Thomas Meyer-Falk: Knast und Renitenz – drei Beispiele

faust-durchs-gitterWer in einem Gefängnis sitzt, hat mitnichten ein solch süßes Leben, wie es beispielsweise BILD immer wieder gerne zeichnet. Vielmehr sind Gefangene zahlreichen Pressionen ausgesetzt; heutzutage eher psychischer, denn physischer Natur. Das heißt, die körperliche Misshandlung ist die Ausnahme, dafür empfinden Gefangene vielfach Handlungen der Anstaltsmitarbeiter/innen als psychische Gewalt.

Wohlgemerkt, hier geht es um die Wahrnehmung auf Seiten der Insassen/innen, ob eine solche Misshandlung von den auf Seiten der Anstalten handelnden Personen beabsichtigt ist, vermag ich nicht zu beurteilen.

Inhaftierte nehmen es schon als alltäglich hin, dass die Anstalten in Schriftsätzen (sei es im Rahmen von gerichtlichen Klagen oder die Entlassung auf Bewährung betreffend) einem advocatus diaboli (= Anwalt des Teufels) gleich, die tatsächlichen oder vermeintlichen negativen Seiten des Betreffenden hervorheben. Pro soziales Engagement wird wahlweise gar nicht erwähnt, oder aber negativ konnotiert: Engagiert sich ein Gefangener ehrenamtlich (z.B. im Sportbereich der Anstalt), fällt dies gerne mal unter den Tisch, oder wenn es denn erwähnt wird, dann mit der Wertung, der Betreffende wolle wohl durch solchen Einsatz eine subkulturelle Machtposition erringen, oder sich selbst darstellen.

Alles Gauner – oder was?

Ein Gefangener, der auf Mitgefangene, die über keine Angehörigen verfügen, die ihnen Geld zuwenden, hat Gelder einzahlen lassen, um dann den hierdurch ermöglichten Einkauf von Lebensmitteln zu teilen, liest in einer Stellungnahme der JVA Bruchsal an das Landgericht Karlsruhe – im Rahmen eines Verfahrens über seine vorzeitige Entlassung – :
„Kleine Gaunereien werden gelegentlich sichtbar, z.B. hat er Kontakt mit Gefangenen, die keine Angehörigen haben und mit denen er – brüderlich teilend – versucht, zusätzliche Einzahlungen für Weihnachtspakete zu organisieren“.

Immerhin, das „brüderlich teilend“ wird noch erwähnt, aber durch die vorangegangene Wendung der „kleinen Gaunerei“, in die Nähe kriminellen Tuns gerückt. In was für einer Absicht wohl?

Veränderter Blickwinkel

Oder Uwe K., lange Jahre in Haft, vermochten ihn, einen wahren Künstler, auch noch so massive Disziplinarversuche der JVA nicht dazu zu bewegen, von seinem Lebensinhalt, dem Tätowieren zu lassen. Für die JVA Bruchsal stellte dieses beharrliche Vorgehen ein schwerwiegendes Indiz für künftiges kriminelles Verhalten dar (nach der simplifizierenden Logik: Wer sich nicht an die Knasthausordnung hält, wird auch Gesetze nicht achten und deshalb Verbrechen begehen). Dem Landgericht Karlsruhe war diese Anstaltslogik allzu simpel und sie entließ den Gefangenen in Freiheit. Sie tat das, was auch das JVA-Personal hätte tun können, sie veränderte den Blickwinkel: „Dass der Verurteilte ein hohes Verantwortungsbewusstsein gegenüber der körperlichen Unversehrtheit seiner Mitmenschen hat, hat sich (paradoxerweise) gerade auch in seinen zahlreichen verbotenen Tätowierungen (…) gezeigt. (Der Verurteilte) verstand es, sich eine Ausrüstung zu konstruieren, die beim Tätowieren das Verletzungsrisiko gering hält (und) er habe stets auf Hygiene und die Desinfektion von Geräten und Kunden“ geachtet.

Darfs noch ein Kübel Müll sein?!

Über Gerd T. berichtete ich schon an anderer Stelle (z.B. Tortenringaffäre) und es gibt nichts Gutes über den Fortgang der Auseinandersetzung zu berichten. Der für ihn zuständige JVA-Jurist Paukner, seines Zeichens Oberregierungsrat, fühlte sich nun bemüßigt, in einem Schriftsatz an das Landgericht, – dort hat T. Klage erhoben, da man ihm aus seiner Sicht ungerechtfertigter Weise einige Frischhaltedosen aus seinem Haftraum entfernt hatte -, auf immerhin sechs Seiten ein möglichst schlechtes Bild von Gerd T. zu zeichnen. Nun zählt T. zu jenem Typus Gefangener, der – nach vielen Jahren der Haft – einen merkbaren Drang zu Sauberkeit auslebt, d.h. die Zelle wird penibel sauber gehalten, alles hat seinen sorgfältig bestimmten Platz.
Alles in allem ist die Zelle, auch angesichts der vielen Haftjahre, eher karg ausgestattet.

Dies muss man vorausschicken, um zu verstehen, wie perfide (=gemein) es ist, wenn besagter Paukner dem Gericht mitteilt, man habe die 5 (!) kleinen Frischhaltedosen und eine (!) leere Tabakdose sofort aus der Zelle des T. entfernen müssen, bevor dieser „aufgrund seiner dissozialen Persönlichkeitsstruktur seinen Haftraum gänzlich zugemüllt“ habe.

In vergleichbarem Stil und Wortwahl ging es über sechs Seiten.
Was solls?! So wird mancher vielleicht sagen. Papier ist geduldig. Aber wer als Gefangener solche Schriftsätze dann regelmäßig liest und immer und immer wieder richtig stellen, erklären, erläutern muss, dessen Nerven leiden.
Er hätte die Wahl, was ihm, so berichtete er zumindest, durch die Blume bedeutet worden sei, seine juristische Wehrhaftigkeit einzustellen, was dann dazu führen könne, dass man nicht mehr so rigoros ihm gegenüber sei.
So etwas läuft in einer totalen Institution wie dem Strafvollzug alles recht subtil. Der Beamte, der diese Andeutungen machte, würde, als Zeuge benannt, eine solche Aussage in Abrede stellen – und ein Insasse ist nun mal per se in Augen Dritter kein „guter Zeuge“.

Schlusswort

Wer heute darauf wartet, dass Gefangene blutende Platzwunden vorweisen können, um zu dokumentieren, wie es ihnen hinter den Mauern ergeht, wird meist vergeblich warten. Die Methoden heute sind klinisch, sauber, hinterlassen keine sichtbaren Spuren, alles „rechtsstaatlich“ korrekt, ordentlich!

Thomas Meyer-Falk
c/o JVA – Z. 3113
Schönbornstr. 32
D-76646 Bruchsal

www.freedom-for-thomas.de
www.freedomforthomas.wordpress.com

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