{"id":8592,"date":"2013-02-01T03:26:02","date_gmt":"2013-02-01T02:26:02","guid":{"rendered":"http:\/\/www.abc-berlin.net\/?p=8592"},"modified":"2013-02-01T08:47:25","modified_gmt":"2013-02-01T07:47:25","slug":"dauerobservation-entlassene-straftaeter-in-mobiler-sicherungsverwahrung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.abc-berlin.net\/2008\/dauerobservation-entlassene-straftaeter-in-mobiler-sicherungsverwahrung","title":{"rendered":"Dauerobservation &#8211; Entlassene Straft\u00e4ter in &#8220;mobiler Sicherungsverwahrung&#8221;"},"content":{"rendered":"<p><em><a href=\"http:\/\/www.abc-berlin.net\/wp-content\/uploads\/2013\/02\/Schl\u00fcssel-im-Schloss.jpeg\" rel=\"lightbox[8592]\"><img loading=\"lazy\" class=\"alignright  wp-image-8597\" title=\"Schl\u00fcssel im Schloss\" alt=\"Schl\u00fcssel im Schloss\" src=\"http:\/\/www.abc-berlin.net\/wp-content\/uploads\/2013\/02\/Schl\u00fcssel-im-Schloss-250x187.jpeg\" width=\"175\" height=\"131\" srcset=\"https:\/\/www.abc-berlin.net\/2008\/wp-content\/uploads\/2013\/02\/Schl\u00fcssel-im-Schloss-250x187.jpeg 250w, https:\/\/www.abc-berlin.net\/2008\/wp-content\/uploads\/2013\/02\/Schl\u00fcssel-im-Schloss.jpeg 600w\" sizes=\"(max-width: 175px) 100vw, 175px\" \/><\/a>Auf der Webseite der <a href=\"http:\/\/www.lto.de\/recht\/hintergruende\/h\/sicherungsverwahrung-dauerobservation-ueberwachung-polizei-entlassene-straftaeter\/\" target=\"_blank\">Legal Tribune Online<\/a> erschien vor einigen Tagen ein Artikel zum entw\u00fcrdigenden Umgang mit aus der\u00a0Sicherungsverwahrung entlassenen Gefangenen.<\/em><\/p>\n<p>Ludwig Roser wird nun seit fast zweieinhalb Jahren von der Polizei \u00fcberwacht. 24 Stunden, sieben Tage die Woche. Die Bev\u00f6lkerung hat Angst vor dem ehemals Sicherungsverwahrten, der nach einem Urteil des EGMR entlassen werden musste. Rechtsexperten zweifeln an der Rechtm\u00e4\u00dfigkeit der \u00dcberwachung, w\u00e4hrend die Gerichte und der Gesetzgeber noch z\u00f6gern.<!--more--><\/p>\n<p>In der Schlange bei der Freiburger Tafel sind sie ins Gespr\u00e4ch gekommen. Kurz nach Weihnachten hat er ihr eine Karte mitgebracht.<\/p>\n<p>Das muss den Ausschlag gegeben haben. Die Beamten wurden nerv\u00f6s; entschieden sich, einzugreifen. Einer von ihnen sprach die Frau an. Der Mann, der ihr da gerade die Karte geschenkt habe, der werde \u00fcberwacht. Der sei gef\u00e4hrlich. Das war\u2019s. Sie bekam Angst. Gesehen haben sie sich seitdem nicht mehr.<\/p>\n<p><strong>Elf Jahre und neun Monate zu Unrecht in Haft<\/strong><\/p>\n<p>Ludwig Roser* wurde 1985 wegen Vergewaltigung in zwei F\u00e4llen und versuchter Vergewaltigung in einem weiteren Fall zu einer Haftstrafe von f\u00fcnf Jahren verurteilt. Das Gericht ordnete au\u00dferdem die anschlie\u00dfende Sicherungsverwahrung an, f\u00fcr die damals eine H\u00f6chstfrist von zehn Jahren galt.