{"id":7054,"date":"2012-06-17T15:58:23","date_gmt":"2012-06-17T14:58:23","guid":{"rendered":"http:\/\/www.abc-berlin.net\/?p=7054"},"modified":"2012-06-17T19:04:46","modified_gmt":"2012-06-17T18:04:46","slug":"thomas-meyer-falk-knastarzt-stellt-ferndiagnosen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.abc-berlin.net\/2008\/thomas-meyer-falk-knastarzt-stellt-ferndiagnosen","title":{"rendered":"Thomas Meyer-Falk: Knastarzt stellt Ferndiagnosen"},"content":{"rendered":"<p><a href=\"http:\/\/www.abc-berlin.net\/wp-content\/uploads\/2009\/06\/faust-durchs-gitter.jpg\" rel=\"lightbox[7054]\"><img loading=\"lazy\" class=\"alignleft size-full wp-image-662\" title=\"faust-durchs-gitter\" src=\"http:\/\/www.abc-berlin.net\/wp-content\/uploads\/2009\/06\/faust-durchs-gitter.jpg\" alt=\"faust-durchs-gitter\" width=\"115\" height=\"120\" \/><\/a>Wer in einem Gef\u00e4ngnis sitzt und krank wird, kann sich nicht aussuchen, zu welchem Arzt er\/sie geht, sondern ist auf Gedeih und Verderben auf den\/die jeweilige Anstaltsarzt\/-\u00e4rztin angewiesen. Und so sind die Arzt-Patienten-Beziehungen in den Haftanstalten ein st\u00e4ndiger Quell von Klagen.<\/p>\n<p><em>Gef\u00e4ngnisarzt der JVA Bruchsal<\/em><\/p>\n<p>Seit wenigen Jahren ist in der im sch\u00f6nen Baden gelegenen Justizvollzugsanstalt (JVA) Bruchsal der ehemalige Hausarzt Dr. med. Peter MAIER Anstaltsarzt, d.h. er ist hauptamtlich zust\u00e4ndig f\u00fcr die medizinische Versorgung der circa 400 Insassen. Schon in den zur\u00fcckliegenden Jahren bot sein Vorgehen Stoff f\u00fcr Beitr\u00e4ge (so <a title=\"Thomas Meyer-Falk: Neues aus der Anstalt\" href=\"http:\/\/www.abc-berlin.net\/thomas-meyer-falk-neues-aus-der-anstalt\" target=\"_blank\">2010<\/a> und <a title=\"Thomas Meyer-Falk: Knastarzt Dr. M. (Bruchsal)\" href=\"http:\/\/www.abc-berlin.net\/thomas-meyer-falk-knastarzt-dr-m-bruchsal\" target=\"_blank\">2011<\/a>) \u00fcber dessen zumindest \u201eeigenwillig\u201c zu charakterisierende Kommunikationskultur und sein Verst\u00e4ndnis des \u00e4rztlichen Ethos.<br \/>\n<!--more--><br \/>\n<em>Vorfall vom 30. M\u00e4rz 2011<\/em><\/p>\n<p>Am Freitag, dem 30. M\u00e4rz begab sich morgens gegen 7 Uhr, so wie es in der JVA Bruchsal \u00fcblich ist, Herr D. in den Wartebereich des sogenannten \u201eKrankenreviers\u201c, gewisserma\u00dfen ins Wartezimmer, auch wenn sich ein Vergleich mit einem solchen in Freiheit angesichts der k\u00e4rglichen Umgebung verbietet.<\/p>\n<p>Dort wurde er nach geraumer Zeit von einem der Mitarbeiter der Medizinischen Abteilung befragt, weshalb er denn den Arzt, Dr. Maier, sehen wolle. Unstreitig gab Herr D. an, er leide an R\u00fcckenschmerzen und habe einen geschwollenen Zeh. Von Dr. Maier bestritten wird, dass \u2013 wie Herr D. nun vorbringt \u2013 auch von einem Taubheitsgef\u00fchl im Bein die Rede gewesen sei. Die Beschwerden notierte der Mitarbeiter in einem Formular, das dann Dr. Maier vorgelegt wurde.