Thomas Meyer-Falk: Zwei Meldungen aus dem Knast

faust-durchs-gitterVor einiger Zeit hatte ich darüber berichtet wie in der JVA Nürnberg ein 23.jähriger Gefangener verblutete und der alarmierte Knastarzt sich weigerte in die JVA zu kommen um ihn zu untersuchen –> hier.
Mittlerweile liegt das Urteil in dieser Sache vor. Darüber, wie über einen Gesetzesentwurf das Drogenschmuggel in Gefängnissen härter bestraft wissen möchte, wird im Folgenden berichtet.

Tod von David Sargarian

Am 16.Juli 2008 hatte sich der 23.jährige Untersuchungsgefangene David Schnittwunden zugefügt und wurde von einem Wärter blutüberströmt aufgefunden.
Der sofort alarmierte Gefängnis-Sanitäter traf gemütliche 30 Minuten später in der Zelle ein und alarmierte seinerseits den Rufdienst habenden Gefängnisarzt Kurt P.. Dieser weigerte sich in die Anstalt zu kommen, empfahl eine „Klammerung“ der klaffenden Wunden und eine Unterbringung von David in der B-Zelle (das ist eine kahle Zelle, ein Loch im Boden dient als WC und der Gefangene trägt außer einem reißfesten Nachthemd nichts und kann sich so auch nicht verletzen) bis zum morgen. Eigenmächtig alarmierte dann der Gefängnis-Sanitäter den Notarzt; wobei dieser nur noch den Tod David Sargarians feststellen konnte.
Eineinhalb Jahre später fand vor dem Amtsgericht ein Strafprozess gegen den Knastarzt (, der zwischenzeitlich, aber erst nach massiven Protesten beurlaubt wurde) und den Gefängnis-Sanitäter statt.
Beiden wurde fahrlässige Tötung vorgeworfen. Wie nun die Süddeutsche Zeitung (12.Dezember 2009) berichtet, wurden beide Beamte frei gesprochen. Amtsrichterin Heidi Dünisch kam zu dem Schluss, dass selbst bei sofortiger Alarmierung des Notarztes David nicht zu retten gewesen wäre.
Die im Gerichtssaal, laut SZ, anwesenden Eltern von David hatten schon beim Plädoyer der Staatsanwältin den Saal verlassen müssen, nachdem diese Freispruch forderte und die ebenso geschockten wie empörten Eltern David die Staatanwältin beschimpft hatten.
Die Eltern Davids werden den Freispruch mit Rechtsmitteln angreifen.

Straferhöhung für Drogenschmuggel geplant

Nordrhein-Westfalen brachte schon am 24.09.2009 (Bundesrats-Drucksache 734/09) einen Gesetzesentwurf in den Bundesrat ein, mit dem Ziel Drogenschmuggel/-handel hinter Gitter künftig noch härter zu bestrafen.
Da der Drogenkonsum in den Gefängnissen eine erhebliche Gefahr für Sicherheit und Ordnung darstelle, aber auch die Gesundheit der Gefangenen gefährde, sei eine Erhöhung des Strafrahmens notwendig. Künftig soll, wer unerlaubt Betäubungsmittel in eine Vollzugsanstalt „einbringt, dort mit ihnen Handel treibt, sie dort, ohne Handel zu treiben, veräußert oder abgibt“ gemäß §29 Abs. 3 Betäubungsmittelgesetz mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe belangt werden können (Obergrenze sind 15 Jahre).
Bislang beginnt der Strafrahmen bei der Geldstrafe und endet bei 5 Jahren Freiheitsentzug.
Der Gesetzentwurf wurde vom Bundesrat zwischenzeitlich dem Bundestag zugeleitet, so dass das Gesetzgebungsverfahren voll im Gange ist.

Thomas Meyer-Falk
c/o JVA – Z. 3113
Schönbornstr. 32
D-76646 Bruchsal

www.freedom-for-thomas.de
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