<\/p>\n<p>Im Juni 1999 h\u00e4tte Ludwig Roser entlassen werden sollen. 1998 \u00e4nderte der Bundestag \u00a7 67d des Strafgesetzbuchs (StGB). Die H\u00f6chstfrist entfiel. Nicht nur f\u00fcr zuk\u00fcnftige F\u00e4lle, sondern auch f\u00fcr bereits Verwahrte wie Roser. Die Strafvollstreckungskammern konnten seine Sicherungsverwahrung nun unbegrenzt verl\u00e4ngern. Es sollte Herbst 2010 werden, bis er frei kam. Dazwischen lagen unz\u00e4hlige Klagen gegen die fortw\u00e4hrende Inhaftierung: Antr\u00e4ge auf Bew\u00e4hrung, Verfassungsbeschwerden und schlie\u00dflich zwei Beschwerden vor dem Europ\u00e4ischen Gerichtshof f\u00fcr Menschenrechte (EGMR).<\/p>\n<p>Im Dezember 2009 erkl\u00e4rte Stra\u00dfburg in einem Pilotverfahren die \u00c4nderung von 1998 f\u00fcr unvereinbar mit Art. 5 Abs. 1 und Art. 7 Abs. 1 der Europ\u00e4ischen Menschenrechtscharta (EMRK). Die nationalen Gerichte taten sich schwer mit der Stra\u00dfburger Entscheidung. Die Freilassung der zu Unrecht Verwahrten verlief schleppend. <a title=\"Sicherungsverwahrung - V\u00f6lkerrechtliche Geisterfahrer?\" href=\"http:\/\/www.lto.de\/recht\/hintergruende\/h\/sicherungsverwahrung-voelkerrechtliche-geisterfahrer\/\" target=\"_blank\">Einige Oberlandesgerichte verwiesen auf den Gesetzgeber<\/a>. Es sei dessen Aufgabe, das Urteil umzusetzen. Nicht so das Oberlandesgericht Karlsruhe, das f\u00fcr Rosers Freiheit zust\u00e4ndig war und ihm diese schlie\u00dflich gew\u00e4hrte.<\/p>\n<p>Trotz zwischenzeitlicher Freilassung zog Ludwig Roser seine Beschwerden vor dem EGMR nicht zur\u00fcck. Am Ende h\u00e4lt er sein eigenes Urteil aus Stra\u00dfburg in H\u00e4nden. Die Richter best\u00e4tigten ihm, dass er elf Jahre und neun Monate zu Unrecht in Haft sa\u00df.<\/p>\n<p><strong>Polizisten berichten von unaufgeregtem Dienst<\/strong><\/p>\n<p>Doch der Staat l\u00e4sst Roser nicht in Ruhe. Seit seiner Entlassung wird er 24 Stunden am Tag von der Polizei \u00fcberwacht. Am Anfang waren es f\u00fcnf Beamte, heute sind es noch drei.<\/p>\n<p>Sie halten sich in einem Zimmer schr\u00e4g gegen\u00fcber von dem seinen in einer Freiburger Notunterkunft auf. Seine T\u00fcr haben sie immer fest im Blick. Wenn er Fahrradfahren geht, fahren sie hinterher. Wenn er beim Arzt ist, sitzen sie im Wartezimmer. Wenn er ein Gesch\u00e4ft betritt, kommen sie nach. &#8220;Mobile Sicherungsverwahrung&#8221;, nennt er das.<\/p>\n<p>&#8220;Menschenunw\u00fcrdig&#8221;, sagt sein <a title=\"Der Bew\u00e4hrungshelfer Peter Asprion - \" href=\"http:\/\/www.lto.de\/recht\/feuilleton\/f\/peter-asprion-bewaehrungshelfer-sicherungsverwahrung-entschaedigung\/\" target=\"_blank\">Bew\u00e4hrungshelfer Peter Asprion<\/a>, der ein Buch \u00fcber die Sicherungsverwahrung in Deutschland geschrieben hat. Ihn wundert es, mit welcher Stabilit\u00e4t Ludwig Roser die \u00dcberwachung aush\u00e4lt. &#8220;Ich bin schon drei\u00dfig Jahre in diesem Beruf und h\u00e4tte mir nicht vorstellen k\u00f6nnen, dass das in Deutschland zul\u00e4ssig ist.