<br \/>\nVorgelassen zum Arzt wurde Herr D. \u2013 gleichfalls unstreitig \u2013 nicht, sondern der Arzt lie\u00df \u201eVoltaren-Tabletten\u201c zur Entz\u00fcndungshemmung und Stillung der Schmerzen durch sein Personal aush\u00e4ndigen. Eine Untersuchung fand nicht statt, auch nicht durch das Krankenpflegehilfspersonal des Arztes.<\/p>\n<p><em>Klage vor Gericht<\/em><\/p>\n<p>Noch am 30. M\u00e4rz schrieb der sichtlich emp\u00f6rte Herr. D. an das Gericht, denn er wollte vom Landgericht (Strafvollstreckungskammer) festgestellt wissen, dass die Weigerung ihn zu untersuchen rechtswidrig gewesen sei. Hierzu muss man wissen, dass Gefangene sich gegen sie belastende Ma\u00dfnahmen der jeweiligen JVA, bzw. ihres Personals, gerichtlich zur Wehr setzen k\u00f6nnen (vgl. \u00a7\u00a7 109 ff Strafvollzugsgesetz).<\/p>\n<p>Und so bem\u00e4ngelte Herr D., der Anstaltsarzt habe durch das Unterlassen einer Untersuchung die (Grund)Rechte seines Patienten verletzt.<\/p>\n<p><em>Erwiderung von Dr. Peter Maier<\/em><\/p>\n<p>Vom Gericht zur Stellungnahme aufgefordert, legte die JVA Bruchsal eine Einlassung des Dr. Maier vom 27. April 2012 vor. Auf knapp drei Seiten verteidigt Dr. Maier sein Vorgehen. Bei \u201esehr hohem (\u2026) Aufkommen an Patienten\u201c behalte er sich eine Selektion nach \u201eakut behandlungsbed\u00fcrftigen und weniger akut behandlungsbed\u00fcrftigen Patienten\u201c vor. Er entscheide \u201eobjektiv\u201c; hingegen irrelevant sei der \u201esubjektive Eindruck des Patienten\u201c.<br \/>\nSollte er \u201ekeine akute Notwendigkeit einer Untersuchung oder Behandlung\u201c sehen, finde eine solche nicht statt und er lasse die Patienten \u201ezur\u00fcck in den Fl\u00fcgen (\u2026) schicken\u201c. So habe er es auch im Falle des Herrn D. gehalten. Die ihm \u2013 dem Arzt \u2013 von dessen Hilfskraft \u00fcbermittelten Angaben des Herrn D. h\u00e4tten dazu gef\u00fchrt, dass er eine \u201eLumbalgie\u201c (Hexenschuss) angenommen und deshalb die Gabe von Voltaren-Tabletten angeordnet habe, welche \u201eentz\u00fcndungshemmend und schmerstillend wirken\u201c, so der Arzt.<br \/>\nAusdr\u00fccklich bestreitet Maier, dass sein Patient bei der Befragung durch das Hilfspersonal ein Taubheitsgef\u00fchl im Bein angegeben h\u00e4tte. Die diesbez\u00fcgliche Behauptung sei ein leicht durchschaubarer \u201eVersuch (\u2026) unberechtigte Anspr\u00fcche durchzusetzen und den tats\u00e4chlichen Sachverhalt zu dramatisieren\u201c.<br \/>\nVielmehr habe es sich bei der Erkrankung um eine \u201eBefindungsst\u00f6rung\u201c gehandelt, die er \u2013 der Arzt \u2013 so erfolgreich behandelt habe, dass Herr D. \u201egleich in solch guter gesundheitlicher Verfassung (gewesen sei), dass er sich trotz zuvor bestehender R\u00fcckenschmerzen am selben Tag hinsetzen und seitenlange Briefe (habe) verfassen\u201c k\u00f6nnen. Gemeint von Dr. Maier ist damit der Antrag an das Gericht, in welchem D. das Vorgehen des Arztes beklagte.