{"id":7879,"date":"2012-10-13T12:41:19","date_gmt":"2012-10-13T11:41:19","guid":{"rendered":"http:\/\/www.abc-berlin.net\/?p=7879"},"modified":"2012-10-13T19:31:47","modified_gmt":"2012-10-13T18:31:47","slug":"berichte-vom-4-und-5-prozesstag-gegen-sonja-suder-und-christian-gauger","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.abc-berlin.net\/2008\/berichte-vom-4-und-5-prozesstag-gegen-sonja-suder-und-christian-gauger","title":{"rendered":"Berichte vom 4. und 5. Prozesstag gegen Sonja Suder und Christian Gauger"},"content":{"rendered":"<p align=\"JUSTIFY\"><a href=\"http:\/\/www.abc-berlin.net\/wp-content\/uploads\/2012\/09\/Kundgebung-vor-dem-ersten-Prozesstag-gegen-Sonja-und-Christian-am-21.09.12.jpg\" rel=\"lightbox[7879]\"><img loading=\"lazy\" class=\"alignright  wp-image-7744\" title=\"Kundgebung vor dem ersten Prozesstag gegen Sonja und Christian am 21.09.12\" src=\"http:\/\/www.abc-berlin.net\/wp-content\/uploads\/2012\/09\/Kundgebung-vor-dem-ersten-Prozesstag-gegen-Sonja-und-Christian-am-21.09.12-250x152.jpg\" alt=\"Kundgebung vor dem ersten Prozesstag gegen Sonja und Christian am 21.09.12\" width=\"200\" height=\"122\" srcset=\"https:\/\/www.abc-berlin.net\/2008\/wp-content\/uploads\/2012\/09\/Kundgebung-vor-dem-ersten-Prozesstag-gegen-Sonja-und-Christian-am-21.09.12-250x152.jpg 250w, https:\/\/www.abc-berlin.net\/2008\/wp-content\/uploads\/2012\/09\/Kundgebung-vor-dem-ersten-Prozesstag-gegen-Sonja-und-Christian-am-21.09.12.jpg 497w\" sizes=\"(max-width: 200px) 100vw, 200px\" \/><\/a><em>Von der <a href=\"http:\/\/www.verdammtlangquer.org\/\" target=\"_blank\">Soliwebseite<\/a> f\u00fcr <a href=\"http:\/\/www.abc-berlin.net\/tag\/sonja-suder\" target=\"_blank\">Sonja Suder<\/a> und <a href=\"http:\/\/www.abc-berlin.net\/tag\/christian-gauger\" target=\"_blank\">Christian Gauger<\/a> \u00fcbernehmen wir Berichte vom 4. und 5. Prozesstag. Die <a href=\"http:\/\/www.verdammtlangquer.org\/2012\/09\/samtliche-prozesstermine-bis-november\/\" target=\"_blank\">weiteren Prozesstermine<\/a> sind dort ebenfalls einsehbar.<\/em><\/p>\n<p><strong>\u201cDas ist ein Merkmal der Folter.\u201d &#8211; Bericht zum 4. Prozesstag am 9. Oktober<\/strong><\/p>\n<p>Der Prozess begann etwas versp\u00e4tet, daf\u00fcr waren im Zuschauerbereich Rampen installiert, welche Rollifahrer*innen den Zugang erm\u00f6glichen sollten. <!--more-->Bemerkenswert war, dass sich gr\u00f6\u00dfere Teile der Zuschauer*innen den Zugang erst hatten erk\u00e4mpfen m\u00fcssen. Eine Gruppe \u00fcberp\u00fcnktlicher Jura-Erstsemester hatte s\u00e4mtliche Schlie\u00dff\u00e4cher besetzt, was die Beamten dazu veranlasste, neue Leute erst nach langer Diskussion und der Zusicherung wirklich keiner der verbotenen Gegenst\u00e4nde, wie Schl\u00fcssel, Geldb\u00f6rse o.\u00e4 mit sich zu f\u00fchren, rein zu lassen.