sogar eingesetzt: nicht unter f\u00fcnf Jahren) unversehens zu einer \u201eschwersten Gewalttat\u201c, selbst wenn das Tatopfer keinerlei k\u00f6rperliche oder seelische Verletzungen erlitten haben mag.<\/p>\n<p>Und soweit das Bundesverfassungsgericht von dem Vorhandensein einer \u201epsychischen St\u00f6rung\u201c sprach, bezieht sich dieses zus\u00e4tzliche Kriterium ausschlie\u00dflich auf jene Verwahrten, die vor 1998 verurteilt wurden und schon 10 oder mehr Jahre in der SV sitzen.<\/p>\n<p>F\u00fcr die \u00fcbergro\u00dfe Mehrheit der Sicherungsverwahrten oder auf den Antritt der SV Wartenden \u00e4ndert das Urteil des BVerfG also recht wenig. Sa\u00dfen 2010 (vgl. Gorzel\/Lefering, a.a.O.) in Freiburg von 58 Sicherungsverwahrten 34 wegen Sexualdelikten, vier wegen (versuchter) T\u00f6tungsdelikte und zehn wegen Raubes oder K\u00f6rperverletzung ein, wird sich f\u00fcr diese 48 Verwahrten auch nach dem Urteil wenig \u00e4ndern, was eine Chance auf baldige Freilassung anbetrifft (die restlichen zehn Verwahrten sind hingegen teilweise schon auf freiem Fu\u00df, da sie u.a. wegen Betrugs oder Einbruchs einsa\u00dfen).<\/p>\n<p><em>d.) Zusammenfassung und Ausblick<\/em><\/p>\n<p>Der EGMR und auch das BVerfG billigen ausdr\u00fccklich das Institut der Sicherungsverwahrung; sie \u00fcben (lediglich) Kritik an der Ausgestaltung des Vollzugs der SV, bzw. an deren r\u00fcckwirkender Verl\u00e4ngerung, bzw. Verh\u00e4ngung. Deshalb wurde die SV auch nicht am 04. Mai abgeschafft, noch ist eine Abschaffung f\u00fcr die Zukunft zu erwarten.<\/p>\n<p>Dazu tragen dann (leider) auch F\u00e4lle bei wie jene, die im Juli 2011 in der Presse f\u00fcr Schlagzeilen sorgten. So verurteilte das Landgericht M\u00fcnster am 14.07.2011 einen im Mai 2010 entlassenen Ex-Sicherungsverwahrten zu 5 \u00bd Jahren und (erneuter) SV, weil er ein M\u00e4dchen missbrauchte. Ein anderer Ex-Sicherungsverwahrter wurde in Dortmund in U-Haft genommen, nachdem er mutma\u00dflich ein siebenj\u00e4hriges M\u00e4dchen sexuell missbraucht hatte. Selbst die sonst sich eher liberal gebende S\u00fcddeutsche Zeitung warf in einem Kommentar (16.07.2011) in diesem Zusammenhang dem Europ\u00e4ischen Gerichtshof f\u00fcr Menschenrechte vor, er \u2013 der Gerichtshof \u2013 habe in seinen Urteilen zur SV \u201ewenig Interesse (\u2026) an den Opfern\u201c gezeigt. Diplom-Psychologin Preusker, die ehemalige Leiterin der sozial-therapeutischen Abteilung in der JVA Straubing, sekundierte: \u201eLasst sie niemals frei! (\u2026) Es ist ein Fehler, unser Wertesystem auf jeden Insassen hinter Gef\u00e4ngnismauern zu \u00fcbertragen.\u201c (FOCUS 20\/2011, S. 52-54).<\/p>\n<p>Auch angesichts dieses Klimas ist nicht zu erwarten, dass es k\u00fcnftig zu weniger Anordnungen der SV oder zu vermehrten Freilassungen aus der SV kommen wird.<\/p>\n<p><em>Thomas Meyer-Falk<br \/>\nc\/o JVA \u2013 Z. 3113<br \/>\nSch\u00f6nbornstr. 32<br \/>\nD-76646 Bruchsal<\/em><\/p>\n<p><em><a href=\"http:\/\/www.freedom-for-thomas.de\/\" target=\"_blank\">www.freedom-for-thomas.de<\/a><br \/>\n<a href=\"http:\/\/www.freedomforthomas.wordpress.com\/\" target=\"_blank\">www.freedomforthomas.wordpress.com <\/a><\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u00dcber die Konsequenzen aus dem BVerfG-Urteil Nachdem am 04. 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