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Thomas Meyer-Falk: Wahlrecht für Gefangene

Auch Gefangene dürfen in Deutschland wählen; ein Ausschluss vom aktiven Wahlrecht ist die absolute Ausnahme (von 1990 bis 2009 wurde gegen 77 Verurteilte als Nebenfolge ein solcher Ausschluss verhängt; vgl. Bundestags-Drucksache 16/12622 vom 08.04.2009). Was viele – auch Inhaftierte...