Kleins Amnesie- und Amnestieprobleme: Bericht zum Prozesstag gegen Sonja Suder und Christian Gauger am 12.02.13

Schluss mit Folterpotokollen und KronzeugenlügenVon der Soliwebseite für Sonja Suder und Christian Gauger übernehmen wir den Bericht vom Prozesstag am 12. Februar. Die weiteren Prozesstermine sind auf der Soliseite einsehbar.

Die Richterin betrat den Raum und begann ohne große Umschweife mit der Frage an den Hauptbelastungszeugen Klein, ob er mit jmd. direkt nach der Opec Aktion darüber geredet hätte, dass Frau Suder vor der Aktion Waffen gebracht hätte. Klein kann sich nicht dran erinnern. Sein hauptsächlicher Kontakt, so gibt er an, sei Matthias Beltz gewesen.

Gleich danach beginnt Sonjas Anwalt damit, Klein zu befragen. Dabei hält er ihm immer wieder Zitate aus dessen eigenem Buch vor. Doch die Antworten von Klein sind meist im Spektrum von “ich erinnere mich nicht mehr daran” bis “das ist richtig, fällt mir ein” über “mehr kann ich Ihnen dazu nicht erzählen”. Doch engagiert lassen die Anwälte nicht locker – es geht ja um die “Erinnerungsfähigkeit des Zeugen”. Klein beginnt mehr zu sagen, was einmal sogar damit endet, dass seine Anwältin ihm das Mikro wegzieht.
Die Richterin unterbricht wenig später die Sitzung.
Auch danach sind die Widersprüche in die sich Klein verwickelt, ob im Buch, bei Aussagen vor der Polizei oder im Gerichtssaal Thema. Doch sobald das alles in die Nähe von Schwierigkeiten für Klein kommt, unterbricht dessen Anwältin. Oder die Richterin besteht darauf, dass Klein diese oder jene Frage doch schon beantwortet hätte, oder nur eine persönliche Meinungsäußerung von sich gegeben hätte. Auf die Nachfrage, wer denn die Opec Aktion hauptsächlich geleitet hätte, antwortet Klein, dass es eine Aktion der PFLP war, RZ und 2.Juni hinzugezogen worden wären. Zudem hätte die RZ die Logistik gemacht, laut Klein.

Danach ging es in die Pause.
11.35 Uhr ging es weiter. Wie zu Beginn, kam die Richterin herein und forderte Klein auf zu ihr nach vorne zukommen – er solle Lichtbilder von Frauen identifizieren. In welchem Zusammenhang diese Bilder stehen, wurde nicht genannt. Zu den bis 41 nummerierten Fotos nannte er zu einem Viertel Namen. Einmal fiel dabei auch “Frau Suder” – dieses Foto meinte er, müsse etwa aus den Jahren 1973/74 sein.

Danach befragte Sonjas Anwalt wieder Klein. Doch er kam nicht weit, weil die Zeitschrift “Revolutionärer Zorn”, auf die er sich bezog, nicht in den Akten des Gerichtes vorhanden war. Es gab die nächste Prozessunterbrechung. Ohne Aktenvorlage musste nun die Befragung auskommen. Klein gab auf Nachfrage an, nichts von den Aktionen (gegen Fahrpreiserhöhung, gegen ausbeuterische Betriebe…) der RZ aus Deutschland zu kennen. Auch wollte er die Zeitschrift “Revolutionärer Zorn”, selbst von 1975, nicht kennen. Er behauptete also, noch während er inmitten aller Strukturen war, von keinerlei Diskussion etwas mitbekommen zu haben. Klein meinte er hätte “größere Probleme” um “seine Sicherheit” gehabt. Der Anwalt fragt ihn, ob er nicht eher Amnestieprobleme gehabt hätte. Daraufhin wird Klein wütend, meinte er hätte nie was für sich gemacht, was ja auch die Zeit nach 1977 bis zum 8.9.1998 beweisen würde und hätte nie für sich Amnestie haben wollen.
Zwischen Staatsgewalt und “Gruppenzwang” habe er einen “gangbaren Weg” gesucht – den er hat ja wohl als Hauptbelastungszeuge in diesem Prozess und auf der Seite der Staatsgewalt gefunden. (Die Seiten zu Amnestie aus seinem Buch kannte er gar nicht mehr – in denen eine “Amnestie für die westdeutsche Guerilla” gefordert wird.) Klein stellte sich auch noch als Aussageverweigerer dar, der dem Herrn Benz vom VS nicht den Namen Gabriele Kröcher-Tiedemann gegeben habe, obwohl dieser ihn doch unbedingt haben wollte. Die Seiten zum “homo sapiens” an und für sich in seinem Buch kannte Klein auch nicht mehr, ebensowenig seine Anschauung dazu und nannte sie einen “philosophischen Ausraster”. Das Menschenbild darin, eines mehr oder weniger Manipulierten bzw. Manipulierenden, wollte Klein weder bestätigen noch dementieren. Die Richterin geht dazwischen, weil sie das als unnötige Befragung sieht.

Sonjas Anwalt fragt weiter, ab wann es Kontakte zum Herrn Benz vom VS gab. Die Staatsanwältin greift zum ersten Mal an diesem Sitzungstag ein, beanstandet dann aber die Frage doch nicht. Klein antwortet, das “könnte 1985 gewesen sein”.
Die Richterin fragt nach, wieviel denn Herr Klein noch von der Verteidigung befragt werden solle, um das besser zu planen. Denn Klein müsse aus “gesundheitlichen Gründen nach Frankreich” und entlässt ihn aus dem Gerichtssaal um 12.50 Uhr.
Wann er wieder geladen wird etc., blieb offen. Zudem wollte die Richterin auch noch den Beschluss verkünden, den Prozess zu unterbrechen. Doch die sich auftürmenden Verfahrensfragen, nach dem Klein samt seiner Anwältin einfach flugs den Gerichtssaal verlassen hatte, müssen nun am nächsten Freitag (15.2.) geklärt werden.

Insgesamt wirkt die stark fragmentierte Prozessführung durch die Richterin und ihre umstandslosen Anfänge wie die erste Frage und bei der Fotoerkennung so, dass sie genau weiß, was sie tut. (Auch wenn sie im Thema mehr als unsicher ist.) Sobald Klein sich um Kopf und Kragen reden könnte oder auch die Widersprüche durch all die Beweisanträge der Verteidigung von Sonja und Christian zu offensichtlich werden, greifen Staatsanwältin, Kleins Rechtsanwältin oder auch die Richterin ein, um ihren Hauptbelastungszeugen zu führen.

You may also like...