Was bleibt ist die bedingungslose Freilassung…

Thomas Meyer-FalkFreiheit für Thomas Meyer Falk!

… eine Forderung, die für uns nicht ohne Widersprüche ist. Mit dem folgenden Text wollen wir unsere Diskussion und unsere Überlegungen zur Forderung nach der Freilassung eines einzelenen Gefangenen, so wie zur Sicherungsverwahrung, Isolationshaft und Pathologisierung vermitteln.
Anti Knast Gruppe / Bielefeld

In Deutschland sind knapp 71.000 Menschen in Gefängnissen eingesperrt. Einer von ihnen ist Thomas Meyer Falk, seit 16 Jahren wegen Bankraub und Geiselnahme inhaftiert, ca. 11 Jahre davon in Isolationshaft. Im Juni 2013 läuft seine Haftzeit ab, danach soll er in die Sicherungsverwahrung. Dem wollen wir uns entgegenstellen! Wir fordern seine bedingungslose Freilassung und möchten euch dazu aufrufen, dies mit Aktionen und Flugblättern zu unterstützen.

Wir wissen, dass wir uns mit dieser Forderung in Widersprüche begeben. Widersprüche, die aus den eigenen Ansprüchen der politischen Arbeit heraus erwachsen. Widersprüche, die trotz langer Diskussionen für uns auch nur zum Teil gelöst werden konnten. Es sind Widersprüche, die sich in dem Spannungsfeld zwischen unserer Gesellschaftskritik und dem Wunsch nach direkter Solidarität bewegen.

Wir fordern die Abschaffung aller Knäste. Darum kritisieren wir nicht alleinstehend die Situation in den Knästen, fordern nicht die Einstellung einzelner Bereiche oder die Veränderung der Haftbedingungen. Denn es geht uns nicht um die Reformierung eines Systems, dass von Grund auf verkehrt ist, sondern um dessen Abschaffung. Dass hierfür die bestehenden Verhältnisse auf den Kopf gestellt werden müssen, ist uns bewusst. Erst eine herrschaftsfreie Gesellschaft wird das Bewusstsein und den Willen erlangt haben das System von Strafen, Unterdrückung und Ausbeutung abzuschaffen. Denn nur wer von einer befreiten Gesellschaft träumen kann, kann sich auch vorstellen, dass es möglich ist, dass irgendwann kein Mensch gegen einen anderen handeln wird.

Es geht uns weniger um die_den einzelne_n Gefangene_n, als vielmehr um eine Kritik an der bürgerlichen Gesellschaft, in der Knast eine wichtige Komponente der Herrschaftssicherung darstellt. Trotzdem finden wir es richtig auch auf Entwicklungen und Sachverhalte innerhalb des Knastsystems einzugehen, sie öffentlich zu machen und dadurch eine Diskussion um die Rolle von Knast im Allgemeinen zu bewirken (Solche Themen sind z.B. Zwangsarbeit in den Knästen und die zunehmende Privatisierung).
Zudem denken wir, dass trotz unseres Anspruches, es auch darum gehen sollte eine Verschlechterung der eh miserablen Bedingungen im Knast nicht einfach nur zu registrieren, sondern möglichst auch zu verhindern. Die Solidarität mit Menschen im Knast und ihren Kämpfen, auch wenn es sich scheinbar oft erst einmal nur um die Verbesserung einzelner Bereiche handelt, ist wichtig und darf für uns, trotz des Blickes auf das Ganze, nicht aus den Augen verloren werden. Denn jeder Akt des Widerstandes unter der Bedingung des Inhaftiertseins, ist auch eine Revolte gegen das System Knast an sich. Die Gefangenen haben sich diesem bedingungslos zu unterwerfen und jede Form des Aufbegehrens dagegen, von der Eingabe von Beschwerden bis zum Hungerstreik, werden vom System als Angriff gewertet und dem entsprechend bekämpft.

Aus diesen Vorstellungen heraus und auch aus dem Anspruch keine Trennung zwischen sozialen und politischen Gefangenen zu machen, jetzt die Freiheit für einen einzelnen Inhaftierten, für Thomas Meyer Falk, zu fordern steht dem oben Formulierten zum Teil gegenüber. Denn die Freiheit eines einzelnen zu verlangen, schließt letztendlich alle anderen aus. Zwar ist er von der Sicherungsverwahrung bedroht, doch da ist er nicht der einzige, so wie er auch nicht der einzige Gefangene ist, der in Isolationshaft war.

