{"id":9039,"date":"2013-03-23T21:56:00","date_gmt":"2013-03-23T20:56:00","guid":{"rendered":"http:\/\/www.abc-berlin.net\/?p=9039"},"modified":"2013-06-06T22:00:46","modified_gmt":"2013-06-06T21:00:46","slug":"thomas-meyer-falk-uwe-o-zu-sicherungsverwahrung-verurteilt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.abc-berlin.net\/2008\/thomas-meyer-falk-uwe-o-zu-sicherungsverwahrung-verurteilt","title":{"rendered":"Thomas Meyer-Falk: Uwe O. zu Sicherungsverwahrung verurteilt"},"content":{"rendered":"<p><a href=\"http:\/\/www.abc-berlin.net\/wp-content\/uploads\/2009\/06\/faust-durchs-gitter.jpg\" rel=\"lightbox[9039]\"><img loading=\"lazy\" class=\"alignleft\" title=\"faust-durchs-gitter\" alt=\"faust-durchs-gitter\" src=\"http:\/\/www.abc-berlin.net\/wp-content\/uploads\/2009\/06\/faust-durchs-gitter.jpg\" width=\"115\" height=\"120\" \/><\/a>Vor wenigen Monaten berichtete ich \u00fcber einen Bruchsaler Strafgefangenen, den 50-j\u00e4hrigen Uwe O., der nur Tage vor seiner Haftentlassung erfuhr, dass die Staatsanwaltschaft die nachtr\u00e4gliche Sicherungsverwahrung beantragt habe (vgl. <a title=\"Thomas Meyer-Falk: Nachtr\u00e4gliche Sicherungsverwahrung \u2013 reloaded\" href=\"http:\/\/www.abc-berlin.net\/thomas-meyer-falk-nachtraegliche-sicherungsverwahrung-reloaded\" target=\"_blank\">hier<\/a> und <a title=\"Thomas Meyer-Falk: Nachtr\u00e4gliche Sicherungsverwahrung \u2013 Uwe O.\" href=\"http:\/\/www.abc-berlin.net\/thomas-meyer-falk-nachtraegliche-sicherungsverwahrung-uwe-o\" target=\"_blank\">hier<\/a>). Nunmehr wurde er antragsgem\u00e4\u00df verurteilt.<\/p>\n<p><em>Nachtr\u00e4gliche Sicherungsverwahrung<\/em><\/p>\n<p>Ob unter Gefangenen oder in Medienberichten, allerorten hei\u00dft es, die nachtr\u00e4gliche SV sei abgeschafft; dies stimmt so jedoch nicht. <!--more-->Unter engen Voraussetzungen kann weiterhin die Sicherungsverwahrung, also die potentiell unbegrenzte Freiheitsentziehung, auch noch kurz vor Haftende beantragt werden, zumindest wenn die Betroffenen ihre Tat vor dem 01.01.2011 begangen haben. Das betrifft die Mehrzahl jener zur Zeit in den Gef\u00e4ngnissen einsitzenden M\u00e4nner und Frauen. Tats\u00e4chlich beantragt wird die nachtr\u00e4gliche SV jedoch, zugegebenerma\u00dfen, nur in den wenigsten F\u00e4llen.<\/p>\n<p><em>Der Fall Uwe O.<\/em><\/p>\n<p>Erst durch die Berichterstattung in der <a href=\"http:\/\/www.stuttgarter-zeitung.de\/\" target=\"_blank\">Stuttgarter Zeitung<\/a> wurde den Mitgefangenen bekannt, dass Uwe O. mehrfach wegen Vergewaltigung vorbestraft war; sein letztes Opfer, eine 39-j\u00e4hrige Frau aus Freiberg (Bezirk Stuttgart), t\u00f6tete er nach der Vergewaltigung und verst\u00fcmmelte sie. Hierf\u00fcr wurde er zu 15 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt; nicht zu \u201eLebenslang\u201c, da er wegen seines Alkoholkonsums als vermindert steuerungsf\u00e4hig galt. Nachdem er dann am 30. November 2012 die Strafe vollst\u00e4ndig verb\u00fc\u00dft hatte, kam er nicht frei, sondern wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft Stuttgart vorl\u00e4ufig weiter in Haft gehalten, bis \u00fcber den Antrag auf nachtr\u00e4gliche SV entschieden wurde.<\/p>\n<p>Der Prozess<\/p>\n<p>Vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Stuttgart wurde an drei Verhandlungstagen im M\u00e4rz 2013 \u00fcber den Antrag der Staatsanwaltschaft verhandelt. Geh\u00f6rt wurden ehemalige Mitpatienten von Uwe O., insbesondere jedoch zwei Psychiater, Dr. Borg und Dr. Winckler (T\u00fcbingen). Laut Presseberichten bescheinigten beide Sachverst\u00e4ndigen ihm schwere Alkoholabh\u00e4ngigkeit und eine ebensolche Pers\u00f6nlichkeitsst\u00f6rung mit sadistischen Triebtendenzen. Da Uwe O. sich beharrlich jeglichen Therapieversuchen widersetzt h\u00e4tte, in Haft mit Alkohol auff\u00e4llig geworden sei, im \u00dcbrigen ein ehemaliger Mitpatient bekundet habe, wie Uwe O. ihm gegen\u00fcber auf eine Frau gedeutet und gesagt haben soll: \u201eDie kann man auch mal packen\u201c, und die Gutachter davon ausgehen w\u00fcrden, dass Uwe O. binnen k\u00fcrzester Zeit oder einiger Jahre \u00e4hnlich schwere Sexualdelikte, bis hin zu Mord, begehen w\u00fcrde, wurde am 20. M\u00e4rz 2013 die nachtr\u00e4gliche Sicherungsverwahrung angeordnet.