{"id":5384,"date":"2011-10-14T07:47:57","date_gmt":"2011-10-14T05:47:57","guid":{"rendered":"http:\/\/www.abc-berlin.net\/?p=5384"},"modified":"2012-05-02T00:01:08","modified_gmt":"2012-05-01T23:01:08","slug":"thomas-meyer-falk-und-kein-ende-der-folterdebatte","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.abc-berlin.net\/2008\/thomas-meyer-falk-und-kein-ende-der-folterdebatte","title":{"rendered":"Thomas Meyer-Falk: Und kein Ende der Folterdebatte&#8230;"},"content":{"rendered":"<p><a href=\"http:\/\/www.abc-berlin.net\/wp-content\/uploads\/2009\/06\/faust-durchs-gitter.jpg\" rel=\"lightbox[5384]\"><img loading=\"lazy\" class=\"alignleft size-full wp-image-662\" title=\"faust-durchs-gitter\" src=\"http:\/\/www.abc-berlin.net\/wp-content\/uploads\/2009\/06\/faust-durchs-gitter.jpg\" alt=\"faust-durchs-gitter\" width=\"115\" height=\"120\" \/><\/a>Nicht erst seit dem 11. September 2001 und den damaligen Ereignissen in den USA wird verst\u00e4rkt \u00fcber den Einsatz von Folter oder anderer \u201eharter Verh\u00f6rtechniken\u201c diskutiert; seit mehreren Jahren wird Folter aber auch z.b. gegen\u00fcber Kindesentf\u00fchrern ganz ernsthaft er\u00f6rtert.<\/p>\n<p><em>Der Fall G\u00e4fgen<\/em><\/p>\n<p>Magnus G\u00e4fgen wurden am 4. August 2011 vom Landgericht Frankfurt a. Main 3000 Euro Entsch\u00e4digung daf\u00fcr zugesprochen, dass er nach seiner damaligen Verhaftung von Polizeibeamten mit Folteranwendung bedroht wurde. Er stand in Verdacht, den Sohn eines Frankfurter Bankiers entf\u00fchrt zu haben; der Polizeivizepr\u00e4sident Wolfgang Daschner vermutete, das Kind lebe noch und G\u00e4fgen sollte gezwungen werden, das Versteck preis zu geben. Er ordnete an, dass G\u00e4fgen vermittelt werden solle, er w\u00fcrde die \u201eSchmerzen seines Lebens\u201c erleiden m\u00fcssen, gebe er nicht endlich das Versteck preis. Ferner lie\u00df Daschner einen Kampfsportler und einen Arzt anfordern, um, w\u00fcrde sich G\u00e4fgen weiter weigern auszusagen, zur Folterung schreiten zu k\u00f6nnen.<br \/>\n<!--more-->Angesichts der Drohungen packte G\u00e4fgen aus; das Kind hatte er schon zuvor get\u00f6tet und f\u00fchrte die Beamten somit nur noch zum Fundort des Leichnams. Verurteilt wurde G\u00e4fgen u.a. wegen Mordes zu lebenslanger Haft; dennoch bestand er darauf, dass die angedrohte Folter rechtswidrig gewesen sei.<\/p>\n<p><em>Der Fall Daschner<\/em><\/p>\n<p>Der (damalige) Polizeivizepr\u00e4sident erfuhr breite Unterst\u00fctzung f\u00fcr die Vorgehensweise im Fall des entf\u00fchrten Bankierssohnes.<br \/>\nBeispielsweise \u00e4u\u00dferte der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes, Mackenroth, Verst\u00e4ndnis f\u00fcr die Androhung der Folter (sp\u00e4ter brachte es dieser Richter immerhin zum Justizminister in Sachsen). Insbesondere auf \u201eder Stra\u00dfe\u201c war Daschner fast so etwas wie ein Held; und auch sein Dienstherr zeigte viel Verst\u00e4ndnis. Nach einer kurzen Schamfrist bef\u00f6rderte man Daschner und so konnte er wenige Jahre sp\u00e4ter, ausgestattet mit einer h\u00f6heren Pension als er sie als Polizeivize h\u00e4tte erreichen k\u00f6nnen, seinen Hut nehmen.