{"id":9677,"date":"2013-11-19T17:18:18","date_gmt":"2013-11-19T16:18:18","guid":{"rendered":"http:\/\/www.abc-berlin.net\/?p=9677"},"modified":"2013-12-01T17:27:05","modified_gmt":"2013-12-01T16:27:05","slug":"thomas-meyer-falk-freiburgs-knast-vor-gericht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.abc-berlin.net\/2008\/thomas-meyer-falk-freiburgs-knast-vor-gericht","title":{"rendered":"Thomas Meyer-Falk: Freiburgs Knast vor Gericht"},"content":{"rendered":"<p><a href=\"http:\/\/www.abc-berlin.net\/wp-content\/uploads\/2009\/06\/faust-durchs-gitter.jpg\" rel=\"lightbox[9677]\"><img loading=\"lazy\" class=\"alignleft\" title=\"faust-durchs-gitter\" alt=\"faust-durchs-gitter\" src=\"http:\/\/www.abc-berlin.net\/wp-content\/uploads\/2009\/06\/faust-durchs-gitter.jpg\" width=\"115\" height=\"120\" \/><\/a>Sicherlich ist es nicht widerspruchsfrei, als Anarchist die Gerichte eines Staates zu bem\u00fchen, um so gegen Ma\u00dfnahmen einer Knastleitung vorzugehen. Trotzdem greife ich seit dem 08. Juli 2013 zu diesem Mittel und m\u00f6chte einige der zurzeit knapp 30 Gerichtsverfahren vorstellen.<\/p>\n<p><em>Kurze Einf\u00fchrung in \u201eStrafvollzugsrecht\u201c<\/em><\/p>\n<p>Im Gegensatz zu anderen Staaten ist \u2013 zumindest in der Theorie \u2013 der Rechtsschutz in Deutschland f\u00fcr Gefangene recht ausgefeilt. <!--more-->Sie k\u00f6nnen alle Ma\u00dfnahmen der Vollzugsanstalten (f\u00fcr die forensischen Psychiatrien gilt das gleicherma\u00dfen) vor den bei den Landgerichten gebildeten Strafvollstreckungskammern anfechten. Bescheidet das Gericht den Antrag abschl\u00e4gig, kann Rechtsbeschwerde zum Oberlandesgericht eingelegt werden; wobei dort nur eine Pr\u00fcfung auf Rechtsfehler stattfindet (vergleichbar mit der Revision in Strafsachen). Anschlie\u00dfend kann mensch auch das Bundesverfassungsgericht anrufen. Die Erfolgsquoten allerdings, und hier kommen wir zur Praxis, der klagenden Gefangenen, Sicherungsverwahrten und InsassInnen der Psychiatrien sind denkbar gering, was sicherlich nicht daran liegt, dass ihre Klagen unberechtigt w\u00e4ren. Allerdings gelten bei Gerichten die Strafvollstreckungskammern oftmals als \u201eAbschiebebahnhof\u201c f\u00fcr sonst nicht einsetzbare RichterInnen oder als Durchgangsstation f\u00fcr Berufsanf\u00e4ngerInnen. Zudem sind die dort t\u00e4tigen RichterInnen meist noch in \u201enormalen\u201c Strafkammern t\u00e4tig. Beispielsweise ist Richterin M. vom LG Freiburg nur mit einem Stellenanteil von 0,25 ihrer Arbeitskraft in der StVK t\u00e4tig und ansonsten in einer Strafkammer, die Strafprozesse verhandelt. Das f\u00fchrt dann dazu, dass Gefangene, die sich vor Gericht wehren, Monate oder Jahre auf Antwort warten (m\u00fcssen) und deshalb oft vorher aufgeben. K\u00fcrzlich obsiegte der Mitverwahrte K. in einem Verfahren, welches er 2010 anstrengte: die JVA Freiburg hatte ihm seinerzeit aus seiner Sicht unberechtigt Taschengeld verweigert. Fast auf den Tag genau drei Jahre, nachdem er deswegen an das Gericht schrieb, kam der Beschluss, mit welchem das Taschengeld-Verbot f\u00fcr rechtswidrig erkl\u00e4rt wurde.