Thomas Meyer-Falk: Knastarzt Dr. M. (Bruchsal)

faust-durchs-gitter„Alle Jahre wieder“, so könnte man meinen, meldet sich Bruchsals Gefängnisarzt Dr. Peter M. mit Vereinbarungen zu Wort.
Nach einem im Juni 2010 erfolgten Aushang am „Schwarzen Brett“ bot sich ihm ein gutes Jahr später offenbar erneut Gelegenheit, seine Gedanken und Einfälle publik zu machen.
Und so möchte ich heute nach einer kurzen Einführung über die Rolle des Anstaltsarztes im Allgemeinen (a.), über das „Informationsblatt“ (b.) des Dr. M. informieren.
Hieran schließt sich der Versuch einer Analyse (c.) an, um mit einem Ausblick (d.) zu schließen.

a.) Anstaltsärztinnen und -ärzte im Allgemeinen

Erst seit 1977 gibt es gesetzliche Regelungen zur Rolle und Aufgabe von Ärzten im Strafvollzug. Die ärztliche Versorgung der Inhaftierten wird durch hauptamtliche Ärzte sichergestellt (vgl. § 158 Strafvollzugsgesetz-Bund); zumindest in Westdeutschland werden diese im Regelfall auch verbeamtet. Soweit erforderlich werden Fachärzte konsiliarisch hinzugezogen. Für die medizinische Versorgung der Gefangenen gelten, mit Abweichungen im Detail, die selben Maßstäbe wie für die freien BürgerInnen, welche in der Gesetzlichen Krankenversicherung Mitglied sind.
Das Image der Gefängnisärzte in der Öffentlichkeit, so Dr. Keppler (Literaturhinweis siehe am Ende des Beitrags, dort Seite 11), ist schlecht. Gerade historische wie aktuelle Verfehlungen tragen nach Ansicht von Dr. Keppler zu dieser Einschätzung seitens einer breiten Öffentlichkeit bei. Er nennt stichwortartig die Beteiligung der Ärzte im Dritten Reich an der Vernichtung von Menschen, welche bis heute nachwirke, sowie an Folterungen in Abu Ghraib.
Dr. Fritsch (a.a.O., S. 121) sekundiert mit dem Hinweis, die Geschichte der Ärzteschaft sei nicht immer durch kraftvolles Eintreten für die Menschenrechte gekennzeichnet gewesen.

Unter Gefangenen haben viele Anstaltsärzte auch deshalb einen schwierigen Stand, weil es keine freie Arztwahl gibt; die Gefangenen sind auf Gedeih und Verderb an den jeweils in der JVA tätigen Arzt, respektive die Ärztin gekettet.
Neben der üblichen Routine eines Hausarztes, hier unterscheiden sich die Krankheitsbilder nicht besonders von jenen in einer Hausarztpraxis, hat der Anstaltsarzt auch (zumindest im Regelfall) die Position eines Betriebsarztes. Entscheidet also hinsichtlich der Gefangenen über deren Arbeitsfähigkeit und beurteilt die gesundheitlichen Gefahren, die von einem bestimmten Arbeitsplatz ausgehen können, zugleich betreut er auch die Bediensteten der Haftanstalt, übernimmt z.B. die berufsgenossenschaftlichen Grundsatzuntersuchungen (angefangen bei Lärm in der Schießausbildung, über die Bildschirmarbeitsplätze, Infektionskrankheiten und anderes mehr).

b.) „Informationsblatt“ des Dr. Peter M.

Im August 2011 wandte sich Dr. med. M. mit einem „!!! Informationsblatt für
Strafgefangene !!!“ (Ausrufezeichen wie im Original) überschriebenen Papier an seine Patienten. Es wurde in allen Hafthäusern an den Schwarzen Brettern ausgehängt.
Unterteilt in drei Punkte, versehen mit diversen Ausrufezeichen, sowie teils fett gedruckten Worten, informierte Peter M. die Leserschaft, dass er sich hier und heute in seiner „Eigenschaft als Anstaltsarzt der JVA Bruchsal und ärztlichem Leiter des Krankenreviers“ zu Wort melde. Sodann belehrte er die Leserschaft ausführlich darüber, dass von ihm keinerlei Erfüllung von „Sonderwünschen“ oder „Wunschverordnungen“ zu erwarten wäre. Dies gelte für alle Bereiche, also Ernährung, Medikation und Ausstattung der Anstaltsbetten.

