{"id":8012,"date":"2012-11-18T02:34:28","date_gmt":"2012-11-18T01:34:28","guid":{"rendered":"http:\/\/www.abc-berlin.net\/?p=8012"},"modified":"2012-11-20T16:39:50","modified_gmt":"2012-11-20T15:39:50","slug":"thomas-meyer-falk-tod-eines-hiv-positiven-gefangenen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.abc-berlin.net\/2008\/thomas-meyer-falk-tod-eines-hiv-positiven-gefangenen","title":{"rendered":"Thomas Meyer-Falk: Tod eines HIV-positiven Gefangenen"},"content":{"rendered":"<p><a href=\"http:\/\/www.abc-berlin.net\/wp-content\/uploads\/2009\/06\/faust-durchs-gitter.jpg\" rel=\"lightbox[8012]\"><img loading=\"lazy\" class=\"alignleft\" title=\"faust-durchs-gitter\" src=\"http:\/\/www.abc-berlin.net\/wp-content\/uploads\/2009\/06\/faust-durchs-gitter.jpg\" alt=\"faust-durchs-gitter\" width=\"115\" height=\"120\" \/><\/a>Im <a title=\"Thomas Meyer-Falk: HIV-Gefangener ringt mit dem Tod\" href=\"http:\/\/www.abc-berlin.net\/thomas-meyer-falk-hiv-gefangener-ringt-mit-dem-tod\" target=\"_blank\">Fr\u00fchjahr 2012<\/a> berichtete ich \u00fcber den Tod des Mitgefangenen Willi und dessen Kampf um ein menschenw\u00fcrdiges Sterben in Freiheit. Nach seinem Tod bem\u00fchte ich mich um einige Reaktionen zu Willis Sterbeprozess; so soll heute insbesondere die Rede sein von der Haltung der Justiz und Politik.<\/p>\n<p><em>Zur Vorgeschichte<\/em><\/p>\n<p>Am 08. August 1966 wurde Willi im S\u00fcdbadischen geboren, ging dort in Emmendingen zur Realschule, kam aber auch schon fr\u00fch mit Drogen in Kontakt, so dass er fast durchgehend seit seinem 23. Lebensjahr in Haft sa\u00df. Zur Finanzierung seiner Heroin- und Kokainsucht \u00fcberfiel er mehrfach Tankstellen und Apotheken, so dass er 1999 zu Sicherungsverwahrung verurteilt wurde.<br \/>\n<!--more--><br \/>\n<em>Exkurs: Sicherungsverwahrung<\/em><\/p>\n<p>Die SV wurde im Jahr 1934 von den Nationalsozialisten in das deutsche Strafrecht aufgenommen und erm\u00f6glicht seitdem Gefangene auch nach Verb\u00fc\u00dfen ihrer Strafe im Gef\u00e4ngnis zu halten, und zwar so lange, bis Gutachter und Gerichte davon \u00fcberzeugt sind, dass von dem Inhaftierten keine \u201eGefahr f\u00fcr die Allgemeinheit\u201c mehr ausgeht. Waren fr\u00fcher von der SV Betroffene vielleicht schon 55, 60 Jahre oder noch \u00e4lter, so wird seit Mitte der 90\u2019er Jahre die SV zunehmend auch gegen junge und sehr junge Menschen verh\u00e4ngt: im Falle Willis, als er 33 Jahre alt war. Mit dieser Ma\u00dfregel belegt zu werden, bedeutet im Haftalltag in aller Regel sich selbst \u00fcberlassen zu bleiben, denn f\u00fcr die jeweilige JVA besteht kein Handlungsbedarf (zumindest bislang, denn durch Urteile des Europ\u00e4ischen Menschenrechtsgerichtshofes, sowie des Bundesverfassungsgerichts kommt hier zur Zeit etwas in Bewegung). Vollzugslockerungen scheiden aus, denn mit der SV steht das Kainsmal des \u201eunverbesserlichen Gewohnheitsverbrechers\u201c auf der Stirn. Eine irgendwie geartete Behandlung? Wozu, man ist schlie\u00dflich, wie erw\u00e4hnt, ein f\u00fcr die Allgemeinheit gef\u00e4hrlicher Gewohnheitsverbrecher.