<br \/>\nStrafrechtlich belie\u00df es eine Frankfurter Strafkammer mit der mildesten Sanktion des Erwachsenenstrafrechts: Einer Verwarnung mit Strafvorbehalt.<\/p>\n<p><em>Der Fall Ennigkeit<\/em><\/p>\n<p>In den Medienberichten konzentrierte sich die Aufmerksamkeit meist auf Daschner, aber sein Erf\u00fcllungsgehilfe war Kriminalhauptkommissar Ortwin Ennigkeit. Dieser \u00fcbermittelte G\u00e4fgen die Drohungen, man werde ihn \u201eunter \u00e4rztlicher Aufsicht durch Zuf\u00fcgung von Schmerzen (keine Verletzungen)\u201c &#8211; so der Aktenvermerk Daschners \u2013 zu einer Aussage bewegen. Am 5. Oktober 2011 r\u00e4umte RTL in der Sendung \u201eStern TV\u201c Ennigkeit breiten Raum ein, sein damaliges Verhalten darzustellen und Werbung f\u00fcr sein j\u00fcngst erschienenes Buch (\u201eUm Leben und Tod \u2013 wie weit darf man gehen, um das Leben eines Kindes zu retten?\u201c) zu machen.<br \/>\nUnkritisch bis an die Schmerzgrenze interviewte Steffen Halaschka (Nachfolger von G\u00fcnter Jauch bei \u201eStern TV\u201c) den Kriminalbeamten. Dieser bekr\u00e4ftigte, er werde in einer \u00e4hnlichen Situation genauso wieder handeln. Mit Fassungslosigkeit habe er verfolgt, wie man G\u00e4fgen 3000 Euro Geldentsch\u00e4digung zubilligte. Im \u00fcbrigen bestritt Ennigkeit nachdr\u00fccklich, dass die Folterdrohungen zu einem Gest\u00e4ndnis gef\u00fchrt h\u00e4tten. Vielmehr sei seine geschickte Vernehmungstaktik urs\u00e4chlich gewesen. Hinsichtlich der Folterank\u00fcndigung verstehe er bis heute nicht, dass Daschner und er bestraft worden seien, schlie\u00dflich handele es sich hier um eine \u201erechtliche Grauzone\u201c.<br \/>\nIn besagter Stern TV-Sendung durften die ZuschauerInnen via Internet abstimmen, ob die Folterandrohungen in Ordnung gewesen w\u00e4ren. Stolz verk\u00fcndete Halaschka, der Moderator, am Ende, das \u201e95 %\u201c mit \u201eJa\u201c abgestimmt h\u00e4tten ( http:\/\/www.sterntv.de\/ ).<\/p>\n<p><em>Reaktion der Medien auf das Entsch\u00e4digungsurteil<\/em><\/p>\n<p>Hier soll nicht auf Zeitungen wie BILD eingegangen werden, deren Volkszorn-P\u00f6beleien sind wohlbekannt. Exemplarisch sei auf Gisela Friedrichsen (DER SPIEGEL, 32\/2011, S. 42) eingegangen. Sie p\u00f6belt nicht weniger als BILD, allerdings auf intellektuell etwas h\u00f6herem Niveau. Sie h\u00e4lt es f\u00fcr \u2013 Zitat &#8211; \u201eunmenschlich\u201c, dass die 4. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt dem \u201eKindesm\u00f6rder\u201c 3000 Euro Entsch\u00e4digung zubilligte. Dieser habe schlie\u00dflich seinerzeit die Fahnder der Polizei \u201e(ge)qu\u00e4lt\u201c und \u201ezerm\u00fcrbt\u201c. Er habe die Polizeibeamten regelrecht \u201ehinein(ge)trieben\u201c in die Folterandrohung.<br \/>\nHier habe, mit seiner Zivilklage auf Schmerzensgeld, ein \u201egemeiner M\u00f6rder (&#8230;) skrupellos seine Interessen\u201c durchgesetzt. Der Leser, die Leserin sp\u00fcrt geradezu, wie Friedrichsen der Blutdruck gestiegen sein muss.<br \/>\nZu differenzieren zwischen Mordtat (die unentschuldbar ist) einerseits und dem Verhalten der Polizei andererseits mag vielen nicht leicht fallen, ist aber zwingend notwendig.