{"id":6228,"date":"2012-03-08T16:16:52","date_gmt":"2012-03-08T15:16:52","guid":{"rendered":"http:\/\/www.abc-berlin.net\/?p=6228"},"modified":"2012-03-10T08:32:04","modified_gmt":"2012-03-10T07:32:04","slug":"thomas-meyer-falk-system-wiesenhof","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.abc-berlin.net\/2008\/thomas-meyer-falk-system-wiesenhof","title":{"rendered":"Thomas Meyer-Falk: System Wiesenhof?"},"content":{"rendered":"<p><a href=\"http:\/\/www.abc-berlin.net\/wp-content\/uploads\/2009\/06\/faust-durchs-gitter.jpg\" rel=\"lightbox[6228]\"><img loading=\"lazy\" class=\"alignleft size-full wp-image-662\" title=\"faust-durchs-gitter\" src=\"http:\/\/www.abc-berlin.net\/wp-content\/uploads\/2009\/06\/faust-durchs-gitter.jpg\" alt=\"faust-durchs-gitter\" width=\"115\" height=\"120\" \/><\/a>Angesto\u00dfen von den kritischen Berichten \u00fcber die Firma Wiesenhof, diese vertreibt u.a. Gefl\u00fcgelprodukte, bat ich im Mai 2011 das Landesverwaltungsamt (<a href=\"http:\/\/www.landesverwaltungsamt.sachsen-anhalt.de\" target=\"_blank\">LVWA<\/a>) um Informationen \u00fcber Verst\u00f6\u00dfe besagter Firma gegen das Lebensmittelrecht. \u00dcber die, freundlich formuliert, forsche Art der anwaltlichen Vertreter besagter Firma, sich gegen meinen Antrag zur Wehr zu setzen, berichtete ich an anderer Stelle schon mehrfach (<a title=\"Thomas Meyer-Falk: Wiesenhof &amp; Lebensmittelrecht\" href=\"http:\/\/www.abc-berlin.net\/thomas-meyer-falk-wiesenhof-lebensmittelrecht\" target=\"_blank\">1<\/a>, <a title=\"Thomas Meyer-Falk: Wiesenhof- Teil 2\" href=\"http:\/\/www.abc-berlin.net\/thomas-meyer-falk-wiesenhof-teil-2\" target=\"_blank\">2<\/a>). Heute soll es um Unterlagen gehen, die das LVWA in einem Rechtsstreit dem Verwaltungsgericht Halle vorlegte.<br \/>\n<!--more--><br \/>\n<strong>Der Rechtsstreit<\/strong><\/p>\n<p>Das LVWA hatte mir das Recht einger\u00e4umt, mich \u00fcber die lebensmittelrechtlichen Verst\u00f6\u00dfe Wiesenhofs zu informieren. Der tats\u00e4chliche Informationszugang (auf Grundlage des Verbraucherinformationsgesetzes) erfolgt jedoch erst, wenn der Bescheid rechtskr\u00e4ftig geworden ist.<\/p>\n<p>Da die Firma Wiesenhof den Bescheid angefochten hat, ist zur Zeit beim <a href=\"http:\/\/www.justiz.sachsen-anhalt.de\/vg-hal\" target=\"_blank\">VG Halle<\/a> ein Verfahren anh\u00e4ngig (Az. 1 A 242\/11 HAL), in welchem Wiesenhof versucht den Bescheid des LVWA aufheben zu lassen.<\/p>\n<p><strong>Unterlagen des LVWA<\/strong><\/p>\n<p>Mit Klageerwiderung vom 21.02.2012 legte die Beh\u00f6rde mehrere Beweismittel vor, von welchen hier nun die Rede sein soll.<\/p>\n<p><strong>1.) Zulassungsbescheid vom 26.08.2010<\/strong><\/p>\n<p>Mit diesem Bescheid wurde 2010 dem Betrieb \u201eWiesenhof Gefl\u00fcgel M\u00f6ckern GmbH\u201c die Zulassung erteilt f\u00fcr das Schlachten von Gefl\u00fcgel, das Zerlegen von Gefl\u00fcgelfleisch, sowie das Verarbeiten desselben. Die Zulassung wurde jedoch mit einem 8 Punkte umfassenden Katalog von Nebenbestimmungen versehen. Unter Androhung von Zwangsgeldfestsetzung in H\u00f6he von 50.000 Euro wurde dem Betreiber auferlegt, Sorge zu tragen, dass w\u00e4hrend des \u201eAusnehmens der Tiere (\u2026keine\u2026) Magen- oder Darmfl\u00fcssigkeit ausl\u00e4uft\u201c.