<\/p>\n<p><em>Willi infiziert sich mit HIV<\/em><\/p>\n<p>In Baden-W\u00fcrttemberg gilt eine Null-Toleranz-Politik in Sachen Drogen; erst recht im Gef\u00e4ngnis. Trotzdem beschaffen sich hochgradig S\u00fcchtige selbst dort ihren \u201eStoff\u201c, so auch Willi. Und so kam es, wie es fast schon kommen musste, er infizierte sich beim Nadel-Tausch in der JVA Freiburg mit HIV. Um sich Heroin spritzen zu k\u00f6nnen und weil die Anstalt sich weigerte den Betroffenen sterile Spritzen zu geben, waren sie gezwungen, sich eine Nadel und Spritze, die sie sich illegal beschafft hatten, zu teilen. Einer in der Runde war jedoch HIV-positiv.<\/p>\n<p>Als er von der Infektion erfuhr, brach f\u00fcr Willi eine Welt zusammen und er wollte nur noch raus, was ihm dann auch gelang \u2013 und er tauchte unter. Der Suchtdruck war allerdings zu gro\u00df und ein Leben in der Illegalit\u00e4t teuer, so dass er wieder Tankstellen und Apotheken \u00fcberfiel; wobei er sp\u00e4ter stets betonte, nie jemanden k\u00f6rperlich verletzt zu haben. F\u00fcr vier \u00dcberf\u00e4lle erhielt er dann vom Landgericht Freiburg 1999 nicht nur die Sicherungsverwahrung, sondern auch eine Strafe von sieben Jahren Gef\u00e4ngnis.<\/p>\n<p>Er sollte das Gef\u00e4ngnis nicht mehr lebend verlassen.<\/p>\n<p><em>Willis Kampf um Freiheit<\/em><\/p>\n<p>K\u00f6rperlich schwer gezeichnet, denn vor einigen Jahren machte sich die HIV-Infektion immer st\u00e4rker bemerkbar, beantragte Willi am 17. M\u00e4rz 2011 bei der Staatsanwaltschaft Freiburg seine Haftentlassung wegen Haftuntauglichkeit. Der Anstaltsarzt der JVA Bruchsal, Dr. Maier, hatte attestiert, dass der k\u00f6rperliche Allgemeinzustand desolat zu nennen sei, der moribunde Patient habe jederzeit mit einer potentiell lebensbedrohlichen Krise zu rechnen.<br \/>\nAm 03. Juni 2011 lehnte die Staatsanwaltschaft mit ein paar wenigen S\u00e4tzen den Antrag ab; Herr K. stelle, gerade wegen der angeordneten Sicherungsverwahrung (deren Beginn war f\u00fcr August 2012 terminiert) eine Gefahr f\u00fcr die Allgemeinheit dar, hieran \u00e4ndere auch die angeschlagene gesundheitliche Situation nichts.<br \/>\nHieraufhin wandte Willi sich ans Landgericht, denn die Entscheidung der Staatsanwaltschaft wollte er nicht hinnehmen, er hatte den Wunsch, \u201eden Arsch in Freiheit zuzumachen\u201c, wie er es recht anschaulich formulierte. Sein Antrag vom 14. Juni 2011 ging bei Gericht am Folgetag ein. Er wies auf seinen lebensbedrohlich kritischen Zustand hin, er hatte teilweise schon D\u00e4mmerzust\u00e4nde. Zwischenzeitlich brach er sich die Schulter (er kippte abends bewusstlos in der Zelle um, wo er morgens aufgefunden wurde; durch den Sturz auf den Steinboden der Zelle brach er sich die Schulter).<\/p>\n<p>Wenn er dann mit seinen knapp 1,80 m und abgemagert auf ungef\u00e4hr 50 kg \u00fcber die Flure stakste, frugen sich fast alle, selbst manche der W\u00e4rterinnen und W\u00e4rter, weshalb man diesen Menschen nicht endlich frei lie\u00df.<\/p>\n<p><em>Verfahren Nr. 1 vor dem Landgericht Karlsruhe<\/em><\/p>\n<p>Unter Az. 15 StVK 308\/11 BR bekam Frau Richterin G\u00f6rlitz Willis Antrag vom 14.06. 2011 in die H\u00e4nde. Laut einem Bescheid des Pr\u00e4sidenten des Landgerichts, Herrn Riedel, vom 27.06.2012 habe es in diesem Verfahren zwar \u201evereinzelt Liegezeiten\u201c gegeben, allerdings m\u00fcsse man auch die \u201ejeweilige Gesch\u00e4ftsbelastung\u201c der Richterinnen und Richter ber\u00fccksichtigen. So habe sich Frau G\u00f6rlitz am 27.06.2011, 08.09.2011 und 08.02.2012 mit dem Fall besch\u00e4ftigt. Ihr h\u00e4tten jedoch \u201ekeine Anhaltspunkte f\u00fcr die letztendlich t\u00f6dlich verlaufende Erkrankung\u201c Willis vorgelegen; hiervon habe sie erstmals \u201eAnfang Februar 2012\u201c durch Willis Anwalt erfahren.