&#8221; Bis heute habe ihm niemand erkl\u00e4ren k\u00f6nnen, weshalb f\u00fcr diese M\u00e4nner, \u00e4lter und zum Teil gesundheitlich eingeschr\u00e4nkt, jeweils f\u00fcnf Beamte bereitstehen m\u00fcssen. &#8220;Die Polizisten berichten auch eher von einem unaufgeregten denn belastenden Dienst, den sie lieber versehen als die Baustelle am Stuttgarter Hauptbahnhof zu bewachen.&#8221;<\/p>\n<p><strong>KURS: Polizei darf observieren, Gef\u00e4hrdete ansprechen und aufkl\u00e4ren<\/strong><\/p>\n<p>Grundlage f\u00fcr die \u00dcberwachung ist eine <a title=\"VwV KURS\" href=\"http:\/\/fab-ka.de\/images\/stories\/files\/pdfs\/vwv-kurs-01-04-2010.pdf\" target=\"_blank\">Verwaltungsvorschrift von Justiz- und Sozialministerium<\/a> zu einer ressort\u00fcbergreifenden Konzeption zum Umgang mit r\u00fcckfallgef\u00e4hrdeten Sexualstraft\u00e4tern (KURS), mit der eine Gemeinsame Zentralstelle von Polizei und Justiz beim Landeskriminalamt eingerichtet wurde. Die Beh\u00f6rden sollen verst\u00e4rkt zusammenarbeiten, F\u00fchrungsaufsicht und polizeiliche Gefahrenabwehr sollen besser koordiniert werden.<\/p>\n<p>Ludwig Roser gilt als einer von drei Risikoprobanden der Gef\u00e4hrlichkeitsstufe I, also als einer mit herausragendem Gef\u00e4hrlichkeitspotenzial, in Baden-W\u00fcrttemberg. Nach der Verwaltungsvorschrift darf die Polizei ihn deshalb nicht nur dauerhaft observieren, sondern auch durch ihn gef\u00e4hrdete Personen ansprechen und aufkl\u00e4ren.<\/p>\n<p><strong>BVerfG warnt Gesetzgeber<\/strong><\/p>\n<p>Grund genug f\u00fcr Roser, wieder vor Gericht zu ziehen. Dieses Mal beschreitet er den Verwaltungsrechtsweg. Gr\u00f6\u00dftenteils im Alleingang, ohne Anwalt.<\/p>\n<p>Vor den Instanzgerichten scheiterte er zun\u00e4chst. Zwar braucht die Polizei auch f\u00fcr die Dauerobservation wie f\u00fcr jede andere Ma\u00dfnahme eine Erm\u00e4chtigung. Die sahen das <a title=\"VG Freiburg - Gerichtsseite\" href=\"http:\/\/www.lto.de\/gerichte\/aktuelle-urteile-und-adresse\/verwaltungsgericht-freiburg\/\" target=\"_blank\">Verwaltungsgericht (VG) Freiburg<\/a> und der <a title=\"VGH Baden-W\u00fcrttemberg - Gerichtsseite\" href=\"http:\/\/www.lto.de\/gerichte\/aktuelle-urteile-und-adresse\/verwaltungsgerichtshof-baden-wuerttemberg\/\" target=\"_blank\">Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-W\u00fcrttemberg<\/a> wie <a title=\"VG des Saarlandes zur Dauerobservation - Aus Sicherungsverwahrung Entlassener durfte \u00fcberwacht werden\" href=\"http:\/\/www.lto.de\/recht\/nachrichten\/n\/vg-des-saarlandes-urteil-6-k-74510-dauerobservation-polizei-nachtraegliche-sicherungsverwahrung-ueberwachung\/\" target=\"_blank\">zuvor schon andere Gerichte<\/a> aber in der polizeilichen Spezialerm\u00e4chtigung zur l\u00e4ngerfristigen Observation, im Zweifel hilfs- und \u00fcbergangsweise in der Generalklausel.