<\/p>\n<p><em>Staatliche Folter ist niemals gerechtfertigt<\/em><\/p>\n<p>Nicht beurteilt zu werden braucht hier die Frage, wie eine Konstellation zu bewerten w\u00e4re, fiele ein m\u00f6glicher Tatverd\u00e4chtiger z.b. den Eltern eines entf\u00fchrten Kindes in die H\u00e4nde und diese w\u00fcrden dem Verd\u00e4chtigen zusetzen. Aber f\u00fcr die staatlichen Repressionsorgane kann es niemals eine Rechtfertigung geben, zu foltern oder Folter anzudrohen.<br \/>\nWie im \u00fcbrigen der Rechtsanwalt von G\u00e4fgen in einem Interview mitteilte, w\u00fcrden immer mal wieder Mandanten von Schl\u00e4gen und Misshandlungen berichten, die auf deutschen Polizeirevieren vielleicht nicht an der Tagesordnung sein m\u00f6gen, jedoch auch keine singul\u00e4ren Ereignisse darstellen. Nur rate er \u2013 der Anwalt \u2013 jedoch seinen Mandanten regelm\u00e4\u00dfig davon ab, diese Vorf\u00e4lle weiter zu verfolgen, da sie diese schlicht nicht w\u00fcrden beweisen k\u00f6nnen. In den seltensten F\u00e4llen n\u00e4mlich w\u00fcrde ein Polizist sein Vorgehen in einem Aktenvermerk niederlegen; so wie seinerzeit Daschner. H\u00e4tte dieser die Folterdrohungen nicht aktenkundig gemacht, wohl kaum jemand h\u00e4tte G\u00e4fgen sp\u00e4ter entsprechende Vorw\u00fcrfe geglaubt.<br \/>\nEine Gesellschaft muss aushalten, dass nicht alles getan wird, was Menschen sich auszudenken verm\u00f6gen; und sei der Zweck noch so heilig.<\/p>\n<p><em>Folgen des Urteils f\u00fcr die Polizei<\/em><\/p>\n<p>Das Urteil des Zivilgerichts d\u00fcrfte nichts an der t\u00e4glichen Polizeipraxis \u00e4ndern. Die schon erw\u00e4hnte Friedrichsen, Sprachrohr des selbsternannten \u201eSturmgesch\u00fctz der Demokratie\u201c betonte in ihrem Kommentar, dass Daschner und seine Kollegen gestraft genug seien, schlie\u00dflich sei ihr Vorgehen \u201evon mehreren Gerichten missbilligt\u201c worden.<br \/>\nEin sehr milde Sicht der Dinge. In der Realit\u00e4t d\u00fcrften sich Polizeibeamte eher ermuntert f\u00fchlen zu \u201eharten Verh\u00f6rmethoden\u201c zu greifen, denn gerade an Daschner k\u00f6nnen sie verfolgen, wie schnell man anschlie\u00dfend die Karriereleiter hinauf f\u00e4llt. Sind dann noch Kinder als Opfer im Spiel, findet sich auch genug mediale Unterst\u00fctzung und Zustimmung.<br \/>\nVermeidet man es ferner, sein Tun in einem Aktenvermerk zu dokumentieren, so ist die Wahrscheinlichkeit gleich Null, dass irgendetwas ans Licht kommen wird.<br \/>\nUm nicht missverstanden zu werden: Es gibt genug Staaten, in welchen es wesentlich brutaler zugeht auf den Polizeistationen (und auch in den Gef\u00e4ngnissen), dies \u00e4ndert jedoch nichts daran, dass auch auf deutschen Polizeiwachen (und in Gef\u00e4ngnissen) geschlagen, getreten und misshandelt wird \u2013 und mitunter sogar Menschen sterben m\u00fcssen!<\/p>\n<p><em>Thomas Meyer-Falk<br \/>\nc\/o JVA \u2013 Z. 3113<br \/>\nSch\u00f6nbornstr. 32<br \/>\nD-76646 Bruchsal<\/em><\/p>\n<p><em><a href=\"http:\/\/www.freedom-for-thomas.de\/\" target=\"_blank\">www.freedom-for-thomas.de<\/a><br \/>\n<a href=\"http:\/\/www.freedomforthomas.wordpress.com\/\" target=\"_blank\">www.freedomforthomas.wordpress.com <\/a><\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Nicht erst seit dem 11. 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