{"id":5526,"date":"2011-11-06T13:06:54","date_gmt":"2011-11-06T12:06:54","guid":{"rendered":"http:\/\/www.abc-berlin.net\/?p=5526"},"modified":"2011-11-06T20:18:21","modified_gmt":"2011-11-06T19:18:21","slug":"thomas-meyer-falk-vergebliche-hoffnung-fur-svler","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.abc-berlin.net\/2008\/thomas-meyer-falk-vergebliche-hoffnung-fur-svler","title":{"rendered":"Thomas Meyer-Falk: Vergebliche Hoffnung f\u00fcr SVler"},"content":{"rendered":"<p><a href=\"http:\/\/www.abc-berlin.net\/wp-content\/uploads\/2009\/06\/faust-durchs-gitter.jpg\" rel=\"lightbox[5526]\"><img loading=\"lazy\" class=\"alignleft size-full wp-image-662\" title=\"faust-durchs-gitter\" src=\"http:\/\/www.abc-berlin.net\/wp-content\/uploads\/2009\/06\/faust-durchs-gitter.jpg\" alt=\"faust-durchs-gitter\" width=\"115\" height=\"120\" \/><\/a>Immer wieder ist davon die Rede, die Sicherungsverwahrung treffe die \u201eGef\u00e4hrlichsten der Gef\u00e4hrlichen\u201c. Als nun im Mai 2011 das Bundesverfassungsgericht die wesentlichen Regelungen zur SV als <a title=\"Thomas Meyer-Falk: Sicherungsverwahrung verboten?\" href=\"http:\/\/www.abc-berlin.net\/thomas-meyer-falk-sicherungsverwahrung-verboten\" target=\"_blank\">verfassungswidrig verwarf<\/a>, keimte bei all diesen \u201eGef\u00e4hrlichen\u201c Hoffnung auf, die SV entweder nicht antreten zu m\u00fcssen oder aus ihr entlassen zu werden. F\u00fcr einige wenige Verwahrte oder von SV bedrohte Gefangene \u00f6ffnen sich tats\u00e4chlich die Tore. Exemplarisch sei auf den Fall eines Einbrechers aus Bayern verwiesen (a.). F\u00fcr die Mehrzahl der Betroffenen d\u00fcrfte sich, folgt man den ersten einschl\u00e4gigen Gerichtsentscheidungen seit dem Urteil des BVerfG, wenig \u00e4ndern (b.).<br \/>\n<!--more--><br \/>\n<em>a.) Einbrecher und vergleichbare Konstellationen<\/em><\/p>\n<p>Am 22. Juni 2011 hatte das Oberlandesgericht N\u00fcrnberg (Az. 2 Ws 286\/11, vgl. NStZ 2011, S. 640-641) \u00fcber den Fall eines im Jahre 2004 verurteilten Einbrechers zu entscheiden. Wegen 19 F\u00e4llen des vollendeten und 8 F\u00e4llen des versuchten Diebstahls (Tatbeute: 6902 Euro; verursachter Sachschaden im Zuge der Einbr\u00fcche: 13.940 Euro) wurde dieser zu acht Jahren Gef\u00e4ngnis und, da nach Ansicht des LG M\u00fcnchen \u201ef\u00fcr die Allgemeinheit gef\u00e4hrlich\u201c, zu Sicherungsverwahrung verurteilt.<br \/>\nDas OLG entschied, dass die \u201eUnterbringung (in der SV) f\u00fcr erledigt\u201c zu erkl\u00e4ren sei, da zum 01.01.2011 eine Reform in Kraft getreten war, nach welcher nur noch bei \u2013 im Wesentlichen \u2013 Sexual- und Gewalttaten eine Verh\u00e4ngung der SV m\u00f6glich sein soll (wobei es jedoch auch nach neuer Gesetzeslage die SV in dar\u00fcber hinausgehenden F\u00e4llen , wie \u00a7\u00a7129 a\/b StGB, besonders schwerer Fall des Landfriedensbruchs, schwere Brandstiftung, geben wird). Das Landgericht wollte die SV (noch) nicht f\u00fcr erledigt erkl\u00e4ren, da erst das Haftende 2014 abzuwarten sei. Dem trat das OLG entgegen, da ansonsten der weitere Haftverlauf drohe beeintr\u00e4chtigt zu werden.