{"id":9462,"date":"2013-10-21T22:32:57","date_gmt":"2013-10-21T21:32:57","guid":{"rendered":"http:\/\/www.abc-berlin.net\/?p=9462"},"modified":"2014-12-19T19:47:49","modified_gmt":"2014-12-19T18:47:49","slug":"staatlich-unterstutzte-rechtsverweigerung-sicherungsverwahrung-nach-den-gesetzlichen-neuregelungen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.abc-berlin.net\/2008\/staatlich-unterstutzte-rechtsverweigerung-sicherungsverwahrung-nach-den-gesetzlichen-neuregelungen","title":{"rendered":"Staatlich unterst\u00fctzte Rechtsverweigerung &#8211; Sicherungsverwahrung nach den gesetzlichen Neuregelungen"},"content":{"rendered":"<p><em><a href=\"http:\/\/www.abc-berlin.net\/wp-content\/uploads\/2013\/05\/JVA-Tegel.jpg\" rel=\"lightbox[9462]\"><img loading=\"lazy\" class=\"alignright\" title=\"JVA Tegel\" src=\"http:\/\/www.abc-berlin.net\/wp-content\/uploads\/2013\/05\/JVA-Tegel-250x187.jpg\" alt=\"JVA Tegel\" width=\"175\" height=\"131\" \/><\/a>Der Artikel erschien in der Analyse &amp; Kritik #587 vom 15.10.2013. Von Claudia Krieg und Johannes Spohr<\/em><\/p>\n<p><span class=\"dropcap\">\u00bbD<\/span>ie einzige Frage, die den Verwahrten f\u00fcr den Bau der neuen Teilanstalt gestellt wurde, war, welches Gitter denn f\u00fcr das zu \u00f6ffnende Fenster verwendet werden soll: Entweder das gewohnte alte Gitter oder das neue mit den elipsenf\u00f6rmigen Ausstanzungen. Die Verwahrten sprachen sich eigentlich unisono f\u00fcr das alte aus, aber es wurde, wie Sie es haben sehen k\u00f6nnen, doch so gemacht, wie es sich der Architekt ausgedacht hatte.\u00ab (Christian Templiner, SV-H\u00e4ftling in der JVA Berlin-Tegel)<\/p>\n<p>Etwa 500 Menschen befinden sich bundesweit im Vollzug der sogenannten Sicherungsverwahrung (SV). Sie befinden sich in regul\u00e4rer Strafhaft, obwohl sie ihre Gef\u00e4ngnisstrafe bereits verb\u00fc\u00dft haben. Dieser oft als \u00bbStrafe nach der Strafe\u00ab bezeichnete Zustand sollte laut neuer gesetzlicher Bestimmung bis zum 1. Juni 2013 abgeschw\u00e4cht werden. Seit dem Stichtag sollten gesonderte Abteilungen und Geb\u00e4ude zur Verf\u00fcgung gestellt werden, mittels derer Sicherungsverwahrte in haftfernen R\u00e4umen untergebracht werden k\u00f6nnen, um so f\u00fcr eine deutliche Trennung zwischen Strafhaft und SV zu sorgen.<\/p>\n<p>Bereits im Dezember 2009 hatte der Europ\u00e4ische Gerichtshof f\u00fcr Menschenrechte (EGMR) den Vollzug der SV in Deutschland kritisiert. Vor allem die Aufhebung der Begrenzung der SV auf zehn Jahre seit 1998 und die 2004 eingef\u00fchrte nachtr\u00e4gliche Sicherungsverwahrung verstie\u00dfen gegen die Menschenrechte. Im Mai 2011 erkl\u00e4rte das Bundesverfassungsgericht nach einer erfolgreichen Klage Betroffener die gesetzlichen Regelungen zur SV f\u00fcr verfassungswidrig und verpflichtete den Gesetzgeber, bis zum 31. Mai 2013 f\u00fcr den Vollzug der SV neue Regelungen zu schaffen. Er solle ein \u00bbfreiheitsorientiertes und therapiegerichtetes Gesamtkonzept\u00ab entwickeln. Der Vollzug m\u00fcsse sich deutlich von der Strafhaft unterscheiden (\u00bbAbstandsgebot\u00ab) und so weit wie m\u00f6glich \u00bbden allgemeinen Lebensverh\u00e4ltnissen angepasst\u00ab werden. Die nachtr\u00e4gliche Sicherungsverwahrung im Anschluss an psychiatrische Unterbringung sei \u00bbnur unter engen Voraussetzungen\u00ab zul\u00e4ssig.