<\/p>\n<p>Daneben bieten die einschl\u00e4gigen Gesetze (Bundes-Strafvollzugsgesetz, die entsprechenden L\u00e4ndergesetze, wie auch die Gesetze zur Sicherungsverwahrung) den Anstalten so viele Spielr\u00e4ume, denn in der Regel sind nur die Pflichten der InsassInnen verbindlich ausgestaltet, deren Rechte jedoch weitestgehend in das Ermessen der Bediensteten gestellt, dass schon hieran viele der Antr\u00e4ge vor Gericht scheitern (m\u00fcssen). Im Zweifelsfall wird die Kammer des Gerichts zu Gunsten der Haftanstalt oder psychiatrischen Anstalt entscheiden.<\/p>\n<p>In der Literatur wird von einer \u201eErfolgsquote\u201c der Gefangenen vor Gericht von unter 10% ausgegangen.<\/p>\n<p><em>Einzelf\u00e4lle am Beispiel der JVA Freiburg (Sicherungsverwahrung)<\/em><\/p>\n<p><em>a.) Hofgang<\/em><\/p>\n<p>Das (baden-w\u00fcrttembergische) Justizvollzugsgesetzbuch-5, welches den Vollzug der Sicherungsverwahrung regelt, schreibt vor, dass die Verwahrten sich tags\u00fcber frei bewegen d\u00fcrfen innerhalb der SV-Anstalt, inklusive des Hofes. Einzige Ausnahmen: wenn es die Sicherheit erfordert, oder sch\u00e4dlicher Einfluss auf andere Verwahrte zu besorgen ist, kann dieses Recht beschr\u00e4nkt werden. In der Praxis der JVA wird aus der Ausnahme die Regel. Wochenends kann man nur 3 \u00bd Stunden in den Hof (und das auch nur zu speziell festgesetzten Zeiten) und werktags weniger als 6 Stunden; wobei man in den Abendstunden gar nicht raus gelassen wird, in den Hochsicherheits-Hof.<\/p>\n<p>Wer m\u00f6chte, kann die Argumentation der Anstalt im Original nachlesen (<a href=\"http:\/\/www.abc-berlin.net\/wp-content\/uploads\/2013\/12\/JVA-Freiburg-vor-Gericht-PDF.pdf\">PDF-Datei<\/a>).<\/p>\n<p>In anderen SV-Anstalten Deutschlands ist die freie Bewegungsm\u00f6glichkeit \u00fcberhaupt kein Problem; hier in Freiburg wehrt sich die Anstalt mit Verve dagegen. Sie behauptet, bei freier Bewegung innerhalb der JVA und des Hofes k\u00f6nnten andere Verwahrte \u201edrangsaliert\u201c oder gesch\u00e4digt werden. Und in den Abendstunden sei gar eine Flucht m\u00f6glich, da man nicht mehr zweifelsfrei erkennen k\u00f6nne, wer zu fliehen versuche. Hier mag es interessant sein, die Originalverf\u00fcgung von Oberregierungsrat R. selbst nachzulesen (in o.g. PDF-Datei, dort S. 18), der noch erw\u00e4hnenswert findet, dass \u201ein der Nacht alle Katzen grau\u201c w\u00e4ren.<\/p>\n<p>Aus Verwahrtensicht ist besonders \u00e4rgerlich, dass die Anstalt mit der Wahrheit zumindest kreativ umgeht, das Wort \u201eL\u00fcge\u201c will ich mal vermeiden. Denn zum einen ist in der Nacht (und die beginnt hier schon um 18 Uhr) der Hof taghell erleuchtet von zig Scheinwerfern; das ist in jeder JVA \u00fcblich. Zum anderen sind es gerade die SV-Stationen in einer Haftanstalt, wo im Vergleich zu anderen Haftarten am wenigsten passiert.