<\/p>\n<p>So landete Roser erneut vor dem <a title=\"Bundesverfassungsgericht - Gerichtsseite\" href=\"http:\/\/www.lto.de\/gerichte\/aktuelle-urteile-und-adresse\/bundesverfassungsgericht-bverfg\/\" target=\"_blank\">Bundesverfassungsgericht (BVerfG)<\/a>, das deutliche Zweifel formulierte. Die polizeiliche Spezialerm\u00e4chtigung zur l\u00e4ngerfristigen Observation erlaube m\u00f6glicherweise nur eine Datenerhebung, um die es der Polizei im Fall der Beobachtung Rosers aber jedenfalls nicht vorrangig gehe. Gedacht war die Erm\u00e4chtigung f\u00fcr l\u00e4ngerfristige Observationen urspr\u00fcnglich in der Tat eher zur Beschaffung von Informationen als dazu, jemanden von der Begehung von Straftaten abzuhalten.<\/p>\n<p>Erst recht hielt es der 1. Senat f\u00fcr fraglich, ob die Beh\u00f6rden die nunmehr seit mehreren Jahren andauernde Beobachtung ersatzweise auf die doch eher unbestimmte Generalklausel ohne besondere Tatbestandsvoraussetzungen st\u00fctzen k\u00f6nnen. \u00dcbergangsweise billigten die Verfassungsrichter aber genau das, um den Beh\u00f6rden zu erm\u00f6glichen, auf die &#8220;unvorhergesehene Gefahrensituation&#8221; vorl\u00e4ufig zu reagieren, bis der Gesetzgeber eventuelle Regelungsl\u00fccken geschlossen habe.<\/p>\n<p>Das BVerfG schloss jedoch eine deutliche Warnung an: Reagiere der Gesetzgeber nicht auf die neue Gefahrensituation, m\u00fcsse er in Kauf nehmen, dass die Gerichte die Dauerobservation irgendwann f\u00fcr rechtswidrig erkl\u00e4rten (<a title=\"BVerfG zur \u00dcberwachung ehemaliger Sicherungsverwahrter - Observation kann nur vorl\u00e4ufig auf Generalklausel gest\u00fctzt werden\" href=\"http:\/\/www.lto.de\/recht\/nachrichten\/n\/bverfg-beschluss-1-bvr-2212-sicherungsverwahrung-dauerobservation-ueberwachung\/\" target=\"_blank\">Beschl. v. 08.11.2012, Az. 1 BvR 22\/12<\/a>).<\/p>\n<p><strong>Nebeneinander von F\u00fchrungsaufsicht und polizeilichen Ma\u00dfnahmen<\/strong><\/p>\n<p>Der Polizeirechtler Bodo Pieroth sieht sich durch den Karlsruher Beschluss best\u00e4tigt. Die \u00dcberwachung entlassener Straft\u00e4ter auf die Erm\u00e4chtigung zur l\u00e4ngerfristigen Observation zu st\u00fctzen, hielt er schon zuvor f\u00fcr problematisch, da die \u00dcberwachung weniger der Datenerhebung als der Abschreckung diene. &#8220;Und ein R\u00fcckgriff auf die Generalklausel w\u00e4re nur f\u00fcr eine \u00dcbergangszeit zul\u00e4ssig.