Warum fordern wir seine Freiheit dann doch?

Darüber haben wir sehr lange geredet. Vielleicht machen wir es einfach aus dem Prinzip der Solidarität heraus. Solidarität mit einem rebellischen Menschen, der in seiner Entschlossenheit und Ausdauer für uns motivierend ist. Niemand von uns wüsste wie er_sie in seiner Situation handeln würde. Niemand von uns könnte sagen, wie Knast und Isolationsfolter auf ihn_sie wirken würde und niemand von uns könnte sagen, dass er_sie über so viele Jahre in einem System, der totalen Überwachung und Kontrolle, der Reglementierung und Sanktionierung, weiter kämpfen würde.

Vielleicht haben wir uns aber auch dafür entschieden, weil wir in der Diskussion darüber auf viele andere Themen und Bereiche gestoßen sind, die in den letzten Monaten in der öffentlichen Diskussion standen (wie z.B. die Sicherungsverwahrung) oder aber immer wieder Teil unserer Auseinandersetzung um Knast und unserer Arbeit dagegen waren. Wir denken, dass Thomas Meyer Falk anhand seiner Geschichte beispielhaft für viele andere Gefangene stehen kann und so, in dem Zusammenhang mit der Forderung nach seiner Freilassung, auf die unterschiedlichsten Bereiche, wie Isolationshaft, Sicherungsverwahrung und Pathologisierung hingewiesen werden kann und darin dann auch die Situation anderer Gefangener benannt werden muss.

Neben den oben genannten Gründen müssen wir uns natürlich auch eingestehen, dass Thomas Meyer Falk, trotz der Vorgabe, keine Trennung zwischen den Gefangenen zu machen, uns politisch nahe steht. Die Situation, dass eine_ein Genossin_Genosse für seine Ideen und Träume, als Konsequenz für sein Handeln für so viele Jahre in den Knast gesteckt wird ist immer schmerzhaft, die Vorstellung aber, wie bei Thomas Meyer Falk, dass dies auch für immer sein kann, ist kaum mehr zu ertragen.
Auch hier ist er ein Beispiel dafür, wie sich die bürgerliche Gesellschaft unliebsamer Personen entledigt und wie leicht es in diesem System fällt Menschen, eben gerade auch wegen ihrer politischen Identität, hinter den Knastmauern verschwinden zu lassen. Auch wenn er noch eine Stimme hat, die wir in seinen Texten vernehmen können, ist er doch nur noch bedingt Teil der Diskussion draußen und der Schritt ihn gänzlich verstummen zu lassen wäre nur ein kleiner. Viele Gefangene sitzen in den Knästen, in Sicherungsverwahrung oder in der Forensik ohne Kontakt, ohne die Möglichkeit ihre Situation nach Außen zu tragen, mit Medikamenten still gestellt oder in Isolationshaft. Die Mittel die Menschen in den Knästen verstummen zu lassen, sie zu brechen sind zahlreich.

Isolationshaft…

Gerade das Letztere, die Isolationshaft, auch Weiße Folter genannt, ist dabei gängige Praxis. Im Kampf gegen politische Gefangene, in den deutschen Hochsicherheitsgefängnissen, in den 70igern ausgereift (aber auch schon zuvor eingesetzt), wurde und wird diese Folter genauso gegen alle anderen Inhaftierten angewandt. Orientiert an den deutschen Hochsicherheitsgefängnissen ist diese Form der legalen und „sauberen“ Folter mittlerweile in vielen Ländern Standard (F-Typ-Gefängnisse in der Türkei oder die Supermax-Gefängnisse in den USA). Ungeachtet irgendeiner Öffentlichkeit werden Menschen 23 Stunden am Tag (oder auch mehr) in Zellen von manchmal nur 8 m² gepfercht, ohne Tageslicht oder mit kleinen Fenstern, die nur die Sicht auf ein kleines Stück Himmel ermöglichen. Diese Zellen sind oft noch schallisoliert, sodass selbst die schwierige und spärliche Kommunikation zwischen den Zellen unmöglich gemacht wird und verhindert wird, dass ein Geräusch aus der Außenwelt in die Zelle dringen kann. Zudem wird der Kontakt nach außen meist noch zusätzlich eingeschränkt oder gänzlich unterdrückt. In einigen dieser Knästen ist persönlicher Besitz auf den Zellen verboten und das Inventar besteht aus im Boden verankerten Stahlbetonmöbeln.
Die Auswirkungen der Isolationshaft auf einen Menschen sind meist fatal, sie können sich physisch wie psychisch äußern und sind häufig irreparabel. In einem Brief aus dem Knast schrieb Ulrike Meinhof (Aktivistin aus der RAF) über die Isolationshaft:

