{"id":6231,"date":"2011-12-07T08:26:34","date_gmt":"2011-12-07T07:26:34","guid":{"rendered":"http:\/\/www.abc-berlin.net\/?p=6231"},"modified":"2012-05-01T23:58:32","modified_gmt":"2012-05-01T22:58:32","slug":"thomas-meyer-falk-wiesenhof-teil-2","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.abc-berlin.net\/2008\/thomas-meyer-falk-wiesenhof-teil-2","title":{"rendered":"Thomas Meyer-Falk: Wiesenhof &#8211; Teil 2"},"content":{"rendered":"<p><a href=\"http:\/\/www.abc-berlin.net\/wp-content\/uploads\/2009\/06\/faust-durchs-gitter.jpg\" rel=\"lightbox[6231]\"><img loading=\"lazy\" class=\"alignleft size-full wp-image-662\" title=\"faust-durchs-gitter\" src=\"http:\/\/www.abc-berlin.net\/wp-content\/uploads\/2009\/06\/faust-durchs-gitter.jpg\" alt=\"faust-durchs-gitter\" width=\"115\" height=\"120\" \/><\/a>Wie schon im <a title=\"Thomas Meyer-Falk: Wiesenhof &amp; Lebensmittelrecht\" href=\"http:\/\/www.abc-berlin.net\/thomas-meyer-falk-wiesenhof-lebensmittelrecht\" target=\"_blank\">August 2011 berichtet<\/a>, wehrt sich die Firma Wiesenhof \u2013 Gefl\u00fcgel M\u00f6ckern GmbH vehement dagegen, dass mir das Landesverwaltungsamt (LVwA) in Halle Zugang zu Unterlagen gew\u00e4hrt.<\/p>\n<p>Zwischenzeitlich liegt eine erste Gerichtsentscheidung vor.<\/p>\n<p><strong>Vorgeschichte<\/strong><\/p>\n<p>Nicht nur die <a href=\"http:\/\/www.peta.de\/\" target=\"_blank\">Tierrechtsorganisation PeTA<\/a> berichtete schon mehrfach in der Vergangenheit \u00fcber o.g. Firma, sondern auch Tages- und Wochenzeitungen, von der S\u00fcddeutschen Zeitung, \u00fcber SPIEGEL, bis hin zu taz und Neues Deutschland (im ND zuletzt am 21.07.2011, \u201eWiesenhof in den Schlagzeilen\u201c). Stets ging es um die Frage, inwieweit die Zust\u00e4nde bei Wiesenhof selbst, aber auch Subunternehmen von Wiesenhof, mit den lebensmittelrechtlichen, aber auch den tierschutzrechtlichen Vorgaben in Einklang st\u00fcnden.<br \/>\n<!--more--><br \/>\nDa Gefangene in der JVA Bruchsal auch Produkte dieser Firma kaufen k\u00f6nnen, bat ich das LVwA um Zugang zu Daten nach \u00a7 1 Abs. 1 Nr. 1 Verbraucherinformationsgesetz, also \u00fcber Verst\u00f6\u00dfe gegen das Lebensmittelrecht. Das Amt bewilligte am 12.07.2011 den Zugang zu den vorhandenen Akten und ordnete am 07.09.2011 die \u201esofortige Vollziehung\u201c des Bescheids an.<br \/>\nDenn angesichts der schon im Vorfeld durch die Anw\u00e4lte von Wiesenhof angek\u00fcndigten gerichtlichen Schritte, sollte man mir Zugang gew\u00e4hren wollen, w\u00e4re ein jahrelanger Rechtsstreit absehbar gewesen. Durch die Einlegung eines Widerspruchs durch Wiesenhofs Anw\u00e4lte (<a href=\"http:\/\/www.berding-partner.de\" target=\"_blank\">Kanzlei Berding &amp; Partner<\/a>) w\u00e4re jeder Zugang zu den Akten bis zur rechtskr\u00e4ftigen Kl\u00e4rung vor Gericht ausgeschlossen. Dem sollte die \u201esofortige Vollziehbarkeit\u201c entgegenwirken, denn hiergegen w\u00e4re \u2013 lediglich \u2013 eingeschr\u00e4nkter Eilrechtsschutz bei Gericht zul\u00e4ssig.