<\/p>\n<p>Abschlie\u00dfend lobt sich Dr. Maier nochmals ausdr\u00fccklich selbst, denn durch die Verweigerung der Untersuchung und die erfolgte sofortige R\u00fcckf\u00fchrung in den Haftraum (mit den Tabletten) h\u00e4tte sein Patient nunmehr \u201edie Gelegenheit (bekommen), den Rest des Tages mit sinnvollen Dingen zu verbringen\u201c. In Frage stelle er \u2013 der Arzt \u2013 jedoch, ob es sich beim Verfassen einer Klage ans Gericht um \u201esinnvolle Dinge\u201c handele. Seit dem fraglichen 30.03.2012 habe sich Herr D. nicht mehr bei der Arztsprechstunde eingefunden.<\/p>\n<p><em>W\u00fcrdigung des Vortrags des Anstaltsarztes<\/em><\/p>\n<p>Immer mehr der inhaftierten Patienten klagen \u00fcber diese Praxis des Dr. Maier, sich die Beschwerden nicht pers\u00f6nlich anzuh\u00f6ren und sie zu untersuchen, sondern sich von seinem Hilfspersonal die Symptome vortragen zu lassen, um hierauf basierend Entscheidungen zu treffen. Damit begibt sich der Arzt auf rechtlich sehr d\u00fcnnes Eis.<br \/>\nUm n\u00e4mlich beurteilen zu k\u00f6nnen, ob nicht doch eine schwerwiegende(re) Erkrankung vorliegt, wird ein Arzt nicht umhin kommen, den Patienten pers\u00f6nlich in Augenschein zu nehmen, erst recht, wenn der Arzt dann verschreibungspflichtige Medikamente verordnet.<\/p>\n<p>Ein Detail am Rande: das Arzneimittelgesetz (\u00a7 11 Abs. 7 AMG) sieht vor, dass dem Patienten zwingend die Packungsbeilage zu \u00fcbergeben ist. Hiergegen wurde nicht nur im Falle von D. versto\u00dfen, sondern es ist Alltag, dass die Packungsbeilage vorenthalten wird und auch keine Aufkl\u00e4rung \u00fcber die Risiken und Nebenwirkungen der verordneten Medikamente erfolgt. Die Nichtaush\u00e4ndigung der Packungsbeilage stellt eine Ordnungswidrigkeit dar (vgl. \u00a7 97 Abs. 1 Nr. 5 a AMG).<\/p>\n<p>Ob die Nichtaufkl\u00e4rung und Verweigerung der Untersuchung zugleich den Tatbestand der K\u00f6rperverletzung im Amt erf\u00fcllt, mag dahin stehen, zumindest erleben es die Patienten des Dr. Maier als wenig patientenfreundlich, ohne jegliche Untersuchung abgefertigt zu werden. Sicherlich, nicht alle werden derart zur\u00fcckgewiesen, aber es vergeht kaum ein Tag, an dem nicht Klagen zu h\u00f6ren sind, dass wieder Gefangenen die pers\u00f6nliche Vorsprache verwehrt wurde.<\/p>\n<p>Man mag dar\u00fcber diskutieren, wenn ein Patient sich jeden Tag meldet, um mit dem Arzt zu sprechen, einfach weil ihm ein Gespr\u00e4chspartner fehlt, oder wenn au\u00dferhalb der regul\u00e4ren Sprechstunde eine Erkrankung gemeldet wird, dass dann vorab eine Kl\u00e4rung erfolgt, bevor eine Untersuchung beim Gef\u00e4ngnisarzt stattfindet; um eine solche Konstellation handelt es sich hier jedoch nicht, und auch nicht bei den vielen anderen Gefangenen, die nicht vorgelassen werden.