<\/p>\n<p>Als erstes verlas die vorsitzende Richterin einen Beschluss zur Vernehmungsf\u00e4higkeit Hermann Feilings. Hierbei erkl\u00e4rte sie, das Mittel der Wahl zu seiner Vernehmungsf\u00e4higkeit sei der sogenannte Freibeweis, also die direkte Befragung vor Gericht. Dies solle vor allem durch ihn selbst, sowie alle m\u00f6glichen Anfang der 80er Jahre beteiligter Personen geschehen. Sie z\u00e4hlte diverse Richter, Sachverst\u00e4ndige, Bullen und Anw\u00e4lte auf, mit dem Zusatz, sofern das nach so langer Zeit \u00fcberhaupt noch m\u00f6glich w\u00e4re \u2013 diese also noch am Leben w\u00e4ren.<\/p>\n<p>Ansonsten sollten diverse Unterlagen, Gutachten und Protokolle der damaligen Prozesse eingef\u00fchrt werden. Auf die Frage, wie das denn nachvollziehbar sein, vor allem, was das beweisen solle, da es eh nur ein \u201eErgebnisprotoll\u201c, keine wirkliche Mitschrift w\u00e4re, sagte die Richterin, dies sei durch die Unterschrift des damaligen Vorsitzenden schon beweissicher. Daraufhin gab es die Anregung eines Verteidigers, der darauf hinwies, dass das Gericht sich auch sonst nicht scheut, den neuesten Stand der Technik zu verwenden, aber warum es bei der Frage der Beweisw\u00fcrdigung auf Unterlagen und Erkenntnisse von vor 30 Jahren zur\u00fcck greifen wolle.<\/p>\n<p>RA Hartmann verlas einen Antrag bez\u00fcglich eines Gutachtens zu den posttraumatischen Auswirkungen auf Hermann Feiling. Insbesondere geht es um den Unterschied zwischen der \u201eVernehmungsf\u00e4higkeit\u201c und der Willensfreiheit und Willensbet\u00e4tigung unter den gegebenen Umst\u00e4nden. So ist durch neuere Erkenntnisse gesichert, dass auch ein sich \u00e4u\u00dferlich \u201enormal\u201c verhaltender Klient in seiner Willensbet\u00e4tigung eingeschr\u00e4nkt sein kann und bspw. willf\u00e4hig gegen\u00fcber seinem Aggressor ist. Dies ist ein Merkmal der Folter, dass sich der Betroffene sehr stark mit seinen Peiniger identifiziert und versucht, es ihnen Recht zu machen. Nach seinem Antrag kam es zu Beifall im Zuschauerraum und einer R\u00fcge der Richterin an die Applaudierenden.<\/p>\n<p>Hermann Feiling und RA Bayer als sein Rechtsbeistand wurden aufgerufen. Bayer betrat ohne Hermann Feiling den Raum und erkl\u00e4rte, dieser werde heute nicht erscheinen. Er legte ein \u00e4rztliches Attest und die Aussage eines ehemaligen Zivildienstleistenden vor, welche sein enormes Risiko f\u00fcr epileptische Anf\u00e4lle in Stresssituationen erkl\u00e4ren. Hermann Feiling k\u00f6nne sich keiner direkten Befragung aussetzen. Anschlie\u00dfend wurde RA Bayer noch von der Staatsanwaltschaft (StA) zum allgemeines Zustand von Feiling und seinen letzten Kontakten zu diesem befragt. Sie beginnt mit Dank f\u00fcr die \u201eblumige\u201c (!) Beschreibung des Rechtsanwaltes \u00fcber den gesundheitlichen Zustand des Mandanten, der von epileptischen Anf\u00e4llen gesprochen hatte. Auch fragte sie nach einer Schweigepflichtentbindung Bayers durch Feiling, woraufhin dieser erkl\u00e4rte, er sei beauftragt, das soeben Gesagte hier darzulegen. Die StA fragte noch, ob er mit Hermann F. dar\u00fcber gesprochen habe, von wem der die Bombe bekommen hat, woraufhin die Verteidigung einschritt und darauf hinwirkte, die Frage nicht zuzulassen, schlie\u00dflich handele es sich hierbei um noch nicht bewiesene Spekulationen. Die StA zog daraufhin die Frage zur\u00fcck.