&#8221;<\/p>\n<p>Ludwig Roser argumentiert in seiner Verfassungsbeschwerde gegen die Dauerobservation au\u00dferdem, dass Kontrolle und \u00dcberwachung von aus der Haft Entlassenen ausschlie\u00dflich Aufgabe der Strafjustiz mithilfe von F\u00fchrungsaufsicht und Bew\u00e4hrungshilfe sei. Eine Verzahnung von F\u00fchrungsaufsicht und polizeilichen Ma\u00dfnahmen h\u00e4lt er nicht f\u00fcr notwendig.<\/p>\n<p><strong>F\u00fchrungsaufsicht: Kein Alkohol, keine Volksfeste, kein Messer<\/strong><\/p>\n<p>Denn auch ohne Dauerobservation k\u00f6nnte Roser kein g\u00e4nzlich freies Leben f\u00fchren. Er steht unter F\u00fchrungsaufsicht. Das passiert automatisch, wenn jemand aus der Sicherungsverwahrung entlassen wird (\u00a7 67d Abs. 6 StGB), und hei\u00dft, dass er einer F\u00fchrungsaufsichtsstelle untersteht, sich regelm\u00e4\u00dfig bei einem Bew\u00e4hrungshelfer und einer forensischen Ambulanz melden muss. Au\u00dferdem kann das Gericht eine ganze Reihe von Weisungen erlassen: keinen Alkohol trinken, nicht auf Volksfeste und in Schwimmb\u00e4der gehen, die Stadt nicht verlassen.<\/p>\n<p>Ludwig Roser darf sich nicht allein mit Frauen im Kraftfahrzeug aufhalten und kein Messer mit sich f\u00fchren. &#8220;Ich habe ja damals Anhalterinnen mitgenommen.&#8221; Bei den Taten hat er ein Messer verwendet.<\/p>\n<p>Der Strafrechtler Thomas Ullenbruch, Experte auf dem Gebiet von Strafvollzug und Sicherungsverwahrung, h\u00e4lt ein Nebeneinander von Dauerobservation und F\u00fchrungsaufsicht zumindest grunds\u00e4tzlich f\u00fcr durchaus denkbar. Abschlie\u00dfend seien die Regelungen zur F\u00fchrungsaufsicht in den \u00a7\u00a7 68 ff. StGB jedenfalls nicht.<\/p>\n<p>Laut dem Freiburger Polizeichef Alfred Oschwald verf\u00fcgen die F\u00fchrungsaufsichtsstellen auch gar nicht \u00fcber die personellen M\u00f6glichkeiten, entsprechende Ma\u00dfnahmen zur Gefahrenabwehr zu ergreifen.<\/p>\n<p><strong>Landesinnenministerium pr\u00fcft Regelungsbedarf<\/strong><\/p>\n<p>Im Bundesministerium der Justiz ist das Thema offiziell noch nicht diskutiert worden. Dort ist man aber der Ansicht, dass der Bund eher nicht zust\u00e4ndig ist, da die Dauerobservation im Strafrecht eher schlecht zu regeln sei. &#8220;Wie sollte man das formulieren? Die F\u00fchrungsaufsicht arbeitet ja mit Weisungen. Die Weisung auszusprechen, &#8216;lasse dich \u00fcberwachen&#8217; w\u00e4re aber wohl etwas schief&#8221;, sagt Pressesprecherin Mareke Aden. Das Polizeirecht aber ist L\u00e4ndersache.<\/p>\n<p>Das Innenministerium Baden-W\u00fcrttemberg pr\u00fcft derzeit den Bedarf f\u00fcr eine Regelung und ob diese im Landes- oder Bundesrecht erfolgen m\u00fcsse, ob die Dauerobservation also dem Polizei- oder eher dem Strafrecht zuzuordnen sei. Da die Problematik alle L\u00e4nder betreffe, werde eine einheitliche Regelung diskutiert, sagt der Pressesprecher G\u00fcnter Loos. Dass mit Blick auf die Entscheidung des BVerfG gehandelt werden m\u00fcsse, stehe dabei au\u00dfer Frage.