{"id":8068,"date":"2012-12-05T07:43:14","date_gmt":"2012-12-05T06:43:14","guid":{"rendered":"http:\/\/www.abc-berlin.net\/?p=8068"},"modified":"2012-12-05T17:52:13","modified_gmt":"2012-12-05T16:52:13","slug":"thomas-meyer-falk-nachtraegliche-sicherungsverwahrung-reloaded","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.abc-berlin.net\/2008\/thomas-meyer-falk-nachtraegliche-sicherungsverwahrung-reloaded","title":{"rendered":"Thomas Meyer-Falk: Nachtr\u00e4gliche Sicherungsverwahrung &#8211; reloaded"},"content":{"rendered":"<p><a href=\"http:\/\/www.abc-berlin.net\/wp-content\/uploads\/2009\/06\/faust-durchs-gitter.jpg\" rel=\"lightbox[8068]\"><img loading=\"lazy\" class=\"alignleft\" title=\"faust-durchs-gitter\" src=\"http:\/\/www.abc-berlin.net\/wp-content\/uploads\/2009\/06\/faust-durchs-gitter.jpg\" alt=\"faust-durchs-gitter\" width=\"115\" height=\"120\" \/><\/a>In der Presse war gelegentlich zu lesen, die nachtr\u00e4gliche Sicherungsverwahrung sei abgeschafft oder verboten worden, anhand eines aktuellen Falls m\u00f6chte ich die aktuelle Rechtslage anschaulich machen.<\/p>\n<p><em>Nachtr\u00e4gliche SV?<\/em><\/p>\n<p>Bei der Sicherungsverwahrung (\u00a7\u00a7 66 ff Strafgesetzbuch) handelt es sich um eine in Gef\u00e4ngnissen vollzogene Form der Freiheitsentziehung im Anschluss an die regul\u00e4re Strafe. Man sitzt also erst die Strafe ab und kann dann, im Falle der Anordnung der SV weiter verwahrt werden. Eingef\u00fchrt 1934 von den Nazis und seit Mitte der 90&#8217;er von allen Bundesregierungen (auch unter Rot\/Gr\u00fcn) ausgeweitet.<!--more--><\/p>\n<p>War es jedoch fr\u00fcher nur m\u00f6glich, die SV zusammen mit dem Urteil \u00fcber die Dauer der Haftstrafe zu verh\u00e4ngen, so dass die Betroffenen vom ersten Tag an wussten, was auf sie zukommt, ist seit Anfang der 2000&#8217;er Jahre auch die nachtr\u00e4gliche Verh\u00e4ngung m\u00f6glich. D.h. erst gegen Ende der Strafhaftzeit stellt die Staatsanwaltschaft einen entsprechenden Antrag und es kommt dann zu einem \u00f6ffentlichen Prozess, unter Beteiligung von mindestens zwei Gutachtern, die sich \u00fcber die \u201eGef\u00e4hrlichkeit\u201c des Gefangenen \u00e4u\u00dfern m\u00fcssen.<\/p>\n<p><em>Verbot der nachtr\u00e4glichen SV?<\/em><\/p>\n<p>Der Europ\u00e4ische Gerichtshof f\u00fcr Menschenrechte verurteilte die BRD 2009 und in den Folgejahren mehrfach, unter anderem auch wegen dieser nachtr\u00e4glichen SV. Die Menschenrechte verbieten, nachtr\u00e4glich das Strafma\u00df zu versch\u00e4rfen; und da der EGMR die SV formal als Strafe einstuft (feinsinnige deutsche Juristinnen und Juristen bestreiten, dass es sich um eine Strafe handelt), ist das nur konsequent. Denn eine nachtr\u00e4gliche Straferh\u00f6hung ist verboten.<\/p>\n<p>Jedoch binden die Urteile die Bundesrepublik immer nur in den konkreten Einzelf\u00e4llen derer, die den Gerichtshof angerufen haben.<\/p>\n<p>In einem zum 01.01.2011 in Kraft getretenen Reformpaket zur SV wurde dann \u2013 zumindest \u2013 die Verh\u00e4ngung der nachtr\u00e4glichen SV f\u00fcr Straftaten, die nach dem 01.01.2011 begangen werden tats\u00e4chlich abgeschafft; im Umkehrschluss hei\u00dft das jedoch, die nachtr\u00e4gliche SV kann weiterhin f\u00fcr T\u00e4ter verh\u00e4ngt werden, die ihre Taten vor dem 01.01.2011 begangen haben.