„das Gefühl, es explodiert einem der Kopf (das Gefühl, die Schädeldecke müsste eigentlich zerreißen, abplatzen)
das Gefühl, es würde einem das Rückenmark ins Gehirn gepresst,
das Gefühl, das Gehirn schrumpelte einem allmählich zusammen, wie Backobst z.B.
das Gefühl, man stünde ununterbrochen, unmerklich, unter Strom, man würde ferngesteuert –
das Gefühl, die Assoziationen würden einem weggehackt –
das Gefühl, man pißte sich die Seele aus dem Leib, als wenn man das Wasser nicht halten kann –
das Gefühl, die Zelle fährt. Man wacht auf, macht die Augen auf: die Zelle fährt; nachmittags, wenn die Sonne reinscheint, bleibt sie plötzlich stehen.
Man kann das Gefühl des Fahrens nicht absetzen.
Man kann nicht klären, ob man vor Fieber oder vor Kälte zittert –
man kann nicht klären, warum man zittert –
man friert.
Um in normaler Lautstärke zu sprechen, Anstrengungen, wie für lautes Sprechen, fast Brüllen –
das Gefühl, man verstummt –
man kann die Bedeutung von Worten nicht mehr Identifizieren, nur noch raten –
der Gebrauch von Zisch-Lauten – s, ß, tz, z, sch – ist absolut unerträglich – …“

Ca. 11 Jahre saß Thomas Meyer Falk in Isolationshaft (von 1996 bis 1998 mit kurzen Unterbrechungen und ab da an bis 2006 ununterbrochen). Das bedeutete für ihn 23 Stunden des Tages „nur mit einem kleinen Radio, ein paar Büchern und Aktenordnern“ in der Zelle verbringen zu müssen. Als direkte Folgen der langen Isolationshaft beschreibt er u.a. eine geringe Frustrationstoleranz, hohe Stressanfälligkeit, Verlust des Zeitgefühls. Und weiter, dass die Isolationshaft dazu führt, dass „der Mensch auf sich selbst zurückgeworfen wird und sich in einem ständigen inneren Dialog befindet, was dann die Konzentration bei Besuchen erheblich erschwert, da die Aufmerksamkeit plötzlich nach außen gerichtet werden muss.“
Des weiteren schreibt er, dass „… einige Briefwechsel und die dadurch vermittelte wohltuende Solidarität“ ihn in der Isolation geholfen hätten, sowie der Gedanke an „… all die inhaftierten GenossInnen weltweit, die unter Bedingungen einsitzen, bei denen es uns schaudern würde. Was sie aushalten müssen, kann mit hiesigen Haftbedingungen nicht verglichen werden“.

11 Jahre unter den Bedingungen der Isolation sind kaum vorstellbar und dennoch gibt es Gefangene, die dies noch länger ertragen müssen. Es zeigt, mit welch einer Härte und Brutalität gegen Inhaftierte vorgegangen wird. Mumia Abu-Jamal (seit 1981 inhaftiert, von 1982-2011 in der Todeszelle) schreibt dazu: “Die Isolationshaft ist letzten Endes eine politische Institution, weil sie untrennbarer Teil der politischen Institution Gefängnis ist. Isolation als Haftstatut wird von höchsten politischen Instanzen des Staates gebilligt: Gesetzgebern, Richtern und der Regierung… Ihr Credo ist:“ Sperrt sie ein und werft den Schlüssel weg!“ Solcher Mentalität großmäuliger Niedertracht entspringt das kaltherzige Regime der in Stahl und Beton gegossenen Isolationstrakte, unter deren Bedingungen Menschen zu Tausenden jeden Tag, jede Stunde, Minute für Minute die Erfahrung der Folter erleiden, der sozialen Ausgrenzung in der Hölle der Isolation…“ (Folter im Gefängnis, Mumia Abu-Jamal, junge Welt, 21.07.12, Nr. 168)