<br \/>\nEine insoweit erstaunliche Einsch\u00e4tzung, denn Willi hatte in all seinen Schrifts\u00e4tzen an die Beh\u00f6rden und an das Gericht auf seine existenzielle Situation hingewiesen und explizit eine weitere Begutachtung durch \u00c4rzte erbeten. Das wei\u00df ich selbst deshalb so genau, da ich ihm alle Schreiben verfasste, er war dazu selbst nicht (mehr) in der Lage.<br \/>\nAuch wenn Frau G\u00f6rlitz in acht Monaten sich immerhin drei Mal mit dem Gesuch eines totkranken Gefangenen befasste, so hatte sie doch gen\u00fcgend Zeit, um am 08.09.2011 den Antrag eines Anwaltes, der bereit war, Willi auf Staatskosten als Pflichtverteidiger zu vertreten, abzulehnen, und dem Anwalt mitzuteilen, die Sachlage sei einfach, die Mitwirkung eines Anwaltes nicht erforderlich.<\/p>\n<p>Nachdem sich weitere Monate nichts tat, leitete Willi ein weiteres Verfahren beim Landgericht Karlsruhe ein.<\/p>\n<p><em>Verfahren Nr. 2 vor dem Landgericht Karlsruhe<\/em><\/p>\n<p>Gerade weil Richterin G\u00f6rlitz bei Gefangenen der JVA ihren ganz \u201espeziellen\u201c Ruf hat, hielt Willi es f\u00fcr sinnvoll, neben dem Antrag auf Freilassung wegen Haftuntauglichkeit einen Antrag auf ganz normale Haftentlassung \u201eauf Bew\u00e4hrung\u201c zu stellen, wissend, dass f\u00fcr solch einen Antrag andere Richter zust\u00e4ndig sein w\u00fcrden. So ging sein Antrag (nach \u00a7 57 StGB) Anfang November 2011 bei Gericht ein und landete auf dem Tisch des Vorsitzenden Richters Kleinheinz (Az. 15 StVK 570\/11 BR). Immerhin \u201eschon\u201c am 28.12.2011 widmete sich der Richter dem Antrag, dem auch wieder das Attest des Gef\u00e4ngnisarztes beigegeben war und in welchem die sehr kritische gesundheitliche Situation ausf\u00fchrlich geschildert wurde. Weitere Verf\u00fcgungen traf der Vorsitzende am 02.02. und 03.02.2012.<\/p>\n<p>So wurde am 03.02.2012 die Einholung eines Gutachtens \u00fcber die Kriminalprognose angeordnet; sprich drei Monate, nachdem Willi sich ans Gericht wandte, kam man nun auf die Idee solch ein Gutachten in Auftrag zu geben.<br \/>\nImmerhin bequemte sich der Richter, dann mit dem ausgew\u00e4hlten Sachverst\u00e4ndigen zu telefonieren und auf schnellstm\u00f6gliche Gutachtenerstattung zu dr\u00e4ngen.<br \/>\nDer Gutachter kam zu dem wenig \u00fcberraschenden Ergebnis, dass eine Freilassung verantwortbar w\u00e4re, so man Willi in eine betreute Einrichtung verlege, denn alleine k\u00f6nne er die Zeit, die ihm bis zum Tod verbleibe, nicht leben.<\/p>\n<p><em>Die letzten Tage und Stunden von Willi<\/em><\/p>\n<p>Nachdem Willi schon im Januar 2012 immer erschreckender aussah, weiter abmagerte (einzig sein Bauch stach hervor, denn dort lagerte sich Wasser ein, wie auch in den Beinen und teilweise in der Lunge) konnte der Anwalt von Willi dazu bewogen werden, nun doch mal ein bisschen nachdr\u00fccklicher bei Gericht zu intervenieren.