<\/p>\n<p>Nach der Pause erkl\u00e4rten die Verteidiger von Christian, dass diesem keine ausreichende Pausenm\u00f6glichkeiten zur Verf\u00fcgung gestanden habe, weil es in seinem Ruheraum wie in einem Taubenschlag zuging. Nachdem die Richterin sich dies durch Justizbeamte best\u00e4tigen l\u00e4sst, wird die Verhandlung geschlossen.<\/p>\n<hr \/>\n<h3 style=\"text-align: center;\">Angedrohte Beugehaft, f\u00fcrsorgliche Verh\u00f6re\u2026 5. Prozesstag<\/h3>\n<div>\n<p>Am heutigen Prozesstag ist die Zeugin S. geladen und betritt mit ihrem Rechtsbeistand den Gerichtssaal. RA Borowsky fordert als Zeugenbeistand beigeordnet zu werden und erkl\u00e4rt f\u00fcr seine Mandantin, dass ihre damalige Verurteilung 1982, die auf angeblichen Aussagen von Hermann F. basieren, von ihr akzeptiert worden war, weil sie Hermann F. eine weitere Belastung ersparen wollte. Sie ist bis heute der festen \u00dcberzeugung, dass Hermann F. nicht vernehmungsf\u00e4hig war und will dieser Position Nachdruck verleihen, indem sie ein Wiederaufnahmeverfahren anstrebt und deswegen von dem Aussageverweigerungsrecht nach \u00a7 55 StPO Gebrauch macht.<br \/>\nDie Staatsanwaltschaft hat keine Einw\u00e4nde gegen die Beiordnung des Anwalts als Zeugenbeistand, verlangt aber, dass die Zeugin aussagt. Die Verteidigung widerspricht dieser Sichtweise und erkl\u00e4rt, dass die Zeugin nichts sagen muss, weil sie wegen der unzul\u00e4ssigen Vernehmung von Feiling mit Recht ein Wiederaufnahmeverfahren durchf\u00fchren k\u00f6nnen muss.<\/p>\n<p>Nicht unvermutet sieht das Gericht das anders und beschlie\u00dft, die Beiordnung des Anwalts zur\u00fcckzuweisen und auch der Zeugin die Aussageverweigerung abzusprechen.<br \/>\nDie Zeugin l\u00e4sst sich davon nicht beirren und beharrt darauf, keine Aussagen zu machen. Richterin Stock kommentiert dies mit einer Belehrung, dass die Aussageverweigerung zu Ordnungsstrafen und Beugehaft bis zu einem halben Jahr f\u00fchren kann. Die Zeugin bleibt auch daraufhin bei ihrer Haltung.<\/p>\n<p>Die Staatsanwaltschaft forderte ein Ordnungsgeld von 800 \u20ac, ersatzweise 8 Tage Haft und gleichzeitig die Androhung von Beugehaft, weil sie \u00dcberzeugungst\u00e4terin sei. Der RA der Zeugin erkl\u00e4rt, dass seine Mandantin das Wiederaufnahmeverfahren durchf\u00fchren will, weil Hermann F.s Aussagen auch damals nicht h\u00e4tte verwertet werden d\u00fcrfen.<\/p>\n<p>Dann meldet sich der Anwalt der Nebenklage zu Wort und meint, er hat den Eindruck, dass die Zeugin eine klare feste \u00dcberzeugung vertritt und auch durch ein Strafgeld und Beugehaft nicht davon abzubringen ist. Von daher lehne er eine Beugehaft ab.