Thomas Meyer-Falk: Knast befürchtet Befreiungsversuche

faust-durchs-gitterNachdem ich seit dem 08. Juli 2013 in der JVA Freiburg in Sicherungsverwahrung (SV) sitze wurde mir am 07.08.2013 der „Vollzugsplan“ ausgehändigt.

Vollzugsplan – was ist das?

Das Strafvollzugsgesetz, bzw. die Vollzugsgesetze der Länder sehen vor, dass die Anstalt in einem Plan für jede(n) Gefangene(n) und Verwahrte(n) einen Plan aufstellt, der beschreibt, was die Anstalt für Behandlungsmaßnahmen plant, welche Knastarbeit in Frage kommt, wie es um Sozialkontakte bestellt ist und manches mehr (für die Details verweise ich auf das pdf-Dokument, welches eine Kopie des aktuellen Vollzugsplans meiner Person enthält).

mein eigener „Vollzugsplan“

Am 29.07.2013 fand augenscheinlich eine Konferenz in der JVA Freiburg statt, an der zwei Psychologen, ein Wärter, eine Sozialarbeiterin und eine Praktikantin teilnahmen; ich selbst hatte auf die Teilnahme verzichtet. Auf dann neuen Seiten führt die Anstalt aus, was sie mit mir vor habe. Im wesentlichen nichts, denn da ich mich einer Kooperation verweigere, seien „Empfehlungen derzeit nicht möglich“.

Abgelehnt werden ausdrücklich Ausführungen (hier verlässt man von Wärtern bewacht den Knast) in das Stadtgebiet hinein, da „Fluchtgefahr“ bestehe. So heißt es auf Seite 7 des „Vollzugsplans“: Es gebe „einen anonymen, nicht einschätzbaren Unterstützerkreis (…), bei dem im Falle einer nicht ausreichend gesicherten Ausführung Befreiungsversuche zu besorgen“ seien. Deshalb dürfe ich allenfalls gefesselt und unter scharfer Bewachung z.b. meinen Vater in dessen Wohnung besuchen.

Ansonsten erschöpft sich der Vollzugsplan in der Wiedergabe der Überschriften einzelner Unterpunkte ohne konkrete Angaben, da angesichts meiner ablehnenden Haltung Empfehlungen nicht getroffen werden könnten.

Resümee

Prinzipiell ist es zu begrüßen, dass die Anstalt die Entscheidung nicht zu kooperieren respektiert; hinsichtlich der jedem Verwahrten zustehenden vier Ausführungen im Jahr ist jedoch eine gewisse paranoide, ggf. auch feindselige Grundhaltung gegenüber Genossinnen und Genossen und mir gegenüber zu erkennen. Deshalb habe ich mich auch entschlossen, gegen die Weigerung, mir Ausführungen ins Stadtgebiet zu gewähren, vor Gericht zu klagen.

Zwar ist das Landgericht Freiburg berüchtigt dafür, die Klagen der Verwahrten viele Monate liegen zu lassen, ggf. auch erst Jahre später zu bescheiden, aber wenn ich hier etwas im Übermaß habe, dann ist es Zeit.

Aktuell beschäftigt sich schon das Oberlandesgericht Karlsruhe mit den Haftbedingungen in der Freiburger Sicherungsverwahrung, denn nicht nur nach Ansicht der Verwahrten, sondern auch vieler ihrer Rechtsanwälte (u.a. Prof. Behnke) entsprechen diese nicht den Mindestanforderungen, die an den Vollzug der SV zu stellen sind.

Thomas Meyer-Falk
c/o JVA (Sicherungsverwahrung)
Hermann-Herder-Str. 8
D-79104 Freiburg

www.freedom-for-thomas.de
www.freedomforthomas.wordpress.com

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