<\/p>\n<p>F\u00fcr Diebe, Einbrecher, Betr\u00fcger wird es wohl keine SV mehr geben, zumindest nach der geltenden Rechtslage. Wobei der Bundestag durch nichts gehindert w\u00e4re, auch f\u00fcr diese Deliktgruppen die SV sp\u00e4ter wieder einmal einzuf\u00fchren, denn aus verfassungsrechtlichen Gr\u00fcnden hat bislang das BVerfG in solchen F\u00e4llen die SV nie beanstandet (gleichfalls unbeanstandet blieben entsprechende Urteile auch vom Europ\u00e4ischen Gerichtshof f\u00fcr Menschenrechte).<br \/>\nNicht betroffen von der neuen Rechtslage, dies der Vollst\u00e4ndigkeit halber, sind wegen Drogenbesitzes und Drogenhandels Verurteilte; sobald bei diesen die Grenze zur \u201enicht geringen Menge\u201c \u00fcberschritten ist, darf nach wie vor die Anordnung der SV erfolgen (in Bruchsal sitzen aktuell mehrere Betroffene ein; einem von diesen wurde lediglich Handel mit Haschisch zur Last gelegt. Sein SV-Antritt w\u00fcrde erfolgen, wenn er fast 70 Jahre alt sein wird, sollte nicht noch in der Zwischenzeit ein Gericht ein Einsehen haben).<\/p>\n<p><em>b.) Restriktive Rechtssprechung nach Urteil des BVerfG von Mai 2011<\/em><\/p>\n<p>Eine der ersten Entscheidungen erging wenige Tage nach dem Urteil des BVerfG. Das OLG K\u00f6ln (Az. 2 Ws 261\/11) befand am 18. Mai 2011 \u00fcber die Fortdauer der Unterbringung in der SV im Falle eines heute knapp 50j\u00e4hrigen Mannes. Seit 2002 in Sicherungsverwahrung sitzend, weil er 1996 wegen K\u00f6rperverletzung und Erpressung zu 7 Jahren Freiheitsstrafe, nebst Unterbringung in der SV verurteilt worden war (vgl. NStZ\u2013RR 2011, S. 334-335). Seit 1978, im Alter von 14 Jahren, trat der Verwahrte immer wieder mit K\u00f6rperverletzungen in Erscheinung, h\u00e4ufig nach Alkoholkonsum. Laut OLG habe er im Laufe der Jahre durch \u201egezielt gegen das Gesicht der Gesch\u00e4digten gef\u00fchrte Fausthiebe\u201c die K\u00f6rperverletzungen begangen.<br \/>\nEine Freilassung lehnte, auch in Anbetracht des Urteils des BVerfG, das Oberlandesgericht ab, da der beschwerdef\u00fchrende Verwahrte sogar w\u00e4hrend der Haft \u201eaufgefallen\u201c sei. Und zwar durch \u201eAlkoholkonsum\u201c, sowie mit \u201everbalem und t\u00e4tlichem Verhalten\u201c. So habe dieser \u201ezuletzt (\u2026) in der JVA Aachen eine Packung Eier w\u00fctend in Richtung eines Bediensteten geworfen\u201c. Auch aus diesem Verhalten zog der OLG-Senat den Schluss, dass von dem Betroffenen \u201eunver\u00e4ndert schwere Gewalttaten drohen, w\u00fcrde er in Freiheit entlassen.\u201c<br \/>\nWenn nun schon Eierw\u00fcrfe \u201ein Richtung\u201c eines W\u00e4rters als Indiz f\u00fcr die Erwartung \u201eschwerer Gewalttaten\u201c herhalten m\u00fcssen, kann man sich unschwer vorstellen, wie schwierig es wird, entlassen zu werden.