Im Mai 2007 wurde die Isolationshaft gegen Thomas Meyer Falk aufgehoben und die Besuchsbedingungen gelockert. Bei Besuchen gibt es nun keine Trennscheibe mehr, dennoch werden die meisten Besuche überwacht. Auch seine Post wird von den Beamt_innen weiterhin zensiert. Eine Freilassung auf Bewährung ist auf absehbare Zeit nicht zu erwarten, da mit Beschluss vom 04. Mai 2009 das Landgericht Karlsruhe eine solche abgelehnt hat. Die Richter_innen am Landgericht meinen, dass er gefährlich sei und dass für ihn erst nach jahrelanger Therapie eine Chance bestehe, frei zu kommen. Eine Zwangstherapie lehnt er entschieden ab. Diese Weigerung ist letztendlich auch mit ein Argument für seine weitere Inhaftierung. Thomas Meyer Falk hatte ein politisches Motiv für seine damalige Aktion, dass er dieses nicht verwirft, wird ihm nun zur Last gelegt und dass er das erniedrigende und unterdrückende Knastsystem nicht schweigsam erduldet, dass er die gesamte Zeit seiner Haft etwas zu sagen hat, über den Knast, über die Gesellschaft, über sich. Er soll bestraft werden, nicht für eine „Straftat“, sondern für eine Haltung, für eine Position, die ihm erlaubt, die Zu- und Missstände der Haftanstalten und des Knastsystems aufzuzeigen und dafür, dass ihn 16 Jahre Knast nicht gebrochen haben.
Was in seinem Zusammenhang Therapie bedeutet ist klar, seine politische Identität wird zu einem „krankhaften Verhalten“ erklärt, er soll abschwören, Reue zeigen, seine Taten bedauern und sich dem Verwertungssystem wieder einordnen. Da er dies nicht tut, soll er nun mit der Sicherungsverwahrung erneut bestraft werden.

Sicherungsverwahrung…

Die Sicherungsverwahrung (nachfolgend SV genannt) greift auf ein Gesetz aus dem Nationalsozialismus zurück. Am 01.01.1934 trat das „Gesetz gegen Gewohnheitsverbrecher und über Maßregelung der Sicherung und Besserung“ in Kraft. Dabei wurden Überlegungen aus der Strafrechtsreform der Weimarer Republik aufgegriffen, in denen es mehr um Resozialisierung und Integration von „Straftätern“ gehen sollte. Dies beinhaltete aber auch, dass ein kleiner Teil von Gefangenen, der als unverbesserlich zu erkennen geglaubt wurde, dauerhaft verwahrt werden sollte. Die Nationalsozialisten behielten von diesen Gedanken ausschließlich den der Verwahrung.
So diente dieses Gesetz letztendlich nur der Umsetzung der menschenverachtenden nationalsozialistischen Ideologie mit dessen Hilfe sie ihre Vorstellung von der „Säuberung des Volkskörpers“ durch das „Entfernen schädlicher Objekte aus der Gemeinschaft“ umsetzten. In einer nicht näher beschriebenen, diffus bleibenden Täter_innengruppe konnten so dem System nicht entsprechende, unbequeme und nonkonforme Menschen für immer eingekerkert oder ermordet werden. Nach 1945 bestanden die durch das Gewohnheitsverbrechergesetz eingeführten Regelungen zunächst im wesentlichen unverändert fort, insbesondere wurden sie nicht vom alliierten Kontrollrat aufgehoben, wie viele andere Gesetze aus der Zeit des Nationalsozialismus. Im August wurde die auf das Gewohnheitsverbrechergesetz zurückgehende Vorschrift über die SV mit dem „Dritten Strafrechtsänderungsgesetz“ in dem StGB aufgenommen.

Nachdem Untersuchungen in den 60er Jahren aufzeigten, das die Justiz in der Nachkriegszeit, vielfach durchzogen von übernommenen NS-Richtern, die SV über eher lästige und unkooperative, als vermeintlich gefährliche Gefangene verhängte, wurde mit der Strafrechtsreform 1969 die SV erheblich eingeschränkt (vgl.: Gefährliche Freiheit?, Peter Asprion, 2012, Herder Verlag).