<br \/>\nSelbst scheinbare Selbstverst\u00e4ndlichkeiten, wie \u201edie Bodenbel\u00e4ge sind sauber und instand zu halten\u201c wurden, im Falle eines jeden Versto\u00dfes, mit der Zwangsgeldandrohung von 10.000 Euro belegt. 50.000 Euro Zwangsgeld drohen, sollte das \u201egewonnene, frische Fleisch (nicht) so schnell wie m\u00f6glich auf eine Temperatur von maximal +4 Grad Celsius\u201c abgek\u00fchlt werden.<\/p>\n<p>Angef\u00fcgt war dem Zulassungsbescheid ein \u201eProtokoll\u201c einer Kontrolle des Betriebs in M\u00f6ckern vom 11.08.2010, wonach in 14 Bereichen \u201eFeststellungen\u201c getroffen worden seien, angefangen bei \u201eRost an verschiedenen Tr\u00e4gerkonstruktionen\u201c, \u201eWandsch\u00e4den\u201c, \u201everrostete Radaufh\u00e4ngung an Aluminiumwagen\u201c, verschmutzten Fu\u00dfb\u00f6den, schadhaftem Wandanstrich, und so weiter.<\/p>\n<p><strong>2.) Schreiben des Landratsamtes Lichtenfeld vom 17.11.2011<\/strong><\/p>\n<p>Das Landratsamt \u00fcbermittelte einer anderen Beh\u00f6rde ein Gutachten \u00fcber eine vom Bayerischen Landesamt f\u00fcr Gesundheit und Lebensmittelsicherheit untersuchte Probe eines Wiesenhof-Produktes, und zwar eines \u201eDeutschen H\u00e4hnchens Handelsklasse A\u201c. In der Probe wurden Campylobacter nachgewiesen, welche, so das Gutachten, S. 2, \u201enach einer Inkubationszeit von 2 bis 5 Tagen akute Erkrankungsf\u00e4lle mit z.T. blutigem Durchfall, Fieber, Bauchscherzen, Erbrechen sowie Kopf- und Muskelschmerzen verursachen\u201c. Folglich stufte die Untersuchungsbeh\u00f6rde die Probe \u201eim vorliegenden rohen Zustand als gesundheitssch\u00e4dlich\u201c ein, merkte jedoch einschr\u00e4nkend an, dass wenn man das H\u00e4hnchen durcherhitze, dies zur \u201esicheren Abt\u00f6tung dieser Keime\u201c f\u00fchre, weshalb ein \u201eVerkehrsverbot nicht notwendig\u201c sei.<br \/>\nDes weiteren wurden in der Probe E-Coli-Bakterien nachgewiesen, dies in einer H\u00f6he, die \u00fcber einem Richtwert liege und deshalb zu \u201eMa\u00dfnahmen zur Verbesserung der Hygienesituation\u201c in dem verarbeitenden Betrieb Anlass gebe.<\/p>\n<p><strong>3.) Verf\u00fcgung vom 02.08.2011 des LVWA Halle<\/strong><\/p>\n<p>Durchaus spektakul\u00e4r kann die Verf\u00fcgung vom 02.08.2011 genannt werden, wurde doch dort der Firma Wiesenhof Gefl\u00fcgel M\u00f6ckern GmbH, vertreten durch ihren Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer, die oben erw\u00e4hnte Zulassung vom 26.08.2010 auf das Inverkehrbringen von Gefl\u00fcgelfleisch in tiefgefrorenem Zustand \u201ebeschr\u00e4nkt\u201c und ferner die Auflage gemacht, dass die Schlachtk\u00f6rper, die \u201ezu Tiefk\u00fchlfleisch verarbeitet werden sollen, nach dem Austritt aus der Spr\u00fchk\u00fchlung innerhalb von 30 Minuten verpackt werden.\u201c Schlachtk\u00f6rper, die \u201enicht nach 30 Minuten verpackt sind, gelten als verworfen\u201c.<br \/>\nAll das garnierte das LVWA mit der Androhung von Zwangsgeld von je 100.000 Euro, sollte die Firma den Punkten \u201enicht nachkommen\u201c.