<\/p>\n<p>In den Schrifts\u00e4tzen der JVA ist im \u00dcbrigen die Kamera\u00fcberwachung prominent erw\u00e4hnt: das gesamte Gel\u00e4nde, mit Ausnahme der Zellen, ist vollst\u00e4ndig kamera\u00fcberwacht, keinen Millimeter l\u00e4sst man unbeobachtet. Vor Einbau dieses Orwell\u2019schen \u00dcberwachungssystems hie\u00df es, sobald es eingebaut sei, werde man die vier SV-Stationen und den Hof \u00f6ffnen, um so die gesetzlich vorgesehene freie Bewegungsm\u00f6glichkeit einzuf\u00fchren. Das erw\u00e4hnen noch heute die Beamten, wenn man sie darauf anspricht \u2013 aber daraus wurde dann nichts.<\/p>\n<p>Es blieb bei der Kleingruppen-Isolation von jeweils maximal 15-16 Verwahrten.<\/p>\n<p><em>b.) Ausf\u00fchrung in die Innenstadt<\/em><\/p>\n<p>Verwahrten stehen pro Jahr (mindestens) vier Ausf\u00fchrungen zu; d.h. man verl\u00e4sst, meist gefesselt, mit zwei W\u00e4rtern die Anstalt f\u00fcr einige Stunden. Manche besuchen ihre Familienangeh\u00f6rigen, so sie noch Kontakt haben, oder fahren in einen Streichel-Zoo oder zu sonstigen Ausflugszielen in der Umgebung. Ich wollte jedoch in die Innenstadt, um z.B. einkaufen zu gehen oder einfach nur zu schauen, was sich dort ver\u00e4ndert hat, da ich hier einige Jahre gelebt habe.<\/p>\n<p>Gegen\u00fcber der StVK lehnte Oberregierungsrat R. mit Stellungnahme vom 23.08.2013 Derartiges strikt ab und trug im Wesentlichen vor: der Antragsteller \u201ehat derzeit keine Entlassungsperspektive. Er hat sich auch nicht von seinen Straftaten vor oder w\u00e4hrend des laufenden Vollzugs distanziert. Bis heute lehnte er therapeutische Behandlungsangebote ab.\u201c<\/p>\n<p>Ferner w\u00fcrde ich \u201ejede Kooperation ab(lehnen)\u201c und im \u00dcbrigen \u201everf\u00fcgt (er) \u00fcber keine tragf\u00e4higen sozialen Bindungen, die geeignet w\u00e4ren ihn von einer Flucht bzw. von weiteren Straftaten abzuhalten\u201c. Zudem bestehe ein \u201eUnterst\u00fctzerumfeld\u201c. Als Beispiel f\u00fchrt man an, ich w\u00fcrde \u201emit Hilfe von unbekannten Dritten die Homepage \u201ewww.freedom-for-thomas.de\u201c als Sprachrohr nutzen\u201c, auf der ich meine \u201etendenzi\u00f6sen Berichte \u00fcber den Vollzugsalltag usw. einem anonymen Publikum zur Lekt\u00fcre\u201c anb\u00f6te.<\/p>\n<p>Angesichts der \u201ejahrelangen Medienarbeit\u201c (des Antragstellers) habe er \u201eein gl\u00e4ubiges Publikum gefunden. Die Antragsgegnerin mu\u00df daher bef\u00fcrchten, da\u00df sich aus dem Kreis dieser Leser Personen berufen f\u00fchlen, anl\u00e4\u00dflich einer Ausf\u00fchrung in die Innenstadt vollzugsfeindliche Handlungen bis hin zu einer Befreiungsaktion vorzunehmen.\u201c<\/p>\n<p><em>c.) Diverses<\/em><\/p>\n<p>Neben solchen, doch besonders wichtigen Punkten gibt es auch Verfahren, die eher Randbereiche betreffen.