<\/p>\n<p>Versuch einer Analyse<\/p>\n<p>Der Fall des Uwe O. hat ganz unterschiedliche Dimensionen oder Facetten. Nicht Wenige werden sagen: \u201eGut so! Endlich ein Urteil im Sinne des Opferschutzes!\u201c Das ist eine spontane Reaktion, die durchaus nachvollziehbar ist. Hier wird Uwe O. dann nicht nur als Individuum gesehen, das 1997 eine Frau vergewaltigt und get\u00f6tet hat, sondern er dient auch als Folie f\u00fcr die Projektion von \u00c4ngsten und Sorgen in einer scheinbar immer unsicherer werdenden Zeit. Der Schritt zur D\u00e4monisierung, zur Vorstellung, Uwe O. repr\u00e4sentiere das B\u00f6se schlechthin, ist nicht weit.<\/p>\n<p>Losgel\u00f6st von solchen Affekten er\u00f6ffnen sich jedoch weitere Dimensionen. Carmen, sie sitzt selbst in nachtr\u00e4glicher Sicherungsverwahrung, meinte zu dem Fall Uwe O., in Kenntnis seiner Sexualtaten, dass ihr weder Mensch noch die Tat sympathisch w\u00e4ren, aber es gehe nicht an, einfach nachtr\u00e4glich die SV anzuordnen.<\/p>\n<p>Auch Mitgefangene, die zuerst schockiert waren \u00fcber die Tathintergr\u00fcnde, sagen: \u201eEinerseits ist es nicht schade um ihn, dass er nun im Knast bleibt, andererseits, so geht\u2019s doch nicht. Man sitzt seine Strafe ab und kurz vor dem Ende erf\u00e4hrt man, dass man nun lebenslang weggesperrt werden soll!\u201c<\/p>\n<p>Nicht umsonst wurde Deutschland schon mehrfach vom Europ\u00e4ischen Gerichtshof f\u00fcr Menschenrechte verurteilt, denn die nachtr\u00e4gliche SV ist ganz klar menschenrechtswidrig.<\/p>\n<p>Solche Urteile wie das des LG Stuttgart geben den Gef\u00e4ngnisleitungen ein \u201ehilfreiches\u201c Disziplinarinstrumentarium in die Hand: nicht wenige Gefangene f\u00fcrchten, auch sie k\u00f6nne es eines Tages treffen, denn wie der Fall Uwe O. belegt, selbst wenige Tage vor Entlassung kann immer noch ein Antrag ins Haus flattern. Umso f\u00fcgsamer und schweigsamer werden sie sich im Haftalltag geben.<\/p>\n<p>Politik und Justiz zeigen, dass sie sich, wenn sie es f\u00fcr angebracht halten, \u00fcber Menschenrechtskonventionen hinwegsetzen. Hier ist die nachtr\u00e4gliche SV ein Baustein in einem komplexen Gef\u00fcge, welches von der Teilnahme an v\u00f6lkerrechtswidrigen Kriegseins\u00e4tzen, \u00fcber Einsatz oder Androhung von Folter gegen Tatverd\u00e4chtige, bis hin eben zur zeitlich unbeschr\u00e4nkten Inhaftierung von zur Aussonderung aus der Gesellschaft vorgesehenen Menschen reicht.<\/p>\n<p>Es ist wahr, heute trifft die Sicherungsverwahrung zu \u00fcber 60% Sexualt\u00e4ter (die nachtr\u00e4gliche SV zu nahezu 100%, zumindest was m\u00e4nnliche Verwahrte betrifft), aber das Instrument ist vorhanden, k\u00fcnftig auch politische AktivistInnen zu treffen, [nicht nur \u2013 Anmerkung des Abtipp-Menschen*] sofern ihre Aktionen geeignet sind Leib oder Leben und Gesundheit Dritter zu sch\u00e4digen.<\/p>\n<p>Weitere Links zum Fall Uwe O.:<br \/>\n<a href=\"http:\/\/www.stuttgarter-zeitung.de\/inhalt.nachtraegliche-sicherungsverwahrung-frauenmoerder-bleibt-weiter-hinter-gittern.1958a033-2c29-47e7-8116-10d9978b2e96.html\" target=\"_blank\">www.stuttgarter-zeitung.de<\/a><br \/>\n<a href=\"http:\/\/www.stuttgarter-zeitung.de\/inhalt.wegen-rueckfallgefahr-gericht-verhaengt-nachtraegliche-sicherungsverwahrung.8014e689-5ebd-4c06-b97d-856c3863fc35.html\" target=\"_blank\">www.stuttgarter-zeitung.de<\/a><\/p>\n<p><em>Thomas Meyer-Falk<\/em><br \/>\n<em> c\/o JVA \u2013 Z. 3113<\/em><br \/>\n<em> Sch\u00f6nbornstr. 32<\/em><br \/>\n<em> D-76646 Bruchsal<\/em><\/p>\n<p><em><a href=\"http:\/\/www.freedom-for-thomas.de\" target=\"blank\">www.freedom-for-thomas.de<\/a><\/em><br \/>\n<em> <a href=\"http:\/\/www.freedomforthomas.wordpress.com\" target=\"blank\">www.freedomforthomas.wordpress.com <\/a> <\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Vor wenigen Monaten berichtete ich \u00fcber einen Bruchsaler Strafgefangenen, den 50-j\u00e4hrigen Uwe O., der nur Tage vor seiner Haftentlassung erfuhr, dass die Staatsanwaltschaft die nachtr\u00e4gliche Sicherungsverwahrung beantragt habe (vgl. hier und hier). 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