{"id":8764,"date":"2013-03-02T17:54:36","date_gmt":"2013-03-02T16:54:36","guid":{"rendered":"http:\/\/www.abc-berlin.net\/?p=8764"},"modified":"2014-08-19T19:38:29","modified_gmt":"2014-08-19T18:38:29","slug":"thomas-meyer-falk-polizeibewachung-illegal","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.abc-berlin.net\/2008\/thomas-meyer-falk-polizeibewachung-illegal","title":{"rendered":"Thomas Meyer-Falk: Polizeibewachung illegal"},"content":{"rendered":"<p><a href=\"http:\/\/www.abc-berlin.net\/wp-content\/uploads\/2009\/06\/faust-durchs-gitter.jpg\" rel=\"lightbox[8764]\"><img loading=\"lazy\" class=\"alignleft\" title=\"faust-durchs-gitter\" alt=\"faust-durchs-gitter\" src=\"http:\/\/www.abc-berlin.net\/wp-content\/uploads\/2009\/06\/faust-durchs-gitter.jpg\" width=\"115\" height=\"120\" \/><\/a>Wie das <a href=\"http:\/\/www.vgfreiburg.de\/\" target=\"_blank\">Verwaltungsgericht Freiburg<\/a> am Freitag, den 22.02.2013 entschied, ist die polizeiliche Dauerbewachung eines ehemaligen Sicherungsverwahrten illegal.<\/p>\n<p><em>Zur Vorgeschichte<\/em><\/p>\n<p>Der Kl\u00e4ger war vom Landgericht Stuttgart im Jahr 1985 wegen zweier Vergewaltigungen zu einer Haftstrafe von f\u00fcnf Jahren und anschlie\u00dfender Unterbringung in der Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Seinerzeit war die Dauer der Unterbringung in der SV auf maximal 10 Jahre begrenzt; erst die Koalition von CDU und FDP verl\u00e4ngerte 1998 diese auf eine potentiell lebenslange Unterbringungsdauer.<br \/>\n<!--more-->Folglich wurde der Kl\u00e4ger nicht, wie eigentlich gedacht, im Jahre 1999 freigelassen (nach Verb\u00fc\u00dfung von 5 Jahren Haft und 10 Jahren Sicherungsverwahrung), sondern blieb weiter in der JVA Freiburg hinter Gittern.<br \/>\nErst das OLG Karlsruhe entlie\u00df am 10.09.2010 den Betroffenen, nachdem der Europ\u00e4ische Gerichtshof f\u00fcr Menschenrechte die Bundesrepublik Deutschland deswegen verurteilte, weil sie r\u00fcckwirkend diese Regelung versch\u00e4rft hatte, also auch f\u00fcr Insassen, die vor der Gesetzesreform 1998 verurteilt worden waren. Hier stellte der Gerichtshof in Strasbourg einen Versto\u00df gegen das Verbot r\u00fcckwirkender Strafgesetze fest.<\/p>\n<p><em>Die Entlassung<\/em><\/p>\n<p>Seit dem Tag der Entlassung am 10.09.2010 wurde der Kl\u00e4ger ununterbrochen von der Polizei bewacht und begleitet. Er nahm sich ein Zimmer in einem M\u00e4nnerwohnheim in Freiburg und die Polizei mietete sich im Nachbarzimmer ein. Bis zu f\u00fcnf Polizeibeamte begleiteten ihn auf Schritt und Tritt. Einziger R\u00fcckzugsraum war sein Zimmerchen.<\/p>\n<p><em>Die Klage vor Gericht<\/em><\/p>\n<p>Das Verwaltungsgericht Freiburg lehnte es am 16.08.2011 ab, in einem Eilverfahren der Polizei die Dauerbewachung zu untersagen. Die hiergegen eingelegte Beschwerde zum <a href=\"http:\/\/www.vghmannheim.de\/\" target=\"_blank\">Verwaltungsgerichtshof Baden-W\u00fcrttemberg<\/a> war erfolglos (Beschluss vom 08.11.2011, Az. 1 S 2538\/11).<\/p>\n<p>Durch die lange Haft rechtskundig geworden zog S. alleine vor das Bundesverfassungsgericht. Zwar <a href=\"http:\/\/www.bverfg.de\/entscheidungen\/rk20120227_1bvr002212.html\" target=\"_blank\">lehnte es das Gericht ab<\/a>, das Land im Wege der einstweiligen Anordnung zu verpflichten, die Dauer\u00fcberwachung zu beenden, folgte aber im Hauptverfahren der Verfassungsbeschwerde von S. und entschied am 08.11.2012 (Az.: 1 BvR 22\/12), dass der VGH Baden-W\u00fcrttemberg und das Verwaltungsgericht Freiburg die Grundrechte von S. verletzt h\u00e4tten, indem man sich hinsichtlich der angeblichen \u201eGef\u00e4hrlichkeit\u201c von S. auf ein <a href=\"http:\/\/www.bverfg.de\/entscheidungen\/rk20121108_1bvr002212.html\" target=\"_blank\">viel zu altes Gutachten<\/a> gest\u00fctzt h\u00e4tte. Das Bundesverfassungsgericht verwies den Rechtsstreit zur\u00fcck an das Gericht in Freiburg.<\/p>\n<p><em>Verwaltungsgericht Freiburg<\/em><\/p>\n<p>F\u00fcr Donnerstag, den 14.02.2013 setzte das Gericht eine m\u00fcndliche Verhandlung \u00fcber die Sache an (Az. 4 K 2433\/12) und erteilte mit Schreiben vom 31.01.2013 einige Hinweise. So sei zu diskutieren, ob das Polizeigesetz des Landes \u00fcberhaupt eine \u201eRund-um-die-Uhr-\u00dcberwachung\u201c gestatte und ob sich aus dem Polizeigesetz eine Rechtsgrundlage entnehmen l\u00e4sst, dass S. sich einer psychiatrischen Begutachtung unterziehen m\u00fcsse.