<\/p>\n<p>Zu nennen w\u00e4re der Kauf von Mehl: die Anstalt schreibt vor, man d\u00fcrfe nur 2 kg Mehl pro Monat bestellen. Als ich das Gericht einschaltete, erh\u00f6hte man die zul\u00e4ssige Menge auf 4 kg im Monat. Der Schriftsatz der JVA vom 06.09.2013 ist als Teil der PDF-Datei abrufbar und zeigt die Argumentations- und Denkweise des Anstaltsvertreters auf. Soweit ich geltend machte, ich w\u00fcrde u.a. deshalb mehr Mehl ben\u00f6tigen, weil ich f\u00fcr meine BesucherInnen Brote backe, qualifizierte Oberregierungsrat R. dies als mein \u201ePrivatvergn\u00fcgen\u201c ab.<\/p>\n<p>Des Weiteren besch\u00e4ftigt sich das Gericht mit der Frage, ob mir eine Bekannte Vorh\u00e4nge zusenden darf, wie es um das Sportangebot f\u00fcr die SV bestellt ist, ob einem Verwahrten Wannenb\u00e4der zustehen (in der Anstaltsbadewanne). Aber auch, ob auf die TV-Bed\u00fcrfnisse der Verwahrten R\u00fccksicht zu nehmen ist: lobenswerterweise engagiert sich die Anstalt, glaubt man den offiziellen Beteuerungen (es gibt Verwahrte, die jedoch behaupten, es gebe gen\u00fcgend Vollzugsbeamte mit \u201erechter\u201c Gesinnung), im Kampf gegen Rassismus und Nationalismus, weshalb in der Strafanstalt rund 20 Sender aus aller Welt, insbesondere der T\u00fcrkei, Kosovo, Arabien eingespeist werden, aber genauso im SV-Bereich, wo der Anteil dieser Verwahrten entweder bei Null liegt, oder allenfalls mal ein oder zwei Migranten einsitzen (w\u00e4hrend der Migrantenanteil im Strafbau bei 50% und h\u00f6her liegt).<\/p>\n<p>Jedoch auf die andere Struktur in der SV R\u00fccksicht zu nehmen und hier andere Sender einzuspeisen (z.B. Bildungskan\u00e4le wie Bayern-Alpha oder \u00f6ffentlich-rechtliche Sender wie ARD-tagesschau), dies verweigert die Anstalt.<\/p>\n<p>Auch hier sei auf die PDF-Datei verwiesen (ab S. 19 Unterlagen zu \u201ec.) Diverses\u201c).<\/p>\n<p>Und so reiht sich ein Antrag an den N\u00e4chsten.<\/p>\n<p><em>Bewertung und Einordnung<\/em><\/p>\n<p>Wie eingangs erw\u00e4hnt, ist es ein Widerspruch in sich, einerseits diesen Staat und seine Organe abzulehnen, andererseits jedoch vor dessen Gerichte zu ziehen und damit zumindest implizit dessen Existenzberechtigung anzuerkennen. Mit diesem Widerspruch muss man wohl leben, auch wenn er Bauchgrimmen verursacht, denn aktuell gibt es keinen anderen Weg die Lebensbedingungen zu ver\u00e4ndern. Zumindest besteht eine kleine Chance, dass Gerichte die Kritik teilen und damit dann nicht nur meine Haftbedingungen sich \u00e4ndern, sondern auch die der mitbetroffenen, knapp 60 Verwahrten hier in Freiburg.<\/p>\n<p>Vielleicht kann so auch geholfen werden, Inhaftierten Geld zu sparen; denn erst nachdem ich bei Gericht Klage einreichte gegen die aus meiner Sicht zu hohen Beteiligungen der Verwahrten an den Stromkosten, kam ans Licht, dass die Anstalt, und dies offenbar seit Jahren, unrechtm\u00e4\u00dfig den Inhaftierten Gelder f\u00fcr Spielekonsolen abbucht, so dass diese nun Anspruch auf R\u00fcckerstattung haben (was in der JVA Bruchsal schon vor l\u00e4ngerem praktiziert wurde).