<\/p>\n<p>Die Unzul\u00e4ssigkeit der Sicherungsverwahrung in mehreren F\u00e4llen haben am 19. September 2013 der EGMR und der Bundesgerichtshof (BGH) erneut best\u00e4tigt: Vier M\u00e4nnern, die heute zwischen 57 und 67 Jahren alt sind, wurden Entsch\u00e4digungszahlungen zwischen 49.000 und 73.000 Euro zugestanden. Zum Zeitpunkt ihrer Verurteilung galt eine Obergrenze f\u00fcr die Sicherungsverwahrung von zehn Jahren, die 1998 von der damaligen schwarz-gelben Regierung auch f\u00fcr bereits Verurteilte aufgehoben wurde. Daraufhin mussten die vier M\u00e4nner nach der Verb\u00fc\u00dfung ihrer Strafe deutlich l\u00e4nger als zehn Jahre \u2013 n\u00e4mlich 18 bis 22 Jahre \u2013 in der Sicherungsverwahrung bleiben. Das Land Baden-W\u00fcrttemberg, in dem die M\u00e4nner inhaftiert waren, muss die Zahlungen \u00fcbernehmen. Das Urteil ist bundesweit auf andere, \u00e4hnliche F\u00e4lle \u00fcbertragbar.<\/p>\n<p><em>JVA Berlin-Tegel: Keine Umsetzung in Sicht<\/em><\/p>\n<p>Der Berliner Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) verk\u00fcndete am 31. Mai 2013 zufrieden: \u00bbWir erf\u00fcllen die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts p\u00fcnktlich.\u00ab Er meinte damit den Neubau in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Tegel, in dem zuk\u00fcnftig 60 Sicherungsverwahrte in sogenannten Zimmern \u00bbfreiheitsorientiert\u00ab verwahrt werden sollen. Von einer Trennung der unterschiedlichen Formen des Einsperrens ist in der JVA aber bis Ende September 2013 noch nichts zu erkennen.<\/p>\n<p>Ein Umzug in die 15 Millionen teure neue Teilanstalt ist nicht vor Fr\u00fchling 2014 zu erwarten. Derzeit ruhen die Bauarbeiten aufgrund von Bombenfunden aus dem Zweiten Weltkrieg. Andere in Aussicht gestellte Neuerungen f\u00fcr die Sicherungsverwahrten in Berlin: viermalige \u00bbAusf\u00fchrung\u00ab im Jahr in Begleitung von BeamtInnen, Anspruch auf zehn statt einer Besuchsstunde im Monat und \u2013 abgesehen von dem Nachtverschluss zwischen 21.30 und 6 Uhr \u2013 \u00bbBewegungsfreiheit\u00ab im Geb\u00e4ude. Au\u00dferdem g\u00e4be es einen Anspruch auf Selbstverpflegung \u2013 die Verwahrten erhielten 75 Prozent mehr Lohn als Strafgefangene, also maximal 300 Euro \u2013 und der Schl\u00fcssel der psychologischen Betreuung werde erh\u00f6ht.<\/p>\n<p>Was derzeit tats\u00e4chlich in Tegel zu sehen ist, l\u00e4sst die Betroffenen verst\u00e4ndnislos den Kopf sch\u00fctteln. Aber auch \u00c4rger dar\u00fcber, \u00bbverarscht\u00ab worden zu sein, macht sich Luft: \u00bbWas fr\u00fcher Zelle hie\u00df, hei\u00dft jetzt Zimmer. Aber vor dem Fenster sind die selben Gitter, die selben Leute schlie\u00dfen die T\u00fcr morgens auf und abends zu. Drau\u00dfen stehen die selben Mauern und Wacht\u00fcrme\u00ab, so Christian Templiner, Sprecher der Sicherungsverwahrten in der JVA Tegel, w\u00e4hrend eines Pressebesuches. F\u00fcr die insgesamt 36 Sicherungsverwahrten hat man im Trakt der Anstalt 5 eine \u00bb\u00dcbergangsl\u00f6sung\u00ab improvisiert: Zwei nicht verbundene Haftr\u00e4ume \u00e0 8,53 Quadratmeter stehen ihnen jetzt zur Verf\u00fcgung. \u00bbH\u00f6chstens 25 Prozent der H\u00e4ftlinge hier nutzen den zweiten Raum. Das liegt vor allem daran, dass er nach dem Einschluss nicht begehbar ist. Was soll ich mit einem Raum, in den ich nicht immer gehen kann?