<\/p>\n<p><em>Exkurs: Verteidiger von Gefangenen<\/em><\/p>\n<p>Es gibt sie, die engagierten, k\u00e4mpferischen und einsatzfreudigen Anw\u00e4lte, die sich auch f\u00fcr mittellose Mandanten in die Bresche werfen. Denn das sind die meisten Inhaftierten: arm wie eine Kirchenmaus. Willi gelang es, einen Anwalt f\u00fcr seinen Fall zu interessieren; schlie\u00dflich war (und ist) das Thema Sicherungsverwahrung medial sehr pr\u00e4sent, wenn auch freilich meist im Zusammenhang mit Sexualverbrechern. Vielleicht w\u00fcrde sich ein Anwalt finden lassen, der einen Tankstellenr\u00e4uber und sterbenskranken HIV-positiven Gefangenen vertritt? Zugesagt hatte schlie\u00dflich Karlheinz Schnell aus Heidelberg, nach eigenem Bekunden seit \u00fcber 30 Jahren Anwalt.<br \/>\nNachdem Richterin G\u00f6rlitz es am 08.09.2011 strikt ablehnte, den Anwalt zum Pflichtverteidiger zu bestellen, kamen nicht mehr viele Briefe des Anwaltes; besucht hat er ihn sowieso nie. Als dann am 08.Februar 2012 sich die Richterin doch umentschied und Herrn Schnell als Pflichtverteidiger beiordnete, half das auch nicht mehr viel.<\/p>\n<p>Zur\u00fcck zu Willis letzten Tagen und Stunden. Er d\u00e4mmerte in seiner Zelle im 3.Stock vor sich hin. Eines Morgens erwachte er mit gel\u00e4hmtem rechten Arm; der diensthabende JVA-Sanit\u00e4ter, ein Gem\u00fctsmensch, meinte trocken, das solle sich am besten, nach dem Wochenende der Arzt mal ansehen. H\u00e4tten sich nicht Mitgefangene um ihn gek\u00fcmmert, insbesondere Andr\u00e9, der sich bereit erkl\u00e4rte nachts in Willis Zelle auf dem Boden zu schlafen, er w\u00e4re ziemlich verloren gewesen. In den Tagen vor Ostern 2012 war Willi vielfach zeitlich und \u00f6rtlich desorientiert, lallte und war kaum ansprechbar. Aber Zigaretten rauchen, das wollte er reflexhaft immer. So drehten ihm Mitgefangene aus dem Tabakbeutel immer wieder Zigaretten, denn selbst (gel\u00e4hmte rechte Hand) drehen konnte er nicht mehr. Am Vormittag des 09.April 2012 sprach ich selbst noch kurz vor seinem Abtransport ins Krankenhaus mit ihm; ein wirkliches Sprechen war es nicht. Er sa\u00df auf dem Bett, wiegte den K\u00f6rper vor und zur\u00fcck immer kurz vor dem Sturz auf den Boden, war kaum ansprechbar und ersichtlich weggetreten. Als dann kurze Zeit sp\u00e4ter das Mittagessen in seine Zelle gestellt werden sollte, fand der Beamte ihn leblos vor. Der dann informierte Notarzt veranlasste die Verlegung ins st\u00e4dtische Krankenhaus, wo Willi einige Stunden sp\u00e4ter starb.<\/p>\n<p><em>Reaktion von Pflichtverteidiger Schnell<\/em><\/p>\n<p>Nach Willis Tod frug ich den Anwalt, wie er diese ganze Sache denn einsch\u00e4tze. Mit Schreiben vom 17.04.2012 zeigte sich Schnell \u201etief getroffen\u201c vom Tod seines Mandanten, um dann wortreich zu beklagen, dass auf \u201erein juristischem Wege menschenw\u00fcrdige Behandlung nicht eingefordert werden kann\u201c.<br \/>\nAuf eine Nachfrage von mir im Juni 2012, ob er nicht selbst doch mehr h\u00e4tte tun k\u00f6nnen, gerade weil er doch nach eigenem Bekunden solch ein erfahrener Anwalt sei: ich wies auf die M\u00f6glichkeit der Verfassungsbeschwerde hin, Unt\u00e4tigkeitsklage zum OLG und anderes mehr, denn die obergerichtliche Rechtsprechung fordert bei moribunden Inhaftierten durchaus alles Menschenm\u00f6gliche, um einen w\u00fcrdigen Tod in Freiheit zu erm\u00f6glichen, zog er es vor, nicht zu antworten.<\/p>\n<p>Sein Schreiben, wie die \u00fcbrigen in diesem Beitrag erw\u00e4hnten Bescheide finden sich als PDF-Datei im Anhang der Ver\u00f6ffentlichung auf <a href=\"http:\/\/de.indymedia.org\/2012\/11\/337976.shtml\" target=\"_blank\">de.indymedia.org<\/a> und <a href=\"https:\/\/linksunten.indymedia.org\/de\/node\/71659\" target=\"_blank\">linksunten.indymedia.org<\/a>.