Die SV erlebte in den nächsten beiden Jahrzehnten ein eher unbedeutendes und von der Öffentlichkeit unbeachtetes Schattendasein, bis in den 90ern einige große “Sexualstraffälle“ (z.B. Mark Detroux) den Ruf nach der SV wieder laut werden ließen. Aussagen wie “wegschließen – und zwar für immer“ (Schröder) wurden von den Medien nur allzu gerne aufgegriffen. Durch die Zuspitzung auf diese eine Gruppe und deren Dämonisierung schafften Politiker_innen und Medien eine geradezu hysterische Stimmung, in der härtere Strafen und die Verschärfung der SV, als populäre Lösungen offeriert wurden. Im Januar 1998 wurde das sog. „Straftäterbekämpfungsgesetz“ eingeführt, verbunden mit einer beispiellosen Gesetzesverschärfung:
– 10 Jahre als Höchstgrenze der SV wurde abgeschafft
– SV kann rückwirkend verhängt werden
– SV kann bei Ersttätern angewandt werden
– Anordnung auch bei Jugendlichen möglich

Seit dem Ende des Nationalsozialismus hat es keine Anordnung und Anwendung der SV in dieser Härte gegeben. Dabei entspricht das in der Öffentlichkeit propagierte Bild der mit SV belegten Menschen nicht der tatsächlichen Zusammensetzung der davon Betroffenen. Während medial ein Horrorszenario von schweren Gewaltverbrechen verbreitet wird, finden sich in der SV genauso auch Menschen, die wegen sogenannten Eigentums- oder Beschaffungsdelikten einsitzen.

Die Gesellschaft entledigt sich hier Menschen, die für sie unbequem, störend und lästig sind. Sie schafft sich Instrumentarien, die unkontrolliert anwendbar Menschen für immer verschwinden lässt. Menschen wie Thomas Meyer Falk oder aber Peter Wegener, der wegen Geiselnahme seit 17 Jahren in Isolationshaft sitzt. Dieses Jahr soll er in die SV überführt werden. Es klingt unfassbar und ist doch Realität: erst siebzehn (17!) Jahre Isolation und dann in die SV. Was bedeutet, nicht zu wissen wann und ob mensch überhaupt wieder raus kommt.
Beim Wechsel von der Haft in die SV, gibt es verschiedene Maßnahmen und Gutachten. Bei Peter Wegener sagen mehrere Gutachten, das die Isolation nicht zulässig und er nach entsprechenden Therapien freizulassen sei. Bislang hat die zuständige JVA dies aber ignoriert. Dieser Umgang zeigt einmal mehr die Willkür des Knastsystems und mit welcher Beliebigkeit darin Gutachten und Therapien zum Einsatz kommen. Während sie, wie bei Peter Wegener, einfach ignoriert werden, dienen sie bei anderen zur Untermauerung hoher Haftstrafen, zum Verlust der Freiheit auf unabsehbare Zeit oder zur Erpressung, wie bei Thomas Meyer Falk.

…und Pathologisierung.

Werden Menschen in Deutschland zur SV verurteilt, werden auch immer psychiatrische Gutachten erstellt. Die Gutachten sollen dabei vermeintlich klären und aufzeigen ob und wie ‘krank’ eine Person ist. Verhaltensweisen, Empfindungen, Wahrnehmungen, Gedanken und zwischenmenschliche Beziehungen der Person, können dabei pathologisiert, also als krankhaft eingestuft, werden. Eine solche Pathologisierung findet aber nicht nur bei Menschen innerhalb des Knastsystems statt, sondern auch in sämtlichen anderen Lebensbereichen der Gesellschaft.
Ein anschauliches Beispiel hierfür ist die Pathologisierung von Homosexualität. Bis Anfang der 1990er Jahre wurde Homosexualität im ICD – 10 Katalog1 als Krankheitsbild gelistet. Sie verstößt bis heute gegen viele Normen der Mehrheitsgesellschaft.
Vermeintliche Wissenschaftler_innen suchen nach mutmaßlichen Fehlern, damit der Staat diese dann der Mehrheitsgesellschaft als Verstoß, sowohl gegen die sozialen, als auch biologisch-medizinisch-psychologischen Normen erklären kann. Ob es die Gene sind oder das Spielen mit dem ‘falschen’ Spielzeug, eine Antwort für die Ursache der vermeintlichen ‘Krankheit’ ist schnell gefunden. Hand in Hand mit der Pathologisierung gehen Therapien, medizinische Eingriffe und medikamentöse Behandlungen. Die Darstellung von Verhaltensweisen usw. als ‘krankhaft’ ist immer ein willkürlicher Akt, da sie durch die vorherrschenden Normen der Gesellschaft bestimmt wird. So sollen auch Menschen wie Thomas Meyer-Falk, die vermeintlich eine Gefahr für die Gesellschaft darstellen, behandelt werden.