<\/p>\n<p>Da ein Anstaltsarzt nicht der Aufsicht durch die \u00c4rztekammer unterliegt, kann nur spekuliert werden, ob das kreative Vorgehen des Dr. Maier von den Standesrichtlinien gedeckt w\u00e4re.<\/p>\n<p>Unabh\u00e4ngig von der rechtlichen Seite stellt sich jedoch ganz offen die Frage nach der menschlich-ethischen Einstellung des Bruchsaler Gef\u00e4ngnisarztes. Nicht nur in den eingangs erw\u00e4hnten F\u00e4llen, \u00fcber die ich 2010 und 2011 berichtete, sondern auch heute fragen sich nicht wenige Gefangene, welches Verh\u00e4ltnis Dr. Maier zu seinen Patienten hat.<\/p>\n<p>Zugegebenerma\u00dfen, jene die Methadon, Psychopharmaka oder Schlafmittel von Dr. Maier erbitten, werden teils \u00fcppig versorgt, denn letztlich ist es billiger, Gefangene medikament\u00f6s \u201eanzuf\u00fcllen\u201c, anstatt sich ihnen menschlich zuzuwenden.<\/p>\n<p>Andererseits und deshalb lie\u00df ich Herrn Dr. Maier so ausf\u00fchrlich hier oben zu Wort kommen, scheint ihm ein gewisser Zynismus nicht wesensfremd. Und als zynisch werden solche \u00c4u\u00dferungen, wie ich sie weiter oben zitierte, von den betroffenen Gefangenen erlebt.<\/p>\n<p>Ferndiagnosen und Fernheilung verortete man bislang eher im esoterischen Sektor, aber offenbar scheint der JVA-Arzt von Bruchsal \u00fcber entsprechende Talente zu verf\u00fcgen, so dass er aus der Ferne Diagnosen treffen, andere ausschlie\u00dfen und hierauf basierend Medikamente verordnen kann.<\/p>\n<p><em>Wie geht es mit Herrn D. weiter?<\/em><\/p>\n<p>Das Vertrauen in die \u00e4rztliche Kompetenz des Dr. Maier [e-mail: <em>poststelle@jvabruchsal.justiz.bwl.de<\/em>] ist f\u00fcr D. nachhaltig ersch\u00fcttert, mit ein Grund, weshalb er seit den Vorf\u00e4llen von Ende M\u00e4rz sich nicht mehr zur Arztsprechstunde gemeldet hat. Eine Entscheidung des Landgerichts Karlsruhe ist noch nicht ergangen. Die zust\u00e4ndige Richterin h\u00e4tte den Fall am liebsten vom Tisch und frug am 11. Juni 2012 ganz direkt bei Herrn D. an: \u201eWird der Feststellungsantrag zur\u00fcckgenommen?\u201c<\/p>\n<p>Das wird Herr D. nicht tun, er beharrt auf seinem (Menschen)Recht im Falle einer Erkrankung auch \u00e4rztlich untersucht zu werden.<\/p>\n<p><em>Thomas Meyer-Falk<\/em><br \/>\n<em> c\/o JVA \u2013 Z. 3113<\/em><br \/>\n<em> Sch\u00f6nbornstr. 32<\/em><br \/>\n<em> D-76646 Bruchsal<\/em><\/p>\n<p><em><a href=\"http:\/\/www.freedom-for-thomas.de\" target=\"blank\">www.freedom-for-thomas.de<\/a><\/em><br \/>\n<em> <a href=\"http:\/\/www.freedomforthomas.wordpress.com\" target=\"blank\">www.freedomforthomas.wordpress.com <\/a> <\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wer in einem Gef\u00e4ngnis sitzt und krank wird, kann sich nicht aussuchen, zu welchem Arzt er\/sie geht, sondern ist auf Gedeih und Verderben auf den\/die jeweilige Anstaltsarzt\/-\u00e4rztin angewiesen. 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