<\/p>\n<p><em>Der Fall Uwe O.<\/em><\/p>\n<p>Uwe wurde 1996 angeklagt, eine Frau get\u00f6tet zu haben; wegen eingeschr\u00e4nkter Schuldf\u00e4higkeit wurde er vom Landgericht Stuttgart zu einer Zeitstrafe von 15 Jahren verurteilt und die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet (\u00a7 63 StGB).<\/p>\n<p>Letztere wurde vor einigen Jahren f\u00fcr erledigt erkl\u00e4rt (\u00fcber seine Flucht aus dem Krankenhaus wurde auch medial breit <a href=\"http:\/\/www.all-in.de\/nachrichten\/allgaeu\/rundschau\/Rundschau-Straftaeter-aus-Psychiatrie-geflohen-Polizei-fahndet;art2757,142058\" target=\"_blank\">berichtet<\/a>), so dass er am 30.11.2012 seine Strafe voll verb\u00fc\u00dft gehabt h\u00e4tte.<\/p>\n<p>In den Wochen vor der Freilassung schmiedete Uwe Pl\u00e4ne, er wollte gerne in Richtung Bodensee ziehen und einer seiner ersten Wege sollte ihn in die Natur f\u00fchren, er wollte einfach nur mal einige Stunden spazieren gehen, immer gerade aus und nicht \u2013 wie im Gef\u00e4ngnishof \u2013 nur im Kreis.<\/p>\n<p>Da Uwes Strafrest nicht zur Bew\u00e4hrung ausgesetzt wurde, trat F\u00fchrungsaufsicht ein. Dieses Institut erm\u00f6glicht der Justiz, einen Menschen auch trotz Vollverb\u00fc\u00dfung der Strafe weiterhin zu \u00fcberwachen und Auflagen anzuordnen. Wobei die Besonderheit besteht, dass die Verletzung dieser Auflagen strafbar ist (vgl. \u00a7 145 a StGB).<\/p>\n<p>Das Landgericht Karlsruhe \u2013 zust\u00e4ndig f\u00fcr die JVA Bruchsal \u2013 ordnete u.a. an: Verbot des Alkoholkonsums und unregelm\u00e4\u00dfige Kontrollen auf Alkoholkonsum; Hausarrest w\u00e4hrend der Nachtstunden (20.00 Uhr bis 5.00 Uhr); drei Mal pro Woche Meldepflicht bei der Polizei; Mitf\u00fchren eines Messers wurde verboten, zudem sollte er eine elektronische Fu\u00dffessel tragen.<\/p>\n<p>Am Freitag, 23.11.2012, also sieben Tage vor der Freilassung, kam die Polizei zu ihm zu Besuch; man machte aktuelle Photos, nahm DNA-Proben und Fingerabdr\u00fccke, um die polizeilichen Datenbanken auf den aktuellen Stand zu bringen.<\/p>\n<p>Ferner erl\u00e4uterte die Polizei ihm die Auflagen, belehrte ihn, dass er sich strafbar mache, wenn er gegen diese versto\u00dfe und der f\u00fcr ihn zust\u00e4ndige Sachbearbeiter bei der Polizei gab ihm alle Telefonnummern, auch die Privatnummer. Er \u2013 Uwe \u2013 k\u00f6nne ihn dann gerne jederzeit anrufen, wenn irgendetwas sei.<\/p>\n<p>Die wenigen Habseligkeiten von Uwe wurden in einem Paket verpackt, das dann am folgenden Montag (26.11.2012) per Post vorab an die neue Unterkunft geschickt werden sollte. Radio und Fernsehger\u00e4t hatte Uwe f\u00fcr einen geringen Euro-Betrag an Mitgefangene ver\u00e4u\u00dfert.<\/p>\n<p><em>Der Schock<\/em><\/p>\n<p>Nur Stunden nach dem Gespr\u00e4ch mit der Polizei wurde Uwe, wie er berichtet, von der zust\u00e4ndigen Gef\u00e4ngnisjuristin und weiteren Beamten in seinem Haftraum aufgesucht, wo ihm ein Telefax \u00fcbergeben worden sei. Die Staatsanwaltschaft hatte am 15.11.2012 den Antrag gestellt, Uwe in der nachtr\u00e4glichen SV unterzubringen. Dieser Antrag ging, ohne wesentliche Akten, bei Gericht am 16.11.2012 ein und wurde dann am 23.11.2012 an Uwe per Fax \u00fcbermittelt.