<\/p>\n<p><em>Das Urteil<\/em><\/p>\n<p>Am 22.02.2013 verk\u00fcndete das Gericht sein Urteil: es untersagte der Polizei die Rund-um-die-Uhr-\u00dcberwachung. Zum einen, so die Kammer, fehle es an einer gesetzlichen Grundlage f\u00fcr solch eine gravierend in die Grundrechtspositionen des Kl\u00e4gers eingreifende Ma\u00dfnahme. Und zum anderen l\u00e4gen keine Anhaltspunkte f\u00fcr eine \u201eGef\u00e4hrlichkeit\u201c von S. vor. Hier nutzte der Polizei auch nicht ein etwas weinerlich klingender Vortrag des Vertreters des Landeskriminalamtes Baden-W\u00fcrttemberg. Dieser hatte sich dar\u00fcber mokiert, dass S. keine Bereitschaft zur \u201eKooperation\u201c mit den ihn bewachenden Polizeibeamten gezeigt habe. Vielmehr sei S. sogar \u201elaunisch\u201c gewesen, was sich daran zeige, dass S. es gewagt habe, fr\u00fch am Morgen oder sogar bei Regen \u201eurpl\u00f6tzlich Ausfl\u00fcge mit dem Fahrrad\u201c zu unternehmen.<br \/>\nHier blieb es dem Gericht vorbehalten, die Polizei darauf hinzuweisen, dass S. ein freier Mann sei, der tun und lassen k\u00f6nne, was ihm gefalle. Keinesfalls h\u00e4tte S. eine Pflicht getroffen \u201ef\u00fcr das Gelingen der Observation Sorge zu tragen\u201c, so das Gericht.<\/p>\n<p><em>Wie geht es weiter f\u00fcr den Kl\u00e4ger?<\/em><\/p>\n<p>Nach den Strapazen der Dauerbewachung m\u00f6chte S., wie er mir schrieb, sich nun eine Wohnung suchen. Denn eine solche war angesichts der Polizeibewachung nicht zu finden. Auch w\u00fcrde er gerne einer kleinen Besch\u00e4ftigung nachgehen. Schon vor Gericht hatte S. deutlich gemacht, wie sehr er seine damaligen Taten bereue und sich auch intensiv damit auseinandergesetzt habe.<br \/>\nSein Offenburger Rechtsanwalt Reinhard Kirpes (B\u00fcrogemeinschaft Kirpes &amp; Steigert) k\u00fcndigte an, eine Schadensersatzklage f\u00fcr die Belastungen durch die \u00fcber zwei Jahre dauernde Polizeibewachung zu pr\u00fcfen.<\/p>\n<p><em>Reaktion der Polizei<\/em><\/p>\n<p>Gegen 10.30 Uhr am Freitag, 22.02.2013 packten die Polizeibeamten ihre Sachen, bauten die Stromversorgung f\u00fcr einen VW-Bus ab, der permanent vor der Notunterkunft geparkt hatte. Es mutet ein bisschen wie Eingeschnapptsein an, wenn die Badische Zeitung den Polizeisprecher Karl-Heinz Schmid mit den Worten zitiert: \u201eJetzt hat das Gericht die Verantwortung f\u00fcr die Sicherheit der B\u00fcrgerinnen \u00fcbernommen\u201c (Badische Zeitung vom 23.02.2013, \u201eGericht stoppt die dauerhafte \u00dcberwachung\u201c).<\/p>\n<p><em>Ausblick<\/em><\/p>\n<p>Auch wenn sich nun erstmal Bundesverfassungsgericht und Gerichte des Landes Baden-W\u00fcrttemberg auf Seiten der Ex-Verwahrten gestellt haben (so auch schon am 31.01.2013 der Verwaltungsgerichtshof Baden-W\u00fcrttemberg in einem Eilverfahren, betreffend einen wegen Totschlags und mehrfacher sexueller N\u00f6tigung verurteilten ehemaligen Freiburger Sicherungsverwahrten; Az.: 1 S 1817\/12), ist damit nicht gesagt, dass es k\u00fcnftig keine Rund-um-die-Uhr-Bewachung mehr geben wird, denn wenn eine entsprechende gesetzliche Grundlage geschaffen wird und sich die Polizei k\u00fcnftig auf zeitnah erstellte \u201eGutachten\u201c beruft, anstatt wie in den bisherigen F\u00e4llen auf veraltete Unterlagen, muss damit gerechnet werden, dass auch in Zukunft die Polizei von solchen Bewachungsformen Gebrauch machen wird.<\/p>\n<p><em>Thomas Meyer-Falk<\/em><br \/>\n<em> c\/o JVA \u2013 Z. 3113<\/em><br \/>\n<em> Sch\u00f6nbornstr. 32<\/em><br \/>\n<em> D-76646 Bruchsal<\/em><\/p>\n<p><em><a href=\"http:\/\/www.freedom-for-thomas.de\" target=\"blank\">www.freedom-for-thomas.de<\/a><\/em><br \/>\n<em> <a href=\"http:\/\/www.freedomforthomas.wordpress.com\" target=\"blank\">www.freedomforthomas.wordpress.com <\/a> <\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wie das Verwaltungsgericht Freiburg am Freitag, den 22.02.2013 entschied, ist die polizeiliche Dauerbewachung eines ehemaligen Sicherungsverwahrten illegal. 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