<\/p>\n<p>Und auch das BVerfG macht nach seinem spektakul\u00e4ren Urteil vom 04. Mai 2011 nicht wirklich Hoffnung, denn in einem Beschluss vom 15.9.2011 (Az.: <a href=\"http:\/\/www.bverfg.de\/entscheidungen\/rk20110915_2bvr151611.shtml\" target=\"_blank\">2 BvR 1516\/11<\/a>) erl\u00e4utert es, welche Anforderungen verfassungsrechtlicher Art an das Vorliegen einer \u201epsychischen St\u00f6rung\u201c zu stellen seien, welche f\u00fcr eine Fortdauer der SV bei \u201eAltf\u00e4llen\u201c (also jene, die vor 1998 verurteilt wurden und nun 10 Jahre oder l\u00e4nger in SV einsitzen) verlangt wird. Es sei keinesfalls erforderlich, dass ein Verwahrter an einer \u201eim klinischen Sinne behandelbaren psychischen Krankheit\u201c leide; eine \u201epsychische St\u00f6rung\u201c decke ein sehr \u201ebreites Spektrum von Erscheinungsformen ab, von denen nur ein Teil (\u2026) als psychische Erkrankung gewertet werden\u201c m\u00fcsse. Ausreichend sei eine \u201espezifische St\u00f6rung der Pers\u00f6nlichkeit, des Verhaltens\u201c.<\/p>\n<p>Hieran gemessen d\u00fcrfte man Sicherungsverwahrte, welche nicht an solch einer \u201epsychischen St\u00f6rung\u201c leiden, mit der Lupe suchen m\u00fcssen, denn nach teils jahrzehntelangen Haftaufenthalten bleiben \u201eSt\u00f6rungen\u201c nicht aus. So wird letztlich einer Willk\u00fcr T\u00fcr und Tor ge\u00f6ffnet. Eierw\u00fcrfe dienen als Beleg f\u00fcr die Gefahr k\u00fcnftiger \u201eschwerer Gewalttaten\u201c und eine \u201eSt\u00f6rung der Pers\u00f6nlichkeit oder des Verhaltens\u201c reicht aus als Rechtfertigung f\u00fcr eine potentiell lebenslange Freiheitsentziehung, auch wenn diese dann \u201eSicherungsverwahrung\u201c hei\u00dft (oder wie auch immer sonst, denn die Bundesregierung erw\u00e4gt den historisch belasteten Begriff der Sicherungsverwahrung, eingef\u00fchrt 1933, zu ersetzen durch \u201eSicherungshaft\u201c).<\/p>\n<p>Zugleich wird in der \u00d6ffentlichkeit der Eindruck erweckt, es bestehe ein innerer Zusammenhang zwischen \u201epsychischer St\u00f6rung\u201c und der Gefahr schwerer Gewalt- oder Sexualtaten; was dann die schon heute existierende Diskriminierung von Menschen mit seelischen, bzw. psychischen \u201eSt\u00f6rungen\u201c vertiefen d\u00fcrfte.<\/p>\n<p><em>Thomas Meyer-Falk<br \/>\nc\/o JVA \u2013 Z. 3113<br \/>\nSch\u00f6nbornstr. 32<br \/>\nD-76646 Bruchsal<\/em><\/p>\n<p><em><a href=\"http:\/\/www.freedom-for-thomas.de\/\" target=\"_blank\">www.freedom-for-thomas.de<\/a><br \/>\n<a href=\"http:\/\/www.freedomforthomas.wordpress.com\/\" target=\"_blank\">www.freedomforthomas.wordpress.com <\/a><\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Immer wieder ist davon die Rede, die Sicherungsverwahrung treffe die \u201eGef\u00e4hrlichsten der Gef\u00e4hrlichen\u201c. 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