aa.) Ernährung
Es gebe hier in der Anstalt genau drei Kostformen, nämlich Normal-, Moslem- und vegetarische Kost. Zulagen gebe es nur in absoluten Ausnahmefällen, denn „Obst, Gemüse, Milch, Quark, etc. (…) ist über den freien Einkauf erhältlich“, eine ärztliche Verordnung sei nicht angezeigt.

bb.) Medikation
M. teilte mit, dass „bestimmte Wunschmedikamente fernab ihrer Indikation und Zulassung (…) hier nicht erhältlich!“ seien. Im übrigen wären Schlafmedikamente (…) keine Präparate zur Dauerverordnung“.

cc.) Anstaltsbetten
Keinen Widerspruch duldend ließ der Anstaltsarzt wissen, es gebe „keinen medizinischen Grund, der die ärztliche Verordnung von zwei Matratzen oder zwei Kopfkeilen rechtfertigt“. Selbst wer in der Visite über „furchtbare Rückenschmerzen“ klage, werde nichts bei ihm erreichen können.
Hierzu muss man wissen, dass die Gefängnisbetten aus einfachen Stahlgestellen bestehen. Ein Sperrholzbrett dient als Ersatz für den Lattenrost. Eine dünne, in abwaschbares Plastik verpackte Schaumstofflage stellt die Matratze dar. Ein Schaumstoffklotz der Kissenersatz. Nicht wenige Gefangene leiden an massiven Schlafstörungen; teilweise psychisch bedingt, jedoch dürfte auch die qualitativ nicht gerade hochwertig zu nennende Ausstattung der Betten dazu beitragen.

c.) Versuch einer Analyse

Man kann das Informationsblatt rechtlich und psychologisch versuchen zu interpretieren.

aa.) rechtliche Analyse
Sofern sich Patienten von der Informationsschrift abschrecken lassen, in die Sprechstunde zu gehen, da sie sich keine Abhilfe versprechen, könnte das Land möglicherweise haftbar gemacht werden wegen einer Amtspflichtverletzung des Dr. Peter M.! Denn ohne seine Patienten vorher gesehen zu haben, teils sehr deutliche Aussagen darüber zu treffen, wie er mit medizinischen Anfragen umgehen wird, ist zumindest fragwürdig. Wie es genauso bedenklich ist, wenn Dr. M. indirekt Werbung für den Anstaltskaufmann Massak (kritisch zu Massak) macht. Wer, wie Dr. M. über 3000 Euro monatlich verdient, hat es natürlich leicht, die Gefangenen hinsichtlich der Deckung ihrer elementaren Bedürfnisse auf den (angeblich) „freien Einkauf“ zu verweisen. Freilich gibt es im Gefängnis ebenso wenig eine „freie Arztwahl“, wie den von Peter M. behaupteten „freien Einkauf“, denn die Gefangenen sind gleichfalls auf Gedeih und Verderben an die Firma Massak Logistik GmbH gebunden (in Bruchsal nur dadurch leicht abgemildert, dass sie zumindest Obst/Gemüse bei einem örtlichen Gemüsehändler ergänzend bestellen können, jedoch auch zu anspruchsvollen Preisen). Wer im Monat vielleicht 60 oder 70 Euro zur Verfügung hat, wie es bei den meisten Insassen der Fall ist, so sie Arbeit haben (arbeitslose Gefangene müssen mit einem Taschengeld von ca. 31 Euro haushalten) und dann Preise für Obst, Gemüse, Quark, etc. zahlen muss, die über Durchschnittspreisen in Freiheit liegen, erlebt es als zynisch, wenn via Aushang der Anstaltsarzt mitteilt, man möge nicht mehr ihn mit Wünschen nach entsprechenden Obst-/Quarkzulagen behelligen.
Ganz nebenbei exekutiert hier der Arzt die Bestrebungen der Anstalt, auch bedingt durch Vorgaben des Ministeriums, die Ausgaben zu senken. Denn wenn künftig die Gefangenen selbst für entsprechende Nahrungsmittel aufkommen müssen, reduziert dies die Ausgabenlast der öffentlichen Hand. Ob hier Inhaftierte zum bloßen Objekt staatlicher Einsparbemühungen degradiert werden, wird vielleicht einmal von Gerichten geprüft werden müssen.

