Bemerkungen zur Soliarbeit für die Beschuldigten im aktuellen 129a-Verfahren in Berlin

Diesen Text haben wir angesichts unseres Unverständnisses über Praktiken der Soligruppe für die drei vermeintlichen mg-Mitglieder geschrieben. In einem Artikel (Black Box Solidarität. Über Fallstricke und Missverständnisse der Solidaritätsarbeit (S. 11) in Analyse und Kritik Nr. 523) wird von Andrej Holm die Kritik aufgegriffen.

Am Morgen des 31.Juli 2007 wurden Axel H., Florian L. und Oliver R. beim in angeblichen Versuch Kraftfahrzeuge der Bundeswehr in Brandenburg an der Havel anzuzünden verhaftet. Am gleichen Tag wurde auch Andrej H. festgenommen und die Wohnungen und Arbeitsplätze aller vier plus die von drei weiteren Personen durchsucht. Der Vorwurf gegen alle sieben lautet: „Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung gemäß §129a“. Sie sollen der militanten gruppe (mg) angehören. Axel, Florian und Oliver sitzen zur Zeit in Berlin-Moabit in Untersuchungshaft. Der Haftbefehl gegen Andrej wurde am 24.10. vom Bundesgerichtshof aufgehoben, nachdem er bereits am 22.08. unter Auflagen aus der Haft entlassen wurde.

In der Pressemitteilung zur Aufhebung des Haftbefehls waren einige Details darüber zu lesen, was den Ermittlungsbehörden alles so über Andrej bekannt ist, im Bezug auf seine aktive Arbeit in der radikalen Linken. Dazu zählt u.a., dass die Ermittlungsbehörden durch die Wiederherstellung von gelöschten Daten auf einem beschlagnahmten Laptop Erkenntnisse über die Mitarbeit an den letzten beiden Ausgaben der radikal erlangt haben. Es stellt sich uns die Frage, warum wir diese Informationen nicht von der Soligruppe bekommen, sondern dadurch, dass der Staat sie öffentlich macht. Was wissen das BKA noch, was wir nicht wissen, weil die UnterstützerInnen es uns vorenthalten?

Die Aufgabe einer Soligruppe sollte es sein, die Gefangenen auf allen Ebenen zu unterstützen und den Fall betreffende Informationen zu veröffentlichen und zu verbreiten. Dabei ist eine offensive und ehrliche Öffentlichkeitsarbeit unabdingbar.
Alle bekannten Informationen, soweit sie auch den Ermittlungsbehörden bekannt sind, sollten öffentlich gemacht werden und nicht der Szene vorenthalten werden, da es sonst sehr leicht ist als UnterstützerInnengruppe die Glaubwürdigkeit zu verlieren. Die Frage ist
außerdem, wo diese Praxis des Zurückhaltens von Infos hinführt und wem damit eigentlich geholfen ist bzw. werden soll. Spätestens im Prozess werden diese Vorwürfe öffentlich werden. Außerdem überlassen wir damit den Repressionsbehörden den Zeitpunkt und überhaupt erst mal die Möglichkeit der Veröffentlichung von Infos.

Wir werten diese Praxis als Teil der Unschuldskampagne, welche im Bezug auf Andrej versucht wird durchzuführen. Dies können wir nur entschieden zurückweisen, warum haben wir schon mehrmals an anderer Stellen betont.

Für eine offensive Öffentlichkeitsarbeit!
Freiheit für alle!

ABC Berlin

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