<\/p>\n<p>Uwe berichtete, ihm habe diese Mitteilung ganz real den Boden unter den F\u00fc\u00dfen weggezogen und in ein schwarzes Loch gesto\u00dfen.<\/p>\n<p>Zu diesem Ungl\u00fcck kam auch noch Pech dazu, denn sein langj\u00e4hriger Rechtsanwalt, der die ganze Vita von Uwe O. kannte, <a title=\"Thomas Meyer-Falk: Gefangenenanwalt verstorben \u2013 \u00fcber den Tod eines Rechtsanwaltes\" href=\"http:\/\/www.abc-berlin.net\/thomas-meyer-falk-gefangenenanwalt-verstorben-uber-den-tod-eines-rechtsanwaltes\" target=\"_blank\">starb wenige Wochen zuvor<\/a>, so dass erst seitens des Gerichts ein neuer Anwalt gefunden werden musste. Am Dienstag, 27.11.2012 wurde Uwe dann, gefesselt und von Beamten bewacht nach Stuttgart eskortiert, wo man ihm den vorl\u00e4ufigen Unterbringungsbefehl er\u00f6ffnete (\u00e4hnlich einem Haftbefehl erm\u00f6glicht dies der Justiz, Uwe nun bis zum f\u00fcr 2013 geplanten Prozess \u00fcber die Frage der endg\u00fcltigen Anordnung der nachtr\u00e4glichen SV im Gef\u00e4ngnis zu behalten).<\/p>\n<p>Wie Uwe erz\u00e4hlt, werfe man ihm im wesentlichen vor, die Tat nicht aufgearbeitet zu haben und er sei in Haft auch durch einen Most-Fund auff\u00e4llig geworden. Anl\u00e4sslich einer Zellenkontrolle habe man n\u00e4mlich vor einigen Jahren 20 Liter Most in seinem Haftraum vorgefunden.<\/p>\n<p><em>Kritik am Vorgehen der Staatsanwaltschaft<\/em><\/p>\n<p>Ungeachtet der Tatsache, dass nach der Rechtssprechung des EGMR die nachtr\u00e4gliche Anordnung gegen die Menschenrechte verst\u00f6\u00dft und Uwe also gute Chancen hat, dort sp\u00e4ter eine Klage zu gewinnen, verdient doch die Stuttgarter Staatsanwaltschaft auch aus anderen Gr\u00fcnden erhebliche Kritik.<\/p>\n<p>So sieht die Strafprozessordnung vor, dass ein Antrag auf nachtr\u00e4gliche SV \u201esp\u00e4testens sechs Monate vor\u201c der Haftentlassung gestellt werden soll (\u00a7 275 a StGB in der fr\u00fcheren Fassung).<\/p>\n<p>Bei Herrn O. wartete die Staatsanwaltschaft bis 15 Tage vor der Haftentlassung. Es mag interessieren, dass es sich um die selbe, m\u00f6glicherweise \u00fcberforderte, Vollstreckungsabteilung der Staatsanwaltschaft Stuttgart handelt, die schon die monatelange unrechtm\u00e4\u00dfige Inhaftierung eines Gefangenen in der JVA Bruchsal zu verantworten hatte (vgl. \u201e<a title=\"Thomas Meyer-Falk: Freilassung auf Schw\u00e4bisch\" href=\"http:\/\/www.abc-berlin.net\/thomas-meyer-falk-freilassung-auf-schwaebisch\" target=\"_blank\">Freilassung auf Schw\u00e4bisch<\/a>\u201c ).<\/p>\n<p>Die Beh\u00f6rde sah sich auch nicht in der Lage, die f\u00fcr das weitere Verfahren relevanten Akten vorzulegen; der Staatsanwalt sicherte dem Gericht lediglich zu, man werde sich bem\u00fchen, alsbald auch noch die Prozessakten nachzureichen.<\/p>\n<p>Einem Menschen nur Tage vor der Freilassung derart den Boden unter den F\u00fc\u00dfen weg zu ziehen, kann man wohl mit Fug und Recht als seelische Grausamkeit einstufen.<\/p>\n<p>Selbst wenn man ber\u00fccksichtigt, dass Uwe O. get\u00f6tet hat und das Leid seines Opfers, wie auch deren Angeh\u00f6rige und Freunde schwer wiegt, es war das Gericht, das eine zeitlich befristete Haftstrafe verh\u00e4ngte und gerade nicht die lebenslange Haftstrafe.