\u00ab<\/p>\n<p>Die Umsetzung gerichtlicher Forderungen l\u00e4sst in Tegel so offensichtlich auf sich warten, dass der Berliner Rechtsanwalt Sebastian Scharmer von \u00bbeiner ungesetzlichen und verfassungswidrigen Situation\u00ab spricht. Der Strafvollzugsrechtler f\u00fchrt seit Anfang Juni eine Musterklage beim Berliner Landgericht gegen die unzul\u00e4ssige Unterbringung eines Mandanten in der SV. Dessen Strafe wegen K\u00f6rperverletzungsdelikten ist verb\u00fc\u00dft. Obwohl als Eilantrag gestellt, der in der Regel binnen 48 Stunden bearbeitet werden muss, schiebt das Gericht die Klage bislang auf die lange Bank. \u00bbDerweil sitzt jemand unzul\u00e4ssig in Haft \u2013 das ist gezielte Verschleppung\u00ab, so der Anwalt Ende September. Er versuche zeitlichen Druck aufzubauen, rechne mit einer baldigen Entscheidung. Seine Position ist klar: \u00bbDie Bedingungen seit dem 1. Juni 2013 stimmen nicht mit den Bedingungen \u00fcberein, die von Karlsruhe gestellt wurden, deshalb m\u00fcssten die Menschen umgehend entlassen werden.\u00ab Auch von den angeblich verbesserten sozialtherapeutischen Angeboten ist Scharmer nicht \u00fcberzeugt: Laut Aussage seines Mandanten gibt es eine neue Sozialarbeiterin und neuerdings eine Psychologin, die kein sichtbares Behandlungskonzept habe.<\/p>\n<p><em>\u00bbSonderopfer\u00ab f\u00fcr die Gesellschaft<\/em><\/p>\n<p>Das Bundesverfassungsgericht sprach in seinem Urteil im Mai 2011 davon, dass Sicherungsverwahrte der Gesellschaft ein \u00bbSonderopfer\u00ab erbringen w\u00fcrden. ((Bundesverfassungsgericht: Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig. Pressemitteilung Nr. 31\/2011 vom 4. Mai 2011.)) Das klingt, als l\u00e4ge es auch in deren eigenem Interesse, ihr Wegsperren \u00bbsinnvoll\u00ab zu organisieren. Die Realit\u00e4t in den Anstalten gibt zu einer solchen Vorstellung allerdings sehr wenig Anlass.<\/p>\n<p>Wie auch der sonstige Strafvollzug ist die Sicherungsverwahrung, beginnend mit der allmorgendlichen \u00bbLebendkontrolle\u00ab, ein Verwaltungsakt, der mit einem \u00bbden allgemeinen Lebensbedingungen angepassten Leben\u00ab kaum zu vereinbaren ist. Die f\u00fcr die Sicherungsverwahrten angepriesenen Lockerungen machen vor allem deutlich, welche Entbehrungen im \u00bbNormalvollzug\u00ab als \u00bbnormal\u00ab und wie viele Grundrechte f\u00fcr Inhaftierte nicht gelten. Christian Templiner berichtet von einem 200-seitigen Pamphlet, das im Vorfeld des Neubauplans an die Verwahrten verschickt worden sei \u2013 bestehend aus etwa 85 Prozent Strafparagraphen. Deutlich sei darin geworden, dass das Prinzip von Einschluss und Sanktion weiter aufrechterhalten w\u00fcrde. Bereits im Dezember letzten Jahres kritisierte die Gefangenenzeitung Der Lichtblick die geplante Unterbringung der Sicherungsverwahrten und warnte davor, es k\u00f6nne zu Hungerstreik und Revolte kommen.<\/p>\n<p>Die zahlreichen Verlegungen haben nicht nur Auswirkungen auf die Sicherungsverwahrten, sondern auf alle in Tegel Inhaftierten. Auch der Gefangene Dieter Wurm, selbst bedroht von Sicherungsverwahrung, hat inzwischen eine Verfassungsbeschwerde beim Landesverfassungsgericht gegen die \u00bbMissachtung\u00ab des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes eingereicht. Seiner Meinung nach wird vor allem das Abstandsgebot nicht eingehalten: \u00bbDie in Berlin zur Zeit in der JVA Tegel Teilanstalt 5 untergebrachten Sicherungsverwahrten werden gem\u00e4\u00df den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes vom Dezember 2011 verfassungswidrig, weil im Strafvollzug, untergebracht.