<\/p>\n<p>Wesentlich l\u00e4nger als ein Jahr darf sich der Gesetzgeber dabei nicht mehr Zeit lassen, meint Bodo Pieroth. F\u00fcr zust\u00e4ndig h\u00e4lt er eindeutig die L\u00e4nder, weil es sich um eine Materie des Polizeirechts und nicht etwa des Strafrechts handele.<\/p>\n<p>F\u00fcr Klaus Michael B\u00f6hm, den Vorsitzenden der Behandlungs-Initiative Opferschutz, die Tr\u00e4ger der forensischen Ambulanz Baden ist, liegt es auch im Interesse des Opferschutzes, dass die Bev\u00f6lkerung an klaren Regelungen festmachen kann, wann die Polizei handeln muss.<\/p>\n<p><strong>Ullenbruch: &#8220;Faktisch werden neue Mauern errichtet&#8221;<\/strong><\/p>\n<p>Peter Asprion hofft, dass es so weit nicht kommen wird. Gleichzeitig traut er dem Gesetzgeber jede Gemeinheit zu. &#8220;Wenn es dann doch eine Erm\u00e4chtigung geben sollte, m\u00fcsste diese aber zumindest unter einem energischen Richtervorbehalt stehen&#8221;, meint er. &#8220;Es sollte auch nicht wie beim Therapieunterbringungsgesetz eine Zivilkammer entscheiden, sondern ein Richter, der mit solchen Sachen auch tats\u00e4chlich etwas zu tun hat.&#8221;<\/p>\n<p>Befristet werden m\u00fcsse die Anordnung einer Dauerobservation selbstverst\u00e4ndlich sowieso. Aber so richtig nachdenken, \u00fcber etwas, das er zutiefst ablehnt, m\u00f6chte Asprion eigentlich nicht.<\/p>\n<p>&#8220;Es wird sicher nicht einfach werden, eine polizeirechtliche Erm\u00e4chtigung zu formulieren, die mit dem Grundgesetz und der EMRK vereinbar ist und die Rechtsprechung von BVerfG sowie EGMR nicht umgeht&#8221;, sagt Thomas Ullenbruch. &#8220;Faktisch werden mit der Dauerobservation ja neue Mauern errichtet. Den \u00dcberwachten bleibt \u00e4hnlich wenig Freiraum wie in der Sicherungsverwahrung.&#8221;<\/p>\n<p>Die Polizei ist dennoch davon \u00fcberzeugt, dass Dauerobservationen auch in Zukunft durchgef\u00fchrt werden m\u00fcssen. Das h\u00e4tten die bisher gewonnen Erfahrungen gezeigt. &#8220;Dabei wurde deutlich, dass Dauer und Tiefe der \u00dcberwachung von der Mitarbeit des Probanden abh\u00e4ngig war und ist&#8221;, sagt Polizeichef Oschwald. Auch Opfersch\u00fctzer B\u00f6hm h\u00e4lt es f\u00fcr notwendig, hochproblematische entlassene Straft\u00e4ter zu \u00fcberwachen. Allein Observationen k\u00f6nnten aber keine wirkliche Sicherheit schaffen. Therapeutische Behandlungen seien notwendig und k\u00f6nnten eine l\u00e4ngerfristige \u00dcberwachung auch \u00fcberfl\u00fcssig machen, so dass sich die Polizei auf die wirklich wichtigen F\u00e4lle konzentrieren k\u00f6nne.<\/p>\n<p>Therapie \u2013 f\u00fcr Ludwig Roser ist das ein Reizwort. Nie wieder wolle er sich freiwillig begutachten lassen. &#8220;Ich gehe zu meinem Psychologen, weil das eine Auflage ist. Aber ich sehe nicht ein, warum ich gen\u00f6tigt werde, mit einem wildfremden Menschen zum x-ten Mal \u00fcber mich zu reden.