<\/p>\n<p>Der Begr\u00fcndung dieser Verf\u00fcgung konnte entnommen werden, dass wegen der Nichteinhaltung der weiter oben erw\u00e4hnten Auflage der Abk\u00fchlung auf h\u00f6chstens +4 Grad Celsius das Unternehmen schon 50.000 Euro Zwangsgeld zahlen musste, und erst nachdem \u201edie Oberfinanzdirektion Magdeburg zur Beitreibung des Zwangsgeldes ein Verwaltungsvollstreckungsverfahren eingeleitet hat\u201c, das Zwangsgeld gezahlt wurde. Soweit Wiesenhof Gefl\u00fcgel M\u00f6ckern GmbH auch die Produktionsrichtung \u201eBratfertig\u201c betreibe, sei dies wegen der \u201eGefahr einer Vermehrung auch pathogener Keime\u201c nicht mehr zuzulassen.<\/p>\n<p>Ob das Unternehmen diese Verf\u00fcgung angefochten hat, ist mir nicht bekannt.<\/p>\n<p><strong>Vorfall am 29.02.2012<\/strong><\/p>\n<p>Bekannterma\u00dfen sitze ich in Haft. In den Vormittagsstunden des 29.02.2012 suchte mich der Vollzugsbeamte G. in der Zelle auf. Er unterrichtete mich, dass jemand der <a href=\"http:\/\/www.berding-partner.de\" target=\"_blank\">Kanzlei Berding und Partner<\/a> angerufen und mitgeteilt habe, mir seien wohl versehentlich seitens des Verwaltungsgerichts Halle Unterlagen zugestellt worden, die nicht f\u00fcr meine Augen bestimmt gewesen seien. Da ich nicht unter Vormundschaft der Haftanstalt stehe, bestand ich darauf, dass der Kanzlei keinerlei Ausk\u00fcnfte erteilt werden d\u00fcrften.<\/p>\n<p>Sollte tats\u00e4chlich ein Vertreter der Anwaltskanzlei, von dieser war eingangs die Rede, denn die vertritt Wiesenhof, in der Anstalt angerufen haben, w\u00e4re dies gelinde gesagt eine recht eigenwillige Vorgehensweise. Hatte mir doch das Verwaltungsgericht, wie es meinem Recht als Beteiligter des Verfahrens entspricht, die Klageerwiderung des LVWA, nebst der vom LVWA dem Schriftsatz angef\u00fcgten und in Bezug genommenen Anlagen \u00fcbermittelt.<\/p>\n<p>Freilich mag es f\u00fcr Wiesenhof Gefl\u00fcgel M\u00f6ckern GmbH nicht gerade das Ansehen steigern, wenn bekannt wird, wie eine Probe ihres Produkts durch ein amtliches Institut bewertet worden ist, wobei damit, dies der Vollst\u00e4ndigkeit halber, noch nichts ausgesagt ist \u00fcber die \u00fcbrigen Produkte der Firma. Auch die Einschr\u00e4nkung der Zulassung des Betriebs ist wohl nichts, was ein Unternehmen gerne von sich aus der \u00d6ffentlichkeit mitteilt, zumal wenn, wie hier, die Firma im Fokus der kritischen \u00d6ffentlichkeit steht und schon Gegenstand einer ARD-Dokumentation war.<\/p>\n<p><strong>Ausblick<\/strong><\/p>\n<p>Nun bleibt abzuwarten, wie der Rechtsstreit vor dem VG weitergeht und ob Wiesenhof den Klageerwiderungs-Schriftsatz des LVWA, in welchem das LVWA dem Unternehmen gleich auf Seite 2 vorwirft: \u201ebei dem Schlachtbetrieb der Kl\u00e4gerin\u201c handelt es sich \u201eum einen Betrieb, der h\u00e4ufigen Beanstandungen nicht nur durch nationale Beh\u00f6rden, sondern auch durch Beh\u00f6rden der EU, unterliegt\u201c, zum Anlass weiterer rechtlicher Schritte gegen das Amt und auch das Land Sachsen-Anhalt nehmen wird.<\/p>\n<p><em>Thomas Meyer-Falk<\/em><br \/>\n<em> c\/o JVA \u2013 Z. 3113<\/em><br \/>\n<em> Sch\u00f6nbornstr. 32<\/em><br \/>\n<em> D-76646 Bruchsal<\/em><\/p>\n<p><em><a href=\"http:\/\/www.freedom-for-thomas.de\" target=\"blank\">www.freedom-for-thomas.de<\/a><\/em><br \/>\n<em> <a href=\"http:\/\/www.freedomforthomas.wordpress.com\" target=\"blank\">www.freedomforthomas.wordpress.com <\/a><\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Angesto\u00dfen von den kritischen Berichten \u00fcber die Firma Wiesenhof, diese vertreibt u.a. 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