<\/p>\n<p><strong>Eilrechtsschutz vor dem Verwaltungsgericht Halle<\/strong><\/p>\n<p>Am 10.10.2011 reichte Rechtsanwalt Franz Anton Berding einen 20 Seiten umfassenden Schriftsatz beim Verwaltungsgericht Halle ein; als Anlagen f\u00fcgte er 33 weitere Schriftst\u00fccke, Gutachten, Urteile, Zeitungsausschnitte, etc. bei.<br \/>\nEinleitend stellte der Anwalt dar, um welch bedeutendes Unternehmen es sich handele, welches er da vertrete. Wiesenhof, so Franz Berding geh\u00f6re zur PHW-Gruppe in Visbek, erwirtschafte einen Umsatz von 1,227 Milliarden Euro und besch\u00e4ftige \u201eetwa 2900 Mitarbeiter\u201c. Dann folgt noch etwas Eigenlob, n\u00e4mlich die Betonung, dass Wiesenhof \u201ef\u00fcr h\u00f6chste Qualit\u00e4t und h\u00f6chstm\u00f6gliche Sicherheitsstandards\u201c stehe.<br \/>\nSchon auf Seite 3 der Antragsschrift, mit der Wiesenhof w\u00fcnschte, dass die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs wieder hergestellt werde (ich also vorerst keinen Zugang zu den Akten bek\u00e4me) wird dann auf meine Person, und auf den weiteren Seiten in epischer Breite auf die Tierrechtsorganisation PeTA eingegangen.<br \/>\nSo hei\u00dft es auf Seite 3: \u201eHerr Thomas Meyer-Falk ist 1996 wegen Bankraubs mit Geiselnahme festgenommen worden (&#8230;), ferner ist (er) ein Anh\u00e4nger der sogenannten \u201eTierrechtsorganisation PeTA Deutschland e.V.\u201c<br \/>\nWoher der Anwalt letztere Erkenntnis haben kann, ist mir schleierhaft, denn bislang habe ich mich eher kritisch \u00fcber PeTA ge\u00e4u\u00dfert (z.b. deren Vergleich von Tierst\u00e4llen mit KZs).<\/p>\n<p>Offenbar diente ihm die Unterstellung, ich sei \u201eAnh\u00e4nger\u201c von PeTA lediglich dazu, dann auf den folgenden Seiten \u00fcber aus seiner Sicht ungerechtfertigte Angriffe von PeTA gegen Wiesenhof zu lamentieren, mich als Strohmann von PeTA aufzubauen und dies als zus\u00e4tzliche Argumentationslinie zu nutzen, weshalb ein Zugang zu den Akten unter allen Umst\u00e4nden zu verhindern sei.<\/p>\n<p>Denn PeTA k\u00f6nne die Akten dazu verwenden, den \u201esogenannten Wiesenhof-Skandal voranzutreiben\u201c.<br \/>\nMir spricht er das Zugangsrecht dann noch mit dem Argument ab, dass \u201eein Inhaftierter (nicht) an dem gesellschaftlichen Leben\u201c teilnehme, also auch nicht einkaufe. Ergo ben\u00f6tige \u201eHerr Meyer-Falk (&#8230;) somit die gew\u00fcnschten Informationen mit Sicherheit nicht, um eine eigenverantwortliche Kaufentscheidung zu treffen\u201c.<\/p>\n<p><strong>Entscheidung der 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Halle<\/strong><\/p>\n<p>Mit Beschluss vom 01.11.2011 (Az.: 1 B 209\/11 HAL) gab das Gericht, unter Vorsitz von Dr. Albrecht dem Antrag von Wiesenhof voll umf\u00e4nglich statt. Mir selbst wurde kein rechtliches Geh\u00f6r gew\u00e4hrt. Erst am 21.11.2011 teilte mir die zust\u00e4ndige Richterin mit, es sei \u201ebisher leider \u00fcbersehen worden\u201c mich beizuladen, dies werde hiermit nachgeholt.<br \/>\nEin eigenartiger Umgang mit den elementaren Verfahrensrechten eines Verfahrensbeteiligten.<br \/>\nBegr\u00fcndet wurde die Entscheidung vom 01.11.2011 damit, dass das LVwA nicht ausreichend begr\u00fcndet habe, weshalb ein besonderes \u00f6ffentliches Interesse daran bestehe, dass mir sofort der Zugang zu den Akten zu gew\u00e4hren sei.