<\/p>\n<p><em>Besteht Hoffnung f\u00fcr Uwe O.?<\/em><\/p>\n<p>Zur Zeit liegt Uwe die meiste Zeit im \u201eNest\u201c, wie er sein Bett nennt, oder sitzt am leeren Zellentisch und starrt vor sich hin. Die Anstalt ist besorgt, er k\u00f6nne sich das Leben nehmen und kontrolliert nachts in unregelm\u00e4\u00dfigen Abst\u00e4nden seine Zelle, was ihm wohl ebenso l\u00e4stig ist, wie den Beamten, die verpflichtet wurden, nach ihm zu schauen.<\/p>\n<p>Der Anstaltsarzt zeigt sich gro\u00dfz\u00fcgig mit der medikament\u00f6sen Versorgung (Schlafmittel und Antidepressiva).<\/p>\n<p>Es kann durchaus sein, dass das Oberlandesgericht auf Haftbeschwerde den Unterbringungsbefehl aufhebt oder au\u00dfer Vollzug setzt, oder dass 2013 das Landgericht zu dem Ergebnis kommt, dass von Uwe O. doch keine konkrete Gefahr (mehr) ausgeht. Aber all das steht in den Sternen.<\/p>\n<p>Geradezu schizophren mutete die Situation am Freitag, 30.11.2012 an: Wie Uwe erz\u00e4hlt, seien an diesem Morgen, es w\u00e4re sein Entlassungstag gewesen, Polizeibeamte erschienen, um ihn in die Bodenseeregion zu fahren und ihn bei den ersten Stunden in Freiheit zu begleiten (und so auch zu \u00fcberwachen).<\/p>\n<p>Ihnen war bis zu diesem Morgen gar nicht bekannt, dass f\u00fcr Uwe die nachtr\u00e4gliche Sicherungsverwahrung beantragt wurde. Am darauf folgenden Sonntag musste Uwe O. mit Verdacht auf einen Herzinfarkt vor\u00fcbergehend ins St\u00e4dtische Krankenhaus verlegt werden, so sehr setzte ihm die Situation zu.<\/p>\n<p><em>Ausblick f\u00fcr andere Gefangene<\/em><\/p>\n<p>Das Schicksal von Uwe O. sprach sich in Windeseile in der JVA herum, und es wird dann auch von Gef\u00e4ngnis zu Gef\u00e4ngnis weiter berichtet (werden). Da die Vollzugsanstalten in den f\u00fcr die Gestaltung des Vollzuges so wichtigen \u201eVollzugspl\u00e4nen\u201c der Inhaftierten eine eigene Rubrik haben: \u201enachtr\u00e4gliche Sicherungsverwahrung\u201c und dann darunter entweder steht: \u201eErf\u00fcllt die formalen Voraussetzungen\u201c oder \u201eErf\u00fcllt nicht die formalen Voraussetzungen\u201c, tr\u00e4gt das Geschehen auch zur Verunsicherung nicht weniger Gefangener bei: Dass sie n\u00e4mlich selbst bis Tage vor Haftentlassung niemals sicher sein k\u00f6nnen, dass nicht doch einem Staatsanwalt einf\u00e4llt, die nachtr\u00e4gliche SV zu beantragen.<\/p>\n<p>So sieht die Realit\u00e4t 2012 aus \u2013 trotz angeblich abgeschaffter nachtr\u00e4glicher SV!<\/p>\n<p><em>Thomas Meyer-Falk<\/em><br \/>\n<em> c\/o JVA \u2013 Z. 3113<\/em><br \/>\n<em> Sch\u00f6nbornstr. 32<\/em><br \/>\n<em> D-76646 Bruchsal<\/em><\/p>\n<p><em><a href=\"http:\/\/www.freedom-for-thomas.de\" target=\"blank\">www.freedom-for-thomas.de<\/a><\/em><br \/>\n<em> <a href=\"http:\/\/www.freedomforthomas.wordpress.com\" target=\"blank\">www.freedomforthomas.wordpress.com <\/a> <\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In der Presse war gelegentlich zu lesen, die nachtr\u00e4gliche Sicherungsverwahrung sei abgeschafft oder verboten worden, anhand eines aktuellen Falls m\u00f6chte ich die aktuelle Rechtslage anschaulich machen. 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