Thomas Meyer-Falk: Prekariat im Gefängnis

faust-durchs-gitterDas Leben im Vollzug soll den allgemeinen Lebensverhältnissen soweit als möglich angeglichen werden; so lautet § 3 Abs. 1 Strafvollzugsgesetz (Bund). In aller Regel nutzen die Vollzugsanstalten jedoch diese Bestimmung nur immer weitere Verschlechterungen für sie Gefangenen durchzusetzen. Während beispielsweise heute in fast jedem Haushalt ein Computer steht, wird Gefangenen konsequent der Besitz eines PCs verboten.
Im Folgenden soll von prekären Arbeitsverhältnissen hinter Gittern die Rede sein. Gefangene und Sicherungsverwahrte sind zur Arbeit verpflichtet (§ 41 Abs. 1 Satz 1 StrVollzG-Bund). Als Arbeitsbelohnung zahlt der Staat zwischen knapp 8 Euro und 13 Euro pro Arbeitstag, was einem Stundenlohn von etwas mehr als einem Euro bis zu 1,70 Euro entspricht.

Dem jeweiligen Arbeitsplatz ist eine bestimmte Lohnstufe zugeordnet (vgl. Strafvollzugsvergütungsordnung); angefangen bei Lohnstufe 1 (welche für Arbeiten einfacher Art, die keine Vorkenntnisse erfordern gedacht ist), über Lohnstufe 2, 3 und 4, bis hin zu Lohnstufe 5, für Arbeiten die ein besonderes Maß an Können, Einsatz und Verantwortung, welche über die eines Facharbeiters hinausgehen, erfordern.

In den letzten Monaten fand nun in der JVA Bruchsal eine radikale Neubewertung der Arbeitsplätze statt; offenbar einzig diktiert von dem Ziel Gelder einzusparen. So werden heute konsequent Gefangene, die noch vor kurzem mit Lohnstufe 3 eingestellt wurden (also für Arbeiten, die eine Anlernzeit erfordern und durchschnittliche Anforderungen an die Leistung und Geschicklichkeit stellen) bei Arbeitsaufnahme die Lohnstufe 2 (Arbeiten die eine Einarbeitungszeit erfordern und im übrigen zur Lohnstufe 1 gehören) bezahlt, erhalten also statt etwas mehr als 10 Euro pro Arbeitstag, nur wenig mehr als 9 Euro.

Sieht die o.g. Strafvollzugsvergütungsordnung bei überdurchschnittlicher Leistung eine Zulage von bis zu 30% vor, so darf nach Vorgabe der Betriebsleitungen maximal 7,5% im Durchschnitt gewährt werden. Wird also jemand 10% Zulage ergattern muss jemand anders auf 2,5% verzichten.

Beliebt ist auch, Gefangene die aus Mangel an Aufträgen (denn vielfach arbeiten Gefangene Aufträge aus der freien Wirtschaft ab) nicht beschäftigt werden können, nach einem Monat formal zu “kündigen”, sprich sie verlieren ihren Arbeitsplatz, um dann bei Verbesserung der Auftragslage wieder eingestellt zu werden. Jedoch, die geneigte Leserschaft kann es sich denken, zu verschlechterten Konditionen, nämlich im Regelfall nach Lohnstufe 2 ohne jegliche Zulagen, egal wie gut die Arbeitsleistung auch sein mag.

Eine wahrhaft punktgenaue Umsetzung des eingangs zitierten Paragrafen und eine Vorbereitung auf das Leben “draußen”. So macht zum Beispiel die Drogeriemarktkette SCHLECKER regelmäßig Schlagzeilen, wenn sie kleinere Märkte schließt, die Belegschaft entlässt um oftmals nur wenige Meter entfernt SCHLECKER-XXL-Märkte zu eröffnen. Dort werden dann Beschäftigte nur noch über eine Zeitarbeitsfirma (welche dem Schleckerkonzern zugerechnet wird seitens der Gewerkschaft) eingestellt, zu einem Lohn von unter 7 Euro die Stunde, ohne Urlaubsgeld, ohne Weinachtsgeld und mit weniger Urlaub.

Die Bereitschaft sich zu wehren ist jedoch nicht sonderlich ausgeprägt bei den betroffenen Gefangenen, denn sie fürchten als Querulant abgestempelt, dann auch noch den nur spärlich entlohnte Job zu verlieren und am Ende mit 30 Euro Taschengeld im Monat dazustehen, anstatt mit 50 oder 60 Euro (das ist der Betrag der effektiv für den Kauf von Nahrungs-/Genuss- und Körperpflegemitteln verwandt werden kann, denn hierfür dürfen 3/7 des Lohn verwandt werden. 4/7 wandern auf ein Sperrkonto zu Schuldentilgung oder für die Zeit nach einer Entlassung).

Und so setzt sich auch hinter Gittern die rigide Wirtschaftspolitik fort.

Thomas Meyer-Falk
c/o JVA – Z. 3113
Schönbornstr. 32
D-76646 Bruchsal

www.freedom-for-thomas.de
www.freedomforthomas.wordpress.com

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