<br \/>\nEs bleibt abzuwarten, ob das LVwA eine neue Entscheidung treffen wird, diesmal ausf\u00fchrlicher und fundierter begr\u00fcndet.<\/p>\n<p><strong>Weitere Eskalation?<\/strong><\/p>\n<p>Ersichtlich emp\u00f6rt, Rechtsanwalt Berding w\u00e4hlte das Wort \u201eBefremden\u201c, war besagter Rechtsvertreter, dass mir das LVwA im Juli 2011 einen Bescheid zustellte, in welchem es hie\u00df, das \u201eUnternehmen hat in der Vergangenheit wesentliche hygienerechtliche Vorschriften nicht eingehalten\u201c. Diese Aussage wies er als \u201enachweislich falsch\u201c zur\u00fcck. Am 5. September 2011 legte Berding dann nochmal nach und unterrichtete das LVwA davon, dass Wiesenhof \u201ejeden Schaden, der ihr aus dem Vorgehen des LVwA entstehe\u201c, gegen\u00fcber dem Land geltend machen werde. Sodann meldete er Schadenersatz \u201ebereits jetzt namens und im Auftrage\u201c von Wiesenhof, \u201edem Grunde nach an\u201c. Nur um dann 15 Tage sp\u00e4ter, am 20.09.2011 den zust\u00e4ndigen Sachbearbeiter des LVwA wegen \u201eBefangenheit\u201c abzulehnen und gegen\u00fcber dem Verwaltungsgericht am 10.10.2011 die Vermutung in den Raum zu werfen, Dr. S., besagter Sachbearbeiter, habe einen \u201eBescheid (&#8230;) r\u00fcckdatiert\u201c, weil n\u00e4mlich der Anwalt den \u201eEinwand der Besorgnis der Befangenheit bzgl. der Person von Herrn Dr. S. (&#8230;) erhoben\u201c habe.<\/p>\n<p><strong>Ausblick und Bewertung<\/strong><\/p>\n<p>Es k\u00fcndigt sich schon jetzt ein Rechtsstreit an, der Jahre dauern und die Instanzen besch\u00e4ftigen wird. Als Verbraucher fragt man sich, was ein Unternehmen gegen Transparenz haben kann.<br \/>\nJedenfalls wird seitens der Firma Wiesenhof-Gefl\u00fcgel M\u00f6ckern GmbH mit harten Bandagen gek\u00e4mpft. Mit Methoden, die anfangen bei der Disqualifizierung des Antragstellers als Person, die angeblich \u201emissbr\u00e4uchlich\u201c und als Strohmann von PeTA ferngesteuert Antr\u00e4ge stellt, \u00fcber massives Vorgehen gegen ein Amt und dessen Besch\u00e4ftigen Dr. S., das dem B\u00fcrger den Zugang zu Informationen gew\u00e4hren m\u00f6chte. Die Inaussichtstellung von Schadenersatzklage. Das ganze Repertoire, welches das deutsche Recht zur Verf\u00fcgung stellt. Ob insbesondere Rechtsanwalt Berding dabei die weit gesteckten Grenzen, die die Rechtsordnung dann doch setzt, \u00fcberschritten hat, ist noch Gegenstand von Pr\u00fcfungen.<\/p>\n<p><em>Thomas Meyer-Falk<br \/>\nc\/o JVA \u2013 Z. 3113<br \/>\nSch\u00f6nbornstr. 32<br \/>\nD-76646 Bruchsal<\/em><\/p>\n<p><em><a href=\"http:\/\/www.freedom-for-thomas.de\/\" target=\"_blank\">www.freedom-for-thomas.de<\/a><br \/>\n<a href=\"http:\/\/www.freedomforthomas.wordpress.com\/\" target=\"_blank\">www.freedomforthomas.wordpress.com <\/a><\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wie schon im August 2011 berichtet, wehrt sich die Firma Wiesenhof \u2013 Gefl\u00fcgel M\u00f6ckern GmbH vehement dagegen, dass mir das Landesverwaltungsamt (LVwA) in Halle Zugang zu Unterlagen gew\u00e4hrt. Zwischenzeitlich liegt eine erste Gerichtsentscheidung vor. 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