<\/p>\n<p>Von diesen Einzelbeispielen abgesehen, geht es doch darum, zu verdeutlichen, Gef\u00e4ngnisse sind nekrophile Orte, Orte, an welchen seelisch deformierte Menschen leben und arbeiten. Erich Fromm, ein gro\u00dfer Sozialphilosoph und Psychoanalytiker, definierte die Nekrophilie als die Liebe zu allem, was tot ist und nicht w\u00e4chst, zu allem Unorganischen, Dinghaften und Mechanischen. Er setzte ihr die Biophilie entgegen, die Liebe zu allem Lebendigen und zum Leben.<br \/>\nZur Nekrophilie z\u00e4hlte Fromm auch, wenn auf b\u00fcrokratische Weise Menschen behandelt werden, als ob es sich um tote Gegenst\u00e4nde handelt.<\/p>\n<p>Liest man sich die Schreiben der Vollzugsanstalt Freiburg durch, st\u00f6\u00dft man auf Hinweise der Nekrophilie im Fromm\u2018schen Sinne, auf Einstellungen von Vollzugsbeamten, die lieber Altes best\u00e4tigen, anstatt Neues aufzubauen, denen die Sicherheit lieber ist als das Abenteuer, die mehr die Teile im Auge haben als das Ganze, die Menschen auf b\u00fcrokratische Weise behandeln, als ob es sich um tote Gegenst\u00e4nde handelte (vgl. Erich Fromm, \u201eAnatomie der menschlichen Destruktivit\u00e4t\u201c, S. 331).<\/p>\n<p>Dass Sicherungsverwahrte oder Gefangene \u00fcberhaupt, an Orten wie diesen eine leidenschaftliche Liebe zum Leben und allem Lebendigen entwickeln k\u00f6nnen sollen, das erscheint kaum m\u00f6glich. Kn\u00e4ste sind Orte des Verfalls, daran k\u00f6nnen auch Antr\u00e4ge an ein Gericht nichts \u00e4ndern.<\/p>\n<p>Wohl eher unabsichtlich legen jedoch gerade solche Verf\u00fcgungen und Schrifts\u00e4tze der Haftanstalten, ob nun in Freiburg oder andernorts, den nekrophilen Charakter ihrer Institutionen offen (und best\u00e4tigen damit die These, dass ein gro\u00dfer Teil der Sicherungsverwahrten damit zu rechnen haben wird, hinter Gittern sterben zu m\u00fcssen, vgl. \u201e<a title=\"Thomas Meyer-Falk: 80 Jahre Sicherungsverwahrung\" href=\"http:\/\/www.abc-berlin.net\/thomas-meyer-falk-80-jahre-sicherungsverwahrung\" target=\"_blank\">80 Jahre Sicherungsverwahrung<\/a>\u201c).<\/p>\n<p><em>Thomas Meyer-Falk<br \/>\nc\/o JVA (Sicherungsverwahrung)<br \/>\nHermann-Herder-Str. 8<br \/>\nD-79104 Freiburg<\/em><\/p>\n<p><em><a href=\"http:\/\/www.freedom-for-thomas.de\" target=\"blank\">www.freedom-for-thomas.de<\/a><\/em><br \/>\n<em> <a href=\"http:\/\/www.freedomforthomas.wordpress.com\" target=\"blank\">www.freedomforthomas.wordpress.com <\/a> <\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Sicherlich ist es nicht widerspruchsfrei, als Anarchist die Gerichte eines Staates zu bem\u00fchen, um so gegen Ma\u00dfnahmen einer Knastleitung vorzugehen. 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