\u00ab In Kenntnis der Gesetzeslagen h\u00e4tten verschiedene Gefangene aus der SV der Verlegung auf den Doppelhaftraum nicht zugestimmt. Bei einer konkreten Verweigerungshandlung dieser \u00bbVerlegung\u00ab sei unmittelbarer Zwang \u2013 also k\u00f6rperliche Gewalt \u2013 und disziplinarische Bestrafung von Einkaufssperre bis Unterbringung im \u00bbBunker\u00ab angedroht worden. Auch der Neubau, so sagt er, sei \u00bbvoll in die Knaststrukturen eingebunden.\u00ab Selbst die Sprecherin von Justizsenator Heilmann, Lisa Jani, best\u00e4tigt auf Anfrage den Unmut: \u00bbNicht immer waren die Betroffenen damit vollumf\u00e4nglich einverstanden. Diese Ma\u00dfnahmen waren jedoch aufgrund der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts unerl\u00e4sslich.\u00ab<\/p>\n<p>Christian Templiner beschreibt die negativen Auswirkungen der momentanen Situation: \u00bbEs ist enorm schwierig, sich irgendwelche Aussichten auch nur vorzustellen, schlie\u00dflich wird die Fertigstellung wieder und wieder verschoben. Au\u00dferdem tragen die Verwahrten mehr und mehr die Bef\u00fcrchtung, dass es viel mehr eine Art Sanatorium wird anstatt ein Geb\u00e4ude, in dem die Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit untermauert wird.\u00ab Der Inhaftierte Hauke Burmeister, Mitglied der Insassenvertretung in der Teilanstalt 5 sowie der Gesamtinsassenvertretung der JVA Tegel, hat bereits diverse Haftanstalten erlebt. Er bezeichnet die allgemeine Situation in Tegel in der letzten Zeit als Chaos: \u00bbDie Teilanstalt 5 l\u00e4sst sich als \u203af\u00fchrerloses, im Ozean treibendes Schiff\u2039 bezeichnen. Niemand ist hier an der Umsetzung irgendeiner Zielvorgabe interessiert.\u00ab Es g\u00e4be keine Leistungskontrolle im Berliner Strafvollzug. Er dr\u00e4ngt vor allem auf ein unabh\u00e4ngiges Kontrollgremium, das sich aus anstaltsunabh\u00e4ngigen Personen zusammensetzen m\u00fcsse. JournalistInnen werde die Anstalt ohnehin nur so vorgef\u00fchrt, wie sie gesehen werden soll.<\/p>\n<p>Gehandelt wird immer erst dann, wenn es nicht mehr anders geht und Gerichte auf unhaltbaren Zust\u00e4nden basierende, nicht vermeidbare Urteile f\u00e4llen \u2013 und oft auch dies nur im Rahmen des Unvermeidlichen. Das knastkritische \u00bbprojekt bauluecken\u00ab schreibt dazu, dass die Kritik an aktuellen Tendenzen nicht nur dazu dienen d\u00fcrfe, \u00bbFehler\u00ab und \u00bbSkandale\u00ab aufzudecken: \u00bbDas Problem ist das System des Strafens und die gesellschaftlichen Zust\u00e4nde, die dieses beinhalten.\u00ab<\/p>\n<p><em>Claudia Krieg und Johannes Spohr leben und schreiben in Berlin, unter anderem gemeinsam f\u00fcr den Webblog <a href=\"http:\/\/preposition.de\" target=\"_blank\">preposition.de<\/a>.<\/em><\/p>\n<p><em>Einer der bekanntesten politischen H\u00e4ftlinge und SVler, Thomas Meyer-Falk, ist in der JVA Freiburg inhaftiert. Er bloggt unter <a href=\"http:\/\/freedomforthomas.wordpress.com\" target=\"_blank\">freedomforthomas.wordpress.com<\/a>.<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Etwa 500 Menschen befinden sich bundesweit im Vollzug der sogenannten Sicherungsverwahrung (SV). 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