Im Falle einer Anklage nach einer vorgeworfenen Straftat, können auch kleinste „psychologische Auffälligkeiten“ vor Gericht ausreichen, so dass ein Gutachten angefordert wird und beispielsweise eine Unterbringung in der Psychiatrie angeordnet wird. Gefangene sollen im Knast und in der Therapie ohne Rücksicht auf Verluste auf das Normenlevel der Mehrheitsgesellschaft gebracht werden. Sie sollen wieder verwertbar gemacht werden, sich in den Ausbeutungsprozess fügen und den gesellschaftlichen Werten und Normen unterordnen, um so, die soziale Ordnung aufrecht zu erhalten.

Jemand wie Thomas Meyer Falk stellt für das System Knast jedoch ein Problem dar. Knast an sich, als auch Foltermethoden, wie Isolationshaft haben nicht dazu geführt, dass Thomas Meyer Falk mit seinem politischem Kampf aufgehört hat. Da seine Zeit, die er absitzen muss(te) bald zu Ende ist, der Staat ihn aber nicht laufen lassen will, gibt es eine einfache Möglichkeit. Laut Gutachten stellt Thomas Meyer Falk immer noch eine Gefahr für die Gesellschaft dar, da er eine „Aversion gegen diesen Staat und die Justiz“ habe. Er soll so lange nicht entlassen werden, bis er die Therapie erfolgreich abgeschlossen hat und keine ‘Gefahr’ mehr darstellt. Da Thomas Meyer Falk sich grundsätzlich gegen die Therapien wehrt, behält das Knastsystem ihn noch weiter gefangen.

Was bleibt…

Wir konnten leider in diesen, doch schon wieder recht langen, Text nicht alles erwähnen was es eigentlich zu schreiben gäbe. So fehlt für uns z.B. völlig der Zusammenhang zwischen Gesellschaft und Knast, Strafe und Sühne oder auch der gesamte Bereich des Gefängnisindustrieellen-Komplexes, der Zwangsarbeit und damit verbunden der kapitalistischen Ausbeutung der Gefangenen.
Letztendlich ging es uns aber auch nicht darum Knast, seine gesellschaftliche Bedeutung und die Systematik die dahinter steckt allumfassend zu beschreiben, sondern um die Vermittlung unserer Diskussionen und Überlegungen zu Thomas Meyer Falk.

Was da drin bleibt, sind die am Anfang geäußerten, nicht aufgelösten Zweifel, aber nach wie vor auch der starke Wunsch nach Intervention, Unterstützung und Solidarität.
Darum bleibt für uns auch die Forderung nach der bedingungslosen Freilassung von Thomas Meyer Falk, aber auch der Wille dabei nicht stehen zu bleiben, sondern andere Gefangene mit einzubeziehen und das Knastsystem als Ganzes anzugehen.
Wir fordern seine Freilassung, auch wenn wir uns die Freiheit für viele wünschen. Wir denken dabei auch an die anderen, an Erwin Adamczek, Gülaferit Ünsal, Mumia Abu Jamal, Pit Scherzl, Peter Wegener und all die, von denen wir wissen oder die uns unbekannt sind. In der Unterschiedlichkeit ihres Denkens und Handelns und der Kämpfe, die sie führen, sind sie geeint durch die Mauern, die sie einsperren und in der Erfahrung wozu diese dienen, was sie bewirken können und welches System dahinter steckt.

Dass wir in absehbarer Zeit nicht die Mauern der Knäste einreißen können ist uns nur allzu klar und vielleicht schaffen wir es noch nicht einmal die Mauern der gesellschaftlichen Ignoranz etwas zu durchlöchern. Wir können auch niemanden versprechen, dass bald der Tag kommen wird, an dem er_sie nicht mehr von Mauern und Gittern umgeben ist, nicht mehr durch den Zwang zur Arbeit ausgebeutet wird und nicht mehr der Willkür und Unterdrückung des Knastsystems ausgeliefert ist. Wir müssen uns eingestehen, dass das politische Kräfteverhältnis zur Zeit nicht auf unserer Seite steht, dass im Vergleich zu unseren Träumen und Vorstellungen, die Schritte die wir gehen recht klein sind und gerade deshalb dürfen wir nie vergessen, worum es uns geht: um eine Gesellschaft ohne Unterdrückung und Ausbeutung, ohne Zwang und Erniedrigung, eine Gesellschaft eben auch ohne Knäste.

Anti-Knast-Gruppe/Bielefeld (antiknast@riseup.net)

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