<\/p>\n<p><em>Reaktion von Professor Dr. Goll<\/em><\/p>\n<p>Goll war bis zum Regierungswechsel in Stuttgart (Wechsel von CDU\/FDP hin zu GR\u00dcNE\/SPD) langj\u00e4hriger FDP-Justizminister. Peter Wegener, der selbst HIV-positiv ist und seit 17 Jahren in Isolationshaft sitzt und aus der Ferne mit Willi mitgelitten hat, schrieb dem Ex-Minister und frug diesen, was er von dem Procedere halte.<br \/>\nAm 12.06.2012 antwortete Prof. Goll, dass er sich im Justizministerium erkundigt habe. Dort habe er erfahren, Willi h\u00e4tte nur einen \u201eAntrag auf Entlassung zu stellen\u201c gebraucht und er w\u00e4re \u201ef\u00fcr nicht haftf\u00e4hig (\u2026) erkl\u00e4rt\u201c worden. Allerdings habe Willi \u201edie vertraute Umgebung der JVA angesichts seiner schweren Krankheit (\u2026) nicht verlassen\u201c wollen.<\/p>\n<p>So kann man sich die Realit\u00e4t auch zurecht l\u00fcgen; Willi hatte nicht nur ein Mal seine Entlassung beantragt, in seiner Not schrieb er sogar Ministerpr\u00e4sidenten Kretschmann von den GR\u00dcNEN an, war dieser doch Mitglied einer Partei, die sich nach eigenem Bekunden sehr um die Menschenrechte sorgt, vielleicht sogar um die Menschenrechte eines Gefangenen im eigenen Bundesland.<\/p>\n<p><em>Reaktion des Ministerpr\u00e4sidenten<\/em><\/p>\n<p>Auf Anfrage teilte die Staatskanzlei am 17.09.2012 mit, Gnadenantr\u00e4ge seien nachrangig, d.h. zuv\u00f6rderst h\u00e4tten Gerichte zu entscheiden, deshalb habe Kretschmann Willis im Fr\u00fchsommer 2011 gestelltes Gnadengesuch nicht weiter bearbeitet.<\/p>\n<p><em>Einstellung einer Strafsache<\/em><\/p>\n<p>Wegen des Verdachts, die Richter Kleinheinz und G\u00f6rlitz k\u00f6nnten sich einer Rechtsbeugung strafbar gemacht haben bei der Behandlung der Antr\u00e4ge von Willi, erstattete ich Strafanzeige. Staatsanwalt Dr. Kitanoff von der Staatsanwaltschaft Karlsruhe stellte am 07.05.2012 (Az. 120 Js 11363\/12) das Verfahren postwendend ein, da den Richtern kein elementarer Versto\u00df gegen die Rechtspflege nachzuweisen sei. Sonderbar war noch die Argumentation hinsichtlich des Beschuldigten Kleinheinz, wonach dieser sich eines Versto\u00dfes gegen \u00a7 57 StGB (hinsichtlich des Antrages auf Entlassung auf Bew\u00e4hrung) schon deshalb nicht habe schuldig machen k\u00f6nnen, also bei der Anwendung dieser Vorschrift, weil Willi schon seit dem 13.09.2009 in Sicherungsverwahrung gesessen h\u00e4tte, also \u00a7 57 StGB nicht greife.<\/p>\n<p>Wie schon oben einmal erw\u00e4hnt, man kann sich die Realit\u00e4t auch zurecht l\u00fcgen, denn Willis SV-Beginn war f\u00fcr August 2012 notiert, er sa\u00df bis zu seinem Tod in Strafhaft, also galt auch \u00a7 57 StGB.<\/p>\n<p><em>Weitere Reaktionen<\/em><\/p>\n<p>B\u00e4rbel Knorr von der <a href=\"http:\/\/www.aidshilfe.de\/\" target=\"_blank\">Deutschen AIDS-Hilfe<\/a> zeigte sich von Willis Tod betroffen und postete dazu einen Text auf deren <a href=\"http:\/\/www.facebook.com\/deutscheaidshilfe\/posts\/434728669888150\" target=\"_blank\">Facebook-Auftritt<\/a>. Die LINKE Bundestagsabgeordnete Ulla Jelpke fand das Geschehen \u201eskandal\u00f6s\u201c, so ihre Nachricht vom 11.04.2012. Betroffen zeigte sich auch sein Betreuer der Karlsruher AIDS-Hilfe, Matthias Tures. Wie auch Peter Asprion, der Willi aus seiner Zeit in der JVA Freiburg kannte, als er dort sein Sozialarbeiter war.