&#8221;<\/p>\n<p>Und was werde denn nach 26 Jahren Gef\u00e4ngnis \u00fcberhaupt begutachtet, seine urspr\u00fcngliche Gef\u00e4hrlichkeit oder der Schaden, den die Haft und die anschlie\u00dfende Observation verursacht h\u00e4tten?<\/p>\n<p><strong>Fahrradfahren, einkaufen, zur\u00fcck in die Notunterkunft<\/strong><\/p>\n<p>Ludwig Roser wird demn\u00e4chst 54. Einen Job hat er nicht. Gerne f\u00e4hrt er Fahrrad, seit er sich auch au\u00dferhalb der Stadtgrenze aufhalten darf, nur noch verpflichtet ist, den Landkreis nicht zu verlassen, drei bis vier Stunden hin und wieder zur\u00fcck. Das Fahrrad hat er von der Entsch\u00e4digung gekauft, die ihm der EGMR zugesprochen hat. 70.000 Euro waren das. &#8220;Nicht einmal 500 Euro pro Monat.&#8221;<\/p>\n<p>Wenn er einkaufen geht, kommt er mit mehr Essen nach Hause, als er braucht. &#8220;Rund und dick werde ich dabei.&#8221; Abends geht er \u00fcberhaupt nicht mehr weg. Einmal ist er in eine Kneipe gegangen. Aber da sa\u00dfen seine Bewacher in Sichtweite. &#8220;Es ist einfach besch\u00e4mend.&#8221;<\/p>\n<p>Kontakt zu seinen Geschwistern hat er nicht. Seine Mutter w\u00fcnscht sich, dass er sie besucht. Ohne Polizei. Die Beamten aber bestehen darauf, mitzukommen.<\/p>\n<p>Wie sich mit der Dauer\u00fcberwachung ein Weg in ein gesellschaftlich integriertes Leben finden lassen soll, ist Peter Asprion schleierhaft. &#8220;Wie beklemmend sich die polizeiliche Dauerbegleitung anf\u00fchlt, kann ich ja am eigenen Leib sp\u00fcren, wenn ich mit Roser unterwegs bin.&#8221; Anders als die Verwaltungsgerichte bezweifelt Asprion, dass die Dauerobservation mit dem Geist der EMRK vereinbar ist und dass der Gerichtshof in Stra\u00dfburg die Entlassung mit diesen Begleitumst\u00e4nden als menschenw\u00fcrdig ansehen w\u00fcrde.<\/p>\n<p>Das BVerfG hat Rosers Verfahren schlie\u00dflich zur\u00fcckverwiesen an das VG Freiburg, weil die Polizei ihre Gefahrprognose auf veraltete Gutachten gest\u00fctzt habe. Bevor es dort Mitte Februar zu einer m\u00fcndlichen Verhandlung kommt, trifft sich am Donnerstag die Planungskonferenz der Polizei, um dar\u00fcber zu entscheiden, ob die Observation von Ludwig Roser in ihrer jetzigen Form weitergef\u00fchrt werden soll. Sprechen sich die Verantwortlichen dagegen aus, h\u00e4tte sich das Verfahren vor dem VG erledigt. Ludwig Roser bliebe dann noch, vom Land Baden-W\u00fcrttemberg auch f\u00fcr die Dauerobservation eine Entsch\u00e4digung zu fordern.<\/p>\n<p style=\"text-align: right;\"><i>*Name von der Redaktion ge\u00e4ndert.<\/i><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Auf der Webseite der Legal Tribune Online erschien vor einigen Tagen ein Artikel zum entw\u00fcrdigenden Umgang mit aus der\u00a0Sicherungsverwahrung entlassenen Gefangenen. 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