{"id":9300,"date":"2013-08-13T19:29:32","date_gmt":"2013-08-13T18:29:32","guid":{"rendered":"http:\/\/www.abc-berlin.net\/?p=9300"},"modified":"2013-08-25T20:37:53","modified_gmt":"2013-08-25T19:37:53","slug":"gericht-beginnt-mit-verlesung-der-folter-protokolle-bericht-zum-prozesstag-gegen-sonja-suder-am-13-8-2013","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.abc-berlin.net\/2008\/gericht-beginnt-mit-verlesung-der-folter-protokolle-bericht-zum-prozesstag-gegen-sonja-suder-am-13-8-2013","title":{"rendered":"Gericht beginnt mit Verlesung der Folter-Protokolle: Bericht zum Prozesstag gegen Sonja Suder am 13.8.2013"},"content":{"rendered":"<p><em><a href=\"http:\/\/www.abc-berlin.net\/wp-content\/uploads\/2012\/11\/Protest-beim7.-Prozesstag-gegen-Sonja-und-Christian.png\" rel=\"lightbox[9300]\"><img loading=\"lazy\" class=\"alignright\" title=\"Beim Prozesstag am 2.11.2012 protestierten Besucher*innen gegen die Verlesung von Dokumenten ehemaliger Richter \u00fcber die Behandlung und Verh\u00f6rsituation von Herrmann Feiling. Die offenkundige Misshandlung des schwerletzten Hermann Feiling wird darin verharmlost und gerechtfertigt. Mit Transparenten im Gerichtssaal und drau\u00dfen wurde auf die Komplizenschaft des Gerichts mit Folterpraktiken hingewiesen.\" alt=\"\" src=\"http:\/\/www.abc-berlin.net\/wp-content\/uploads\/2012\/11\/Protest-beim7.-Prozesstag-gegen-Sonja-und-Christian-250x187.png\" width=\"175\" height=\"131\" \/><\/a>Von der <a href=\"http:\/\/www.verdammtlangquer.org\/\" target=\"_blank\">Soliwebseite<\/a> f\u00fcr <a href=\"http:\/\/www.abc-berlin.net\/tag\/sonja-suder\" target=\"_blank\">Sonja Suder<\/a> und <a href=\"http:\/\/www.abc-berlin.net\/tag\/christian-gauger\" target=\"_blank\">Christian Gauger<\/a> \u00fcbernehmen wir den Bericht vom Prozesstag am 13. August. Die <a href=\"http:\/\/www.verdammtlangquer.org\/2012\/09\/samtliche-prozesstermine-bis-november\/\" target=\"_blank\">weiteren Prozesstermine<\/a> sind auf der Soliseite einsehbar.<\/em><\/p>\n<p>Zu Beginn des heutigen Prozesstages wies die Vorsitzende Richterin Stock durch Beschluss einen Antrag des Rechtsanwalt Bremer ab, der gefordert hatte, ein psychologisches Gutachten \u00fcber Hermann F. vom Dezember 2012 in der Verhandlung zu verlesen. Grund f\u00fcr die Ablehnung: Die Kammer habe das Gutachten bereits zur Kenntnis genommen. Anschlie\u00dfend stellte Rechtsanw\u00e4ltin Verleih einen Antrag. Dabei ging sie zun\u00e4chst auf ein Urteil vom OLG aus dem Jahre 1982 ein, in dem das OLG die Vernehmungsf\u00e4higkeit Hermanns unmittelbar nach dem Unfall und der Operation konstatierte.<br \/>\n<!--more--><br \/>\nZu dieser Einsch\u00e4tzung gelang das Gericht damals ma\u00dfgeblich aufgrund von verschiedenen Gutachtern und Zeugenvernehmungen, etwa der des Ermittlungsrichters Kuhn, der aussagte, Hermann sei bei den Vernehmungen w\u00e4hrend der Unterbringung in der Polizeikaserne in Oldenburg \u201eklar im Kopf\u201c gewesen und habe einen geordneten Eindruck gemacht.<br \/>\nAnschlie\u00dfend zitierte Rechtsanw\u00e4ltin Verleih aus dem bereits erw\u00e4hnten psychologischen Gutachten vom Dezember 2012, in dem das damalige Verhalten von Hermann als Folge einer psychischen Dissoziation gewertet wurde.<br \/>\nEindr\u00fccklich bewies das Gutachten, dass das vermeintlich \u201enormale\u201c und \u201eabgekl\u00e4rte\u201c Verhalten von Hermann vielmehr so interpretiert werden m\u00fcsse, dass die psychische Dauerbelastung in Folge des Unfalls und der Isolation sich in der rationalen Konzentration auf das blo\u00dfe Funktionieren zum eigenen psychischen und physischen \u00dcberleben artikulierte und insofern die Willensfreiheit von Hermann massiv eingeschr\u00e4nkt gewesen sei.<br \/>\nVerleih f\u00fchrte weiter aus, dass das Wissenschaftsgebiet im Bereich der Posttraumatischen Belastungsst\u00f6rung (PTBS) und der Traumatologie zu diesem Zeitpunkt noch nicht existierte und die damaligen Sachverst\u00e4ndigen deshalb Hermanns Verhalten nicht als Dissoziation und PTBS hatten erkennen k\u00f6nnen.