bb.) psychologische Analyse

Verräterisch schon die Anrede auf dem Info-Blatt; weder dort noch sonst wo in dem Schreiben ist jemals von seinen Patienten die Rede, dafür taucht mehrfach der Begriff „Strafgefangenen“ auf. Wichtig scheint Dr. M. auch die Hervorhebung seiner eigenen bedeutenden Position innerhalb der Anstalt zu sein, leitet er doch das Informationsschreiben mit ausführlicher Darstellung seiner beruflichen Stellung ein.
Dr. Fritsch (a.a.O., S. 123-124) fordert von Ärzten, die in den Strafvollzug gehen möchten, sich selbstkritisch zu hinterfragen, was die Motivation hierfür sei. Ob es einem zum Beispiel darum gehe, sich „besser zu fühlen als jene, die in Haft sind“, oder aber um „mächtig“ zu wirken. Des weiteren müsse sich ein Anstaltsarzt auch „widersprüchlicher Übertragungsvorgänge“ bewusst werden, da sich ansonsten Konfliktsituationen in „aggressive Kommunikationsmuster“ verwandeln könnten.

Möglicherweise verhält es sich bei Dr. Peter M. so, denn Form und Stil des „Informationsblattes“, mit all den Ausrufezeichen und fett gedruckten Worten, wie auch das auffällige Vermeiden des Begriffs von Patienten (im Gegenzug der häufige Gebrauch des Wortes Strafgefangener) sprechen für eine vielleicht nicht bewusst feindselige Haltung, so doch zumindest für ungelöste aggressive Impulse. Ob dem tatsächlich so ist, kann ich aus nachvollziehbaren Gründen nicht nachprüfen, weshalb es sich hier um eine bloße Vermutung handelt.
Jedoch eine indiziengestützte Vermutung. Die auch dadurch Nahrung erhält, dass seit längerer Zeit nur noch in seine Sprechstunde vorgelassen wird, wer zum einen teils drei und mehr Stunden in einem engen Flur eingesperrt warten musste. Und zum anderen im Vorfeld gegenüber seinem Hilfspersonal (Sanitäter), in Hörweite von anderen Vollzugsbeamten und auch Mitgefangenen detailliert Auskunft über den Grund der Vorsprache Auskunft gegeben hat. Im Weigerungsfalle wird man nicht zu Dr. M. vorgelassen (eine Praxis, die andernorts Gerichte für schlichtweg illegal erklärt haben, vgl. OLG Frankfurt, Az. 3 Ws 24/11, Beschluss vom 28.04.2011).
Auch die Gefangenenvertretung hatte sich monatelang vergeblich um einen Gesprächstermin bei ihm bemüht; ob er keine Zeit hatte, weil er Informationsblätter wie das hier besprochene entwerfen musste, entzieht sich meiner Kenntnis.
Seit dem 01.09.2011 jedenfalls folgen dem Aushang nun die Taten des Dr. M. und die rigorose Streichung bislang von ihm gewährter Kostzulagen.

d.) Ausblick

Immer wieder sterben im Strafvollzug Gefangene und Gefängnisärzte stehen dann vor Gericht. In Bruchsal bereitet ein Insasse, der längere Zeit im Koma lag und dem ein Teil der Schädeldecke entfernt werden musste, in Folge einer aus seiner Sicht nicht fachgerecht behandelten Infektion, eine Amtshaftungsklage gegen das Land vor.
Solange Gefangene, die über Stunden (siehe oben) auf ein Gespräch mit dem Arzt warten müssen, auf seinem Schreibtisch und den Tischen der Pfleger Kuchen- und Brötchenreste vorfinden, was dann die Wartezeiten erklärlich macht, und von ihm primär nicht als Patienten, sondern als „Strafgefangene“ angesehen werden, dürfen diese nicht allzu hohe Erwartungen in Dr. Peter M. setzen.

Literaturhinweis:
„Gefängnismedizin – Medizinische Versorgung unter Haftbedingungen“
herausgegeben von Karlheinz Keppler und Heino Stöver
Thieme Verlag, erschienen 2009

Thomas Meyer-Falk
c/o JVA – Z. 3113
Schönbornstr. 32
D-76646 Bruchsal

www.freedom-for-thomas.de
www.freedomforthomas.wordpress.com

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