<br \/>\nBeh\u00f6rdlicherseits lautete die stereotype Reaktion, \u201eMa\u00dfnahmen der Dienstaufsicht sind danach nicht veranlasst\u201c, bzw. der Landtag schrieb auf zwei Petitionen, dass diesen \u201enicht abgeholfen\u201c werden k\u00f6nne, da alles seine Richtigkeit gehabt habe.<\/p>\n<p><em>Fazit<\/em><\/p>\n<p>Die Wut vieler Gefangener, die den ganzen Sterbeprozess verfolgt haben, ob aus der unmittelbaren N\u00e4he, weil sie manchmal bei ihm sa\u00dfen zum Kaffee und zu einer Zigarette oder nur so als Zuschauer von au\u00dfen, war gro\u00df; mittlerweile ist nur noch Resignation da. Immer mal wieder flackert Willis Geschichte auf, gerne dann, wenn in den Medien \u00fcber das Bandscheibenleiden Frau Timoschenkos (sie ist ehemalige Regierungschefin und sitzt zur Zeit im Gef\u00e4ngnis) und die Emp\u00f6rung westlicher, insbesondere deutscher Politiker die Rede ist, oder mal wieder ein hochrangiges Medizinerkollektiv der Charite aus Berlin in die Ukraine jettet, um das R\u00fcckenleiden der Frau T. zu behandeln.<br \/>\nLetztlich konnte man aus dem Tod Willis lernen, dass sich nichts \u00e4ndert, alles bleibt, wie es ist. Notfalls wird die Realit\u00e4t verdreht und sich passend gemacht.<\/p>\n<p>Wie wichtig die Justiz das Sterben von Gefangenen nimmt, zeigt die \u201eVerwaltungsvorschrift des Justizministeriums \u00fcber das Gesundheitswesen im Justizvollzug\u201c vom 04.07.2011 (vgl. Die Justiz 2011, S. 200 ff), g\u00fcltig f\u00fcr Baden-W\u00fcrttemberg. Unter Ziffer 4, Titel: \u201eUmgang mit sterbenden Gefangenen\u201c wird nicht etwa geregelt, wie man ihnen vielleicht erm\u00f6glichen k\u00f6nnte in W\u00fcrde in Freiheit zu sterben, sondern, dass die \u00c4rzte sich \u201ebem\u00fchen\u201c sollen, die Gefangenen \u201eohne Schmerzen sterben\u201c zu lassen. Zudem habe der Sterbende Anspruch auf geeignete pflegerische Ma\u00dfnahmen (Bettw\u00e4sche, K\u00f6rperpflege u.a.)\u201c so das Ministerium in der Vorschrift.<\/p>\n<p>Willi war nicht der erste Gefangene, der in Haft starb, und er wird nicht der letzte sein; dennoch ist sein Sterbeprozess und sein Tod anschauliches Beispiel f\u00fcr die im wahrsten Wortsinne gnadenlose K\u00e4lte von Juristinnen und Juristen in Beh\u00f6rden und Gerichten. Einerseits verlangen sie von Gefangenen, dass diese lernen, sich k\u00fcnftig empathisch zu verhalten \u2013 andererseits offenbaren sie selbst die Empathief\u00e4higkeit eines arktischen Gletschers.<\/p>\n<p>Am 10. April 2012 ist Willi K. gestorben.<\/p>\n<p><em>Thomas Meyer-Falk<\/em><br \/>\n<em> c\/o JVA \u2013 Z. 3113<\/em><br \/>\n<em> Sch\u00f6nbornstr. 32<\/em><br \/>\n<em> D-76646 Bruchsal<\/em><\/p>\n<p><em><a href=\"http:\/\/www.freedom-for-thomas.de\" target=\"blank\">www.freedom-for-thomas.de<\/a><\/em><br \/>\n<em> <a href=\"http:\/\/www.freedomforthomas.wordpress.com\" target=\"blank\">www.freedomforthomas.wordpress.com <\/a> <\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Im Fr\u00fchjahr 2012 berichtete ich \u00fcber den Tod des Mitgefangenen Willi und dessen Kampf um ein menschenw\u00fcrdiges Sterben in Freiheit. 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