<br \/>\nNach einer 20-min\u00fctigen Beratungspause geht\u2019s mit dem Beschluss der Kammer weiter: der Zeugin werden die Kosten des heutigen Verfahrens auferlegt, es wird ein Ordnungsgeld von 400,-\u20ac verh\u00e4ngt, ersatzweise 4 Tage Haft. Begr\u00fcndet wird dies mit der Verweigerung auszusagen und dem Hinweis, dass es keine rechtlichen Gr\u00fcnde f\u00fcr ein Wiederaufnahmeverfahren gibt. Sie wird f\u00fcr den n\u00e4chsten Freitag, 19.10. erneut geladen. S\u00fcffisant bemerkt Frau Stock gegen\u00fcber der Zeugin, die ruhig und souver\u00e4n ihr gegen\u00fcber sitzt, dass sie bis zum n\u00e4chsten Freitag gen\u00fcgend Zeit hat, \u00fcber ihre Aussagebereitschaft nach zu denken. Die Zeugin verl\u00e4sst mit ihrem Anwalt den Saal.<\/p>\n<p>Dann z\u00e4hlt die Vorsitzende Aktenseiten auf, die sie verlesen will und beginnt mit Bundesrichter Kuhn, der mittlerweile verstorben ist und in seiner Funktion als Ermittlungsrichter einen scheinbar neutralen Auftrag verfolgt. Wir erinnern uns, dass dieser Kuhn einem vorgef\u00fchrten Festgenommenen, es war auch im Jahre 1978, vor der Verlesung des Haftbefehls die M\u00f6glichkeit gibt, einen Vertrauensanwalt anzurufen. Als er das tut und der Anwalt sich meldet, unterbricht Richter Kuhn die Leitung \u2013 kein Kontakt. So spielte er damals seine Macht aus. Daraufhin sprang der Beschuldigte \u00fcber den Tisch und traf mit der Faust das Gesicht seines Ankl\u00e4gers.<br \/>\nKuhn beschreibt Hermann F. in einer damaligen Vernehmung als aufgeschlossenen Mann, der unrichtige Personenbeschreibungen korrigierte und sehr gespr\u00e4chsbereit war. Richter Kuhn war bedacht darauf, Pausen einzuhalten, damit der Verh\u00f6rende nicht \u00fcberstrapaziert w\u00fcrde. Er beschreibt Einzelheiten, die genau die Position der Verteidigung unterstreichen, die dieses Verhalten auf eine traumatisierte, folter\u00e4hnliche Situation zur\u00fcck f\u00fchrt \u2013 diese Sicht wird von der aktuellen Traumaforschung unterst\u00fctzt. Richterin Stock weigert sich aber bisher diese Gutachter zu h\u00f6ren und versucht mit den Verlesungen, die Verwertung der angeblichen Aussagen von Herr Feiling durchzudr\u00fccken.<\/p>\n<p>Diese Situation ist nicht auszuhalten, unter lautstarkem Protest verlassen Zuh\u00f6rer_innen den Saal. Frau Stock weist auf eine Zuh\u00f6rerin und verlangt die Personalienfeststellung, sie unterbricht die Verhandlung. Nach ca. 10 min kommt die Polizei und verlangt von einer Zuh\u00f6rerin, dass sie mitkommt. Diese weigert sich und fragt nach dem Grund, woraufhin ein Zivi handgreiflich wird und mit Gewalt die Frau aus dem Raum f\u00fchrt. Leute drum herum protestieren. Die Polizei erzwingt die Personalienfeststellung. Es herrscht eine aggressive Stimmung.<\/p>\n<p>Christian Gauger geht es schon seit mehreren Verhandlungstagen sehr schlecht. Da sowieso nur noch wenige Minuten zu verhandeln sind, unterbricht die Vorsitzende die Verhandlung.<\/p>\n<p><strong>Fortsetzung am Dienstag 15.10. um 9.00 Uhr.<br \/>\nKommt zum Prozess<\/strong><\/p>\n<\/div>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Von der Soliwebseite f\u00fcr Sonja Suder und Christian Gauger \u00fcbernehmen wir Berichte vom 4. und 5. Prozesstag. 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