<br \/>\nSie forderte deshalb (erneut) die Einholung aktuellerer Gutachten von Experten aus dem Bereich der Traumatologie. Die Staatsanwaltschaft forderte, den Antrag abzulehnen, weil der Antrag bzw. das aufgef\u00fchrte Gutachten keine neuen Erkenntnisse gebracht h\u00e4tten.<\/p>\n<p>Nach einer kurzen Pause schloss sich das Gericht wenig \u00fcberraschend der Einsch\u00e4tzung der Staatsanwaltschaft an und wies den Antrag der Verteidigung mit der aberwitzigen und realit\u00e4tsfernen Bemerkung zur\u00fcck, es l\u00e4gen doch vier Gutachten aus dem Jahre 1981 und eines aus dem Jahre 1979 vor. Au\u00dferdem sehe der Gutachter Dr. Haag, der vor einigen Wochen als Zeuge geladen war, keine Anzeichen einer PTBS.<\/p>\n<p>Anschlie\u00dfend erging der Beschluss, dass Hermann nicht mehr als Zeuge geladen werden k\u00f6nne, da sich nicht ausschlie\u00dfen lie\u00dfe, dass sich sein Gesundheitszustand im Falle einer erzwungenen Aussage vor Gericht nicht ernstlich verschlechtern w\u00fcrde. Ma\u00dfgeblich entscheidend f\u00fcr diese Einsch\u00e4tzung waren die zwei Stellungnahmen von Heidelberger \u00c4rzten, die Hermanns Anwalt in der vorletzten Sitzung mitgebracht hatte und in denen bei Hermann eine \u201esonstige andauernde Pers\u00f6nlichkeitsver\u00e4nderung\u201c diagnostiziert wurde. Zugleich beinhaltete der Beschluss aber auch die Einf\u00fchrung der Vernehmungsprotokolle in die Hauptverhandlung.<\/p>\n<p>Als die Vorsitzende Richterin Stock mit der Verlesung beginnen wollte, intervenierte Rechtsanw\u00e4ltin Verleih. Sie widersprach sowohl Einf\u00fchrung als auch Verwertung der damaligen Aussagen. Sie bezog sich dabei auf die in der Strafprozessorndung geregelten Nichtigkeit von Aussagen, die durch verbotene Verh\u00f6rmethoden zustande gekommen sind. Verleih f\u00fchrte aus, dass zwar Hermann m\u00f6glicherweise mehrere Monate nach dem Unfall vernehmungsf\u00e4hig gewesen sein k\u00f6nnte, dass allerdings diese Aussagen unabh\u00e4ngig und ohne Bezug auf jene Aussagen, die durch illegale Verh\u00f6rmethoden gewonnen wurden, h\u00e4tten gemacht werden m\u00fcssen.<\/p>\n<p>Das bedeutet, dass dem Beschuldigten vor einem erneuten Verh\u00f6r die Unverwertbarkeit seiner bisherigen Aussagen klar vermittelt werden muss, da er ansonsten zu der Vorstellung neigen k\u00f6nnte, dass ein Schweigen nach einem bereits abgelegten Gest\u00e4ndnis sowieso sinnlos sei. In einem solchen Fall k\u00f6nne von einer Fortwirkung der verbotenen Verh\u00f6rmethoden gesprochen werden. Angesichts der Aktenlage vermisse Verleih aber eine in der Situation gebotene \u201equalitative Belehrung\u201c, weshalb auch die sp\u00e4teren Aussagen auf unzul\u00e4ssige Weise gewonnen worden seien.<\/p>\n<p>Die Staatsanwaltschaft mochte keine tats\u00e4chlichen Anhaltspunkte f\u00fcr eine solche Fortwirkung erkennen, sodass das Gericht in seinem Beschluss den Widerspruch zur\u00fcckwies und erkl\u00e4rte, die abschlie\u00dfende Entscheidung \u00fcber die Verwertung der Aussagen k\u00f6nne erst nach deren Verlesung getroffen werden.<\/p>\n<p>Als die Vorsitzende Richterin Stock dann mit der Verlesung beginnen wollte, gab es einen w\u00fctenden Zwischenruf aus dem Publikum, der die faktische Folterlegitimierung des Gerichts kritisierte. Staatsanwalt Rauchhaus grinste d\u00e4mlich, Stock faselte irgendwas von Ordnungsgeld und die Person wurde von zwei Wachtmeistern gepackt und unsanft aus dem Gerichtssaal verbracht. Der Inhalt der daraufhin folgenden und rund zwei Stunden dauernden Verlesung der Vernehmungsprotokolle von Anfang Oktober 1978 soll an dieser Stelle erspart werden.<\/p>\n<p>Der geplante Termin am 20.8. f\u00e4llt aus, weiter geht es am 23.8. mit der Vernehmung des franz\u00f6sischen Bullen. An den darauf folgenden Prozesstagen ist weiterhin mit der Verlesung der unter folter\u00e4hnlichen Zust\u00e4nden gewonnenen Aussagen zu rechnen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Von der Soliwebseite f\u00fcr Sonja Suder und Christian Gauger \u00fcbernehmen wir den Bericht vom Prozesstag am 13. August. Die weiteren Prozesstermine sind auf der Soliseite einsehbar. 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